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BGH, 14.05.1992 - III ZR 48/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
Anspruch auf Leistung einer Vergütung aus einem Anstellungsvertrag - Auslegung einer Vereinbarung über die Vergütung für erfolgreich getätigte Landverkäufe in Paraguay als Stundungsabrede oder Vereinbarung einer zusätzlichen Sicherheit - Voraussetzungen eines wirksamen ...
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Kurzfassungen/Presse
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BGB § 271
Anpassung einer Stundungsabrede bei Wegfall der Geschäftsgrundlage
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 1140
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Hamm, 06.05.1977 - 20 U 210/76
Auszug aus BGH, 14.05.1992 - III ZR 48/91
Eine zeitlich unbefristete, aber nach dem Geschäftswillen der Parteien an ein bestimmtes künftiges Ereignis gebundene Stundungsabrede ist wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage (§ 242 BGB) im Wege der Vertragsanpassung auf einen angemessenen Zeitraum zu beschränken, wenn der ungefähre Zeitpunkt, an dem dieses Ereignis nach den gemeinsamen Vorstellungen der Parteien eintreten sollte, erheblich überschritten ist (OLG Hamm, MDR 1977, 928 [OLG Hamm 06.05.1977 - 20 U 210/76]; OLG Frankfurt, BB 1982, 208;… vgl. MünchKomm/Keller, BGB 2. Aufl. § 271 Rn. 15). - BGH, 28.06.1971 - III ZR 103/68
Anforderungen an die Echtheit eines Schuldanerkenntnis - Auslegung eines …
Auszug aus BGH, 14.05.1992 - III ZR 48/91
Das spätere Verhalten der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten kann aber Rückschlüsse auf ihren seinerzeitigen tatsächlichen Willen und ihr Verständnis von dem Inhalt des Vereinbarten zulassen (Senatsurteil vom 28. Juni 1971 - III ZR 103/68 - WM 1971, 1513, 1515; BGH…, Urteil vom 24. Juni 1988 - V ZR 49/87 - BGHR BGB § 133 Erklärungswert 1). - BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73
Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht
Auszug aus BGH, 14.05.1992 - III ZR 48/91
Da weitere Feststellungen nicht mehr in Betracht kommen, kann der Senat die Auslegung der Vereinbarung selbst vornehmen (vgl. BGHZ 65, 107, 112 [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73]; 109, 19, 22).
- BGH, 20.12.1983 - VI ZR 19/82
Bestimmung der Tragweite eines wechselseitigen Anspruchsverzichts durch Auslegung …
Auszug aus BGH, 14.05.1992 - III ZR 48/91
Zudem ist auch ein vorläufiger Verzicht des Gläubigers auf eine Geltendmachung seiner fälligen Forderung nicht ohne weiteres zu vermuten (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1983 - VI ZR 19/82 - NJW 1984, 1346, 1347 für den Erlaßvertrag). - BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87
Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände
Auszug aus BGH, 14.05.1992 - III ZR 48/91
Das spätere Verhalten der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten kann aber Rückschlüsse auf ihren seinerzeitigen tatsächlichen Willen und ihr Verständnis von dem Inhalt des Vereinbarten zulassen (Senatsurteil vom 28. Juni 1971 - III ZR 103/68 - WM 1971, 1513, 1515; BGH, Urteil vom 24. Juni 1988 - V ZR 49/87 - BGHR BGB § 133 Erklärungswert 1). - BGH, 05.10.1988 - IVb ZR 91/87
Geltendmachung rückständigen nachehelichen Unterhalts
Auszug aus BGH, 14.05.1992 - III ZR 48/91
Vielmehr müssen für einen entsprechenden Verzichtswillen eindeutige Anhaltspunkte gegeben sein (vgl. BGHZ 105, 250, 257 zum Verzicht des Unterhaltsschuldners auf die Einhaltung der Einjahresgrenze der §§ 64 EheG und 1585 b Abs. 3 BGB), insbesondere wenn es sich um eine Gehaltsforderung handelt, die ihrer Natur nach kurzfristig zu erfüllen ist und auch einer kurzen Verjährung (vgl. § 196 Abs. 1 Nr. 8 BGB) unterliegt. - BGH, 10.10.1989 - VI ZR 78/89
Vereinbarung über Rechtshängigkeit i.S. von § 847 Abs. 1 Satz 2 BGB
Auszug aus BGH, 14.05.1992 - III ZR 48/91
Da weitere Feststellungen nicht mehr in Betracht kommen, kann der Senat die Auslegung der Vereinbarung selbst vornehmen (vgl. BGHZ 65, 107, 112 [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73]; 109, 19, 22).
- BGH, 29.04.1993 - III ZR 115/91
Verjährungsunterbrechung bei einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung
Aus dem tatsächlichen Verhalten der an einem Vertrag Beteiligten und aus einer über längere Zeit hinweg geübten einverständlichen Vertrags- und Zahlungspraxis lassen sich, was das Berufungsgericht nicht hinreichend berücksichtigt hat, Rückschlüsse auf den rechtlichen Gestaltungswillen der Beteiligten ziehen (vgl. BGH Urteil vom 13. Juni 1990 - IV ZR 241/89 = FamRZ 1990, 1111 f.; Senatsurteil vom 14. Mai 1992 - III ZR 48/91I ZR 48/91 = NJW-RR 1992, 1140, 1141 m.w.N.). - LAG Bremen, 23.05.2006 - 1 TaBV 20/05
Übernahme von Mitgliedern der Auszubildendenvertretung bei überbetrieblicher …
Ist die Willenserklärung auslegungsfähig, muss die Auslegung vom Wortlaut der Erklärung ausgehen (vgl. BGH NJW 1992, 1882; BGH NJW-RR 1992, 1140). - LAG Bremen, 12.10.2006 - 3 TaBV 7/06
Übernahme eines Auszubildendenvertreters
Ist die Willenserklärung auslegungsfähig, muss die Auslegung vom Wortlaut der Erklärung ausgehen (vgl. BGH NJW 1992, 1882; BGH NJW-RR 1992, 1140).
- LAG Bremen, 30.08.2007 - 3 Sa 75/07
Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung auf Rückzahlung von per …
Ist die Willenserklärung auslegungsfähig, muss die Auslegung vom Wortlaut der Erklärung ausgehen (vgl. BGH NJW 1972, Seite 1882; BGH NJW-RR 1992, Seite 1140). - LAG Bremen, 17.09.2001 - 4 Sa 43/01
Abwicklungsvertrag; Kündigung: Zugangsvereitelung; Annahmeverzug: Anrechnung …
Ist die Willenserklärung auslegungsfähig, muss die Auslegung vom Wortlaut der Erklärung ausgehen (vgl. BGH NJW 92, S. 1882, BGH NJW-RR 92, S. 1140). - LAG Bremen, 31.01.2001 - 2 Sa 85/00
Auslegung von Vergleichen; Widersprüchlichkeiten in von Arbeitgebern …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Bremen, 17.08.2000 - 4 Sa 97/00
Auslegung eines Tarifvertrags hinsichtlich des Bestehens von Abfindungsansprüchen …
Ist die Willenserklärung auslegungsfähig, muss die Auslegung vom Wortlaut der Erklärung ausgehen (vgl. BGH NJW 92, S. 1882, BGH NJW-RR 92, S. 1140). - LAG Bremen, 19.11.1998 - 4 Sa 40/98
Feststellung der Höhe einer Altersrente; Gegenseitige Anrechnung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Bremen, 22.03.2001 - 4 Sa 255/00
Altersteilzeitvertrag; Erstattung steuerlicher Nachteile aufgrund eines durch den …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Bremen, 20.05.1999 - 4 Sa 2/99
Arbeitszeit - wöchentliche Arbeitszeit - Vereinbarung
Ist die Willenserklärung auslegungsfähig, muss die Auslegung vom Wortlaut der Erklärung ausgehen (vgl. BGH, NJW 1992, 1882, BGH, NJW-RR 1992, 1140 ). - LAG Bremen, 04.06.1998 - 4 Sa 210/97
Feststellung der Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen; Auslegung von …
- LAG Bremen, 04.09.2003 - 3 Sa 99/03
Bestimmtheitserfordernis für Antrag auf Feststellung des Bestehens eines …
- LAG Bremen, 14.06.1996 - 4 Sa 365/95
Übernahme von Beiträgen; Sozialversicherung; Arbeitnehmeranteil; Beitrag; Private …
- BGH, 27.01.1993 - XII ZR 94/91
Verstoß gegen die richterliche Aufklärungspflicht - Vorliegen einer …
- LG Darmstadt, 02.08.2001 - 3 O 639/00
Erfüllungsort für Architektenleistung