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   BayObLG, 08.01.1992 - BReg. 2 Z 160/91   

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https://dejure.org/1992,3114
BayObLG, 08.01.1992 - BReg. 2 Z 160/91 (https://dejure.org/1992,3114)
BayObLG, Entscheidung vom 08.01.1992 - BReg. 2 Z 160/91 (https://dejure.org/1992,3114)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Januar 1992 - BReg. 2 Z 160/91 (https://dejure.org/1992,3114)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Oberirdische Stellplätze als Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum; Einräumung von Sondernutzungsrechten durch Vereinbarung aller Wohnungseigentümer; Gleichstellung einer jahrelangen tatsächlichen Übung mit einer Vereinbarung aller Wohnungseigentümer; Regelung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 Abs. 2
    Mehrheitlicher Beschluss der Wohnungseigentümer über die Vermietung gemeinschaftlichen Eigentums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 599
  • MDR 1992, 673
  • BayObLGZ 1992, 1
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 30.05.1990 - BReg. 2 Z 36/90
    Auszug aus BayObLG, 08.01.1992 - BReg. 2 Z 160/91
    Allerdings kann nach allgemeiner Meinung ein Teil des gemeinschaftlichen Eigentums einem Wohnungseigentümer zur alleinigen Nutzung unter vollständigem Ausschluß aller anderen Wohnungseigentümer vom Mitgebrauch nur durch Vereinbarung, also unter Mitwirkung aller Wohnungseigentümer, und nicht durch Mehrheitsbeschluß überlassen werden (BayObLG NJW-RR 1990, 1104 m.w.Nachw.).
  • OLG Zweibrücken, 27.08.1985 - 3 W 121/85

    Ordnungegemäßer Gebrauch; Maßnahme; Verwaltung; Stimmenmehrheit; Vermietung;

    Auszug aus BayObLG, 08.01.1992 - BReg. 2 Z 160/91
    Der Senat ist an seiner Entscheidung nicht durch den Beschluß des Oberlandesgericht Zweibrücken vom 27.8.1985 (MDR 1986, 60 ) gehindert.
  • BayObLG, 06.02.1986 - BReg. 2 Z 70/85

    Sondereigentum an Kraftfahrzeugstellplätzen im Freien

    Auszug aus BayObLG, 08.01.1992 - BReg. 2 Z 160/91
    Als Grundstücksflächen können sie aus Rechtsgründen nicht Sondereigentum sein, so daß sie zwingend in das gemeinschaftliche Eigentum fallen (BayObLG Rpfleger 1986, 217 ).
  • BGH, 29.06.2000 - V ZB 46/99

    Entscheidung über Vermietung durch Mehrheitsbeschluß

    Wenngleich das Gesetz diese Unterscheidung nicht immer konsequent durchführt, so ergibt sich aus dem Nebeneinander von §§ 13 ff und §§ 20 ff WEG doch, daß für Gebrauchregelungen § 15 WEG die speziellere Vorschrift ist (BayObLGZ 1992, 1, 2).

    Er entzieht damit nicht den Wohnungseigentümern das Recht zum Mitgebrauch (a.A. Merle, WE 1989, 20), sondern setzt es weiterhin voraus (Weitnauer, WE 1989, 42) und regelt nur die Art und Weise der Ausübung, indem er die Möglichkeit des unmittelbaren (Eigen-)Gebrauchs durch die des mittelbaren (Fremd-)Gebrauchs ersetzt und an die Stelle des unmittelbaren Gebrauchs den Anteil an den Mieteinnahmen treten läßt, § 13 Abs. 2 Satz 2, § 16 Abs. 1 WEG (BayObLGZ 1992, 1, 3).

    Es müssen also besondere Umstände vorliegen, um die Vermietung der im Gemeinschaftseigentum stehenden Räume als nachteilig im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG erscheinen zu lassen (vgl. z.B. BayObLGZ 1992, 1 ff.; KG WE 1990, 208).

  • OLG Hamburg, 01.09.2003 - 2 Wx 20/03

    Pachteinnahmen als adäquate Gegenleistung für den Verlust der unmittelbaren

    Da § 15 11, 111 WEG und § 21 111, 1V WEG inhaltlich übereinstimmende Anforderungen stellen, ist § 15 II WEG für Regelungen, die den Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums betreffen, als lex specialis anzusehen (BGH ZMR 2000, 845; BayObLGZ 1992, 1, 2 f.; Niedenführ, LM H. 1/2001, § 15 WEG Nr. 7; Staudinger-Bub, § 21 WEG Rdn 31; a. A. offenbar Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Auflage, 2003, § 13 Rdn 132).
  • BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 108/99

    Vermietung von in Gemeinschaftseigentum stehenden Kellerräumen

    b) Ein ordnungsmäßiger Gebrauch im Sinn des § 15 Abs. 2 WEG kann auch in der Vermietung von in gemeinschaftlichem Eigentum stehenden Kellerräumen bestehen, wenn keiner der Wohnungseigentümer einen Nachteil im Sinn des § 14 Nr. 1 WEG erleidet (BayObLGZ 1992, 1 ff.; KG WE 1991, 327; Hans. OLG Hamburg WE 1993, 167 f.; Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 15 Rn. 24).

    An die Stelle des sonst möglichen unmittelbaren Gebrauchs eines Kellerraums tritt bei der Vermietung der Anteil an den Mieteinnahmen, § 13 Abs. 2 Satz 2, § 16 Abs. 1 WEG (BayObLGZ 1992, 1/3).

  • LG München I, 26.04.2012 - 36 S 15145/11

    Langfristige Vermietung von WEG -Gemeinschaftsflächen an Dritte bzw.

    Die Tatsache, dass das vermietete Gemeinschaftseigentum den Wohnungseigentümern nicht mehr zum unmittelbaren Mitgebrauch zur Verfügung steht, widerspricht nicht ordnungsgemäßem Gebrauch, weil § 13 Abs. 2 WEG kein Recht zum unmittelbaren Eigengebrauch gewährt, die Möglichkeit des unmittelbaren (Eigen-)Gebrauchs durch die des mittelbaren (Fremd-)Gebrauchs ersetzt wird und an die Stelle des unmittelbaren Gebrauchs der Anteil an den Mieteinnahmen tritt (BGH, a.a.O.; zu Kellerräumen BayObLG, BayObLGZ 1999, 337 ff.; zu Stellplätzen BayObLG, BayObLGZ 1992, 1ff.; Spielbauer/Then, WEG , 2. Auflage, § 13 , Rdnr. 19; Bärmann, WEG , 11. Auflage, § 15 , Rdnr. 26).
  • OLG Düsseldorf, 21.08.2002 - 3 Wx 388/01

    Wirksamkeit von Beschlüssen der Teileigentümerversammlung

    Er entziehe damit nicht den Wohnungseigentümern das Recht zum Mitgebrauch, sondern setze es weiterhin voraus und regele nur die Art und Weise der Ausübung, indem er die Möglichkeit des unmittelbaren (Eigen-)Gebrauchs durch die des mittelbaren (Fremd-) Gebrauchs ersetze und an die Stelle des unmittelbaren Gebrauchs den Anteil an den Mieteinnahmen treten lasse, § 13 Abs. 2 Satz 2, § 16 Abs. 1 WEG (BayObLGZ 1992, 1 [3]).
  • OLG Köln, 29.06.1998 - 16 Wx 86/98

    Einräumung eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts durch Mehrheitsbeschluß

    Ein solches Sondernutzungsrecht kann einem Wohnungseigentümer anerkanntermaßen aber durch eine Vereinbarung, also unter Mitwirkung aller Wohnungseigentümer, eingeräumt werden (vgl. Senat, ZMR 98, 373 = WE 98, 193; BayObLG NJW-RR 92, 599 und 93, 86 m.w.N).
  • KG, 27.04.1994 - 24 W 7352/93

    Richterliche Gestaltung bei Weigerung der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich

    Dagegen kann es bei großem Mangel und starker Nachfrage geboten sein, die Stellplätze im Losverfahren und nur an Wohnungseigentümer zu vergeben, sowie abgeschlossene Mietverträge nach einer bestimmten Zeit zu kündigen, um auch anderen Wohnungseigentümern die Möglichkeit zu eröffnen, auf Zeit einen Stellplatz zu bekommen (BayObLGZ 1992, 1 = NJW-RR 1992, 599; NJW-RR 1993, 205).
  • BayObLG, 07.02.2001 - 3Z BR 177/00

    Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung

    Eine solche Unvereinbarkeit ist nach der Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1992, 1.95/197 ff. m.w.N.) dann gegeben, wenn die Anerkennung im konkreten Fall die Grundlagen des deutschen staatlichen oder wirtschaftlichen Lebens angriffe, oder wenn das Ergebnis der Anwendung in einer besonders schwerwiegenden Weise dem Sinn und Zweck der deutschen Regelung widerspräche.
  • OLG Stuttgart, 09.02.2000 - 3 U 169/99

    Ansprüche aus ambulanten sozialen Dienstleistungen im Rahmen eines betreuten

    Die hiermit verbundenen Einschränkungen und Kosten sind gering und fallen bei der Abwägung nicht entscheidend ins Gewicht (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 599; Weitnauer, WEG, 8. Aufl., § 15 Rn. 24; Müller. Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 3. Aufl., Rn. 172).
  • BayObLG, 30.10.1992 - 2Z BR 88/92
    So hat der Senat in einem ähnlichen Fall die Verlosung der Stellplätze als das befriedigendste Verfahren angesehen (BayObLGZ 1992, 1/4).
  • BayObLG, 03.06.1992 - 2Z BR 30/92

    Vergabe von Kellerabteilen durch den Verwalter

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