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   OLG Celle, 01.04.1993 - 14 U 62/92   

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OLG Celle, 01.04.1993 - 14 U 62/92 (https://dejure.org/1993,3171)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.04.1993 - 14 U 62/92 (https://dejure.org/1993,3171)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. April 1993 - 14 U 62/92 (https://dejure.org/1993,3171)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 249 BGB ; § 254 Abs. 2 BGB
    Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten ohne Abzug für ersparte Eigenkosten; Anrechnung der Kosten für Öl- und Schmierstoffe, Bereifung und Reparatur- (Inspektions-)Anteile als ersparte Eigenkosten bei der Schadensregulierung; Grundsatz der Vorteilsausgleichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten ohne Abzug für ersparte Eigenkosten; Anrechnung der Kosten für Öl- und Schmierstoffe, Bereifung und Reparatur- (Inspektions-)Anteile als ersparte Eigenkosten bei der Schadensregulierung; Grundsatz der Vorteilsausgleichung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Zur Anrechnung ersparter Eigenkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Anrechnung eingesparter eigener Kosten auf die zu ersetzenden Mietwagenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1052
  • VersR 1994, 741
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.05.1963 - VI ZR 235/62

    Anrechnung ersparter Aufwendungen bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs

    Auszug aus OLG Celle, 01.04.1993 - 14 U 62/92
    Grundsätzlich muß sich der Halter eines Kraftfahrzeugs, der für die Dauer der Reparatur seines unfallbeschädigten Fahrzeugs vom Schädiger Erstattung der Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges verlangen kann, ersparte Eigenkosten anrechnen lassen; hierzu gehören die Kosten für Öl- und Schmierstoffe, Bereifung und Reparatur- (Inspektions-)Anteile (BGH NJW 1963, 1399 f. und 1400 f.).

    Dies wird durch die Vorteilsausgleichung erreicht (vgl. BGH NJW 1963, 1399).

  • BGH, 16.02.1971 - VI ZR 147/69

    Umfang des Ersatzanspruchs wegen entgangenen Gewinns; Anrechnung des Ertrages

    Auszug aus OLG Celle, 01.04.1993 - 14 U 62/92
    Eine Schadensminderung durch überpflichtmäßige Anstrengungen des Geschädigten soll den Schädiger aber nicht entlasten (BGHZ 55, 329, 332, 334) [BGH 16.02.1971 - VI ZR 147/69] .
  • OLG Köln, 05.06.1992 - 19 U 253/91

    Zum Wertminderungsanspruch bei Luxusfahrzeugen

    Auszug aus OLG Celle, 01.04.1993 - 14 U 62/92
    Zwar ist bei der Berechnung des merkantilen Minderwertes eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs der Schätzung eines Sachverständigen, der das Fahrzeug begutachtet hat, der Vorrang vor tabellarischen Berechnungsmethoden zu geben (OLG Köln NZV 1992, 404).
  • BGH, 02.12.1966 - VI ZR 72/65

    Entschädigung für einen unfallbedingten Minderwert eines Autos und für

    Auszug aus OLG Celle, 01.04.1993 - 14 U 62/92
    Diesem Ergebnis steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 2. Dezember 1966 (NJW 1967, 552) nicht entgegen.
  • BGH, 02.03.1982 - VI ZR 35/80

    Ersatz von Mietwagenkosten bei Beschädigung eines Luxus-Pkw

    Auszug aus OLG Celle, 01.04.1993 - 14 U 62/92
    Er ist deshalb grundsätzlich berechtigt, für die Dauer der Reparatur seines beschädigten Fahrzeugs ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug anzumieten; eine Verpflichtung gemäß § 254 Abs. 2 BGB , sich zum Zweck der Schadensminderung mit einem leistungsschwächeren oder weniger komfortablen Fahrzeug begnügen zu müssen, besteht grundsätzlich nicht (BGH NJW 1982, 1518, 1519) [BGH 02.03.1982 - VI ZR 35/80] .
  • OLG Frankfurt, 27.10.1983 - 1 U 75/83

    Mietwagen; Verkehrsunfall; Ersparte Aufwendungen

    Auszug aus OLG Celle, 01.04.1993 - 14 U 62/92
    1980, 390; DAR 1990, 20; OLG Frankfurt DAR 1990, 144; a.A. OLG Frankfurt NJW 1984, 1902; LG Berlin NJW-RR 1991, 151 [LG Berlin 25.06.1990 - 58 S 86/90] ), Dem vermag der Senat für den vorliegenden Fall nicht zu folgen.
  • KG, 10.12.1987 - 12 U 1912/87

    Vorwurf des zu schnellen Fahrens auf der Autobahn; Begrenzung des Ersatzanspruchs

    Auszug aus OLG Celle, 01.04.1993 - 14 U 62/92
    Nach überwiegender Ansicht in der Rechtsprechung, welcher der Senat bisher gefolgt ist, muß der Vorteilsausgleich und damit eine Anrechnung ersparter Eigenkosten auch dann vorgenommen werden, wenn ein Kraftfahrzeughalter für die Dauer der Reparatur seines unfallbeschädigten Fahrzeugs keinen typgleichen Ersatzwagen, sondern ein Fahrzeug einer niedrigeren Klasse anmietet (OLG Düsseldorf VersR. 1969, 429; OLG Nürnberg MDR 1978, 491; OLG Köln, DAR 1985, 385; KG DAR 1976, 241; NZV 1988, 23; OLG Karlsruhe …
  • OLG Karlsruhe, 26.05.1989 - 10 U 318/88

    Haftungsverteilung bei Kollision eines in eine Grundstückseinfahrt hinein- mit

    Auszug aus OLG Celle, 01.04.1993 - 14 U 62/92
    1980, 390; DAR 1990, 20; OLG Frankfurt DAR 1990, 144; a.A. OLG Frankfurt NJW 1984, 1902; LG Berlin NJW-RR 1991, 151 [LG Berlin 25.06.1990 - 58 S 86/90] ), Dem vermag der Senat für den vorliegenden Fall nicht zu folgen.
  • LG Berlin, 25.06.1990 - 58 S 86/90

    Kein bzw. ein nur begrenzter Abzug für Eigenersparnis bei der Anmietung eines

    Auszug aus OLG Celle, 01.04.1993 - 14 U 62/92
    1980, 390; DAR 1990, 20; OLG Frankfurt DAR 1990, 144; a.A. OLG Frankfurt NJW 1984, 1902; LG Berlin NJW-RR 1991, 151 [LG Berlin 25.06.1990 - 58 S 86/90] ), Dem vermag der Senat für den vorliegenden Fall nicht zu folgen.
  • OLG Nürnberg, 19.10.1977 - 9 U 109/77

    HUK-Verband; Gesamtverband der Kraftfahrzeugvermieter; Eigenersparnis; Wegfall

    Auszug aus OLG Celle, 01.04.1993 - 14 U 62/92
    Nach überwiegender Ansicht in der Rechtsprechung, welcher der Senat bisher gefolgt ist, muß der Vorteilsausgleich und damit eine Anrechnung ersparter Eigenkosten auch dann vorgenommen werden, wenn ein Kraftfahrzeughalter für die Dauer der Reparatur seines unfallbeschädigten Fahrzeugs keinen typgleichen Ersatzwagen, sondern ein Fahrzeug einer niedrigeren Klasse anmietet (OLG Düsseldorf VersR. 1969, 429; OLG Nürnberg MDR 1978, 491; OLG Köln, DAR 1985, 385; KG DAR 1976, 241; NZV 1988, 23; OLG Karlsruhe …
  • OLG Köln, 23.05.1985 - 1 U 3/85
  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Diese Auffassung entspricht einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum im Vordringen befindlichen Meinung (vgl. OLG Celle, VersR 1994, 741 f.; NJW-RR 2012, 802, 805; OLG Nürnberg, r+s 1994, 456, 457; OLG Frankfurt am Main, OLG-Report 1995, 3, 5; 1995, 175, 176; OLG Hamm, VersR 1999, 769; SP 2000, 384; OLG Stuttgart, VersR 2009, 1680, 1682; Erman/Ebert, BGB, 13. Aufl., § 249 Rn. 106; MünchKommBGB/Oetker, 6. Aufl., § 249 Rn. 441; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Aufl., § 249 Rn. 36; Buschbell/Buschbell, MAH Straßenverkehrsrecht, 3. Aufl., § 24 Rn. 91; Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 3 Rn. 91; Notthoff, VersR 1995, 1015, 1017).

    Sie geht von der Erwägung aus, dass der Geschädigte grundsätzlich berechtigt ist, einen gleichwertigen Ersatzwagen anzumieten (vgl. Senatsurteile vom 17. März 1970 - VI ZR 108/68, VersR 1970, 547; vom 2. März 1982 - VI ZR 35/80, VersR 1982, 548, 549); miete er gleichwohl ein einfacheres Fahrzeug an, widerspräche ein Ersparnisabzug der Billigkeit, weil der Schädiger so in doppelter Weise entlastet würde (vgl. OLG Celle, VersR 1994, 741; OLG Frankfurt am Main, OLG-Report 1995, 3, 5; OLG Hamm, VersR 1999, 769; OLG Stuttgart, aaO; Palandt/Grüneberg, aaO).

  • LG Nürnberg-Fürth, 29.09.2011 - 2 S 185/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten

    Er ist deshalb grundsätzlich berechtigt, für die Dauer der Reparatur seines beschädigten Fahrzeugs ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug anzumieten; eine Verpflichtung gem. § 254 Absatz 2 BGB, sich zum Zweck der Schadensminderung mit einem leistungsschwächeren oder weniger komfortablen Fahrzeug begnügen zu müssen, besteht grundsätzlich nicht (BGH NJW 1982, 1518; OLG Celle NJW-RR 1993, 1052).

    Erst wenn ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten zum Ausgleich des Gebrauchsentzugs seines Fahrzeugs die aufgewendeten Mietwagenkosten nicht mehr für erforderlich halten durfte, wenn also ein typgleiches Fahrzeug nur zu einem besonders hohen Mietzins zu haben ist und nur für eine kurze Zeit benötigt wird, kann der Geschädigte gehalten sein, sich mit einem weniger komfortablen Wagentyp zu begnügen (BGH, NJW 1982, 1518; OLG Celle, NJW-RR 1993, 1052).

    Eine Schadensminderung durch überpflichtmäßige Anstrengungen des Geschädigten soll den Schädiger aber nicht entlasten (BGHZ 55, 329; OLG Celle NJW-RR 1993, 1052; LG Bonn Urteil vom 28.02.2007 Az: 5 S 159/06, juris).

    Ein Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung lässt in einer solchen Konstellation allerdings die Anrechnung ersparter Aufwendungen (Eigenersparnis) entfallen, jedenfalls wenn der Geschädigte ein einfacheres Fahrzeug anmietet, dessen Miete in Höhe der anzurechnenden Eigenersparnis geringer ist, als die Miete für ein mit dem geschädigten Pkw gleichwertiges Fahrzeug (vgl. OLG Nürnberg NJW-RR 1994, 923; OLG Stuttgart BeckRS 2008 19040 insoweit in DAR 2000, 35 nicht abgedruckt; OLG Celle NJW-RR 1993, 1052).

  • LG Nürnberg-Fürth, 31.08.2011 - 8 S 1322/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die Ermittlung objektiv

    Er ist deshalb grundsätzlich berechtigt, für die Dauer der Reparatur seines beschädigten Fahrzeugs ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug anzumieten; eine Verpflichtung gem. § 254 Absatz 2 BGB, sich zum Zweck der Schadensminderung mit einem leistungsschwächeren oder weniger komfortablen Fahrzeug begnügen zu müssen, besteht grundsätzlich nicht (BGH NJW 1982, 1518; OLG Celle NJW-RR 1993, 1052).

    Erst wenn ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten zum Ausgleich des Gebrauchsentzugs seines Fahrzeugs die aufgewendeten Mietwagenkosten nicht mehr für erforderlich halten durfte, wenn also ein typgleiches Fahrzeug nur zu einem besonders hohen Mietzins zu haben ist und nur für eine kurze Zeit benötigt wird, kann der Geschädigte gehalten sein, sich mit einem weniger komfortablen Wagentyp zu begnügen (BGH, NJW 1982, 1518; OLG Celle, NJW-RR 1993, 1052).

    Eine Schadensminderung durch überpflichtmäßige Anstrengungen des Geschädigten soll den Schädiger aber nicht entlasten (BGHZ 55, 329; OLG Celle NJW-RR 1993, 1052; LG Bonn Urteil vom 28.02.2007 Az: 5 S 159/06, juris).

    Ein Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung lässt in einer solchen Konstellation allerdings die Anrechnung ersparter Aufwendungen (Eigenersparnis) entfallen, jedenfalls wenn der Geschädigte ein einfacheres Fahrzeug anmietet, dessen Miete in Höhe der anzurechnenden Eigenersparnis geringer ist, als die Miete für ein mit dem geschädigten Pkw gleichwertiges Fahrzeug (vgl. OLG Nürnberg NJW-RR 1994, 923; OLG Stuttgart BeckRS 2008 19040 insoweit in DAR 2000, 35 nicht abgedruckt; OLG Celle NJW-RR 1993, 1052).

  • OLG Schleswig, 28.11.2019 - 7 U 39/19

    Zur Höhe der ersatzfähigen Mietwagenkosten: Bei der Schätzung kann von dem

    Mietet er gleichwohl ein einfacheres Fahrzeug an, widerspricht ein Ersparnisabzug der Billigkeit, weil der Schädiger so in doppelter Weise entlastet würde (vgl. OLG Celle, VersR 1994, 741; OLG Frankfurt am Main, OLG-Report 1995, 3, 5; OLG Hamm, VersR 1999, 769).
  • OLG Stuttgart, 08.07.2009 - 3 U 30/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Eignung des "Schwacke-Mietpreisspiegels" zur

    Es ist anerkannt, dass dann, wenn der Geschädigte ein gegenüber dem Unfallwagen einfacheres Fahrzeug anmietet, der Ersparnisabzug entfällt, da der Abzug der Billigkeit widersprechen würde und die Vorteilsausgleichung nicht zu einer unbilligen Entlastung des Schädigers führen darf (OLG Celle NJW-RR 1993, 1052; OLG Nürnberg NJW-RR 1994, 924; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 249 BGB Rn. 32).
  • OLG Zweibrücken, 02.05.2007 - 1 U 28/07

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall wegen Vorfahrtsverletzung: Haftungsverteilung

    Dementsprechend wird in der Rechtsprechung vermehrt auch bei Anmietung eines klassentieferen Pkw von der Anrechnung einer Eigenersparnis abgesehen (vgl. OLG Hamm NZV 1999, 379; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 984; OLG Celle NJW-RR 1993, 1052).
  • OLG Hamm, 16.09.1999 - 6 U 75/99

    Nutzungsausfall und ausfallbedingt entgangener Gewinn

    Anstatt des ausgefallenen Mercedes 300 SE hat die Klägerin jeweils einen VW angemietet, so daß der in anderen Fällen übliche Eigenersparnisabzug hier nicht geboten war (vgl. OLG Celle VersR 94, 741; Senat in r + s 99, 194 f.).
  • LG Bielefeld, 13.02.2008 - 21 S 207/07

    Mietwagenkosten i.R.d. "Normaltarifs" als ersatzfähiger Herstellungsaufwand;

    Die ersparten Eigenbetriebskosten werden nämlich nicht angerechnet, wenn ein unfallgeschädigter Kraftfahrer entsprechende Kosten durch Anmietung eines klassentieferen Ersatzfahrzeugs erspart (OLG Hamm, Urteil vom 25.01.1999, Az. 6 U 199/98; OLG Celle NJW-RR 1993, 1052; Münchener Kommentar-Oetker, BGB, 4. Aufl. 2003, § 249, Rn. 407).
  • OLG Hamm, 25.01.1999 - 6 U 119/98

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem verbotswidrig am linken Fahrbahnrand

    In neuerer Zeit wird zunehmend die Auffassung vertreten, daß der Geschädigte, der ein klassetieferes Fahrzeug anmietet und dadurch Mietwagenkosten in Höhe der ersparten Eigenbetriebskosten vermeidet, keinen Abzug hinzunehmen braucht, und zwar unabhängig davon, ob der Versicherer dem HUK-Abkommen beigetreten ist oder ob er ähnliche Erklärungen gegenüber der Öffentlichkeit abgegeben hat (vgl. OLG Celle v. 1.4.1993 - 14 U 62/92, VersR 1994, 741 = NJW-RR 1993, 1052; OLG Frankfurt v. 12.7.1995 - 21 U 111/94, OLGR Frankfurt 1995, 175 NJW-RR 1996, 984; OLG Hamm v. 26.10.1993 9 U 103/93, NZV 1994, 316; Notthoff, VersR 1995, 1017; Palandt/Heinrichs, BGB, § 249 Rz. 14 a seit der 56. Aufl.).
  • LG Bonn, 25.04.2007 - 5 S 197/06

    Mietwagen - Schwacke Mietwagenliste 2006

    Diese Meinung steht der Auffassung nahe, wonach der Abzug für ersparte Aufwendungen entfällt, wenn der Geschädigte ein Kfz niedrigerer Mietwagenklasse mietet und dadurch ca. 10% der Kosten für die Miete eines Fahrzeugs gleichen Typs erspart (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1993, 1052; OLG Nürnberg NJW-RR 1994, 924; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 984; Heinrichs in: Palandt, BGB, 66. A., § 249 Rz. 32; Schubert in: Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar, § 249 Rz. 245).
  • LG Bonn, 26.06.2009 - 15 O 7/09

    Unfallersatztarif, Erforderlichkeit der Mietwagenkosten

  • LG Bonn, 28.02.2007 - 5 S 159/06

    Nach der Schwacke-Liste ermittelten Normaltarif

  • LG Bonn, 24.05.2007 - 5 S 197/06

    Pauschaler Aufschlag auf den Normaltarif bei der Vermietung von

  • LG Bielefeld, 07.03.2007 - 22 S 292/06

    Erhöhung des Normaltarifs nur aufgrund unfallbedingter Besonderheiten

  • AG Ratingen, 10.05.2013 - 10 C 364/12

    Berücksichtigung des Mittelwertes aus sogenannter "Schwacke-Liste" und der

  • LG Dresden, 05.11.2013 - 3 S 428/13
  • AG Ratingen, 23.05.2013 - 10 C 364/12

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall

  • LG Halle, 16.12.2005 - 1 S 154/05
  • AG Erlangen, 17.10.2011 - 5 C 215/11
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