Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 23.06.1993

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 06.01.1994 - 5 W 119/93 - 70   

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OLG Saarbrücken, 06.01.1994 - 5 W 119/93 - 70 (https://dejure.org/1994,3234)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.01.1994 - 5 W 119/93 - 70 (https://dejure.org/1994,3234)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Januar 1994 - 5 W 119/93 - 70 (https://dejure.org/1994,3234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Erbvertrages durch das Tatsachengericht und Bindung des Rechtsmittelgerichts; Zweck und Auslegung einer Pflichtteilsverwirkungsklausel und einer Wiederverheiratungsklausel; Erforschung des wirklichen Willens der Vertragsschließenden anhand aller ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 589
  • NJW-RR 1994, 844
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 28.08.2001 - 20 W 432/00

    Schlusserbenbestimmung - notarielles Testament - Auslegung

    Zwar hat das OLG Saarbrücken (NJW-RR 94, 844) die Auffassung vertreten, dass der Längstlebende auch dann frei über den Nachlass verfügen kann, wenn sich die Ehegatten in einem Erbvertrag gegenseitig zu Erben eingesetzt haben, ohne Schlusserben zu bestimmen und der Erbvertrag eine Sanktionsklausel hinsichtlich der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen enthält.

    Abgesehen davon ist das OLG Saarbrücken in einer späteren Entscheidung (NJW-RR 1994, 844 ff) auch von dieser Auffassung abgewichen.

  • OLG Karlsruhe, 19.01.2006 - 14 Wx 28/05

    Gemeinschaftliches Testament: Schlusserbeneinsetzung der Kinder durch eine

    Dies entspricht der herrschenden Meinung (vgl. OLG Hamm, DNotZ 1951, 41; Staudinger/Kanzleiter, BGB, 13. Bearb. § 2269 Rdn. 24; ebenfalls für nicht zwingend oder nicht ausreichend halten die Klausel: OLG Saarbrücken, NJW-RR 1992, 841 jedenfalls bei einem Erbvertrag; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1994, 844; OLG Bremen, ZEV 1994, 365; OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Celle, MDR 2003, 813; Erman/Schmidt, BGB 11. Aufl. § 2269 Rdn. 7; Lange/Kuchinke, Erbrecht 5. Aufl. § 24 IV 1 c; das Bayerische Oberste Landesgericht - BayObLG 59, 199 und 60, 216 - läßt zwar offen, ob eine Pflichtteilsstrafklausel im Zweifel nicht als Erbeinsetzung auszulegen ist, entnimmt einen entsprechenden Willen der testierenden Eheleute jedoch nicht der Klausel, sondern fordert eine Würdigung aller in Betracht kommenden außertestamentarischen Umstände; nicht eindeutig: Musielak, in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. § 2269 Rdn. 14: Klausel "spricht für" Schlußerbeneinsetzung; Jauernig/Stürner, BGB 10. Aufl. § 2269 Rdn. 3: Auslegung als Schlußerbeneinsetzung "liegt nahe"; Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB § 2269 Rdn. 22: "unter besonderen Umständen"; für ausreichend halten die Klausel: Johannsen in BGB-RGRK 12. Aufl. § 2269 Rdn; 5; Soergel/Wolf, BGB 13. Aufl. § 2269 Rdn. 14; wohl auch OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 246).
  • OLG Saarbrücken, 03.09.2019 - 5 W 49/19

    Die in einem einseitigen Erbvertrag enthaltene Erbeinsetzung der eigenen sowie

    Demnach ist ausgehend von den verwendeten Worten und Formulierungen der wirkliche Wille der Vertragsschließenden zu erforschen, wobei auch außerhalb der Vertragsurkunde liegende Umstände und die Lebenserfahrung heranzuziehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1982 - IVa ZR 94/81, BGHZ 86, 41; Senat, Beschluss vom 6. Januar 1994 - 5 W 119/93-70, NJW-RR 1994, 844; Beschluss vom 16. September 2014 - 5 W 47/14, FamRZ 2015, 877).

    Enthält die Verfügung - wie hier - eine Zuwendung an den Erbvertragspartner selbst oder an einen diesem nahestehenden (insbesondere verwandten) Dritten, so wird sie in aller Regel bindend und daher vertragsmäßig gewollt sein (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1960 - V ZR 65/59, NJW 1961, 120; Senat, Beschluss vom 6. Januar 1994 - 5 W 119/93-70, NJW-RR 1994, 844; BayObLG, …

    Nach der Lebenserfahrung ist eine Zuwendung an einen Dritten regelmäßig als bindend gewollt anzusehen, wenn es sich bei diesem um eine den Vertragsparteien nahestehende oder mit ihnen verwandte Person handelt; hiervon kann in der Regel ausgegangen werden, wenn Kinder der Vertragsschließenden eingesetzt werden (Senat, Beschluss vom 6. Januar 1994 - 5 W 119/93-70, NJW-RR 1994, 844; BayObLG, FamRZ 1989, 1353).

    In einem solchen Fall kann nämlich in der Regel angenommen werden, dass für sie eine gesicherte, vom Wohlwollen und Gutdünken des Längstlebenden unabhängige erbrechtliche Stellung begründet werden soll; eine freie Widerruflichkeit der Erbeinsetzung würde dem entgegenstehen und ist im Zweifel nicht gewollt (Senat, Beschluss vom 6. Januar 1994, a.a.O.; Beschluss vom 30. September 2011 - 5 W 200/11-86).

  • OLG München, 16.07.2012 - 31 Wx 290/11

    Auslegungsfähigkeit eines notariellen Testaments; Einsetzung der gemeinsamen

    Auch der Umstand, dass trotz notarieller Beurkundung des letzten Willens der Ehegatten eine ausdrückliche Anordnung von Schlusserben unterblieben ist, führt nicht bereits dazu, dass eine (Schluss-)Erbeinsetzung der Abkömmlinge von vornherein ausscheidet (vgl. dazu OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 844/845; OLG Frankfurt ZEV 2002, 109/110).
  • KG, 06.04.2018 - 6 W 13/18

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments: Schlusserbenstellung der

    In einem solchen Fall kann es der Wille der gemeinschaftlich testierenden Eheleute gewesen sein, den gemeinschaftlichen Kindern, wenn sie sich der von den Eltern beim Tode des Erstversterbenden gewollten Regelung fügen, eine erbrechtliche Stellung einzuräumen (OLG Saarbrücken, Beschl. vom 6.1.1994 - 5 W 119/93, NJW-RR 1994, 844 Rn. 29).
  • OLG München, 18.09.2008 - 31 Wx 8/08

    Erbvertrag von Ehegatten: Auslegung einer Änderungsklausel hinsichtlich der

    Die von der Beteiligten zu 3 wiederholt zitierte Entscheidung des OLG Saarbrücken (NJW-RR 1994, 844) sagt für die Frage der erbvertraglich vereinbarten Abänderungsmöglichkeit nichts aus, sondern betrifft einen Fall, in dem ein Erbvertrag eine Pflichtteilsklausel, jedoch keine ausdrückliche Schlusserbeneinsetzung enthalten hatte.
  • OLG Frankfurt, 06.03.1997 - 20 W 574/95

    Wirkung des Erbverzichts gegenüber Abkömmlingen

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  • OLG Hamm, 19.10.2010 - 10 U 79/10

    Neuregelung der gemeinschaftlichen ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses

    Diese Zweckbestimmung setzt nicht notwendig eine gleichzeitige Einsetzung der Abkömmlinge als Schlusserben des Längstlebenden voraus ( OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2009, 10 U 95/08 juris-Rn 54; OLG Celle MDR 2003, 813 juris-Rn 3; OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 844 ).
  • KG, 09.09.1997 - 1 W 678/96

    Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nach dem Tode eines Beteiligten an

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  • OLG Hamm, 26.02.2004 - 15 W 486/03

    Pflichtteilsstrafklausel in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament

    In Rechtsprechung und Literatur wird im Ausgangspunkt einhellig die Auffassung vertreten, dass eine solche Regelung einen Anhaltspunkt dafür darstellen kann, dass die Ehegatten mit einer solchen Regelung zugleich die pflichtteilsberechtigten Abkömmlinge als Erben des Letztversterbenden berufen wollten, weil sie dies als selbstverständliche Voraussetzung erachtet haben, die Erbeinsetzung sich also quasi hinter der Strafklausel verbirgt (BayObLGZ 1959, 199, 204 f.; 1960, 216, 221; OLG Köln NJW-RR 1994, 397, 398; OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 844, 845; OLG Bremen ZEV 1994, 365; OLG Karlsruhe BWNotZ 1995, 168, 169; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 246; Staudinger/Kanzleiter, BGB 13. Bearb., § 2269, Rdnr. 24; MK/BGB-Musielak, 3. Aufl., § 2269, Rdnr. 12; RGRK/BGB-Johannsen, 12. Aufl., § 2269, Rdnr. 5).
  • OLG Celle, 11.02.2003 - 6 W 9/03

    Auslegung einer Sanktionsklausel in gemeinschaftlichem Testament; Verlangen des

  • BayObLG, 08.02.1996 - 1Z BR 157/95

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • OLG Karlsruhe, 31.01.1995 - 11 Wx 63/93

    Aufnahme der sogenannten Pflichtteilsstrafklausel in das gemeinschaftliche

  • OLG Koblenz, 23.05.2000 - 3 U 1771/97

    Bindungswirkung eines Erbvertrags zwischen Eheleuten

  • LG Paderborn, 21.11.2003 - 5 T 85/03
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 23.06.1993 - 5 W 147/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8948
OLG Saarbrücken, 23.06.1993 - 5 W 147/92 (https://dejure.org/1993,8948)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.06.1993 - 5 W 147/92 (https://dejure.org/1993,8948)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. Juni 1993 - 5 W 147/92 (https://dejure.org/1993,8948)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Erbeinsetzung der "zukünftigen Ehefrau" des Sohnes des Erblassers in einem Erbvertrag; Berücksichtigung der allgemeinen Auslegungsregeln für die Auslegung von Erbverträgen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 589
  • FamRZ 1994, 1205
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.04.2003 - IV ZB 28/02

    Abhängigkeit der Erbeinsetzung eines Schwiegerkindes vom Fortbestand der Ehe

    Daran sieht es sich jedoch durch die gegenteilige Auffassung in dem ebenfalls im Verfahren der weiteren Beschwerde ergangenen Beschluß des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 23. Juni 1993 (FamRZ 1994, 1205 f. = NJW-RR 94, 589) gehindert und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG zur Entscheidung vorgelegt.
  • OLG Naumburg, 06.09.2002 - 10 Wx 38/01

    Zur analogen Anwendung des § 2077 BGB auf die Erbeinsetzung von Schwiegerkindern

    Der vorlegende Senat erachtet die gesetzliche Auslegungsregel des § 2077 BGB in diesen Fällen für nicht anwendbar (Abweichung von OLG Saarbrücken FamRZ 1994, 1205 f.).

    Er sieht sich jedoch an einer entsprechenden Entscheidung durch den im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf weitere Beschwerde ergangenen Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 23. Juni 1993, 5 W 147/92 (= FamRZ 1994, 1205 f), gehindert.

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