Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 20.04.1994

Rechtsprechung
   BayObLG, 09.05.1994 - 2Z BR 23/94   

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https://dejure.org/1994,2914
BayObLG, 09.05.1994 - 2Z BR 23/94 (https://dejure.org/1994,2914)
BayObLG, Entscheidung vom 09.05.1994 - 2Z BR 23/94 (https://dejure.org/1994,2914)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Mai 1994 - 2Z BR 23/94 (https://dejure.org/1994,2914)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Geschäftsraum; Reinigung; Gewerbe; Gewerbliche Nutzung; Unterlassung; Nutzung

  • Wolters Kluwer

    Unterlassung der Nutzung eines Teileigentums als Chemische Reinigung; Einschränkung der Zweckbestimmung von Geschäftsräumen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 Abs. 1
    Zweckbestimmung für ein Sondereigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1038
  • DNotZ 1995, 64
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80

    Bedeutung der Zweckbestimmung eines Teileigentums als Geschäftsräume

    Auszug aus BayObLG, 09.05.1994 - 2Z BR 23/94
    Bei dem Begriff Geschäftsräume handelt es sich um einen umfassenden Oberbegriff, der sowohl eine Nutzung als Laden als auch als Gaststätte zuläßt (BayObLGZ 1982, 1/6 f.).

    Zu Recht hat das Landgericht hierin keine Einschränkung der Zweckbestimmung als Geschäftsräume erblickt, sondern nur eine beispielhafte Aufzählung dafür, wie die einzelnen Räume bei einer Nutzung des Sondereigentums als Geschäftsräume genutzt werden können (vgl. BayObLGZ 1982, 1/6).

  • BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 31/93

    Anspruch auf Unterlassung des Gewerbetreibens in Form einer Gastwirtschaft durch

    Auszug aus BayObLG, 09.05.1994 - 2Z BR 23/94
    Nach allgemeiner Meinung handelt es sich dabei um eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter (BayObLG WuM 1993, 558 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • KG, 17.10.1988 - 24 W 1240/88

    Nutzungsschranken für "Geschäftsräume"; Rechtsschutzinteresse trotz rechtlicher

    Auszug aus BayObLG, 09.05.1994 - 2Z BR 23/94
    Bei dieser Sachlage brauchte das Landgericht nicht mehr darauf einzugehen, ob die Zweckbestimmung des Sondereigentums als Geschäftsräume den Betrieb einer Chemischen Reinigung auch unter Einbeziehung der den Charakter der Wohnanlage prägenden örtlichen Verhältnisse zuläßt (vgl. KG NJW-RR 1989, 140).
  • BayObLG, 29.01.1990 - BReg. 1b Z 4/89

    Anspruch auf Unterlassung des Betriebs einer Spielhalle; Auslegung der Bezeichung

    Auszug aus BayObLG, 09.05.1994 - 2Z BR 23/94
    Welche Nutzungen im einzelnen davon erfaßt werden, ist aufgrund einer typisierenden Betrachtungsweise durch Auslegung zu ermitteln (BayObLGZ 1990, 15/17).
  • OLG Hamm, 12.04.2005 - 15 W 29/05

    Nutzung eines als "gewerbliche Einheit" bezeichneten Teileigentums

    (BayObLG NJW-RR 1994, 1038; NZM 2000, 871; OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 202; KG NZM 2000, 879).
  • LG Wiesbaden, 20.12.2007 - 4 T 300/07

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anfechtung zweier inhaltsgleicher Beschlüsse;

    Dies umfasst auch das Unterlassen eines nicht der Gemeinschaftsordnung entsprechenden Gebrauchs (BayObLG, 9.5.1994, 2Z BR 23/94 (nach JURIS)).

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ist eine typisierende bzw. generalisierende Betrachtung maßgeblich (OLG Hamm, 12.4.2005, AZ: 15 W 29/05 zur Umwandlung eines Ladens in Räume eines religiösen Vereins; OLG Frankfurt, 21.7.2005, AZ: 20 W 284/03; BayObLG, 9.5.1994, AZ: 2Z BR 23/94 (nach JURIS)).

  • OLG Düsseldorf, 06.05.2008 - 3 Wx 162/07

    Zulässigkeit der Nutzung von "gewerblichem" Teileigentum als

    Liegen sie vor, darf ein Sondereigentum grundsätzlich nur im Rahmen der Zweckbestimmung genutzt werden; eine andere Nutzung ist nur dann zulässig, wenn sie der Zweckbestimmung nicht widerspricht und für die übrigen Eigentümer nach einer typisierenden Betrachtungsweise keine Beeinträchtigung verursacht, die die mit der vereinbarten Zweckbestimmung regelmäßig verbundenen Beeinträchtigungen überschreitet (BayObLG NJW-RR 1994, S. 1038; OLG München ZMR 2007, S. 718 ff.; OLG Hamm NZM 2007, S. 805 f. mit weiteren Nachweisen).
  • LG München I, 18.08.2021 - 1 S 2103/20

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Verschuldens des

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ist also eine typisierende bzw. generalisierende Betrachtung maßgeblich (OLG Hamm, 12.4.2005, AZ: 15 W 29/05 zur Umwandlung eines Ladens in Räume eines religiösen Vereins; OLG Frankfurt, 21.7.2005, AZ: 20 W 284/03; BayObLG, 9.5.1994, AZ: 2Z BR 23/94, juris).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2003 - 3 Wx 249/02

    Wohnungsteileigentum: Zur Auslegung der Begriffe "Bürogruppe" bzw. "gewerbliche

    Sie sind - nach der vorstehend erwähnten Auslegungsregel in dem Sinne zu verstehen, dass grundsätzlich jede gesetzlich zulässige gewerbliche Nutzung der Teileigentumseinheit gestattet ist (vgl. nur BayObLG NJW-RR 94, 1038; ZMR 98, 184; NZM 00, 871; Palandt-Bassenge, 61. Aufl., § 15 WEG, Rdnr. 13).
  • BayObLG, 31.07.1997 - 2Z BR 34/97

    Zweckwidrige Nutzung von Sondereigentum - Betrieb einer chemischen Reinigung

    Darin liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine die Nutzung einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter gemäß § 5 Abs. 4 , § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 1038 m.w.N.).

    Aus der Entscheidung des Senats vom 9.5.1994 (NJW-RR 1994, 1038) ergibt sich nichts anderes, denn die dort zugrunde liegende Zweckbestimmung "Geschäftsräume" ist sehr weit gefaßt und geht über eine Nutzung als Laden hinaus.

  • OLG Düsseldorf, 16.07.2003 - 3 Wx 149/03

    Mangelnde Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Einschränkung

    Sie sind nach der vorstehend erwähnten Auslegungsregel in dem Sinne zu verstehen, dass grundsätzlich jede gesetzlich zulässige gewerbliche Nutzung der Räume gestattet ist (vgl. nur BayObLG NJW-RR 94, 1038; ZMR 98, 184; NZM 00, 871; Palandt-Bassenge, 61. Aufl., § 15 WEG Rdnr. 13; Senat in 3 Wx 336/01 und 3 Wx 249/02).
  • LG Freiburg, 24.07.2003 - 4 T 49/03

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Zweckbestimmung von Teileigentum durch

    Dies stellt eine derartige Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter dar (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 1038; NJW 192, 919; KG FGPrax 1999, 93).
  • OLG Jena, 03.03.1999 - 6 W 734/98

    Umbau im Sondereigentum

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.04.1994 - 9 U 220/93   

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https://dejure.org/1994,13339
OLG Düsseldorf, 20.04.1994 - 9 U 220/93 (https://dejure.org/1994,13339)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.04.1994 - 9 U 220/93 (https://dejure.org/1994,13339)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. April 1994 - 9 U 220/93 (https://dejure.org/1994,13339)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1038
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 12.02.1998 - 12 U 113/97
    Einen solchen Rechtsübergang bejaht das Oberlandesgericht Düsseldorf (NJW-RR 1994, 1038) hinsichtlich des Anteils am Instandhaltungsfonds in analoger Anwendung von §§ 314, 926 Abs. 1 Satz 2 BGB.
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