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   BGH, 24.11.1997 - AnwSt (R) 10/97   

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https://dejure.org/1997,14505
BGH, 24.11.1997 - AnwSt (R) 10/97 (https://dejure.org/1997,14505)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1997 - AnwSt (R) 10/97 (https://dejure.org/1997,14505)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1997 - AnwSt (R) 10/97 (https://dejure.org/1997,14505)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Standespflicht durch unerlaubte Werbung - Erkennbarkeit der Spezialisierung eines Anwalts in der Werbung - Angabe besonderer Berufserfahrung in der Werbung einer Sozietät - Beurteilung einer Werbung als der Form nach unsachlich - Werbung einer Sozietät in ...

  • BRAK-Mitteilungen

    Verletzung der Berufspflichten durch unerlaubte Werbung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der Standespflicht durch unerlaubte Werbung; Erkennbarkeit der Spezialisierung eines Anwalts in der Werbung; Angabe besonderer Berufserfahrung in der Werbung einer Sozietät; Beurteilung einer Werbung als der Form nach unsachlich; Werbung einer Sozietät in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1282
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 67/96

    Berufswidrige Werbung

    Auszug aus BGH, 24.11.1997 - AnwSt (R) 10/97
    Dies folgt aus der (mit dem Hinweis auf eine besondere Berufserfahrung verbundenen) Angabe einer Vielzahl zudem teilweise inhaltlich umfangreicher und nicht in enger Beziehung zueinander stehender Tätigkeitsschwerpunkte, in der eine seriöse Information über eine nach eigener Einschätzung der Rechtsanwälte vorhandene Spezialisierung nicht mehr gefunden werden kann (vgl. BGH, Senatsbeschlüsse vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 64 und 67/97 -, BRAK-Mitt. 1997, 172 und 203; Eylmann in: Henssler/Prütting, BRAO 1997 § 43b Rdn. 27).

    Sie ist nicht anders zu beurteilen als die zulässige Annoncierung durch Rechtsanwälte in Zeitungen und diesen gleichzusetzenden Mitteilungsblättern; eine die Wahl des "Printmediums" betreffende Einschränkung läßt sich auch insoweit aus § 43b BRAO nicht ableiten (vgl. BGH, Senatsbeschluß vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 67/97 -, BRAK-Mitt. 1997, 172 = NJW 1997, 2522).

  • BGH, 16.02.1998 - AnwZ (B) 67/97

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls eines

    Auszug aus BGH, 24.11.1997 - AnwSt (R) 10/97
    Sie ist nicht anders zu beurteilen als die zulässige Annoncierung durch Rechtsanwälte in Zeitungen und diesen gleichzusetzenden Mitteilungsblättern; eine die Wahl des "Printmediums" betreffende Einschränkung läßt sich auch insoweit aus § 43b BRAO nicht ableiten (vgl. BGH, Senatsbeschluß vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 67/97 -, BRAK-Mitt. 1997, 172 = NJW 1997, 2522).
  • BVerfG, 24.07.1997 - 1 BvR 1863/96

    GG - Berufsfreiheit

    Auszug aus BGH, 24.11.1997 - AnwSt (R) 10/97
    Vor dem Hintergrund unerläßlicher Zubilligung nicht ganz enger Gestaltungsfreiheit und einer notwendig klaren, nicht von Geschmacksfragen abhängigen Abgrenzung ist bei der Annahme der Form nach unzulässiger - nämlich eindeutig reklamehafter und damit unsachlicher - Werbung eher Zurückhaltung angezeigt (vgl. auch BVerfG - Kammer - NJW 1997, 2510).
  • BGH, 29.01.1996 - AnwSt (R) 13/95

    Verstoß gegen die anwaltlichen Standespflichten - Voraussetzungen für das

    Auszug aus BGH, 24.11.1997 - AnwSt (R) 10/97
    Die Zulässigkeit der den Rechtsanwälten angelasteten, vor Inkrafttreten der Berufsordnung für Rechtsanwälte am 11. März 1997 im Jahre 1996 veranlaßten Werbemaßnahmen ist allein nach § 43b BRAO zu beurteilen (BGH, Senatsurteil vom 29. Januar 1996 - AnwSt (R) 13/95 - Senatsbeschlüsse vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 64 und 67/96 -, BRAK-Mit.
  • OLG Koblenz, 13.04.1999 - 4 U 1730/98

    Anwaltliches Rundschreiben als Werbemaßnahme; Anspruch auf Unterlassung; Hinweis

    Darunter fallen insbesondere alle eindeutig reklamehaften, mit einem Herausstellen der eigenen Person verbundenen Werbemethoden (BGH AnwBl. 1997, 562 ; BRAK-Mitt. 1998, 98 ).

    Eine eindeutig reklamehafte Werbung ist nämlich stets unsachlich (BGH, BRAK-Mitt. 1998, 98 ).

  • OLG Hamm, 11.02.2003 - 4 U 148/02

    Mögliche wettbewerbswidrige Anwaltswerbung in einem Telefonbuch

    Berufsständisch wird sogar überwiegend die Meinung vertreten, dass Rechtsanwälte auch neuartige, jedoch allgemein übliche Werbeformen wie Rundfunk, Fernsehen, Plakate, Handzettel und Postwurfsendungen (vgl. dazu BGH, NJW-RR 1998, 1282) wählen können (vgl. Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Hamm/Westfalen, Beschluss vom 16. Oktober 2002 (A/II/598/00 - AR 28 / 01, Seite 6 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG München, 22.02.2001 - 29 U 3333/00

    Wettbewerbswidrige Werbeanzeigen für anwaltliche Dienstleistungen

    Vor dem Hintergrund unerläßlicher Zubilligung nicht ganz enger Gestaltungsfreiheit und einer notwendig klaren, nicht von Geschmacksfragen abhängigen Abgrenzung ist bei der Annahme der Form nach unzulässiger - nämlich eindeutig reklamehafter und damit unsachlicher - Werbung eher Zurückhaltung angezeigt (BGH NJW-RR 1998, 1282 = BRAK-Mitt 1998, 98).
  • OLG Hamburg, 03.07.2002 - 5 U 135/01

    Zur Zulässigkeit der Werbung auf einer Anwalts-Homepage

    Anders als das OLG Stuttgart (Urteil vom 5.10.2001 - 2 U 203/00), das beide Entscheidungen einer eingehenden Analyse unterzogen hat, es sieht, scheint es dem Senat nicht so sehr darauf anzukommen, ob in der zweiten Entscheidung eine Abkehr von den gerade erst aufgestellten Beurteilungskriterien für Selbstaussagen von Rechtsanwälten zu sehen ist, sondern vielmehr darauf, dass der BGH in beiden Entscheidungen maßvolle Selbstbeschreibungen der persönlichen Kompetenz, die subjektive Werturteile sind, dann als nicht mehr beanstandenswert ansieht, wenn diese jedenfalls einen objektiven Kern zu haben scheinen und nach Form und Inhalt nicht in der Einkleidung eines "marktschreierischen Werbungsstil" (BGH NJW-RR 98, 1282) daherkommen.
  • OLG München, 26.04.2001 - 29 U 5265/00

    Verstoß gegen § 1 UWG i.V.m. § 43 b BRAO, § 6 Abs. 1 BORA durch Werbung mit

    Es ist in der Rechtsprechung - auch vor dem Inkrafttreten der BO der Rechtsanwälte am 11.3.1997 (vgl. hierzu BGH NJW 1999, 2678) - anerkannt, daß der Rechtsanwalt über seine Leistungsfähigkeit und die Schwerpunkte seiner Tätigkeit sachlich richtige Informationen geben darf (vgl. BVerfG NJW 1995, 712; NJW 1995, 775; BGH GRUR 1995, 422, 423 - Kanzleieröffnungsanzeige; GRUR 1996, 365 - Tätigkeitsschwerpunkte; GRUR 1997, 473, 475 - Versierter Ansprechpartner; GRUR 1997, 665 - Schwerpunktgebiete; GRUR 1997, 765 - Kombinationsanzeige; NJW-RR 1998, 1282).
  • OLG Dresden, 20.04.1999 - 14 U 3257/97

    Unlauterer Wettbewerb; Wettbewerbswidrig; Werbung; Anzeige; Steuerberater;

    Ihrer Form nach unsachlich ist die Werbung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe - vergleichbar der anwaltlichen Werbung nach § 43b BRAO (vgl. BGH, NJW-RR 1998, 1282) - im Falle eines marktschreierischen Werbungsstils, der jedoch bei einer zweifarbigen Gestaltung wie hier nicht zum Tragen kommt.
  • OLG Dresden, 20.04.1999 - 14 U 3257/98

    Werbeanzeige einer Steuerberatungsgesellschaft

    Ihrer Form nach unsachlich ist die Werbung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe - vergleichbar der anwaltlichen Werbung nach § 43b BRAO (vgl. BGH, NJW-RR 1998, 1282) - im Falle eines marktschreierischen Werbungsstils, der jedoch bei einer zweifarbigen Gestaltung wie hier nicht zum Tragen kommt.
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