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   OLG Düsseldorf, 22.11.1991 - 22 U 22/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3570
OLG Düsseldorf, 22.11.1991 - 22 U 22/91 (https://dejure.org/1991,3570)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.11.1991 - 22 U 22/91 (https://dejure.org/1991,3570)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. November 1991 - 22 U 22/91 (https://dejure.org/1991,3570)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Pferde - Pferd

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB § 833
    Haftungsverteilung bei Verletzung eines Radfahrers durch ein Reitpferd

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 475
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Oldenburg, 04.02.2002 - 11 U 79/01

    Tiergefahr; Hund; Sturz; Schadensersatz; Haftung; Tierhalter

    Typische Gefährdungssituationen sind das Anspringen und Beißen der Hunde und beispielsweise auch ein Ausweichen eines Radfahrers vor einem Pferd, das den Weg versperrt (Düsseldorf NJW-RR 92, 475).
  • OLG München, 23.07.1999 - 21 U 6185/98

    Voraussetzungen der Hundehalterhaftung

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  • OLG Saarbrücken, 17.01.2006 - 4 U 615/04

    Tierhalterhaftung: Gesamtschuldnerische Haftung bei Blockade der Fahrbahn durch

    Das ist nicht nur der Fall, wenn das Tier ausschlägt, beißt oder jemanden anspringt, sondern auch dann, wenn ein Tier ausbricht und ein Verkehrshindernis bildet (so ausdrücklich OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 475 f.; Belling/Eberl-Borges in Staudinger, a.a.O., § 833 RN 49; Wagner in Münchner Kommentar zum BGB, a.a.O., § 833 RN 14).
  • OLG Oldenburg, 04.02.2002 - 11 UF 208/01

    Tierhalterhaftung; Haftungsquote, wenn balgende und spielende Hunde auf eine

    39 Typische Gefährdungssituationen sind das Anspringen und Beißen der Hunde und beispielsweise auch ein Ausweichen eines Radfahrers vor einem Pferd, das den Weg versperrt (Düsseldorf NJW-RR 92, 475).
  • LG Bonn, 17.12.1993 - 1 O 293/93

    Unfall mit einem Polizeipferd; Anspruch auf Schadensersatz und Zahlung von

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  • SG Berlin, 18.11.2005 - S 67 U 665/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Deutschland - Zwangsmitgliedschaft -

    Das ist nicht nur der Fall, wenn das Tier ausschlägt, beißt oder jemanden anspringt, sondern auch dann, wenn ein Tier ausbricht und ein Verkehrshindernis bildet (so ausdrücklich OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 475 f.; Belling/Eberl-Borges in Staudinger, a.a.O., § 833 RN 49; Wagner in Münchner Kommentar zum BGB, a.a.O., § 833 RN 14).
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