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   OLG Frankfurt, 13.05.1992 - 20 W 226/91   

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https://dejure.org/1992,3031
OLG Frankfurt, 13.05.1992 - 20 W 226/91 (https://dejure.org/1992,3031)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.05.1992 - 20 W 226/91 (https://dejure.org/1992,3031)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Mai 1992 - 20 W 226/91 (https://dejure.org/1992,3031)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses; Vorliegen eines "Nichtbeschlusses"; Abstimmung der Eigentümer unter der Voraussetzung der Einstimmigkeit; Wirksamwerden eines Mehrheitsbeschlusses mangels Anfechtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 22 Abs. 1, § 23 Abs. 4, § 43 Abs. 1 Nr. 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 86
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Frankfurt, 07.09.1987 - 20 W 191/87
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.1992 - 20 W 226/91
    2 Z 24/84">MDR 85, 58 = Bay ObLGZ 84, 213; OLG Frankfurt OLGZ 88, 316) und die Antragsteller selbst diesen Weg fristgerecht beschritten haben.

    Beides schließt nicht aus, daß die Frage, ob ein anfechtbarer Mehrheitsbeschluß oder ein der Anfechtung nicht unterliegender Nichtbeschluß vorliegt, innerhalb der Frist des § 23 IV WEG zur Entscheidung des Gerichts zu stellen ist (OLG Frankfurt OLGZ 88, 316).

    Dies ist Sinn und Zweck der §§ 23 IV, 43 I Nr. 4 WEG ((BGHZ 54, 65/69); BayObLG 34, 213/215;OLG Frankfurt OLGZ 88, 316).

  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.1992 - 20 W 226/91
    Darüberhinaus kann auch die Nichtigkeit von Beschlüssen, die gegen die guten Sitten oder gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, jederzeit ohne Anfechtung geltend gemacht werden (BGHZ 54, 65/67).

    Auch ein nichtiger Beschluß lag entgegen der Annahme der weiteren Beschwerde nicht vor, denn auch wenn Einstimmigkeit erforderlich ist, kann ein Mehrheitsbeschluß mangels Anfechtung wirksam werden (KG NJW 69, 2205; BGHZ 54, 65;BayObLG NJW-RR 86, 762).

    Dies ist Sinn und Zweck der §§ 23 IV, 43 I Nr. 4 WEG ((BGHZ 54, 65/69); BayObLG 34, 213/215;OLG Frankfurt OLGZ 88, 316).

  • OLG Hamm, 28.12.1989 - 15 W 441/89
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.1992 - 20 W 226/91
    2 Z 24/84">MDR 85, 58 = BayObLGZ 84, 213/216) oder auch als vorläufig maßgeblich angefochten werden kann (OLG Hamm OLGZ 79, 296; OLGZ 90, 180).

    Mit beachtlichen Argumenten wird nämlich auch die Auffassung vertreten, daß die Feststellung des Verwalters im Protokoll über die Annahme oder Ablehnung eines Antrags konstitutiv ist (vgl. Deckert ETW 5, 34 a) und fristgerecht angefochten werden muß, um nicht naßgebend zu bleiben (OLG Hamm OLGZ 79, 296 = Repfl. 79, 342; OLGZ 90, 180).

  • OLG Hamm, 07.06.1979 - 15 W 56/79
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.1992 - 20 W 226/91
    2 Z 24/84">MDR 85, 58 = BayObLGZ 84, 213/216) oder auch als vorläufig maßgeblich angefochten werden kann (OLG Hamm OLGZ 79, 296; OLGZ 90, 180).

    Mit beachtlichen Argumenten wird nämlich auch die Auffassung vertreten, daß die Feststellung des Verwalters im Protokoll über die Annahme oder Ablehnung eines Antrags konstitutiv ist (vgl. Deckert ETW 5, 34 a) und fristgerecht angefochten werden muß, um nicht naßgebend zu bleiben (OLG Hamm OLGZ 79, 296 = Repfl. 79, 342; OLGZ 90, 180).

  • KG, 02.07.1990 - 24 W 1434/90

    Gerichtliche Festlegung einer neue Gebrauchsregelung bei grober Unbilligkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.1992 - 20 W 226/91
    Parkplatzregelungen durch Mehrheitsbeschluß sind zulässig, wenn sie allen Miteigentümern dienen und sich im Rahmen von § 15 WEG halten (OLG Köln OLGZ 78, 287; BayObLG DWE 85, 58; KG NJW-RR 90, 1495).
  • OLG Frankfurt, 06.03.1986 - 20 W 570/85

    Umlage von Wasserkosten nach Miteigentumsanteilen und nicht verbrauchsabhängig;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.1992 - 20 W 226/91
    2 Z 24/84">MDR 85, 58 = BayObLGZ 84, 213; Senatsbeschlüsse 20 W 570/85 vom 6.3.1966, 20 W 443/85 vom 1.8.1986).
  • BayObLG, 13.02.1986 - BReg. 2 Z 87/85

    Duldung der Errichtung eines Balkons nach Planskizze ; Anspruch auf Grund der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.1992 - 20 W 226/91
    Auch ein nichtiger Beschluß lag entgegen der Annahme der weiteren Beschwerde nicht vor, denn auch wenn Einstimmigkeit erforderlich ist, kann ein Mehrheitsbeschluß mangels Anfechtung wirksam werden (KG NJW 69, 2205; BGHZ 54, 65;BayObLG NJW-RR 86, 762).
  • KG, 12.07.1989 - 24 W 1063/89
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.1992 - 20 W 226/91
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Feststellung der Ablehnung im Protokoll deklaratorischer Natur ist (KG Repfl. 79, 65; NJW-RR 89, 1162; BayObLG …
  • OLG Frankfurt, 05.11.1979 - 20 W 279/79

    Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Eigentümerbeschluß; Beschluß;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.1992 - 20 W 226/91
    Das Amtsgericht hat richtig daraufhingewiesen, daß hier der Einswimnigkeit unterliegende bauliche Veränderungen ((zum Begriff vgl.OLG Frankfurt OLGZ 80, 78/80) beschlossen worden sine).
  • KG, 19.06.1969 - 1 W 2890/68
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.1992 - 20 W 226/91
    Auch ein nichtiger Beschluß lag entgegen der Annahme der weiteren Beschwerde nicht vor, denn auch wenn Einstimmigkeit erforderlich ist, kann ein Mehrheitsbeschluß mangels Anfechtung wirksam werden (KG NJW 69, 2205; BGHZ 54, 65;BayObLG NJW-RR 86, 762).
  • OLG Frankfurt, 01.09.2003 - 20 W 20/01

    Wohnungseigentum: Einstimmigkeitserfordernis für einen Beschluss über die

    Die Installation einer automatischen Schrankenanlage in der Hofeinfahrt kann eine bauliche Veränderung im Sinn des § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG darstellen (für sog. Parkwächter Senat NJW-RR 1993, 86, 87; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 22 Rdnr. 82 ).

    Die Eigentümerversammlung ist in den Angelegenheiten, die die Regelung des Gebrauchs (§ 15 WEG), der Verwaltung (§ 21 WEG) und der Instandhaltung oder Instandsetzung ( § 22 WEG) betreffen, nicht von vornherein für eine Beschlussfassung absolut unzuständig, auch wenn der Regelungsgegenstand den Anschluss einer Vereinbarung oder Einstimmigkeit erfordert hätte (BGH NJW 2000, 3503 und Wenzel ZWE 2000, 2, 6 zu den sog. vereinbarungsersetzenden Beschlüssen; Senat NJW-RR 1993, 86; BayObLG NZM 2001, 133, 134; OLG Köln NZM 2001, 293, 294; Niedenführ/Schulze, aaO., § 22 Rdnr. 26; Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 22 Rdnr. 119 und 246).

  • OLG Köln, 12.01.2001 - 16 Wx 156/00

    WEG : Genehmigung einer baulichen Veränderung durch unangefochtenen

    2 Z 24/84">MDR 85, 58; OLG Frankfurt NJW-RR 93, 86 mwN)).
  • OLG Schleswig, 10.10.1996 - 2 W 2/96
    Die im allgemeinen gegebene Begründung für das Entstehen erheblicher Nachteile durch vergleichbare Sperreinrichtungen, nämlich Einschränkungen bei der Benutzung der gemeinschaftlichen Parkfläche - insbesondere bei ohnehin nicht für alle Wohnungseigentümer ausreichender Zahl der Stellplätze (OLG Frankfurt OLGZ 1992, 437, 439 m.w.Nachw.) -, ist hier nicht einschlägig, weil den Antragstellern das Sondernutzungsrecht am Stellplatz 55 unter Ausschluß der übrigen Wohnungseigentümer zusteht.
  • OLG Köln, 29.06.1998 - 16 Wx 86/98

    Einräumung eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts durch Mehrheitsbeschluß

    Ein solches Sondernutzungsrecht kann einem Wohnungseigentümer anerkanntermaßen aber durch eine Vereinbarung, also unter Mitwirkung aller Wohnungseigentümer, eingeräumt werden (vgl. Senat, ZMR 98, 373 = WE 98, 193; BayObLG NJW-RR 92, 599 und 93, 86 m.w.N).
  • OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 8 W 54/98

    Änderung der Gemeinschaftsordnung durch Eigentümerbeschluss - Aufhebung durch

    Eine Meinungsverschiedenheit unter Eigentümern darüber, ob eine konkrete Beschlussfassung nur eine einfache oder eine qualifizierte Mehrheit erfordert und ob ein bestimmtes Abstimmungsergebnis zu einem wirksamen Beschluss oder zu einem Nicht-Beschluss geführt hat, kann durch einen Feststellungsantrag der notwendigen gerichtlichen Klärung zugeführt werden, wenn ein Anfechtungsantrag mangels Protokollierung eines positiven Beschlusses ausscheidet (§ 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG; vgl. zB OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 86, 87 = OLGZ 1992, 437; OLG Hamm OLGZ 1990, 180 183; Bärmann I Pick I Merle, WEG 8. Aufl., Rn 140 zu § 23, Rn 67 ff, 71 zu § 43; Weitnauer / Lüke, WEG 8. Aufl., Rn 17 zu § 23 ; Staudinger / Bub (BGB 12. Bearb., 1997) Rn 158 zu § 23 WEG; Staudinger / Wenzel, aaO, Rn 60, 66 vor, Rn 36 f zu § 43 WEG).
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