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   OLG Düsseldorf, 21.12.1994 - 9 U 208/94   

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https://dejure.org/1994,7319
OLG Düsseldorf, 21.12.1994 - 9 U 208/94 (https://dejure.org/1994,7319)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.12.1994 - 9 U 208/94 (https://dejure.org/1994,7319)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Dezember 1994 - 9 U 208/94 (https://dejure.org/1994,7319)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 718
  • MDR 1995, 465
  • DNotZ 1996, 39
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 02.06.1993 - 3 Wx 351/92

    Zum Anspruch des Erbbauberechtigten auf Zustimmung des Grundstückseigentümers zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.1994 - 9 U 208/94
    4. Liegenschaftsrecht/Erbbaurecht - Zum Anspruch des Erbbauberechtigten auf Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Freigabe einzelner Wohnungserbbaurechte aus der Mithaft für Grundpfandrechte (OLG Düsseldorf, Beschluß vom 2.6. 1993 -3 Wx 351/92, m. Anm. Rethmeier) ErbbauVO §§ 5 Abs. 2; 7 Abs. 2 ist eingetragen, daß sie den Rang vor den Rechten der Abteilung II Nrn. 1 und 2 (Erbbauzins und Vorkaufsrecht des Eigentümers) besitzt.
  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.1994 - 9 U 208/94
    Denn Voraussetzung für die Anwendung von § 315 BGB ist eine ausdrückliche oder stillschweigende Einigung der Vertragsparteien darüber, daß eine derartige Bestimmung erfolgen und wem das Bestimmungsrecht zustehen soll (BGH NJW 1984, 1177 ; RGZ 90, 28 ; Palandt/Heinrichs, 53. Aufl., § 315 BGB , Anm. 1).
  • BGH, 11.11.1983 - V ZR 150/82

    Zur Beurkundungspflicht bei Kaufpreisvorauszahlungsanrechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.1994 - 9 U 208/94
    Formbedürftig sind alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Parteien das Verpflichtungsgeschäft zusammensetzt (BGH NJW 1984, 974 = DNotZ 1984, 236 ).
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