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   BayObLG, 20.03.1991 - BReg. 2 Z 8/91   

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https://dejure.org/1991,2508
BayObLG, 20.03.1991 - BReg. 2 Z 8/91 (https://dejure.org/1991,2508)
BayObLG, Entscheidung vom 20.03.1991 - BReg. 2 Z 8/91 (https://dejure.org/1991,2508)
BayObLG, Entscheidung vom 20. März 1991 - BReg. 2 Z 8/91 (https://dejure.org/1991,2508)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Duldungspflichten von Eigentümergemeinschaften unter Beachtung von Sondereigentum; Eigentümerbeschluss über Maßnahmen der ordnungsmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum; Begründetheitsvoraussetzungen für einen Antrag auf Ungültigerklärung von ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Eigentümerversammlungsprotokoll; Übersendungsverspätung; Anfechtungsfrist; Wiedereinsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - Niederschrift von Beschlüssen - Versammlungsniederschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 976
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 13.08.1996 - 15 W 115/96

    Sondereigentum und Deckenisolierung

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  • BayObLG, 17.12.1993 - 2Z BR 105/93

    Teilentscheidungen in Wohnungseigentumsverfahren

    Sie sind deshalb gemäß § 5 Abs. 2 WEG zwingend gemeinschaftliches Eigentum (BayObLG WuM 1987, 91 m.w.Nachw.; BayObLG NJW-RR 1989, 1293/1294; 1991, 976/977).

    Diese gesetzliche Verpflichtung der Antragsteller können die übrigen Wohnungseigentümer gemäß § 15 Abs. 2 WEG näher konkretisieren (vgl. BayObLG WuM 1992, 152/153 und 707), wobei sie dem Gebrauch durch die Antragsteller derartige Grenzen setzen dürfen, daß eine Gefährdung der Dachhaut durch das Pflanzbeet von vorneherein ausscheidet (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 976/977; BayObLG WE 1992, 203; BayObLG WuM 1993, 206).

  • OLG Düsseldorf, 05.12.1994 - 3 Wx 536/93

    Zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei versäumter

    Es entspricht allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung, daß ein Wohnungseigentümer, der trotz ordnungsgemäßer Einladung an der Eigentümerversammlung nicht oder nur zeitweise teilgenommen hat, sich rechtzeitig vor Ablauf der Anfechtungsfrist danach erkundigen muß, welche Beschlüsse gefaßt wurden (vgl. z.B. BayObLG, NJW-RR 1991, 976; OLG Frankfurt, WuM 1990, 461).

    Es entspricht allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung, daß ein Wohnungseigentümer, der trotz ordnungsgemäßer Einladung an der Eigentümerversammlung nicht oder - wie hier - nur zeitweise teilgenommen hat, sich rechtzeitig vor Ablauf der Anfechtungsfrist danach erkundigen muß, welche Beschlüsse gefaßt wurden (vgl. z.B. BayObLG, NJW-RR 1991, 976; OLG Frankfurt, WuM 1990, 461).

  • BayObLG, 17.01.2003 - 2Z BR 130/02

    Wiedereinsetzung im Wohnungseigentumsverfahren - verzögerte Protokollerstellung

    Es ist vielmehr Sache des anfechtungswilligen Wohnungseigentümers, sich durch Einsicht in die Niederschrift gemäß § 24 Abs. 6 WEG Kenntnis über die gefassten Beschlüsse zu verschaffen (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. NJW-RR 1991, 976; Beschluss des Senats vom 7.11.2002 - 2Z BR 97/02).
  • BayObLG, 07.11.2002 - 2Z BR 97/02

    Eigentümerbeschluss über Sonderumlage - fehlender Verteilungsschlüssel -

    Das verspätete zugehen einer Niederschrift kann somit die Versäumung der Frist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG durch einen Wohnungseigentümer, der an der Eigentümerversammlung selbst nicht teilgenommen hat, nicht entschuldigen (BayObLG NJW-RR 1991, 976 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 12.03.1992 - 9 T 166/92

    Mängelbeseitigung durch einzelne Wohnungseigentümer?

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  • BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 53/98

    Antragsrecht eines Nießbrauchers an einem Wohnungseigentum im Verfahren über die

    Wenn der Eigentümer dadurch, daß auf Bitte der Antragstellerin aller Schriftverkehr nur mit ihr geführt wurde, von den Versammlungen und deren Ergebnissen keine Kenntnis erlangte, kann dies für ihn gegebenenfalls die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Antragsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 976) rechtfertigen oder Schadensersatzansprüche begründen; Auswirkungen auf das Antragsrecht hat es nicht.
  • BayObLG, 02.05.1996 - 2Z BR 24/96

    Entfernung von Bäumen als Instandhaltung eines gemeinschaftlichen Eigentums

    Eine solche beinhaltet insbesondere Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen, die das Eintreten von Schäden verhindern sollen (BayObLG NJW-RR 1991, 976 f.; KG WuM 1993, 562 ).
  • KG, 27.03.1996 - 24 W 5414/95

    Ungültigkeit eines Eigentümerbeschlusses; Teilung von Wohneigentumseinheiten

    Das verspätete Zugehen der Versammlungsniederschrift vermag regelmäßig die Versäumung der Frist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG nicht zu entschuldigen (BayObLG a.a.O.; NJW-RR 1991, 976; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 464).
  • OLG Hamm, 03.07.1995 - 15 W 93/95

    Beschluss der Eigentümerversammlung ; Anfechtung eines Beschlusses; Beschränkung

    In bezug auf Dachterrassen ist dazu die gefestigte Rechtsprechung entwickelt worden, daß nur die oberste begehbare Schicht des Aufbaus Sondereigentum sein kann, während die darunter liegenden Schichten zur Feuchtigkeitsisolierung und Wärmedämmung zwingend dem gemeinschaftlichen Eigentum zugeordnet sind (OLG Köln OLGZ 1976, 142, 145; OLG Frankfurt OLGZ 1987, 23; BayObLG NJW-RR 1989, 1293, 1294; NJW-RR 1991, 976, 977; Senatsbeschluß vom 08.11.1993 - 15 W 174/93 -).
  • BayObLG, 09.04.1998 - 2Z BR 63/98

    Versäumnis einer Frist zur Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

  • BayObLG, 03.12.1992 - 2Z BR 63/92

    Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses wegen architektonischer Veränderung

  • KG, 04.11.1991 - 24 W 6716/90

    Umrüstung einer Antennenanlage auf einen Breitbandkabelanschluß in

  • BayObLG, 19.03.1992 - 2Z BR 16/92
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