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SG Trier, 06.09.1991 - S 1 Ar 240/91 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 317
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - 15 U 41/17
Begriff des Gerichts der Hauptsache i.S. von § 937 Abs. 1 ZPO
Vielmehr gilt: Hat die erste Instanz bereits ein Urteil in der Hauptsache erlassen, das mit einer Berufung angefochten worden ist, ist ab dem Zeitpunkt der Berufungseinlegung bis zur Einlegung der Revision bzw. bis zu einem rechtskräftigen Berufungsurteil das Berufungsgericht das "Gericht der Hauptsache"; nach rechtskräftigem Abschluss der Berufung bzw. mit Einlegung der Revision besteht wieder die sachliche Zuständigkeit der ersten Instanz (BGH WM 1976, 134; OLG Karlsruhe GRUR 1980, 314; OLG Köln GRUR 1977, 220; OLG Hamm, Urteil v. 27.02.2012 - 8 U 261/11, zit. nach juris; OLG Schleswig NJW-RR 1992, 317; LG Hamburg ZMR 2015, 43;… MünchKomm ZPO/Drescher, 5. A., 2016, § 943 Rn. 1 mit Verweis auf § 919 Rn. 8;… Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 3. A., Rn. 258;… Voß, in: Cepl/Voß, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, 1. A., 2015, § 943 Rn. 5). - VerfGH Sachsen, 22.02.2001 - 63-IV-00 Die angegriffenen Entscheidungen haben sich der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung angeschlossen, dass für das sozialgerichtliche Vorverfahren eine Rechtsgrundlage für eine Verzinsung der festgesetzten Kosten fehle (vgl. SG Trier NJW-RR 92, 317; SG München MDR 96, 646; SG Heilbronn NJW-RR 2000, 952).