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   BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91   

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BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91 (https://dejure.org/1991,740)
BayObLG, Entscheidung vom 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91 (https://dejure.org/1991,740)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Mai 1991 - BReg. 2 Z 33/91 (https://dejure.org/1991,740)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 5 Abs. 2, § 10 Abs. 1 S. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigerklärung einer Teilungserklärung in einem Eigentümerbeschluss; Ermächtigung eines Verwalters zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer; Anforderungen an die Einhaltung der Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen durch einen Verwalter ohne Beiziehung eines Rechtsanwalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 81
  • ZMR 1991, 489
  • BayObLGZ 1991, 165
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 06.02.1986 - BReg. 2 Z 12/85

    Keine Sondereigentumsfähigkeit von Zugangsräumen

    Auszug aus BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91
    Räumlichkeiten, die den einzigen Zugang zu einem im Gemeinschaftseigentum stehenden Raum bilden, können dann im Sondereigentum stehen, wenn der Raum (hier: nicht ausgebauter Dachspeicher) seiner Beschaffenheit nach nicht dem ständigen Mitgebrauch aller Wohnungseigentümer dient (Abgrenzung zu BayObLGZ 1986, 26).

    Der Senat hat in einem vergleichbaren Fall (BayObLG Rpfleger 1989, 99/100) in diesem Zusammenhang auf seine Entscheidung vom 6.2.1986 (BayObLGZ 1986, 26) hingewiesen, in der ausgeführt ist, daß Räumlichkeiten, die den einzigen Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Raum bilden, nicht Sondereigentum sein können.

  • BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 46/90
    Auszug aus BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91
    Ob eine unter Mitwirkung aller Wohnungseigentümer im schriftlichen Verfahren getroffene Regelung als Eigentümerbeschluß auszulegen ist oder als Vereinbarung, beurteilt sich entscheidend nach dem Inhalt der Regelung; eine Vereinbarung ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn ein Mehrheitsbeschluß nicht möglich wäre (BayObLG NJW-RR 1990, 1102).
  • BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 2 Z 16/89
    Auszug aus BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91
    Es braucht daher nicht entschieden zu werden, ob der Zeitraum ab 1969 den Einwand der Verwirkung rechtfertigen könnte, abgesehen davon, daß zum Zeitablauf auch noch andere Umstände hinzukommen müßten, die eine Berufung auf die bestehende Rechtslage als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 719/720).
  • BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90

    Anspruch auf Unterlassen der Nutzung eines Speichers als Wohnung, obwohl das

    Auszug aus BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91
    Der Senat hat entschieden, daß dann, wenn ein Anspruch, z.B. ein Unterlassungsanspruch wegen einer nicht zulässigen Nutzung von Gemeinschafts- oder Sondereigentum, gegen einen Wohnungseigentümer verwirkt ist, dies für und gegen einen Sondernachfolger wirkt (BayObLG WuM 1990, 453).
  • BayObLG, 28.11.1989 - BReg. H 1 Z 4/89

    Rechtsschutzbedürfnis; Fehlen; Rechtsbeschwerdeverfahren; Antrag; Bewilligung;

    Auszug aus BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91
    Dem Antragsgegner ist es bei der gebotenen Berücksichtigung auch wirtschaftlicher Erwägungen (vgl. BayObLG Rpfleger 1990, 127) zuzumuten, ohne Zuziehung eines Rechtsanwalts zu dem Rechtsmittel der Antragsteller Stellung zu nehmen, zumal auch die Antragsteller nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten sind.
  • BayObLG, 21.11.1989 - BReg. 2 Z 123/89

    Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über bauliche Veränderungen nur

    Auszug aus BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91
    Ohne Rechtsfehler ist das Landgericht von einer deutlichen Veränderung des äußeren Erscheinungsbilds des Hauses durch die Baumaßnahme ausgegangen und hat darin einen Nachteil i.S. des § 14 Nr. 1 WEG erblickt (vgl. BayObLGZ 1989, 437/438), der es notwendig machte, daß auch der Antragsgegner und die weitere Beteiligte zu 1 der baulichen Veränderung zustimmten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 WEG).
  • BayObLG, 30.05.1990 - BReg. 2 Z 36/90
    Auszug aus BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91
    Zur alleinigen Nutzung unter Ausschluß aller anderen Wohnungseigentümer vom Mitgebrauch können Teile des gemeinschaftlichen Eigentums einem Wohnungseigentümer aber nur durch eine Vereinbarung i.S. des § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG und nicht durch Mehrheitsbeschluß überlassen werden (BayObLG NJW-RR 1990, 1104; OLG Karlsruhe WE 1991, 110).
  • BayObLG, 15.03.1988 - BReg. 1 Z 67/87
    Auszug aus BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91
    Die Entscheidung des Kammergerichts beruht daher nicht auf der Beurteilung der Sach - und Rechtslage aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes (BayObLG Rpfleger 1988, 364).
  • BGH, 12.07.1984 - VII ZB 1/84

    Ablehnung der vom Verwalter erstellten Abrechnungsgrundlagen durch die

    Auszug aus BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91
    Voraussetzung hierfür ist lediglich ein Eigentümerbeschluß, der den Rückstand betragsmäßig ausweist (BGH NJW 1985, 912/913).
  • BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 2 Z 94/88

    Begriff; Kriterien; Nachprüfung; Abgeschlossenheit; Wohnung; Gebrauchsregelung;

    Auszug aus BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91
    Der Senat hat in einem vergleichbaren Fall (BayObLG Rpfleger 1989, 99/100) in diesem Zusammenhang auf seine Entscheidung vom 6.2.1986 (BayObLGZ 1986, 26) hingewiesen, in der ausgeführt ist, daß Räumlichkeiten, die den einzigen Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Raum bilden, nicht Sondereigentum sein können.
  • KG, 19.12.1990 - 24 W 5932/90

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung;

  • BayObLG, 16.06.1988 - BReg. 2 Z 46/88

    Ermächtigung des Verwalters, Ansprüche der Wohnungseigentümer geltend zu machen

  • BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 60/89

    Anfertigung eines Kurzprotokolls einer Wohnungseigentümerversammlung; Pflichten

  • BayObLG, 23.09.1988 - BReg. 2 Z 97/87

    Inhaltskontrolle; Gemeinschaftsordnung; Klausel; Anerkenntniswirkung; Hinnahme;

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Die nicht auf die zugrundeliegende Fallgestaltung beschränkte Begründung sowie der Leitsatz der Entscheidung sind in der Folgezeit von der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur als ein allgemeiner Rechtssatz verstanden und auf die Abänderung des Gesetzes oder der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung durch Mehrheitsbeschluß übernommen worden (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 81, 83; 1993, 85, 86; NJW 1995, 202, 203; Demharter, MittBayNot 1996, 417; Sauren, NJW 1995, 178 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 29.03.2017 - 17 W 233/17

    Zuwege zur Heizungsanlage müssen im Gemeinschaftseigentum stehen!

    Seite4 den ein ständiger Mitgebrauch aller Wohnungseigentümer aus tatsächlichen Gründen nicht in Betracht kommt (BayObLG, Beschluss vom 08.05.1991, BReg 2 Z 33/91, juris Rn. 20 und Beschluss vom 27.04.1995, 2 Z BR 125/94, juris Rn.14 f.; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 06.03.2006, 2 W 13/06, juris Rn. 21).
  • BGH, 06.05.1993 - V ZB 9/92

    Sondervergütung des Verwalters bei Rechtsverfolgung im Auftrag der

    Offen bleiben kann, ob die Tätigkeit des Verwalters nach dem Wohnungseigentumsgesetz im Rahmen der ihm durch § 27 WEG zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse unter die Ausnahmeregelungen des Art. 1 § 5 Nr. 1 oder Nr. 3 RBerG fällt (vgl. BayObLGZ 1991, 165, 168; KG NJW 1991, 1304, 1305).

    Er darf einen Rechtsanwalt mit der Vertretung der Wohnungseigentümer im gerichtlichen Verfahren beauftragen (BayObLGZ 1988, 287, 289 f; 1991, 165, 168; OLG Frankfurt, DWE 1984, 126).

  • OLG Schleswig, 06.03.2006 - 2 W 13/06

    Wohnungseigentum: Sondereigentumsfähigkeit eines gemeinschaftlichen

    Anderes gilt indes, wenn der betreffende Raum im Hinblick auf seinen Nutzungszweck nicht der ständigen Herrschaftsmacht aller Wohnungseigentümer unterliegt, ein jederzeitiges Betreten somit nicht gewährleistet sein muss (BayObLGZ 1991, 165 = NJW-RR 1992, 81, 83).
  • OLG München, 22.02.2006 - 34 Wx 133/05

    Gestattung des Zutritts zur Eigentumswohnung bei notwendigen Prüfungen zur

    Vielmehr ist umgekehrt ein Raum, der der einzige Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Raum ist, selbst Gemeinschaftseigentum (BayObLGZ 1986, 26; 1991, 165/169; BayObLG WuM 2001, 292/293).

    Der Zugang braucht daher nicht zwangsläufig im gemeinschaftlichen Eigentum zu stehen (BayObLGZ 1991, 165/169 f.; BayObLG NJW-RR 1995, 908/909; WuM 2001, 292/293; Demharter GBO 25. Aufl. Anh. zu § 3 Rn. 21).

  • BayObLG, 27.04.1995 - 2Z BR 125/94

    Nach Beschaffenheit und Zugang nicht dem ständigen Mitgebrauch aller

    »Geht aus dem Aufteilungsplan hervor, daß ein als gemeinschaftliches Eigentum ausgewiesener Speicherraum (Spitzboden) nach Beschaffenheit und Zugang nicht dem ständigen Mitgebrauch aller Wohnungseigentumer dienen kann, so steht es der Begründung von Wohnungseigentum nicht entgegen, daß der Raum nur über das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers zu erreichen ist (Bestätigung von BayObLGZ 1991, 165 und Klarstellung zu BayObLGZ DNotZ 1989, 433 ).«.

    Zu Unrecht beriefen sich die Beteiligten auf die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 8.5.1991 (BayObLGZ 1991, 165); dort sei eine Ausnahme vom oben dargelegten Grundsatz eingeräumt worden, weil es sich um einen nicht ausgebauten Speicher gehandelt habe, an dem ein Mitgebrauch aller Wohnungseigentümer im Sinn von § 13 Abs. 2 WEG von der tatsächlichen Seite her nicht in Betracht gekommen sei.

    (2) In dem Beschluß vom 8.5.1991 (BayObLGZ 1991, 165/169 f.), einer Wohnungseigentumssache, hat der Senat entschieden, daß Räumlichkeiten, die den einzigen Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Raum bilden, dann Sondereigentum sein können, wenn der Raum (hier ein nicht ausgebauter Dachspeicher) seiner Beschaffenheit nach nicht dem ständigen Mitgebrauch aller Wohnungseigentümer dient.

  • BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 184/03

    Gemeinschaftliches Eigentum hinsichtlich des Zugangs zum Heizungsraum

    Die vom Senat im Beschluss vom 8.5.1991 (BayObLGZ 1991, 165) zugelassene Ausnahme von diesen Grundsätzen ist im wesentlichen beschränkt auf Räume eines nicht ausgebauten Dachspeichers, die nur ganz selten zu Kontrollgängen und Instandsetzungsarbeiten betreten werden müssen.
  • BayObLG, 14.02.2001 - 2Z BR 3/01

    Beschränkung der Nutzung eines Gemeinschaftseigentums, das nur über ein

    Vielmehr ist umgekehrt ein Raum, der der einzige Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Raum ist, selbst Gemeinschaftseigentum (BayObLGZ 1986, 26; 1989, 99 f.; 1991, 165/169).

    Der Zugang braucht daher nicht zwingend im gemeinschaftlichen Eigentum zu stehen (BayObLGZ 1991, 165/169 f.; BayObLG NJW-RR 1995, 908; zustimmend Bärmann/Pick WEG 8. Aufl. § 5 Rn. 56; Weitnauer WEG 8. Aufl. § 5 Rn. 9; Demharter GBO 23. Aufl. Anh. zu § 3 Rn. 18).

  • LG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - 13 S 103/18

    Gemeinschaftsfläche nicht erreichbar: Darf Sondereigentum betreten werden?

    Entsprechende Betretungsrechte, die der Beklagte allerdings auch zubilligt, muss er gemäß § 14 Nr. 4 Halbsatz 1 WEG dulden (BayObLG NJW-RR 2001, 801; 1992, 81).
  • OLG Hamm, 27.10.2000 - 15 W 210/00

    Auslegung einer Teilungserklärung

    Denn § 14 Nr. 4 WEG verpflichtet denjenigen Wohnungseigentümer, durch dessen Wohnung der im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Raum erreicht werden kann, das Betreten und die Benutzung seines Sondereigentums für diese Zwecke zu gestatten, geht also davon aus, daß im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Teile des Gebäudes nur durch das Sondereigentum erreicht werden können (BayObLGZ 1991, 165, 170; NJW-RR 1995, 908 = DNotZ 1996 27, 29; OLG Frankfurt FGPrax 1995, 101; Staudinger/Rapp, BGB, 12. Bearbeitung, § 5 WEG, Rdnr. 27).
  • OLG Saarbrücken, 15.04.1998 - 5 W 161/97

    Eintragung eines Teileigentums ins Grundbuch, wenn Versorgungsanschlüsse und

  • BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 141/00

    Sondereigentum an einem Tiefgaragenstellplatz

  • OLG Köln, 06.03.1998 - 16 Wx 309/97

    Änderung der Nutzungsregelung für Kfz-Stellplätze

  • OLG Hamm, 10.09.1996 - 15 W 236/96

    Keine Bindungswirkung schuldrechtlicher Vereinbarungen der Wohnungseigentümer

  • BayObLG, 10.09.1992 - 2Z BR 74/92

    Überlassung einer Terrasse zum alleinigen Gebrauch eines Wohnungseigentümers

  • LG München I, 21.12.2022 - 1 S 5647/22

    Zulässigkeit einer baulichen Veränderung im neuen WEG-Recht

  • OLG Köln, 29.06.1998 - 16 Wx 86/98

    Einräumung eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts durch Mehrheitsbeschluß

  • BayObLG, 16.03.1995 - 2Z BR 12/95

    Einziger Zugang zu gemeinschaftlichem Eigentum als Sondereigentum

  • BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 136/02

    Ungültige Eigentümerbeschlüsse - Anfechtung gerichtlicher Entscheidung durch

  • OLG Naumburg, 27.10.1998 - 11 U 148/98

    Wohnungseigentumskauf: Unmöglichkeit der Vertragserfüllung - Rückabwicklung

  • BayObLG, 13.06.2002 - 2Z BR 1/02

    Formfreie Einräumung schuldrechtlicher Nutzungsrechte zugunsten

  • BayObLG, 25.03.1992 - 2Z BR 1/92

    Weitere Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts

  • OLG Hamburg, 26.11.2007 - 2 Wx 68/07

    Abgrenzung Eigentümerbeschluss/Vereinbarung

  • KG, 10.10.2002 - 5 W 287/02

    Rechtsberatung durch Hausverwaltung

  • BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 10/98

    Zugänglichkeit für Beschlüsse bei der Anlage eines baurechtlich vorgeschriebenen

  • BayObLG, 24.02.1997 - 2Z BR 89/96

    Versagung der Genehmigung zur Gewerbe- oder Berufstätigkeit in Eigentumswohnung

  • KG, 10.10.2002 - 5 W 289/02

    Rechtsberatung durch Hausverwaltung

  • OLG Hamburg, 26.08.1999 - 10 U 41/98

    Bindung des Sonderrechtsnachfolgers an im Grundbuch nicht eingetragene

  • OLG Zweibrücken, 10.02.1997 - 3 W 200/96

    Wohnungseigentum

  • LG Konstanz, 20.02.2001 - 6 T 17/99

    Gemeinsame Nutzung eines Gartens; Verteilung von Miteigentumsanteilen an einer

  • LG Düsseldorf, 22.11.2021 - 25 S 44/21

    Zur Auslegung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum bei fehlender Regelung

  • OLG Zweibrücken, 22.12.1997 - 3 W 221/97

    Wohngeldnachforderungen

  • BayObLG, 20.02.1997 - 2Z BR 136/96

    Beschränkte Nachprüfbarkeit tatrichterlicher Feststellungen zum Zustandekommen

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