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Rechtsprechung
   OLG München, 22.12.1994 - 29 W 2321/94   

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https://dejure.org/1994,5017
OLG München, 22.12.1994 - 29 W 2321/94 (https://dejure.org/1994,5017)
OLG München, Entscheidung vom 22.12.1994 - 29 W 2321/94 (https://dejure.org/1994,5017)
OLG München, Entscheidung vom 22. Dezember 1994 - 29 W 2321/94 (https://dejure.org/1994,5017)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1086
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Hamm, 16.07.2019 - 7 U 80/18

    Unterlassung; kreditgefährdende Äußerung; Wiederholungsgefahr; Vollziehung einer

    Nach der Erledigungserklärung war die Gesamtsumme der bis dahin angefallenen Kosten für den Streitwert entscheidend (vgl. OLG München NJW-RR 1995, 1086).
  • OLG Jena, 15.05.2012 - 4 U 661/11

    Fälligkeit und Verjährung treten auch ohne Rechnung ein!

    Da sich die Beklagten den beiden Teil-Erledigungserklärungen der Klägerin nicht angeschlossen haben, sondern im Gegenteil das Klageabweisungsbegehren ausdrücklich weiterverfolgt, also der Erledigung widersprochen haben, haben die einseitigen Teilerledigungserklärungen der Klägerin zu einer nach § 264 Nr. 2 ZPO zulässigen Beschränkung und damit Änderung der Leistungsklage in der Weise geführt, dass ein auf Feststellung des in der Hauptsache teilweise erledigten Rechtsstreits gerichteter Antrag an Stelle des Leistungsbegehrens getreten ist (immer noch h. M., sog. Klageänderungstheorie BGH NJW 94, 2364; 02, 442; OLG München NJW-RR 95, 1086; OLG Karlsruhe NJW-RR 94, 761; Vollkommer in Zöller, ZPO, 27. Aufl., Rn. 34 zu § 91a mit zahlreichen weiteren Nachw.).
  • OLG Jena, 03.07.2012 - 4 U 283/11

    Wegerechtlicher Status einer vor dem 13.5.1993 bereits genutzten Straße in

    Da sich der Beklagte der Teil-Erledigungserklärung der Kläger in Bezug auf den ursprünglichen Klageantrag zu 1. (Beseitigung des auf dem Weg aufgeschütteten Erd-, bzw. Baumaterials) nicht angeschlossen hat, sondern im Gegenteil das Klageabweisungsbegehren ausdrücklich weiterverfolgt, also der Erledigung widersprochen hat (S. 8 des Verhandlungs- und Ortsterminprotokolls v. 26.01.2011, Bd. I Bl. 154), hat die einseitige Teilerledigungserklärung der Kläger zu einer nach § 264 Nr. 2 ZPO zulässigen Beschränkung und damit Änderung der Leistungsklage in der Weise geführt, dass ein auf Feststellung des in der Hauptsache teilweise erledigten Rechtsstreits gerichteter Antrag an Stelle des Leistungsbegehrens getreten ist (immer noch h. M., sog. Klageänderungstheorie BGH NJW 94, 2364; 02, 442; OLG München NJW-RR 95, 1086; OLG Karlsruhe NJW-RR 94, 761; Vollkommer in Zöller, ZPO, 28. Aufl., Rn. 34 zu § 91a mit zahlreichen weiteren Nachw.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.04.1994 - 10 U 154/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6213
OLG Düsseldorf, 14.04.1994 - 10 U 154/93 (https://dejure.org/1994,6213)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.04.1994 - 10 U 154/93 (https://dejure.org/1994,6213)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. April 1994 - 10 U 154/93 (https://dejure.org/1994,6213)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 286
    Grenzen der Berufung auf die Grundsätze über den Anscheinsbeweis

  • rechtsportal.de

    ZPO § 286
    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Grundsätze des Beweises des ersten Anscheins - hier: Tod zweier Rinder durch Herbizide

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anscheinsbeweis; Grundsätze; Verantwortungsbereich; Schadensursache

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1086
  • VersR 1995, 724
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 07.12.2001 - 24 U 188/99

    Girovertrag: Aufbewahrung der ec-Karte bei Camping-Urlaub im Wohnmobil in

    Stehen mehrere Möglichkeiten im Raum, dann kommt - gleichviel, ob die eine deutlich wahrscheinlicher ist als die andere oder nicht - ein Anscheinsbeweis nicht in Betracht (BGH RR 1988, 790; OLG Düsseldorf VersR 1995, 724; Hartmann a.a.O. Rz 25).
  • OLG Jena, 19.05.2004 - 4 U 299/04

    Kein Versicherungsschutz bei alkoholbedingtem Fahren und hierdurch verursachtem

    Vage Anhaltspunkte für abweichende Geschehensabläufe, wie sie der Vortrag des Klägers beinhaltet, genügen insoweit nicht (OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1086; LG Itzehoe, NJW-RR 2004, 183, 184).
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