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   OLG Köln, 25.01.1996 - 1 U 47/95   

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https://dejure.org/1996,3510
OLG Köln, 25.01.1996 - 1 U 47/95 (https://dejure.org/1996,3510)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.01.1996 - 1 U 47/95 (https://dejure.org/1996,3510)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Januar 1996 - 1 U 47/95 (https://dejure.org/1996,3510)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässige Teilauseinandersetzung des Nachlasses eines Grundstückes bei der Zwangsversteigerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 748, § 812, § 2039 ; ZPO § 256

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 748, 812, 2039; ZPO § 256
    Unzulässige weitere Teilauseinandersetzung nach Zwangsversteigerung eines zum Nachlaß gehörenden Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1352
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.11.1951 - IV ZR 40/50

    Teilungsversteigerung. Aufrechnung gegen Meistgebot

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.1996 - 1 U 47/95
    Ein andere rechtliche Beurteilung ergibt sich schließlich auch nicht aus der von der Klägerin angeführten Entscheidung BGHZ 4, 84 ff. Danach kann bei einer zu Unrecht erfolgten Verteilung durch das Versteigerungsgericht jeder dadurch Benachteiligte in entsprechender Anwendung der für die Forderungszwangsversteigerung geltenden Grundsätze Bereicherungsansprüche gegen die entsprechend Begünstigten geltend machen.

    Dies setzt aber das Vorliegen eines Teilungsplanes voraus, der rechtskräftig geworden ist (BGHZ 4, 84, 87).

  • BGH, 04.03.1992 - IV ZR 309/90

    Anspruch des Miterben wegen unterbliebener Ausgleichung bei

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.1996 - 1 U 47/95
    So heißt es etwa in der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 4. Februar 1992 (BGH NJW-RR 1992, 771), daß es einen Zahlungsanspruch gemäß § 812 BGB eines Miterben gegen einen anderen, weil dieser bei vorangegangenen Teilauseinandersetzungen mehr erhalten hat, als ihm bei Zugrundelegung der Teilungsquote zugestanden hätte, im Grundsatz nicht geben kann, solange die Auseinandersetzung noch nicht abgeschlossen ist und der ungeteilte Nachlaßrest für die gebotene Ausgleichung möglicherweise ausreicht.

    Der Bundesgerichtshof, von dem abzuweichen der Senat keinen Anlaß sieht, hat mehrfach entschieden, daß eine derartige Feststellungsklage zulässig ist, wenn sie einer sinnvollen Klärung der Grundlagen der Erbauseinandersetzung dient (BGH LM Nr. 164 zu § 256 = NJW-RR 1990, 1220; BGH NJW-RR 1992, 771).

  • BGH, 27.06.1990 - IV ZR 104/89

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage eines Miterben zur Klärung einzelner

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.1996 - 1 U 47/95
    Der Bundesgerichtshof, von dem abzuweichen der Senat keinen Anlaß sieht, hat mehrfach entschieden, daß eine derartige Feststellungsklage zulässig ist, wenn sie einer sinnvollen Klärung der Grundlagen der Erbauseinandersetzung dient (BGH LM Nr. 164 zu § 256 = NJW-RR 1990, 1220; BGH NJW-RR 1992, 771).
  • FG Baden-Württemberg, 01.12.1994 - 6 K 11/93

    Einkommensteuer; beratender Betriebswirt oder ähnliche Tätigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.1996 - 1 U 47/95
    Es wird festgestellt, daß der Klägerin gegenüber der Beklagten aus dem Erlös der Zwangsversteigerung vom 18. Mai 1994 - Amtsgericht Neuenahr-Ahrweiler 6 K 11/93 - ein weiterer Betrag in Höhe von 25.228,77 DM über den bereits erhaltenen in Höhe von 151.372,60 DM zusteht.
  • OLG Köln, 17.12.2003 - 2 U 108/03

    Teilauseinandersetzung und Feststellung einzelner Streitpunkte; Erteilung eines

    Zwar ist eine Klage auf Feststellung einzelner Streitpunkte vor Abschluss der Erbauseinandersetzung zulässig, wenn eine solche Feststellung der Klärung der für die Auseinandersetzung maßgebenden Grundlagen dient und durch einen solchen Feststellungsprozess die Erbauseinandersetzung durch eine abschließende Klärung einzelner Auseinandersetzungsgrundlagen entlastet wird (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1220; OLG Köln, NJW-RR 1996, 1352; Palandt/Edenhofer, a.a.O., § 2042 Rdn. 16).
  • LG Aachen, 12.06.2003 - 12 O 433/02
    Insoweit stehen vorliegend andere Sachverhalte zur Beurteilung an, als etwa in den seitens der Kläger zitierten Entscheidungen BGH NJW-RR 1990, 1220 f. oder OLG Köln NJW-RR 1996, 1352 f.
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