Rechtsprechung
   BGH, 14.06.1996 - V ZR 105/95   

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Möglicher Inhalt des Schadensersatzanspruchs wegen arglistigen Verschweigens eines Fehlers

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1332



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Wird zitiert von ... (18)  

  • BGH, 30.04.2003 - V ZR 100/02  

    Immobilien - Beweislast bei behaupteter Arglist

    Hierbei ist es den Klägern möglich, den Kaufgegenstand zurückzuweisen und Ersatz des gesamten ihnen durch die Nichterfüllung entstehenden Schadens zu verlangen ("großer Schadensersatz", vgl. Senat, Urt. v. 14. Juni 1996, V ZR 105/95, NJW-RR 1996, 1332, 1333).

    Arglistig handelt ein Verkäufer, wenn er den Fehler mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, daß sein Vertragspartner den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (Senat, Urt. v. 3. März 1995, V ZR 43/94, NJW 1995, 1549, 1550; Urt. v. 14. Juni 1996, V ZR 105/95, NJW-RR 1996, 1332; Urt. v. 22. November 1996, V ZR 196/95, NJW-RR 1997, 270).

  • BGH, 07.05.2004 - V ZR 77/03  

    Immobilien - Folgen einer Kontamination durch verschiedene Ereignisse

    Ist somit für das vorliegende Betragsverfahren bindend festgestellt, daß der Schaden der Klägerin maßgeblich ist, hat die Beklagte im Rahmen des sogenannten "kleinen" Schadensersatzes nicht nur den nach den Kosten der Mängelbeseitigung zu berechnenden (vgl. Senat, BGHZ 108, 156, 159 f.; Urt. v. 14. Juni 1996, V ZR 105/95, NJW-RR 1996, 1332, 1333) Minderwert des Grundstücks im Zeitpunkt der Übergabe an die Erstkäuferin (vgl. OLG Hamm, NJW 1974, 2091, 2092; OLG München, NJW 1980, 1581, 1582) oder im Zeitpunkt der Weiterveräußerung an die Klägerin auszugleichen; vielmehr muß sie, wovon auch das Berufungsgericht ausgeht, den Betrag erstatten, der heute, d.h. im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung, zur Beseitigung der auf den Heizölschadensfall zurückzuführenden Bodenverunreinigung erforderlich ist.
  • BGH, 16.11.2007 - V ZR 45/07  

    Schadensrecht - Auch bei hohen Herstellungskosten Berechnung nach Minderwert?

    Dabei ist es zwar grundsätzlich zulässig, diese Differenz nach den Kosten für eine Herrichtung des verkauften Gegenstands in einen mangelfreien Zustand zu berechnen (vgl. Senat, BGHZ 108, 156, 160; Urt. v. 7. Mai 2004, V ZR 77/03, NJW 2004, 2526, 2528; Urt. v. 10. Juni 1998, V ZR 324/97, NJW 1998, 2905; Urt. v. 14. Juni 1996, V ZR 105/95, NJW-RR 1996, 1332, 1333; Urt. v. 9. Oktober 1964, V ZR 109/62, NJW 1965, 34 f.; BGH, Urt. v. 26. Januar 1983, VIII ZR 227/81, NJW 1983, 1424, 1425).
mehr
  • BGH, 12.01.2001 - V ZR 322/99  

    Haftung des Verkäufers für Altlasten eines Grundstücks

    Ein Verkäufer, der eine nach diesen Maßstäben gebotene Aufklärung unterläßt, verhält sich auch arglistig, sofern er den Fehler mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, daß sein Vertragspartner den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (Senat, Urt. v. 3. März 1995, V ZR 43/94, NJW 1995, 1549, 1550; Urt. v. 14. Juni 1996, V ZR 105/95, NJW-RR 1996, 1332; Urt. v. 22. November 1996, V ZR 196/95, NJW-RR 1997, 270).
  • OLG Koblenz, 13.11.2009 - 2 U 443/09  

    Immobilien - Arglisthaftung des Verkäufers bei Feuchtigkeitsschäden

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (In Anknüpfung an BGH, NJW-RR 1996, 1332; NJW-RR 1992, 333; IBR 2002, 383; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527; IBR 2006, 232; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2006 - 10 U 952/06; Senatsentscheidungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08).*).

    Eine Arglisthaftung wegen der Täuschung durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Mängel setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass dem Verkäufer Fehler bekannt waren oder er sie zumindest für möglich hielt und er billigend in Kauf nahm, dass dem Käufer diese Fehler nicht bekannt waren und er bei deren Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. nur BGH, NJW-RR 1996, 1332; BGH, NJW-RR 1992, 333).

  • OLG Koblenz, 06.02.2003 - 5 U 996/02  

    Immobilien - Arglisthaftung des Immobilienverkäufers für Feuchtigkeitsschaden

    Eine Haftung des Beklagten zu 2) wegen arglistiger Täuschung setzt voraus, dass er einen Fehler der Kaufsache trotz bestehender Offenbarungspflicht verschwiegen und dass ihm der Fehler - die Feuchtigkeit des Gebäudes - bei Abschluss des Vertrages bekannt war oder er das zumindest für möglich hielt und billigend in Kauf nahm, dass der Klägerin und ihrem Ehemann dieser Fehler nicht bekannt war und sie bei Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätten (vgl. BGH NJW-RR 1996, 1332 und BGH NJW-RR 1992, 333 jeweils zum arglistigen Verschweigen von Hausfeuchtigkeit).

    Das arglistige Verhalten des Beklagten zu 2) lässt den vereinbarten Gewährleistungsausschluss gegenüber beiden Beklagten unwirksam sein (BGH NJW-RR 1996, 1332, 1333).

  • OLG Saarbrücken, 05.08.2008 - 4 U 90/08  

    Immobilien - Anfechtung wegen Arglist bei extremer Durchfeuchtung d. Kellerwände

    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, sind auch ohne entsprechende Nachfrage des Käufers solche Umstände offenbarungspflichtig, die für den Kaufentschluss erkennbar von maßgeblicher Bedeutung sind und die der Verkäufer deshalb redlicherweise nicht verschweigen darf, wie etwa ein Feuchtigkeitsbefall (BGH NJW-RR 1992, 333; NJW-RR 1996, 1332; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 28.08.2002, 1 U 208/02, zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 09.02.2006 - 5 U 1111/05  

    Immobilien - Arglisthaftung des Verkäufers

    b) Eine Arglisthaftung wegen der Täuschung durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Mängel setzt voraus, dass dem Verkäufer Fehler bekannt waren oder er sie zumindest für möglich hielt und er billigend in Kauf nahm, dass dem Käufer diese Fehler nicht bekannt waren und er bei deren Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH NJW-RR 1996, 1332 und BGH NJW-RR 1992, 333 jeweils zum arglistigen Verschweigen von Hausfeuchtigkeit; Senat VersR 2004, 1057).
  • OLG Nürnberg, 26.11.2001 - 5 U 4016/00  

    Falschberatung über Steuervorteile durch Unterlassen

    Ein Verkäufer, der eine nach den vorstehenden Maßstäben gebotene Aufklärung unterlässt, verhält sich arglistig, sofern er die Unsicherheit seiner Zusage mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, daß sein Vertragspartner die Rechtslage nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. BGH MJW 95, 1549, 1550; NJW-RR 96, 1332; 97, 270).
  • KG, 20.06.2005 - 8 U 220/04  

    Immobilien - Pflicht des Verkäufers zur Aufklärung über Feuchtigkeitsschäden

    Eine Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels setzt voraus, dass der Verkäufer einen Fehler der Kaufsache trotz bestehender Offenbarungspflicht (a) verschwiegen hat und, dass ihm der Fehler bei Abschluss des Vertrages bekannt war oder er ihn zumindest für möglich hielt (b) und billigend in Kauf nahm, dass dem Käufer dieser Fehler nicht bekannt war und er bei Offenbarung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. BGH NJW-RR 1996, 1332, NJW-RR 1992, 330; Staudinger/ Matusche- Beckmann, BGB, 2004, § 438 BGB, Rdnr.85, 97.ff mit weiteren dort angegebenen Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Köln, 17.02.1999 - 13 U 174/98  

    Verkauf eines Hauses mit nicht genehmigtem Dachausbau

  • OLG Köln, 19.04.2007 - 18 U 130/06  
  • OLG Rostock, 08.12.2011 - 3 U 16/11  

    Immobilien - Rücktritt vom Kaufvertrag bei Verschweigen fehlender Baugenehmigung

  • OLG Koblenz, 29.11.1999 - 13 U 1950/98  

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels

  • OLG Koblenz, 19.01.2009 - 2 U 422/08  

    Pflichten des Verkäufers eines am Hang gelegenen Hausanwesens zur Offenbarung von

  • OLG Koblenz, 20.02.2009 - 2 U 848/08  

    Anspruch auf Vorschusszahlung zur Mängelbeseitigung an der Fäkalienhebeanlage

  • OLG München, 09.11.2011 - 20 U 3106/11  

    Immobilien - Verkäufer muss dem Käufer auch die behobenen Mängel anzeigen

  • LG Dortmund, 07.12.2011 - 2 O 124/11  

    Autokauf, Wohnwagen, Wissensvertreter, Arglist, Wissenserklärung

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