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   OLG Celle, 22.05.1996 - 20 U 15/95   

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https://dejure.org/1996,3372
OLG Celle, 22.05.1996 - 20 U 15/95 (https://dejure.org/1996,3372)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.05.1996 - 20 U 15/95 (https://dejure.org/1996,3372)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Mai 1996 - 20 U 15/95 (https://dejure.org/1996,3372)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 390 S. 2 BGB; § 479 BGB; § 639 Abs. 1 BGB; § 823 Abs. 1 BGB; § 831 BGB; § 414 Abs. 3 HGB; § 439 HGB
    Verwendung von "Nylonschlüpfen" zum Hochkranen von Dachlatten; Ermittlung des Typs eines Vertrages über die Gestellung eines Krans mit Kranführer; Abgrenzung eines Leiharbeitsverhältnisses von einem Dienstvertrag , Werkvertrag und Dienstverschaffungsvertrag; Begriff des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwendung von "Nylonschlüpfen" zum Hochkranen von Dachlatten; Ermittlung des Typs eines Vertrages über die Gestellung eines Krans mit Kranführer; Abgrenzung eines Leiharbeitsverhältnisses von einem Dienstvertrag , Werkvertrag und Dienstverschaffungsvertrag; Begriff des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung eines Kranvermieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 469
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 18.12.1992 - 9 U 1579/92

    Haftungsprivilegierter Betriebsangehöriger; Eingliederung eine Schädigers

    Auszug aus OLG Celle, 22.05.1996 - 20 U 15/95
    Aus der Unfallschilderung der Beklagten geht zu Genüge hervor, daß ihre Mitarbeiter den Kranführer anwiesen, wann er welches Ladegut wohin zu transportieren hatte (vgl. BAG a.a.O.; KG VersR 1994, 117, 119; OLG Düsseldorf a.a.O.).
  • BGH, 09.03.1971 - VI ZR 138/69

    Echtes Leiharbeitsverhältnis - Unternehmerhaftung - Eignung derArbeiter -

    Auszug aus OLG Celle, 22.05.1996 - 20 U 15/95
    Verletzt der Verleiher schuldhaft die ihm obliegende Auswahlpflicht, so haftet er dem Entleiher wegen positiver Vertragsverletzung auf Schadensersatz (BGH NJW 1971, 1129; Münchener Komm./Söllner a.a.O.; Palandt/Putzo, BGB, 54. Aufl., Einführung vor § 611 Rn. 39).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.1993 - 22 U 83/93

    Eingliederung eines Kranführers in fremden Betrieb

    Auszug aus OLG Celle, 22.05.1996 - 20 U 15/95
    Diese rechtliche Einordnung gilt für die Vermietung von Maschinen mit Bedienungspersonal (Münchener Komm./Söllner, BGB, 2. Aufl., § 611 Rn. 38; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 160).
  • OLG München, 12.01.2012 - 14 U 489/10

    Mieterhaftung beim Krangestellungsvertrag mit Überlassung von Bedienungspersonal:

    Dieser gegenüber dürfte sich die Haftung der Beklagten grundsätzlich entsprechend darstellen wie in den Fällen der von der Klagepartei zitierten Entscheidungen zu kombinierten Miet- und Dienstverschaffungsverträgen (z.B. BGH, VersR 1970, 934, 935; OLG Celle, NJW-RR 1997, 469; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 1430 ff = BauR 1996, 136/137).
  • OLG Koblenz, 14.03.2011 - 12 U 1528/09

    Umsturz eines Autokrans: Rechtliche Einordnung eines Vertrages über die

    Da die Beklagte zu 1. im vorliegenden Fall keine genau bestimmten Aufgaben übernommen hatte, sondern lediglich pauschal für einen Zeitraum von mehreren Tagen einen Autokran nebst Bedienungspersonal zu stellen hatte, während die Entlohnung nach Stunden erfolgte und die im Einzelnen durchführenden Arbeiten ersichtlich nach den Weisungen der Mitarbeiter der Klägerin vor Ort festgelegt wurden, liegt kein Werk-, sondern ein kombinierter Miet- und Dienstverschaffungsvertrag vor (vgl. OLG Koblenz TranspR 1998, 424; OLG Celle NJW-RR 1997, 469; OLG Frankfurt, Urteil vom 9.05.2003, Az. 2 U 122/02).

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass der Beklagte zu 2. bei den Hubarbeiten im Bereich der Schleuse auch als Verrichtungsgehilfe der Klägerin tätig geworden sein kann (so OLG Celle NJW-RR 1997, 469 m. w. N. gegen OLG Koblenz TranspR 1998, 424 und OLG Frankfurt, Urteil vom 9.05.2003, Az. 2 U 122/02), bleibt der Beklagte zu 2. jedenfalls auch Verrichtungsgehilfe der Beklagten zu 1.

  • OLG Frankfurt, 17.03.2020 - 5 U 48/19

    Vertragspflichten bei der entgeltlichen Gestellung eines Raupenkrans zur

    Demgegenüber erfordert die Annahme eines mit einem Mietvertrag verbundenen Dienstverschaffungsvertrages die Feststellung, dass die Durchführung der Arbeiten ausschließlich bei der Entleiherin, d.h. vorliegend der Beklagten, lag und das von der Streithelferin gestellte Bedienungspersonal nach dem Vertrag den Weisungen der Beklagten unterworfen war (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 1996, X ZR 100/94, Rz. 18 m. w. N. - Juris; OLG Celle, Urteil vom 22. Mai 1996, 20 U 15/95, Rz. 6 - Juris).

    Wenn aber ein Arbeitnehmer, hier der Großkranführer, zugleich mehreren Weisungsberechtigten unterliegt, ist für die Frage, wessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfe er im Zeitpunkt des Schadenseintritts war, maßgeblich, in wessen Weisungszuständigkeit das rechtswidrige Verhalten - hier die Beschädigung des Krans - fällt (vgl. OLG Celle, Urteil vom 22. Mai 1996, 20 U 15/95, Rz. 12).

  • KG, 28.11.2008 - 7 U 231/07

    Umsturz eines Baukrans: Rechtsnatur eines Vertrages über Krangestellung; Haftung

    Die Entscheidung der Frage, ob Kranarbeiten bei gleichzeitiger Gestellung von Bedienungspersonal rechtlich als Miet-, Dienst-, Werk- oder Frachtvertrag zu qualifizieren sind, hängt von der Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen im Einzelfall ab, vor allem davon, welche der Leistungen dem Vertrag das Gepräge geben (vgl. BGH WM 1996, 1785/1786; BGH VersR 1995, 364/365; OLG Celle NJW-RR 1997, 469; OLG Stuttgart TranspR 1998, 488/489).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2003 - 2 U 122/02

    Rechtsnatur eines Vertrages über Krangestellung mit Bedienungspersonal;

    Dem ist das OLG Gelle (OLGR 96, 184 = NJW-RR 97, 469) gefolgt, aus dessen Entscheidung die Streithelferin in ihrer Berufungsbegründung eine alleinige Haftung der Klägerin zu 1) für den Unfallschaden nach § 831 BGB herleiten will.
  • OLG Schleswig, 17.04.2014 - 7 U 27/13

    Verrichtungsgehilfenhaftung bei Kraftfahrzeugbeschädigung durch selbstfahrende

    Dementsprechend kommt bei nicht vollständiger Ausgliederung aus dem alten Unternehmen auch eine Inanspruchnahme beider Seiten als Geschäftsherren i.S. von § 831 BGB in Betracht (BGH Urt. v. 26.01.1995 - VII ZR 240/93 - NJW-RR 1995, 659-660; ferner OLG Celle, Urt. v. 22.05.1996 - 20 U 15/95 - NJW-RR 1997, 469).
  • OLG Celle, 21.01.2016 - 2 U 91/15

    Umfang einer Bauhandwerkersicherungsbürgschaft; Erstreckung auf Forderungen wegen

    Vorauszuschicken ist, dass ein Vertrag wie der "Mietvertrag ..." vom 5. September 2013, der ausdrücklich die "Vermietung von Baumaschinen mit Bedienungspersonal" (vgl. Anlage K 8, Seite 1) zum Gegenstand hat, wobei nach dem eigenen Vortrag der Klägerin der Firma A. GmbH Geräte bzw. Maschinen zum Gebrauch überlassen wurden, deren Einsatz durch die weiterhin erfolgte Personalüberlassung überhaupt erst ermöglicht wurde, in der Rechtsprechung mehrfach als typengemischter Miet- und Dienstverschaffungsvertrag eingeordnet worden ist (OLG Koblenz, Urt. v. 14. März 2011 - 12 U 1528/09; OLG Celle, Beschl. v. 31. Mai 1996 - 4 U 311/94; OLG Celle NJW-RR 1997, 469 ff.; BAG, Urt. v. 2. August 2006 - 10 AZR 756/05; jeweils zit. aus Juris; vgl. auch BGH WM 1996, 1785 ff.).
  • LG Bielefeld, 13.09.2001 - 20 T 33/01

    Voraussetzungen der ordnungsgenäßen Erfüllung der Entfernung zweier Bäume

    Soweit sich der Antrag des Gläubigers hinsichtlich des Rückschnitts der Sträucher vor einer gerichtlichen Sachentscheidung erledigt hatte, hatte das Amtsgericht eine Kostenentscheidung entsprechend §§ 891, 91 a Abs. 1 ZPO zu treffen (vgl. auch BayObLG, NJW-RR 1997, 469; OLG Zweibrücken, MDR 1990, 258; OLG Koblenz. JurBüro 1982, 1897 f.; OLG München, MDR 1991, 357 [OLG München 27.11.1990 - 11 W 2527/90] ).
  • OLG Hamm, 22.10.1998 - 24 U 69/98

    Anspruch auf Ersatz des an einem Notstromaggregat entstandenen Sachschadens und

    Bei solchen Verträgen haftet der Schuldner vertraglich nicht für die Schlechtleistung des "entliehenen" Personals, weil dieses bei der Erbringung seiner Dienste nicht sein Erfüllungsgehilfe ist (OLG Celle NJW-RR 97, 469; OLG Düsseldorf NJW-RR 95, 160).
  • OLG Celle, 17.06.2015 - 14 U 3/14

    Fälligkeit des Werklohnanspruchs des Auftragnehmers nach Durchführung einer

    Dementsprechend hängt die rechtliche Einordnung also davon ab, welche Leistungen dem Vertrag das Gepräge geben [BGH, a. a. O.; OLG Celle, NJW-RR 1997, 469 [OLG Celle 22.05.1996 - 20 U 15/95] ; OLG Stuttgart, Transportrecht 1998, 488/489].
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