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   OLG Köln, 06.02.1998 - 16 Wx 333/97   

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https://dejure.org/1998,2101
OLG Köln, 06.02.1998 - 16 Wx 333/97 (https://dejure.org/1998,2101)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.02.1998 - 16 Wx 333/97 (https://dejure.org/1998,2101)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Februar 1998 - 16 Wx 333/97 (https://dejure.org/1998,2101)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht eines Wohnungseigentümers an einer gegen eine Teilungserklärung verstoßenden Nutzung von Sondereigentum durch mehrjährige Nutzung ohne Widerspruch anderer Eigentümer; Verwirkung eines Anspruchs auf Beendigung einer Nutzung zu Lasten eines Rechtsnachfolgers eines ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsnachfolge; Verwirkung; Nutzungsänderung; Kellerraum

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 Abs. 3; BGB §§ 1004, 242
    Verwirkung des Anspruchs auf Beendigung der gegen die teilungserklärung verstoßenden Nutzung von Sondereigentum auch zu Lasten der Rechtsnachfolger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1625
  • NZM 1998, 872
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 10.03.2006 - 24 U 31/06

    Verwirkung des Anspruchs des Rechtsnachfolgers eines Grundstückseigentümers auf

    Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche aus § 1004 BGB sind grundsätzlich wie alle subjektiven Rechte "verwirkbar" (OLG Köln NJW-RR 1998, 1625; Palandt-Bassenge, BGB, 65. Aufl. 2006; vgl. auch OLG Stuttgart ZMR 1998, 802).

    Rechtsnachfolger können das Recht nicht frei von der mit seiner Verwirkungen begründeten Belastung erwerben (OLG Köln NJW-RR 1998, 1625; OLG Stuttgart ZMR 1998, 802; vgl. auch BayObLG NJW-RR 1991, 1041).

  • OLG Köln, 02.04.2001 - 16 Wx 7/01

    WEG : Erlöschen eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts

    Über die genannten Grundsätze hinausgehend hat der Senat in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, dass die stillschweigende Hinnahme des alleinigen Gebrauchs von Teilen des gemeinschaftlichen Eigentums beispielsweise eines Stellplatzes durch einen Wohnungseigentümer einen Vertrauenstatbestand auch gegenüber Sonderrechtsnachfolgern entfalte (vgl. OLG Köln, OLGR 1997, 234 = WuM 1997, 637, während die weitere von den Beteiligten zu 1. zitierte Entscheidung ZMR 1998, 459 = NZM 1998, 872 eine gegen die Teilungserklärung verstoßende Nutzung von Räumen betrifft, die im Sondereigentum stehen, und daher nicht einschlägig ist).
  • OLG Köln, 31.07.2006 - 16 Wx 98/06

    Tausch einzelner Räume des Sondereigentums

    Die Antragstellerin hat mit dem Erwerb des Wohnungseigentums als Rechtsnachfolgerin von der Voreigentümerin mangels besonderer gesetzlicher Bestimmungen keine weitergehenden Rechte erhalten können, als der Voreigentümerin zuletzt zustanden (vgl. Senatsbeschluss vom 06.02.1998 - 16 Wx 333/97 ist NZM 1998, 872 f. m. w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00

    Zu den notwendigen Feststellungen bei der Verurteilung einzelner

    2 Z 33/91">1992, 81, 83; KG OLGZ 1987, 410, 415; 1989, 305, 307 f.; WuM 1994, 38, 39 f.; OLG Hamm aaO; OLG Köln, Beschluss vom 4. April 1997 - 16 Wx 35/97; NZM 1998, 872; OLG Düsseldorf NJWE-MietR 1997, 229, 230; OLG Stuttgart ZMR 1998, 803, 804; Bärmann/Pick/Merle aaO § 15 Rdnr. 32; Niederführ/Schulze, WEG 5. Aufl. § 15 Rdnr. 20).
  • OLG Köln, 27.11.2002 - 16 Wx 226/02

    Wohnungseigentum - Nutzung von Büroräumen im Keller als Wohnräume

    Unrichtig ist der Einwand der Rechtsbeschwerde, die widerspruchslose Duldung habe hier annähernd 9 Jahre betragen - einer ähnlich langen Nutzungsdauer, bei der der Senat Verwirkung bejaht habe (über 9 Jahre: Beschluss vom 6.2.98 - 16 Wx 333/97 = NJW-RR 98, 1625).
  • OLG Köln, 07.04.2003 - 16 Wx 44/03

    Bauliche Eingriffe in fremdes Sondereigentum durch den Rechtsvorgänger dessen,

    Begründet wird dies damit, dass ein Erwerber von Wohnungseigentum, wie auch der Senat wiederholt entschieden hat, als Rechtsnachfolger von dem Voreigentümer keine weitergehenden Rechte erhalten könne, als dem Voreigentümer zuletzt zustanden (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 6.2.1998 in OLGReport 98, 242 = NJW-RR 98, 1625; OLG Zweibrücken ZMR 2001, 734, 736; OLG Stuttgart ZMR 98, 803; BayObLG …
  • OLG Köln, 30.09.2005 - 16 Wx 37/05
    Einzelrechtsnachfolger können diese Ansprüche dann nicht geltend machen, weil sie nicht mehr Rechte als ihre Rechtsvorgänger erwerben können (Senat NJW-RR 1998, 1625; OLG Stuttgart ZMR 2001, 732, 733; OLG Zweibrücken ZMR 2001, 734, 736).
  • OLG Köln, 09.06.1999 - 16 Wx 46/99

    Feststellungsinteresse im WEG-Verfahren

    Dies entspricht einhelliger Rechsprechung (vgl. beispielsweise Senat vom 6.2.1998 - 16 Wx 333/97 in NZM 98, 872; BayObLG, NJW-RR 98, 947, NJW-RR 93, 1165; OLG Hamm, NJW-RR 96, 971).
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