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   OLG Frankfurt, 16.09.1992 - 17 U 152/91   

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OLG Frankfurt, 16.09.1992 - 17 U 152/91 (https://dejure.org/1992,10181)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.09.1992 - 17 U 152/91 (https://dejure.org/1992,10181)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. September 1992 - 17 U 152/91 (https://dejure.org/1992,10181)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1483
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2005 - 2 U 44/04

    Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bei Verdacht, dass eine

    Ein solcher Verdacht kann sich schon aus mehrfachem Ergänzen oder Berichtigen der Auskunft oder aus unplausiblen Erklärungen, warum weitergehende Auskünfte nicht erteilt werden könnten (OLG Köln, NJW-RR 1998, 126, 127; vgl. auch BGH, WM 1956, 31, 32), aus fortlaufenden unberechtigten Auskunftsverweigerungen und dem Bemühen des Auskunftspflichtigen, die Ansprüche als nicht vorhanden hinzustellen oder den wahren Sachverhalt nicht offenzulegen (BGH, WM 1956, a.a.O; OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 1483), oder auch aus widersprüchlichen Angaben (BGHZ 125, 322, 323 - Cartier-Armreif; vgl. hierzu auch Staudinger/Bittner, a.a.O., Rdnrn. 31 - 34; Erman/Kuckuk, a.a.O) ergeben.
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2007 - 16 U 209/06

    Zum Wert des Beschwerdegegenstandes bei der Berufung gegen die Verpflichtung zu

    Maßgeblich ist das Gesamtverhalten des Schuldners (OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 114, 118; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1993, 1483; Palandt/Heinrichs, §§ 259 - 261 Rn. 30).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2022 - 3 Sa 438/21

    Darlegungs- und Beweislast; Stufenklage; eidesstattliche Versicherung;

    Er kann aber auch auf anderen Umständen beruhen, z.B. auf einer früheren Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit von Informationen des Verpflichteten (BGH GRUR 1960, 247 ) oder auf der vorangegangenen grundlosen Weigerung, überhaupt Rechnung zu legen, oder den Versuch, eine Rechnungslegung zu verhindern oder zu verzögern (OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 1483 ), ferner auf einer mehrfach berichtigten Rechnungslegung oder auf einem hartnäckigen Bestreiten jedweden Zahlungsanspruchs.
  • LG Düsseldorf, 21.12.2010 - 4b O 201/09

    Eidesstattlichen Versicherung

    Anhaltspunkte für mangelnde Sorgfalt sind regelmäßig gegeben, wenn die Angaben mehrfach ergänzt oder berichtigt worden sind (BGH GRUR 1960, 247 - Krankenwagen; OLG Hamburg, InstGE 5, 294 - Fußbodenpanelle; OLG Köln NJW-RR 1998, 126; LG Düsseldorf, 4b O 108/08, Beschluss vom 09.12.2008), nicht plausible Erklärungen dafür gegeben werden, wieso weitergehende Auskünfte nicht erteilt werden können (OLG Köln NJW-RR 1998, 126); die Auskunft fortlaufend unberechtigt verweigert wird und der Auskunftspflichtige darum bemüht ist, den wahren Sachverhalt nicht offen zu legen (BGH WM 1956, 31; OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 1993, 1483), im Rahmen der Auskunftserteilung widersprüchliche Angaben gemacht werden (BGH GRUR 1994, 630 - Cartier - Armreif) und/oder wiederholte Auskünfte erteilt werden, die allesamt mehr oder weniger unrichtig, unvollständig oder ungenau sind (LG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 125 - Sorgfältige Auskunft).
  • OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 2 U 41/04

    Messerkopf für Fleischkutter

    Dieser Verdacht kann sich daraus ergeben, dass der auskunftsverpflichtete Schutzrechtsverletzer einen Vorbesitzer benennt, bei dem entsprechende Gewerbetreibende ihren Bedarf nach dem gewöhnlichen Geschäftsgang nicht zu decken pflegen (OLG Zweibrücken, a.a.O.: Auskunft des Schmuckhändlers, er habe den rechtsverletzenden Gegenstand auf einem Flohmarkt erworben), weiterhin durch mehrfaches Ergänzen oder Berichtigen der Auskunft oder unplausible Erklärungen, warum weitergehende Auskünfte nicht erteilt werden könnten (OLG Köln, NJW-RR 1998, 126, 127; vgl. hierzu ferner BGH, WM 1956, 31, 32), durch fortlaufende unberechtigte Auskunftsverweigerung und das Bemühen des Auskunftspflichtigen, die Ansprüche als nicht vorhanden hinzustellen oder den wahren Sachverhalt nicht offenzulegen (BGH, WM 1956, a.a.O.; OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 1483) oder widersprüchliche Angaben (BGHZ 125, 322, 333 f. - Cartier-Armreif; vgl. hierzu auch Staudinger/Bittner, a.a.O., Rdnrn. 31 bis 34; Erman/Kuckuk, a.a.O.).
  • LG Mönchengladbach, 16.02.2016 - 3 O 309/14

    Rückkehr in die 1. Stufe Stufenklage

    Vorliegend ergibt sich der erforderliche Verdacht aus dem fortwährenden Bemühen des Beklagten, die Ansprüche der Klägerin als nicht vorhanden hinzustellen, aus seiner unberechtigten Weigerung, Auskunft zu erteilen (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 1483 - zitiert nach juris) sowie aus seiner nachdrücklichen Weigerung, die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm erteilten Auskünfte an Eides statt zu versichern.
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