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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 24.07.1998 - 13 W 34/98   

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OLG Stuttgart, 24.07.1998 - 13 W 34/98 (https://dejure.org/1998,8109)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.07.1998 - 13 W 34/98 (https://dejure.org/1998,8109)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Juli 1998 - 13 W 34/98 (https://dejure.org/1998,8109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bestimmbarkeit der Leistung aus einem Vergleichstext; Möglichkeit der Bindung an ein später zu erstellendes Schiedsgutachten durch einen Vergleich; Anforderungen an die Bezugnahme auf andere Unterlagen in einem Vollstreckungstitel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 791
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.06.2011 - VII ZB 89/10

    Zwangsvollstreckung aus Grundschuld-Unterwerfungserklärungen

    Bei dieser Auslegung kann grundsätzlich nur auf den Titel selbst oder auf Unterlagen abgestellt werden, die dessen Bestandteil sind, nicht jedoch auf außerhalb des Titels liegende Umstände (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1985 - IVb ZR 73/84, aaO; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 791 f.; OLG Frankfurt, NJW-RR 1994, 9; OLG Köln, OLGR 1992, 339, 340 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 5 S 1098/15

    Streit über die Erfüllung eines verwaltungsgerichtlichen Prozessvergleichs, der

    Dies genügt dem für die Vollstreckung gerichtlicher Titel geltenden Bestimmtheitsgebot nicht (OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.07.1998 - 13 W 34/98 - NJW-RR 1999, 791, juris Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 30.04.2010 - 25 W 74/10, I-25 W 74/10 - BauR 2011, 298, juris Rn. 6).

    Das gälte im Übrigen selbst dann, wenn die Vollstreckungsschuldnerin einen verbindlichen Spruch des Schiedsgutachters nicht befolgt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.07.1998, a.a.O. Rn. 9).

  • OLG Saarbrücken, 29.06.2009 - 5 W 103/09

    Vollstreckungsfähigkeit eines auf Nachbesserung gerichteten Vergleichs;

    Entsprechendes gilt erst recht, wenn für den zu vollstreckenden Anspruch die Vorgaben eines Sachverständigen maßgeblich sind, die - wie hier - in Zukunft erst eingeholt werden sollen (vgl. hierzu OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 791).
  • OVG Thüringen, 17.12.2008 - 1 KO 750/07

    Titelabwehrklage gegen unbestimmten verwaltungsgerichtlichen Prozessvergleich.;

    Das gilt selbst dann, wenn die Zwangsvollstreckung auf Vornahme einer Handlung gerichtet, der Akteninhalt den Parteien und dem Vollstreckungsgericht bekannt ist und der Vergleich auf das Gutachten Bezug nimmt (OLG Hamm, Beschluss vom 30.08.1973 - 14 W 66/73 - NJW 1974, 652; vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.07.1998 - 13 W 34/98 - NJW-RR 1999, 791; ebenso Stöber in Zöller: Komm. zur ZPO, § 704 Rdnr. 2).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2007 - 5 Ta 14/07

    Vollstreckungs-Titel: Vollstreckungsfähiger Inhalt bei Bezugnahme auf eine nicht

    Wird im Vollstreckungstitel auf andere Unterlagen Bezug genommen, so müssen diese regelmäßig als Anlage beigeheftet werden (vgl. Thomas/Putzo 27. Aufl. ZPO § 704 Vorbem. Rz 22, § 794 Rz 32; OLG Köln, NJW-RR 2003, 375 f.; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 791).
  • OLG Dresden, 26.08.1999 - 16 U 931/99

    Verfahrensrecht - Methodische Fehler im Schiedsgutachten

    Dessen körperliche Verbindung mit dem Vergleich war zum Zeitpunkt des Vergleichschlusses schon deshalb unmöglich, weil der Sachverständige erst nach Abschluss des Vergleiches mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt wurde (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. Juli 1998, 13 B 34/98, NJW-RR 1999 791, 792).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.08.1998 - 9 W 58/98   

Zitiervorschläge
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OLG Düsseldorf, 26.08.1998 - 9 W 58/98 (https://dejure.org/1998,14835)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.08.1998 - 9 W 58/98 (https://dejure.org/1998,14835)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. August 1998 - 9 W 58/98 (https://dejure.org/1998,14835)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 791
  • MDR 1998, 1431
  • Rpfleger 1998, 530
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