Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 12.07.1994

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.02.1995 - 20 W 394/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4443
OLG Frankfurt, 13.02.1995 - 20 W 394/94 (https://dejure.org/1995,4443)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.02.1995 - 20 W 394/94 (https://dejure.org/1995,4443)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Februar 1995 - 20 W 394/94 (https://dejure.org/1995,4443)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Erteilung eines beantragten Erbscheins ; Unterschrift des Erblassers als Voraussetzung für die Gültigkeit eines eigenhändig geschriebenen Testaments ; Erfassen eines unter der Unterschrift befindlichen Zusatzes durch die Unterschrift; Zusatz als einziger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Testament muss am Schluss unterschrieben werden - Eine Verfügung nach der Unterschrift kann aber ausnahmsweise wirksam sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 2247 2065 Abs. 1
    Wirksamkeit nicht unterschriebener testamentarischer Anordnungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 711
  • DNotZ 1996, 56
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Braunschweig, 20.03.2019 - 1 W 42/17

    Wirksamkeit eines sog. "Notizzetteltestaments"

    Der möglicherweise unter den Begriff fallende Personenkreis ist insbesondere wesentlich weiter, als bei einer Formulierung, die sich auf eine einzige Pflegekraft bezieht, die der pflegebedürftige Erblasser selbst bestimmt - aber im Testament nicht namentlich bezeichnet - hat (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. Februar 1995 - 20 W 394/94 - NJW-RR 1995, S. 711 m.w.N.).
  • OLG München, 22.05.2013 - 31 Wx 55/13

    Testamentsauslegung: Erbeinsetzung einer "sich kümmernden" Person

    Bereits deshalb greift der Hinweis der Beteiligten zu 9 auf die Entscheidung des OLG Frankfurt (NJW-RR 1995, 711) nicht, da diese eine Erbeinsetzung zugunsten derjenigen Person betraf, die den Erblasser pflegt.
  • OLG Köln, 09.07.2014 - 2 Wx 188/14

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer letztwilligen Verfügung

    Der Beschwerdeführer beruft sich zwar auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt, wonach eine testamentarische Anordnung mit dem Wortlaut "wer mich zuletzt pflegt, bekommt alles" dann nicht gegen § 2065 Abs. 2 BGB verstoßen soll, wenn der Erblasser vor seinem Tod pflegebedürftig war und seine Pflegeperson selbst bestimmt hat (OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 711).
  • OLG Celle, 19.07.2002 - 6 W 85/02

    Erbrecht; Ehegattentestament; Handschriftliches Testament; Einsetzung von

    Hieraus folgt, dass Ergänzungen oder Änderungen, die sich auf demselben Blatt befinden, auf dem auch das Testament niedergeschrieben ist, die aber von der Unterschrift des Erblassers räumlich nicht gedeckt werden, grundsätzlich gleichfalls besonders unterzeichnet werden müssen (BGH NJW 1974, 1083, 1084; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 711).

    Dies ist dann der Fall, wenn das Testament ohne die vorgenommenen Ergänzungen lückenhaft, unvollständig oder nicht durchführbar wäre, wenn der wirkliche Wille des Erblassers also nur aus beiden vom Erblasser niedergeschriebenen Erklärungen ersichtlich wird (BGH NJW 1974, 1083, 1084; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 711; BayObLG …

  • BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94

    Erbenermittlung von Amts wegen durch das Beschwerdegericht

    In Betracht kommt freilich, daß die in dem Testament mit den Worten "mein Häuschen mit Garten in B. soll daßjenige bekommen, der mich in Krankheit pflegt und mich betreut, das Grab übernimmt und mindestens 30 Jahre erhält und pflegt" umschriebene Verfügung mangels hinreichender Bestimmtheit wirkungslos ist (§ 2065 Abs. 2 BGB ; vgl. dazu BayObLG FamRZ 1992, 987; BayObLGZ 1992, 296, 300; OLG Frankfurt OLGZ 1992, 271 und NJW-RR 1995, 711 ).
  • AG Siegburg, 05.04.2014 - 50 VI 97/13

    Unwirksamkeit eines nicht wenigstens andeutungsweise in Schriftform

    Zwar hat sich auch das OLG Frankfurt in NJW-RR 1995, 711 dahingehend geäußert, dass Wirksamkeit anzunehmen sei, wenn der Erblasser denjenigen zum Erben bestimmt hat, der ihn zuletzt pflegen wird und er bei später eingetretener Pflegebedürftigkeit die Pflegeperson selbst bestimmt hat.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 12.07.1994 - 1Z BR 148/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2271
BayObLG, 12.07.1994 - 1Z BR 148/93 (https://dejure.org/1994,2271)
BayObLG, Entscheidung vom 12.07.1994 - 1Z BR 148/93 (https://dejure.org/1994,2271)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Juli 1994 - 1Z BR 148/93 (https://dejure.org/1994,2271)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entlassung des Testamentvollstreckers aus wichtigem Grund; Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses; Prüfung der Fortdauer der Testamentsvollstreckung als Vorfrage bei einer Entscheidung über die Entlassung des Testamentsvollstreckers; Unwirksamkeit der Anordnung ...

  • rechtsportal.de

    Berufung eines Testamentsvollstreckers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 711
  • FamRZ 1995, 124
  • Rpfleger 1995, 336
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86

    Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer

    Auszug aus BayObLG, 12.07.1994 - 1Z BR 148/93
    bb) Das Landgericht hat die Entscheidung des Nachlaßgerichts deswegen aufgehoben, weil es die Fortdauer der Testamentsvollstreckung verneint, die bei einer Entscheidung über die Entlassung des Testamentsvollstreckers als Vorfrage zu prüfen ist, denn für eine Entlassung aus dem beendeten Amt ist kein Raum mehr (vgl. BayObLGZ 1988, 42/46 m.w.Nachw.).

    Das Beschwerdegericht hat diesen Teil der amtsgerichtlichen Entscheidung aufgehoben, weil es die im Entlassungsverfahren zu prüfende Vorfrage, ob die Testamentsvollstreckung beendet ist, bejaht und folgerichtig annimmt, daß die Beteiligte zu 2 das Testamentsvollstreckeramt nicht wirksam angetreten habe und deshalb für ihre Entlassung aus diesem Amt kein Raum sei (vgl. BayObLGZ 1988, 42/46).

    Die Testamentsauslegung (§§ 2084, 133 BGB ) obliegt dem Gericht der Tatsacheninstanz und kann vom Gericht der weiteren Beschwerde nur daraufhin nachgeprüft werden, ob sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (BayObLGZ 1988, 42/47).

  • BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
    Auszug aus BayObLG, 12.07.1994 - 1Z BR 148/93
    cc) Da der Sachverhalt keine weiteren Ermittlungen erfordert, kann der Senat die Testamentsauslegung nunmehr selbst vornehmen (BayObLGZ 1982, 159/164 m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 12.07.1994 - 1Z BR 148/93
    Dabei geht es nicht um die Ermittlung eines von der Erklärung losgelösten Willens, sondern um die Klärung der Frage, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (BGH NJW 1993, 256 ; BayObLGZ 1981, 79/82 und ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 22.01.1964 - V ZR 37/62

    Begriff des Streitgegenstandes bei Identität von Vorfragen

    Auszug aus BayObLG, 12.07.1994 - 1Z BR 148/93
    Die vom Nachlaßgericht mit Beschluß vom 27.4.1993 ausgesprochene Ernennung der Beteiligten zu 2 zur Testamentsvollstreckerin war gegenstandslos, weil ihr kein dahingehendes Ersuchen des Erblassers im Sinne von § 2200 Abs. 1 BGB zugrunde lag und sie deshalb von seinem letzten Willen nicht gedeckt war (vgl. BGH NJW 1964, 1316/1319; Jansen Rn. 30, Keidel/Zimmermann Rn. 42c, jeweils zu § 7; Palandt/Edenhofer § 2200 Rn. 2; Johannsen WPM 1969, 1402/1403).
  • BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 1 Z 42/87

    Testamentsvollstreckung; Testamentsauslegung; Rechtsfolgen; Tod;

    Auszug aus BayObLG, 12.07.1994 - 1Z BR 148/93
    b) Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, daß die Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlaßgericht gemäß § 2200 Abs. 1 BGB ein dahingehendes Ersuchen des Erblassers voraussetzt, das im Testament in irgendeiner Form seinen Ausdruck gefunden hat (BayObLG FamRZ 1988, 325/326; Palandt/Edenhofer § 2200 Rn. 1).
  • BayObLG, 05.02.1987 - BReg. 1 Z 60/86

    Sofortige Beschwerde gegen die Ernennung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus BayObLG, 12.07.1994 - 1Z BR 148/93
    Es konnte ihm daher auch nicht verwehrt werden, einen ihm nachteiligen, vom Gericht hervorgerufenen Rechtsschein mit Hilfe des übergeordneten Gerichts zu beseitigen (BayObLGZ 1987, 46/49; Jansen § 7 Rn. 32).
  • OLG Düsseldorf, 06.07.1977 - 3 W 137/77
    Auszug aus BayObLG, 12.07.1994 - 1Z BR 148/93
    Daher wird sie durch dessen Einziehung auch nicht in einem Recht im Sinn von § 20 Abs. 1 FGG beeinträchtigt (vgl. BayObLG MDR 1978, 142 (Ls) im Anschluß an OLG Hamm NJW 1974, 505 ; KG JFG 5, 157/161; Soergel/Damrau § 2368 Rn. 13; Jansen Rn. 56, Keidel/Kahl Rn. 97, jeweils zu § 20 ; Haegele/Winkler Der Testamentsvollstrecker 10. Aufl. Rn. 706 Fn. 1; a.A. MünchKomm/Promberger BGB 2. Aufl. § 2368 Rn. 25).
  • OLG Hamm, 06.09.1973 - 15 W 105/73
    Auszug aus BayObLG, 12.07.1994 - 1Z BR 148/93
    Daher wird sie durch dessen Einziehung auch nicht in einem Recht im Sinn von § 20 Abs. 1 FGG beeinträchtigt (vgl. BayObLG MDR 1978, 142 (Ls) im Anschluß an OLG Hamm NJW 1974, 505 ; KG JFG 5, 157/161; Soergel/Damrau § 2368 Rn. 13; Jansen Rn. 56, Keidel/Kahl Rn. 97, jeweils zu § 20 ; Haegele/Winkler Der Testamentsvollstrecker 10. Aufl. Rn. 706 Fn. 1; a.A. MünchKomm/Promberger BGB 2. Aufl. § 2368 Rn. 25).
  • BayObLG, 12.03.1981 - BReg. 1 Z 3/81
    Auszug aus BayObLG, 12.07.1994 - 1Z BR 148/93
    Dabei geht es nicht um die Ermittlung eines von der Erklärung losgelösten Willens, sondern um die Klärung der Frage, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (BGH NJW 1993, 256 ; BayObLGZ 1981, 79/82 und ständige Rechtsprechung).
  • BayObLG, 12.11.2001 - 1Z BR 134/00

    Anfechtung der Anordnung einer Testamentsvollstreckung wegen Irrtums - ergänzende

    Die vom Nachlassgericht vorgenommene Ernennung der Beteiligten zu 3 ist daher ebenfalls gegenstandslos (BayObLG FamRZ 1995, 124/125).
  • BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95

    Verwaltungsvollstreckung und Abwicklungsvollstreckung aufgrund gemeinschaftlichen

    Als Antragsberechtigter war der Beteiligte zu 5 auch befugt, gegen die Ablehnung seines Antrags Beschwerde einzulegen (vgl. BayObLGZ 21, 206/207 und BayObLG FamRZ 1995, 124/125; KG NJW 1963, 1553; Jansen FGG 2. Aufl. § 81 Rn. 10).
  • BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95

    Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des

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  • BayObLG, 26.10.1994 - 1Z BR 159/93

    Erlöschen des Testamentsvollstreckeramtes

    aa) Das Landgericht geht zunächst zutreffend davon aus, daß der Inhalt der vom Erblasser angeordneten Testamentsvollstreckung, insbesondere deren Rechtsnatur und Dauer sowie die Person des Testamentsvollstreckers bzw. desjenigen, dem dessen Bestimmung obliegt, durch Auslegung der letztwilligen Verfügung des Erblassers im Erbvertrag vom 30.11.1987 zu ermitteln sind (vgl. BayObLGZ 1988, 42/47 und BayObLG Beschluß vom 12.7.1994 1Z BR 148/93, insoweit in Report 1994, 51 nicht abgedruckt).
  • BayObLG, 26.01.2000 - 1Z BR 214/98

    Grobe Pflichtverletzung eines Testamentsvollstreckers

    Wird ein Testamentsvollstrecker gegen seinen Willen vom Landgericht als Beschwerdegericht entlassen, so kann dessen Entscheidung nach §§ 27, 29 Abs. 2, § 81 Abs. 2 FGG nur mit der sofortigen weiteren Beschwerde angefochten werden (BGHZ 30, 132/133; BayObLGZ 1985, 298/301; 1951, 657/660; FamRZ 1995, 124/125; OLG Hamm OLGZ 1986, 1/2; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 8. Aufl. § 81 FGG Rn. 7).
  • BayObLG, 28.09.1995 - 1Z BR 98/95

    Auslegung eines Testaments als Anordnung der Testamentsvollstreckung in Form der

    Sie kann vom Gericht der weiteren Beschwerde nur daraufhin nachgeprüft werden, ob sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (vgl. BayObLGZ 1988, 42, 47 und BayObLG FamRZ 1995, 124, 126; ständige Rechtsprechung).
  • BayObLG, 13.06.1996 - 1Z BR 132/95

    Auslegung mehrerer nacheinander errichteter gemeinschaftlicher Testamente

    Sie kann vom Gericht der weiteren Beschwerde nur daraufhin nachgeprüft werden, ob sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (vgl. BayObLGZ 1988, 42, 47 und BayObLG FamRZ 1995, 124, 126; ständige Rechtsprechung).
  • LG Lübeck, 27.06.1995 - 7 T 296/95

    Anfechtung der Eintragungsverfügung

    In Übereinstimmung damit wird heute die bekanntgemachte und noch nicht vollzogene Verfügung auf Erteilung (RGZ 137, 222; OLG Zweibrücken OLGZ 1984, 3; Bassenge/Herbst a.a.O., FGG § 84 Rn 21) oder Einziehung (OLG Hamm DNotZ 1951, 41; BayObLG NJW-RR 1995, 711) eines Erbscheins als anfechtbar angesehen.
  • BayObLG, 20.06.1997 - 1Z BR 258/96

    Auslegung eines Testaments bei Begünstigung einer karitativen Vereinigung für den

    Sie kann vom Gericht der weiteren Beschwerde nur daraufhin nachgeprüft werden, ob sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (vgl. BayObLGZ 1991, 173, 176 und BayObLG FamRZ 1995, 124, 126; ständige Rechtsprechung).
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