Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 03.05.1995

Rechtsprechung
   OLG München, 07.02.1996 - 27 W 303/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2738
OLG München, 07.02.1996 - 27 W 303/95 (https://dejure.org/1996,2738)
OLG München, Entscheidung vom 07.02.1996 - 27 W 303/95 (https://dejure.org/1996,2738)
OLG München, Entscheidung vom 07. Februar 1996 - 27 W 303/95 (https://dejure.org/1996,2738)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 485 Abs. 1
    Zulässigkeit von Gegenbeweisanträgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit von Gegenbeweisanträgen im selbständigen Beweisverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gegenanträge und Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren zulässig? (IBR 1997, 43)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1277
  • BauR 1996, 589
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 26.01.1993 - 28 W 2698/92

    Unzulässigkeit von Gegnerbeweisanträgen im Selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG München, 07.02.1996 - 27 W 303/95
    Die Hoffnung der Rechtsprechung, daß die Streitfrage bei der Novellierung des selbständigen Beweisverfahrens im Jahre 1991 geregelt werde (so OLG München in MDR 93, 380), hat sich nicht erfüllt.

    Notfalls muß geschätzt werden, wie das auch der Fall ist, wenn das selbständige Beweisverfahren der Vorbereitung mehrerer unterschiedlicher Rechtsstreitigkeiten dient (andere Ansicht OLG München in MDR 1993, 380 ; grundsätzlich wie hier: OLG Düsseldorf in Baurecht 95, 430; Werner/Pastor, der Bauprozeß, 7. Aufl., Rdn. 84; Zöller/Herget, 19. Aufl., § 485 Rdn. 3).

  • OLG Düsseldorf, 09.03.1993 - 23 W 5/93

    Selbständiges Beweisverfahren: Wann muß der Sachverständige sein Gutachten

    Auszug aus OLG München, 07.02.1996 - 27 W 303/95
    Es ist auch nicht ersichtlich, warum Gegenanträge nur dann zugelassen werden sollen, wenn sie bereits vor Bestellung des Sachverständigen gestellt worden sind (so aber OLG Hamm im Baurecht 1988, 762, 763), wenn sie nicht die Zuziehung eines Sachverständigen eines anderen Fachgebiets erfordern (so aber OLG Düsseldorf im Baurecht 95, 430) oder wenn sie nicht mit der Fragestellung des ursprünglichen Beweisantrags in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang stehen (so aber OLG Düsseldorf, aaO und Baurecht 1993, 637).
  • LG Köln, 28.12.1993 - 9 T 184/93
    Auszug aus OLG München, 07.02.1996 - 27 W 303/95
    Der 27. Senat des Oberlandesgerichts München ist im Gegensatz zur Rechtsprechung des 28. Senats der Auffassung, daß Gegenanträge in einem selbständigen Beweisverfahren zulässig sind (ebenso OLG Köln im Baurecht 95, 430 und LG Köln im Baurecht 94, 407).
  • OLG Hamm, 28.04.1987 - 12 W 10/87

    Gegenantrag im Beweissicherungsverfahren; Neues Beweissicherungsverfahren;

    Auszug aus OLG München, 07.02.1996 - 27 W 303/95
    Es ist auch nicht ersichtlich, warum Gegenanträge nur dann zugelassen werden sollen, wenn sie bereits vor Bestellung des Sachverständigen gestellt worden sind (so aber OLG Hamm im Baurecht 1988, 762, 763), wenn sie nicht die Zuziehung eines Sachverständigen eines anderen Fachgebiets erfordern (so aber OLG Düsseldorf im Baurecht 95, 430) oder wenn sie nicht mit der Fragestellung des ursprünglichen Beweisantrags in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang stehen (so aber OLG Düsseldorf, aaO und Baurecht 1993, 637).
  • OLG Nürnberg, 30.09.2002 - 13 W 2914/02

    Rechtsschutzbedürfnis für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens

    Entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts München (NJW-RR 96, 1277, 1278) ist das selbständige Beweisverfahren auch nicht bereits mit der Erstattung eines Sachverständigengutachtens abgeschlossen, wenn im Anschluß daran rechtzeitig (BGH, Urteil vom 20.2.2002, Az.: VIII ZR 228/00; OLG Nürnberg, MDR 2002, 538) die Einholung weiterer ergänzender Gutachten beantragt wird.
  • OLG Koblenz, 03.01.2008 - 8 W 878/07

    Ergänzungsfragen grundsätzlich zulässig!

    Eine solche Verdoppelung der Kosten und doppelte Befassung der Gerichte trotz einheitlichen Sachverhalts widerspricht dem Ziel des Verfahrens nach § 485 Abs. 2 ZPO (OLG München BauR 1996, 589, 590; OLG Celle BauR 2003, 1942; OLG Düsseldorf BauR 2004, 1657 ff.; OLG Jena OLGR 2006, 147 f.).
  • OLG Jena, 09.06.1997 - 7 W 311/97

    Zurückweisung von Beweisanträgen; Unzulässigkeit von Gegenanträgen im

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.05.1995 - 19 U 153/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4045
OLG Köln, 03.05.1995 - 19 U 153/93 (https://dejure.org/1995,4045)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.05.1995 - 19 U 153/93 (https://dejure.org/1995,4045)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Mai 1995 - 19 U 153/93 (https://dejure.org/1995,4045)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    GG ART 103; ZPO §§ 286, 357

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht des Prozessgegners auf Teilnahme am Sachverständigentermin trotz Geheimhaltungsinteresse und Gefährdung von Geschäftsgeheimnissen; Wahrung von Betriebsgeheimnissen als Grund für die Verwehrung der Teilnahme am Sachverständigentermin

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103; ZPO §§ 286, 357
    Recht des Prozeßgegners auf Teilnahme am Sachverständigentermin trotz Geheimhaltungsinteresse und Gefährdung von Geschäftsgeheimnissen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • RA Kotz (Auszüge)

    Geschäftsgeheimnisse: Offenlegung gegenüber gerichtl. Sachverständigen?

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1277
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90

    Amtsanzeiger - Wettbewerbsbehinderung

    Auszug aus OLG Köln, 03.05.1995 - 19 U 153/93
    Dies mit Rücksicht auf etwaige Geschäftsgeheimnisse des Beklagten zu verweigern, ist unzulässig (BGHZ 116, 47, 58).
  • BGH, 09.12.2015 - IV ZR 272/15

    Klage auf Prämienanpassung gegen die private Krankenversicherung: Wahrung der

    Eine Art Geheimverfahren, um Betriebsgeheimnisse zu wahren, ist mit dem geltenden Zivilprozessrecht unvereinbar (OLG Köln NJW-RR 1996, 1277).
  • AG München, 25.07.2012 - 161 C 17341/11

    Zulassung einer sachkundigen Person zum Ortstermin des gerichtlichen

    Eine Art Geheimverfahren im Zivilprozess, um Unternehmensgeheimnisse zu wahren, ist zumindest mit dem geltenden Zivilprozessrecht unvereinbar (vgl. Heinrich in Münchner Kommentar zur ZPO, § 357 Rn.9; OLG Köln Beschluss vom 3.5.1995, 19 U 153/93 in NJW-RR 1996, 1277).
  • OLG München, 08.11.2004 - 29 W 2601/04

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei fehlender Mitteilung der

    Den Grundsatz uneingeschränkter Parteiöffentlichkeit hat auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung NJW 1992, 1817, 1819 für das Beweisverfahren betont, wenn er darlegt, dass gutachterliche Ausführungen, deren (Geschäftsgeheimnisse betreffende) tatsächliche Grundlagen nicht offengelegt werden, nicht verwertbar sind (ebenso OLG Köln, NJW-RR 1996, 1277).
  • OLG Naumburg, 11.01.2012 - 10 W 72/11

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis bei Verweigerung der Akteneinsicht in

    Eine Verwertung durch das Gericht trotz Unkenntnis des Gegners vom Akteninhalt, um Geheimnisse zu wahren, ist mit dem geltenden Zivilverfahrensrecht unvereinbar (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03.05.1995, Aktenzeichen: 19 U 153/93, NJW-RR 1996, 1277).
  • LG Hamburg, 30.01.2020 - 310 O 1/19
    Reicht eine Partei eine Anlage "nur für das Gericht" ein und widerspricht, etwa wegen darin enthaltener Geschäftsgeheimnisse, ausdrücklich deren Weitergabe an den Prozessgegner, ist das Gericht daran gebunden; der Inhalt dieser Anlage ist damit jedoch für das Gericht nicht verwertbar (vgl. BGH, Urteil vom 12.11.1991 - KZR 18/90, NJW 1992, 1817, 1819, betreffend die Verwertbarkeit eines darauf beruhenden Sachverständigengutachtens; OLG Köln, NJW-RR 1996, 1277; Cepl/Voß/Schilling, ZPO, 2. Aufl., § 299 Rn. 24).
  • VG Düsseldorf, 17.05.2013 - 40 L 329/13

    Personalvertretungsrecht; Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren;

    vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1991 - KZR 18/90, juris Rdnr. 32 = BGHZ 116, 47; OLG Naumburg, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 10 W 72/11, juris Rdnr. 15; OLG Köln, Beschluss vom 3. Mai 1995 - 19 U 153/93, juris Rdnr. 2 = NJW-RR 1996, 1277.
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