Weitere Entscheidung unten: AG Brilon, 14.04.1993

Rechtsprechung
   BGH, 30.03.1993 - XI ZR 95/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2307
BGH, 30.03.1993 - XI ZR 95/92 (https://dejure.org/1993,2307)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1993 - XI ZR 95/92 (https://dejure.org/1993,2307)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1993 - XI ZR 95/92 (https://dejure.org/1993,2307)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2307) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Definition des abstrakten, die Schuld selbständig begründenden Schuldversprechens - Definition des abstrakten, die Schuld selbständig begründenden Schuldanerkenntnisses - Von den Rechtsbeziehungen der Parteien losgelöstes Schuldanerkenntnis zur selbständigen Begründung ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1015
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.01.1992 - VIII ZR 202/90

    Beweisaufnahme bei Ausbleiben des erklärungsbereiten Auslandszeugen

    Auszug aus BGH, 30.03.1993 - XI ZR 95/92
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 6. November 1990 - XI ZR 262/88, WM 1991, 195 m.w.Nachw. sowie vom 12. März 1991 - XI ZR 85/90, NJW 1991, 1683; vgl. ferner BGH, Urteil vom 29. Januar 1992 - VIII ZR 202/90, NJW 1992, 1768) hat bei einem Streit darüber, ob eine Zahlung auf eine bestimmte Forderung anzurechnen ist, zunächst der Gläubiger darzulegen und zu beweisen, daß ihm noch eine weitere Forderung zusteht; danach hat der Schuldner seinerseits darzutun, warum gerade die streitige Forderung getilgt sein soll.
  • BGH, 16.10.1991 - VIII ZR 140/90

    Formularmäßige Zusicherung von Eigenschaften eines Gebraucht-Kfz.

    Auszug aus BGH, 30.03.1993 - XI ZR 95/92
    Ein Rechtsfehler liegt insbesondere vor, wenn der Tatrichter nicht alle für die Auslegung erheblichen Umstände umfassend würdigt; zumindest die wichtigsten für und gegen eine bestimmte Auslegung sprechenden Umstände sind in ihrer Bedeutung für das Auslegungsergebnis zu erörtern und gegeneinander abzuwägen (BGH, Urteil vom 16. Oktober 1991 - VIII ZR 140/90, NJW 1992, 170 [BGH 16.10.1991 - VIII ZR 140/90] m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.11.1990 - XI ZR 262/88

    Tilgungsbestimmung - Parteivereinbarung - Tilgung - Unstreitiger Forderungsteil

    Auszug aus BGH, 30.03.1993 - XI ZR 95/92
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 6. November 1990 - XI ZR 262/88, WM 1991, 195 m.w.Nachw. sowie vom 12. März 1991 - XI ZR 85/90, NJW 1991, 1683; vgl. ferner BGH, Urteil vom 29. Januar 1992 - VIII ZR 202/90, NJW 1992, 1768) hat bei einem Streit darüber, ob eine Zahlung auf eine bestimmte Forderung anzurechnen ist, zunächst der Gläubiger darzulegen und zu beweisen, daß ihm noch eine weitere Forderung zusteht; danach hat der Schuldner seinerseits darzutun, warum gerade die streitige Forderung getilgt sein soll.
  • BGH, 12.03.1991 - XI ZR 85/90

    Konkludentes Geständnis

    Auszug aus BGH, 30.03.1993 - XI ZR 95/92
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 6. November 1990 - XI ZR 262/88, WM 1991, 195 m.w.Nachw. sowie vom 12. März 1991 - XI ZR 85/90, NJW 1991, 1683; vgl. ferner BGH, Urteil vom 29. Januar 1992 - VIII ZR 202/90, NJW 1992, 1768) hat bei einem Streit darüber, ob eine Zahlung auf eine bestimmte Forderung anzurechnen ist, zunächst der Gläubiger darzulegen und zu beweisen, daß ihm noch eine weitere Forderung zusteht; danach hat der Schuldner seinerseits darzutun, warum gerade die streitige Forderung getilgt sein soll.
  • BGH, 27.05.2014 - XI ZR 264/13

    Urkundeneinsicht: Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer

    Erst wenn ihm dieser Nachweis gelungen ist, hat der Schuldner darzulegen und zu beweisen, warum die streitige Forderung getilgt sein soll (Senatsurteile vom 6. November 1990 - XI ZR 262/89, WM 1991, 195 und vom 30. März 1993 - XI ZR 95/92, NJW-RR 1993, 1015; BGH, Urteil vom 7. Dezember 1995 - IX ZR 110/95, WM 1996, 192, jeweils mwN).
  • LG Karlsruhe, 24.01.2002 - 5 S 133/01

    Tilgung einer Geldforderung bei Banküberweisung: Nachholung der durch Dritte

    In der Urteilsbegründung führt das Amtsgericht Ettlingen unter Anführung eines Urteils des Bundesgerichtshofs (abgedruckt in NJW-RR 1993, 1015), wonach bei einem Streit darüber, ob eine Zahlung auf eine bestimmte Forderung anzurechnen sei, zunächst der Gläubiger darzulegen und zu beweisen habe, dass ihm noch eine weitere Forderung zustehe, und erst danach der Schuldner seinerseits darzutun habe, warum gerade die streitige Forderung getilgt sein solle, u. a. Folgendes aus:.

    Aus demselben Grund lässt sich auch aus dem von der Vorinstanz herangezogenen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH NJW-RR 1993, 1015) für den vorliegenden Fall nichts herleiten.

  • BGH, 23.09.2003 - XI ZR 380/00

    Beweisvereitelung bei bewußt vielfältiger und variationsreicher Gestaltung der

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 30. März 1993 - XI ZR 95/92, NJW-RR 1993, 1015) muß ein Gläubiger, der die Leistung auf eine andere Forderung anrechnen will, deren Existenz darlegen und beweisen.
  • OLG Brandenburg, 17.06.2010 - 12 U 21/10

    Werkvertrag: Ordnungsgemäße Androhung der Kündigung durch den Unternehmer nach

    Im Übrigen hat die Klägerin die Existenz einer anderen Forderung, auf die die Zahlung vom 11.02.2009 anzurechnen wäre, nicht dargetan, obwohl ihr insoweit die Darlegungs- und Beweislast obliegt (vgl. BGH NJW-RR 1993, 1015).
  • BGH, 07.12.1995 - IX ZR 110/95

    Beweis der Erfüllung der Hauptschuld durch den Bürgen

    Besteht Streit darüber, ob eine Zahlung auf eine bestimmte Forderung anzurechnen ist, so hat zunächst der Gläubiger darzulegen und zu beweisen, daß ihm noch weitere Forderungen zustehen; danach hat der Schuldner seinerseits darzutun, warum gerade die streitige Forderung getilgt sein soll (BGH, Urt. v. 30. März 1993 - XI ZR 95/92, NJW-RR 1993, 1015 m.w.N.).
  • BGH, 15.09.2020 - II ZR 183/19

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache hinsichtlich

    Im Übrigen müsste der Kläger, wenn er eine andere Verrechnung der von den anderen Kommanditisten geleisteten Zahlungen geltend machen will, darlegen und beweisen, dass die Leistungen auf andere als die hier im Streit stehenden Verbindlichkeiten anzurechnen sind (BGH, Urteil vom 8. Mai 1978 - II ZR 208/76, WM 1978, 1046; Urteil vom 30. März 1993 - XI ZR 95/92, NJW-RR 1993, 1015).
  • OLG Saarbrücken, 27.09.2007 - 8 U 694/05

    Auszahlung der Darlehensvaluta als Annahme des Kreditantrags - Mehrheit von

    Hinsichtlich der unstreitigen Barzahlungen in Höhe von 2.050,- DM vom 19.8.1986 sowie von 5.028,80 DM vom 5.1.1987, hinsichtlich welcher die Beklagten entgegen der Ansicht der Klägerin schon durch Einstellung in den streitgegenständlichen Darlehensschuldsaldo sehr wohl geltend machen, sie auf die Klageforderung geleistet zu haben, folgt dies schon daraus, dass die Klägerin zu der Verwendung dieser Gelder keine Angaben mehr machen konnte (vgl. Seite 3 oben des Schriftsatzes vom 15.5.2007; Bl. 697), wiewohl sie nach allgemeinen Grundsätzen gehalten war, darzutun, auf welche Forderung sie die Zahlungen verrechnet und dass diese Forderung in dieser Höhe auch bestanden hat (vgl. BGH NJW-RR 1993, 1015).
  • LAG Düsseldorf, 02.03.2022 - 4 Sa 1104/21

    Vergleich über die Wirksamkeit einer Kündigung und Ansprüche auf Verzugslohn;

    Erst wenn ihm dieser Nachweis geglückt ist, muss der Schuldner seinerseits dartun, warum gerade die streitige Forderung getilgt sein soll (BGH 30.05.74 - III ZR 86/73; 30.03.1993 - XI ZR 95/92, st. Rspr.).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2009 - 24 U 12/09

    Verjährung des Zahlungsanspruchs des Gläubigers gegen den Bürgen; Hemmung der

    Erst danach wäre es Sache des Beklagten, darzutun, dass und warum die Zahlungen nicht auf diese, sondern gerade auf die im Streit stehenden Forderungen anzurechnen seien (vgl. BGH NJW-RR 1993, 1015; WM 1978, 1046; OLG Brandenburg ZinsO 2009, 522; Palandt/Grüneberg, BGB, 68. Aufl., § 366 Rdnr. 11).
  • OLG Saarbrücken, 17.09.2003 - 1 U 232/03

    Erfordernis zur gemeinschaftlichen Ausübung des Rücktritts vom Vertrag durch die

    Hat der Schuldner aber, wie hier die Beklagte, unstreitig eine Zahlung geleistet, muss der Gläubiger, der die Leistung auf eine andere Forderung anrechnen will, vorab deren Existenz beweisen (vgl. BGH NJW-RR 93, 1015 ; WM 78, 1046 ; Palandt-Heinrichs, BGB, 59. Aufl. Rdn. 11 zu § 366).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2008 - 5 U 84/08

    Nichtigkeit eines Werkvertrages wegen Schwarzarbeit; Darlegungs- und Beweislast

  • OLG Celle, 16.02.2011 - 7 U 167/10

    Anspruch auf Werklohn für erbrachte Malerarbeiten unter Berücksichtigung von

  • OLG Brandenburg, 17.12.2008 - 7 U 78/08

    Aufrechnung: Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei einer Mehrheit von

  • OLG Brandenburg, 14.02.2007 - 13 U 104/06

    Zur Anrechenbarkeit einer Teilzahlung auf Werklohnforderung - Erfüllungswirkung;

  • FG Düsseldorf, 04.12.2002 - 2 K 7435/96

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines steuerrechtlichen Feststellungsbescheids

  • LG Aachen, 20.08.2021 - 8 O 100/21

    Zwischenfeststellungsklage setzt Zahlungsklage voraus!

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Brilon, 14.04.1993 - 2 C 136/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7473
AG Brilon, 14.04.1993 - 2 C 136/93 (https://dejure.org/1993,7473)
AG Brilon, Entscheidung vom 14.04.1993 - 2 C 136/93 (https://dejure.org/1993,7473)
AG Brilon, Entscheidung vom 14. April 1993 - 2 C 136/93 (https://dejure.org/1993,7473)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,7473) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllen des Tatbestands der vorsätzlichen Schädigung durch Einzelüberweisungen von jeweils 1,- DM

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2626 (Ls.)
  • NJW-RR 1993, 1015
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht