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   OLG Celle, 22.10.1992 - 12 U 2/92   

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OLG Celle, 22.10.1992 - 12 U 2/92 (https://dejure.org/1992,7505)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.10.1992 - 12 U 2/92 (https://dejure.org/1992,7505)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Oktober 1992 - 12 U 2/92 (https://dejure.org/1992,7505)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 630
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 279/02

    Zustandekommen eines Wasserversorgungsvertrages; Festsetzung des

    in BGHZ best.; siehe auch OLG Celle, NJW-RR 1993, 630 f., jew.m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.02.2003 - VIII ZR 111/02

    Rückforderung von Leistungen an ein Energieversorgungsunternehmen

    b) Dem steht nicht entgegen, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 4. Dezember 1986 - VII ZR 77/86, WM 1987, 295 = NJW 1987, 1828 unter II 3 a; Senat, Urteil vom 2. Oktober 1991 - VIII ZR 240/90, WM 1991, 2065 = NJW-RR 1992, 183 unter I; siehe auch OLG Celle NJW-RR 1993, 630 f.; AG Bad Neuenahr-Ahrweiler NJW 1998, 2540 f.) und allgemeiner Meinung im Schrifttum (Ludwig/Odenthal/Hempel/Franke, Recht der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgung, Bd. 1 § 30 Rdnr. 56 AVBEltV; siehe auch Soergel/Wolf, BGB, 12. Aufl., § 315 Rdnr. 59) die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit der Ermessensausübung bei Festsetzung des Strompreises das Versorgungsunternehmen trifft.
  • LG Köln, 28.04.2004 - 19 S 253/03
    Zwar ist das Amtsgericht in Übereinstimmung mit der einhelligen Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BGH NJW-RR 1992, 183 ff.; OLG Celle, NJW-RR 1993, 630 f.; OLG Celle, ET 1994, 79 f.; OLG München, OLGR 1998, 369; OLG Düsseldorf, OLGR 1996, 8 ff.; OLG Dresden, NJW-WettbR 1998, 186) zutreffend davon ausgegangen, daß Preisanpassungen im Rahmen von Leistungen der Daseinsvorsorge einer Inhaltskontrolle nach § 315 BGB unterworfen sind, wobei zusätzlich die AVBWasserV zu beachten sind.

    Vielmehr sind die Tarife von Unternehmen der Daseinsvorsorge auf das Massengeschäft zugeschnitten, das eine pauschalierte Kostenverteilung regelmäßig bedingt und nicht ermöglicht, auf die konkrete Verbrauchssituation einzelner Kunden abzustellen (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1993, 630 ff.; OLG Celle, ET 1994, 79 f.).

    Deren Preiskalkulation kann nämlich allenfalls bei vollkommen vergleichbaren Verhältnissen sowohl in der Förderungs- als auch in der Abnehmerstruktur ein Indiz für die Preisangemessenheit sein (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1993, 630 ff.).

  • OLG Köln, 18.05.1994 - 11 U 256/93

    Grenzen einseitiger Leistungsbestimmung durch Versorgungsunternehmen - Vertrag,

    Tarife von Versorgungsunternehmen, die Leistungen der Daseinsvorsorge anbieten, unterliegen deshalb, auch wenn sie zwischen den Parteien vereinbart wurden, nach einhelliger Meinung in der Rechtsprechung der Billigkeitskontrolle des § 315 Abs. 3 BGB (BGHZ 73, 114 = NJW 79, 597; BGH WM 87, 295 = NJW 87, 1828; BGH NJW-RR 92, 183; BGH NJW-RR 90, 1204; BGH NJW 92, 171, 173 m.w.N.; OLG Celle NJW-RR 93, 630).

    Die teilweise im Schrifttum (vgl. Lukes, BB 85, 2258, und ihm folgend LG Hannover NJW-RR 92, 1198) vertretene Meinung, daß die auf den Bundestarifordnungen für Gas bzw. Elektro und auf der AVBGasV beruhenden Tarife wegen dieser Spezialregelungen nicht weiter auf Billigkeit überprüft werden können und damit der Kontrolle der Zivilgerichtsbarkeit entzogen sein sollen, wird in der Rechtsprechung - soweit ersichtlich - sonst nicht befürwortet, da keine Notwendigkeit vom Absehen einer Billigkeitskontrolle erkennbar ist (vgl. z.B. OLG Celle NJW-RR 93, 630).

    Es ist auch nicht Ziel der Billigkeitskontrolle, von Amts wegen einen gerechten Preis zu ermitteln, vielmehr soll nur überprüft werden, ob sich die einseitige Bestimmung in den Grenzen des § 315 Abs. 3 BGB hält (BGH NJW-RR 90, 1204; OLG Celle NJW-RR 93, 630).

  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 278/02

    Zustandekommen eines Wasserversorgungsvertrages; Festsetzung des

    in BGHZ best.; siehe auch OLG Celle, NJW-RR 1993, 630 f., jew.m.w.Nachw.).
  • LG Berlin, 31.07.2001 - 55 S 369/00
    Trotz einer derartigen Genehmigung unterliegen einseitige Leistungsbestimmungen der richterlichen Inhaltskontrolle mit dem möglichen Ergebnis, dass der einseitig bestimmte und von der zuständigen Behörde gebilligte Preis die von § 315 BGB gesetzten Grenzen überschreitet (BGH, NJW-RR 1992, 183 = LM H. 5/1992 § 315 BGB Nr. 44; OLG Celle, NJW-RR 1993, 630; AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, NJW 199 8, 2540).

    Ein Stromversorgungsunternehmen komme daher seiner Darlegungs- und Beweislast für die Angemessenheit der Preisgestaltung schon durch Vorlage der nach § 12 a BT0Elt erforderlichen Unterlagen nach (OLG Celle, NJW-RR 1993, 630).

  • LG Köln, 05.03.2014 - 9 S 169/13

    Festsetzung von Tarifen bzgl. der Leistungen zur Daseinsvorsorge auf Grundlage

    Unbilligkeiten im Einzelfall führen jedoch nicht ohne weiteres zur Unbilligkeit der Leistungsbestimmung insgesamt (vgl. hierzu OLG Celle NJW-RR 1993, 630).
  • LG Landshut, 22.01.2010 - 12 S 2565/09

    Stromlieferungsvertrag: Billigkeitskontrolle für Strompreise bei Widerspruch des

    Trotz einer derartigen Genehmigung unterliegen einseitige Leistungsbestimmungen der richterlichen Inhaltskontrolle mit dem möglichen Ergebnis, dass der einseitig bestimmte und von der zuständigen Behörde gebilligte Preis die von § 315 BGB gesetzten Grenzen überschreitet (BGH, Urteil vom 02.10.1991, NJW-RR 1992, 183; mit Modifikationen OLG Celle, Urteil vom 22.10.1992, NJW-RR 1993, 630; anderer Ansicht KG Berlin, Urteil vom 10.04.2002, RdE 2002, 243).
  • KG, 10.04.2002 - 24 U 65/01

    Überhöhte Strompreise; Darlegung günstigerer Preise von Konkurrenzanbietern;

    Es wäre nunmehr Aufgabe des Klägers gewesen, darzulegen, dass die Beklagte zu kostengünstigerer Stromlieferung im Streitgegenstand liehen Zeitraum in der Lage war und ihre Preisbestimmung deshalb unangemessen hoch war (OLG Celle, NJW-RR 1993, 630 ff).
  • LG Ingolstadt, 22.06.2006 - 5 O 628/06
    Anders liegt die Beweislastverteilung nach ständiger Rechtsprechung ( BGH NJW 1987, 1828 [BGH 04.12.1986 - VII ZR 77/86] ; NJW-RR 1992, 183 [BGH 02.10.1991 - VIII ZR 240/90] ; BGH NJW 2003, 3131, 3132 [BGH 30.04.2003 - VIII ZR 279/02] ; BGH-Urteil vom 17.02.2006 Aktenzeichen KZR 8/05; OLG Celle NJW-RR 1993, 630) für die Billigkeit der Ermessensausübung bei Festsetzung des Strompreises durch das Versorgungsunternehmen, wenn ein unbilliges Leistungsbestimmungsrecht für die Zukunft festgelegt werden soll.
  • LG Berlin, 27.11.1997 - 13 O 316/97

    Rückzahlung der geleisteten Entgelte für den Bezug von Trinkwasser und die

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