Weitere Entscheidungen unten: BGH, 11.03.1999 | OLG Düsseldorf, 29.01.1999

Rechtsprechung
   BGH, 25.02.1999 - VII ZR 208/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,431
BGH, 25.02.1999 - VII ZR 208/97 (https://dejure.org/1999,431)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1999 - VII ZR 208/97 (https://dejure.org/1999,431)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1999 - VII ZR 208/97 (https://dejure.org/1999,431)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,431) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Undichte Tiefgarage

Architektenhaftung, § 635 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Sekundäranspruch der Miteigentümergemeinschaft, keine Quotelung bei Mitverschulden (§ 254 BGB) einzelner Miteigentümer (§ 1008 BGB)

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Bauherrengemeinschaft - Mangel am Genmeinschaftseigentum - Schadensersatzanspruch - Umfang - Haftung des Architekten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voller Schadensersatz für einzelnen Wohnungseigentümer; Architektenhaftung; Planungsfehler

  • Judicialis

    BGB § 635

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 635
    Umfang des Schadensersatzanspruchs eines Bauherrn einer Bauherrengemeinschaft gegen den Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 635
    Bauherrenmodell: Umfang des Schadensersatzanspruchs des einzelnen Bauherrn wegen eines Mangels am Gemeinschaftseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet Architekt voll oder nur quotal? (IBR 1999, 219)

Papierfundstellen

  • BGHZ 141, 63
  • NJW 1999, 1705
  • NJW-RR 1999, 960 (Ls.)
  • ZIP 1999, 754
  • MDR 1999, 608
  • NZM 1999, 564
  • ZMR 1999, 489
  • WM 1999, 816
  • DB 1999, 895
  • JR 2000, 58
  • BauR 1999, 657
  • ZfBR 1999, 115 (Ls.)
  • ZfBR 1999, 207
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.06.1991 - VII ZR 372/89

    Verjährung von werkvertraglichen Gewährleistungsansprüchen eines

    Auszug aus BGH, 25.02.1999 - VII ZR 208/97
    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juni 1991 (VII ZR 372/89 = BGHZ 114, 383) stehe dem nicht entgegen.

    Auf dieser Grundlage hat der Senat entschieden, daß ein Bauherr vom Architekten wegen eines Planungsfehlers, der zu einem Mangel am Gemeinschaftseigentum geführt hat, jedenfalls dann Ersatz in Höhe der vollen Mängelbeseitigungskosten verlangen kann, wenn sich der Mangel nur im Sondereigentum dieses Bauherrn auswirkt (BGH, Urteil vom 6. Juni 1991 - VII ZR 372/89, BGHZ 114, 383, 390).

  • BGH, 02.05.1963 - VII ZR 171/61

    Haftung für Mängel am Bauwerk

    Auszug aus BGH, 25.02.1999 - VII ZR 208/97
    Kann der Erfüllungs- oder Gewährleistungsanspruch nicht mehr durchgesetzt werden, weil sich die Fehler der Bauaufsicht bereits in Mängeln des Bauwerks manifestiert haben und deshalb eine Nachbesserung des Architektenwerks nicht mehr möglich ist, tritt der Schadensersatzanspruch auch insoweit an die Stelle des Erfüllungsanspruchs (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 1963 - VII ZR 171/61, BGHZ 39, 261, 263 f).
  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 40/88

    Umfang des "kleinen" Schadensersatzes bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus BGH, 25.02.1999 - VII ZR 208/97
    Der Schadensberechnung nach den Gesamtkosten der Mängelbeseitigung im Werkvertragsrecht steht deshalb die Rechtsprechung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs nicht entgegen, wonach der Käufer einer Eigentumswohnung nur den Bruchteil verlangen kann, der dem gekauften Sondereigentum an dem gemeinschaftlichen Eigentum zugeordnet ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 1989 - V ZR 40/88, BGHZ 108, 156).
  • BGH, 22.12.1995 - V ZR 52/95

    Aufrechnung mit Mängelansprüchen im Konkurs des Verkäufers einer Eigentumswohnung

    Auszug aus BGH, 25.02.1999 - VII ZR 208/97
    Entsprechendes gilt für die Entscheidung des V. Zivilsenats vom 22. Dezember 1995 (V ZR 52/95, BauR 1996, 401 = ZfBR 1996, 144 = NJW 1996, 1056).
  • BGH, 26.11.1959 - VII ZR 120/58

    Rechtsnatur eines Architektenvertrages

    Auszug aus BGH, 25.02.1999 - VII ZR 208/97
    Mit der Bauüberwachung hat er darauf hinzuwirken, daß ein mangelfreies Bauwerk entsteht; darin besteht der von ihm geschuldete Werkerfolg (z.B. BGH, Urteil vom 26. November 1959 - VII ZR 120/58, BGHZ 32, 224, 227 f; Urteil vom 22. Oktober 1981 - VII ZR 310/79, BGHZ 82, 100, 105 ff).
  • BGH, 22.10.1981 - VII ZR 310/79

    Bauführung des Architekten: Werkvertrag

    Auszug aus BGH, 25.02.1999 - VII ZR 208/97
    Mit der Bauüberwachung hat er darauf hinzuwirken, daß ein mangelfreies Bauwerk entsteht; darin besteht der von ihm geschuldete Werkerfolg (z.B. BGH, Urteil vom 26. November 1959 - VII ZR 120/58, BGHZ 32, 224, 227 f; Urteil vom 22. Oktober 1981 - VII ZR 310/79, BGHZ 82, 100, 105 ff).
  • BGH, 18.06.1979 - VII ZR 187/78

    Haftung der Wohnungseigentümer für die Herstellungskosten einer

    Auszug aus BGH, 25.02.1999 - VII ZR 208/97
    Bei dem auf die Erstellung von Wohnungseigentum gerichteten Werkvertrag ist ein solches Ungleichgewicht bereits im Verhältnis der ursprünglichen Erfüllungsansprüche angelegt: Während der Auftragnehmer seine Werkleistungen in Bezug auf das gesamte Bauwerk schuldet, wird der Auftraggeber nur anteilig verpflichtet (st. Rechtsprechung, vgl. etwa BGH, Urteil vom 18. Juni 1979 - VII ZR 187/78, BGHZ 75, 26).
  • BGH, 24.07.2015 - V ZR 167/14

    Mangelhaftigkeit einer gekauften Eigentumswohnung: Verbandszuständigkeit der

    Zwar steht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Werkvertragsrecht dem einzelnen Erwerber ein Schadensersatzanspruch wegen eines behebbaren Mangels am Gemeinschaftseigentum in Höhe der gesamten Mängelbeseitigungskosten zu (BGH, Urteil vom 25. Februar 1999 - VII ZR 208/97, BGHZ 141, 63, 65; BGH, Urteil vom 7. Juni 2001 - VII ZR 420/00, BGHZ 148, 85, 88; BGH, Urteil vom 10. März 2005 - VII ZR 321/03, NJW-RR 2005, 1039; Klein in Bärmann, aaO, Anh. § 10 Rn. 45 ff.; Timme/Dötsch, WEG, 2. Aufl., § 10 Rn. 789).

    Der werkvertragliche Schadensersatzanspruch des einzelnen Bauherrn unterscheidet sich jedoch vom kaufrechtlichen Anspruch maßgeblich dadurch, dass er von der werkvertraglichen Erfolgshaftung des Auftragnehmers geprägt ist (BGH, Urteil vom 25. Februar 1999 - VII ZR 208/97, BGHZ 141, 63, 67).

  • BGH, 07.06.2001 - VII ZR 420/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vorleistungspflicht des Erwerbers in einem

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht dem einzelnen Erwerber der Schadensersatzanspruch wegen eines behebbaren Mangels am Gemeinschaftseigentum in Höhe der gesamten Mängelbeseitigungskosten zu (BGH, Urteil vom 25. Februar 1999 - VII ZR 208/97, BGHZ 141, 63, 65).
  • BGH, 27.07.2006 - VII ZR 276/05

    Rechte der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Geltendmachung von

    Die Kläger hatten aus ihren mit der D. GmbH geschlossenen Verträgen jeweils einen Anspruch auf mangelfreie Herstellung der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Bauteile der Wohnanlage (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1999 - VII ZR 208/97, BGHZ 141, 63, 66; Urteil vom 15. April 2004 - VII ZR 130/03, BauR 2004, 1148, 1149 = ZfBR 2004, 557 = NZBau 2004, 435).

    a) Wie das Berufungsgericht nicht verkennt, ist der Erwerber von Wohnungseigentum berechtigt, seine individuellen Ansprüche aus dem Vertrag mit dem Veräußerer selbständig zu verfolgen, solange durch sein Vorgehen gemeinschaftsbezogene Interessen der Wohnungseigentümer oder schützenswerte Interessen des Veräußerers nicht beeinträchtigt sind (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1979 - VII ZR 30/78, BGHZ 74, 258, 264; Urteil vom 25. Februar 1999 - VII ZR 208/97, BGHZ 141, 63, 66; Urteil vom 15. April 2004 - VII ZR 130/03, BauR 2004, 1148, 1149 f. = ZfBR 2004, 557 = NZBau 2004, 435).

  • BGH, 15.04.2004 - VII ZR 130/03

    Rechtstellung des Verwaltungsbeirats bei Geltendmachung von Ansprüchen der

    Die werkvertragliche Verpflichtung bezieht sich auch im Bauherrenmodell auf das ganze Gebäude (BGH, Urteil vom 25. Februar 1999 - VII ZR 208/97, BGHZ 141, 63, 66).

    Der Unternehmer hat deshalb dem Erwerber die Gesamtkosten zu ersetzen, die zur Behebung des Mangels erforderlich sind (BGH, Urteil vom 25. Februar 1999 - VII ZR 208/97, aaO).

    Der werkvertragliche Schadensersatzanspruch unterscheidet sich vom kaufrechtlichen Anspruch maßgeblich dadurch, daß er von der werkvertraglichen Erfolgshaftung des Auftragnehmers geprägt ist und deswegen eine Quotelung wie im Kaufrecht nicht in Betracht kommt (BGH, Urteil vom 25. Februar 1999 - VII ZR 208/97, aaO).

  • BGH, 10.03.2005 - VII ZR 321/03

    Umfang des Schadenersatzanspruchs bei geringer Wertminderung des Werks

    Wie jener zielt er auf die Herbeiführung des vom Unternehmer geschuldeten werkvertraglichen Erfolgs (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1999 - VII ZR 208/97, BGHZ 141, 63, 66 f.).
  • OLG München, 02.09.2021 - 8 U 1796/18

    Verpflichtung zur Altlastenbeseitigung am Gemeinschaftseigentum einer WEG im Wege

    Der werkvertragliche Schadensersatzanspruch des einzelnen Bauherrn unterscheide sich jedoch vom kaufrechtlichen Anspruch maßgeblich dadurch, dass er von der werkvertraglichen Erfolgshaftung des Auftragnehmers geprägt sei (BGH, Urteil vom 25.2.1999 - VII ZR 208/97).
  • OLG Braunschweig, 29.12.2016 - 8 U 2/16

    Keine Objektbegehung durchgeführt: Schadensersatz setzt erkennbare Baumängel

    Der Architekt hat dabei die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass ein mangelfreies Bauwerk entsteht; darin besteht der von ihm geschuldete Werkerfolg (vgl. BGH, 25.02.1999 - VII ZR 208/97, dazu IBR 1999, 219).
  • BGH, 06.02.2002 - VIII ZR 106/01

    Zum Verhältnis zweier wechselseitig im In- und Ausland erhobener Klagen

    Die während eines Verfahrensstillstandes ergangenen Urteile beruhen deshalb auf einem Verfahrensverstoß, der zur Aufhebung und Zurückverweisung führen muß, weil nach § 249 Abs. 2 ZPO die während einer Unterbrechung oder Aussetzung von den Parteien zur Hauptsache vorgenommenen Prozeßhandlungen ohne rechtliche Wirkung sind und die Parteien deshalb im Sinne des § 551 Nr. 5 ZPO nicht nach Vorschrift der Gesetze vertreten waren (vgl. zur Zurückverweisung durch das Revisionsgericht: BGHZ 66, 59, 61; BGH, Urteile vom 11. Juli 1985 - VIII ZR 253/83, WM 1984, 1170, vom 5. November 1987 - VII ZR 208/97, ZIP 1988, 446 unter 2 und vom 21. Juni 1995 - VIII ZR 224/94, WM 1995, 1607).
  • OLG Stuttgart, 12.09.2017 - 10 U 77/17

    Errichtung eines Bauwerks durch einen Bauträger: Rechtliche Einordnung der

    Mit der Bauüberwachung hat der Architekt darauf hinzuwirken, dass ein mangelfreies Bauwerk entsteht; darin besteht der von ihm geschuldete Werkerfolg (BGH, Urteil vom 25. Februar 1999 - VII ZR 208/97, BGHZ 141, 63, juris Rn. 12).
  • LG Marburg, 30.01.2006 - 1 O 231/03

    Hemmt nur die förml. Zustellung die Verjährung?

    Die werkvertragliche Verpflichtung bezieht sich auch im Bauherrenmodell auf das ganze Gebäude (BGH, Urteil vom 25. Februar 1999 - VII ZR 208/97, BGHZ 141, 63, 66).

    Der Unternehmer hat deshalb dem Erwerber die Gesamtkosten zu ersetzen, die zur Behebung des Mangels erforderlich sind (BGH, Urteil vom 25. Februar 1999 - VII ZR 208/97, aaO).

    Der werkvertragliche Schadensersatzanspruch unterscheidet sich vom kaufrechtlichen Anspruch maßgeblich dadurch, daß er von der werkvertraglichen Erfolgshaftung des Auftragnehmers geprägt ist und deswegen eine Quotelung wie im Kaufrecht nicht in Betracht kommt (BGH, Urteil vom 25. Februar 1999 - VII ZR 208/97, aaO).

  • OLG Brandenburg, 27.06.2018 - 4 U 203/16

    Umfang der Bauaufsichtspflicht des Architekten; Anscheinsbeweis für die

  • OLG Köln, 02.06.2004 - 17 U 121/99

    Umfang der Planungspflicht des Architekten

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2015 - 21 U 160/10

    Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses in einem notariellen Kaufvertrag über

  • OLG Frankfurt, 24.10.2003 - 24 U 198/01

    Gewährleistung beim Werkvertrag: Berechnung des sog. kleinen Schadensersatzes bei

  • OLG Koblenz, 02.10.2006 - 12 U 1056/05

    Baumängel: Beweislast für das Vorliegen eines Mangels; Architekt als

  • OLG Celle, 20.11.2001 - 16 U 187/99

    Recht eines Verwalters von Eigentumswohnungen zur gerichtlichen Geltendmachung

  • OLG Saarbrücken, 29.06.2010 - 4 U 250/05

    Mehrstufiges Bauvertragsverhältnis: Beschränkung der Gewährleistungsansprüche des

  • OLG Koblenz, 17.04.2002 - 1 U 1763/00

    Rechtswirksamkeit einer Pauschalvergütungsklausel für den Fall der

  • OLG Düsseldorf, 22.06.2010 - 21 U 54/09

    Schadensersatzverpflichtung eines Ingenieurbüros wegen mangelhafter Erbringung

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2009 - 23 U 82/08

    Mängel eines Estrichs; Verweigerung der Mängelbeseitigung wegen unverhältnismäßig

  • OLG München, 28.05.2003 - 15 U 3660/00

    Schadensersatz für mangelhafte Schalldämmung

  • OLG Naumburg, 26.11.2002 - 11 U 234/01

    Teilweise Darlegungslast des Architekten bei Schadensersatzforderung wegen

  • OLG Oldenburg, 31.08.2004 - 12 U 63/04

    Zahlungen der Versicherung an bei ihr versicherte Wohnungseigentümergemeinschaft;

  • OLG Zweibrücken, 02.09.2016 - 2 U 29/15

    Haftung des Architekten für Schäden am Bauwerk

  • OLG Dresden, 25.03.2004 - 10 U 902/00

    Defizite im Standsicherheitsnachweis: Haftungsrisiken

  • OLG Koblenz, 04.11.2009 - 1 U 633/09

    Muss Architekt den Staatsanzeiger regelmäßig lesen?

  • OLG Hamm, 07.05.2010 - 19 U 68/09

    Geltendmachung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum durch einzelne

  • OLG Dresden, 13.04.2006 - 10 U 886/04

    Umfang der Verpflichtung des Architekten zum Schadensersatz

  • KG, 13.10.2003 - 10 U 160/01

    Werklohnanspruch: Beweislast für Vollmacht zur Auftragserteilung;

  • OLG Nürnberg, 27.03.2003 - 13 U 3290/02

    Schadensersatz für Mängel am Gemeinschaftseigentum

  • OLG Düsseldorf, 29.11.2005 - 23 U 13/05
  • LG Mainz, 01.04.2003 - 6 O 208/02

    Fahrgassen in Garagen zu eng: Planungsfehler!

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 11.03.1999 - VII ZR 371/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2348
BGH, 11.03.1999 - VII ZR 371/97 (https://dejure.org/1999,2348)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1999 - VII ZR 371/97 (https://dejure.org/1999,2348)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1999 - VII ZR 371/97 (https://dejure.org/1999,2348)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2348) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Pauschalvertrag: Wie ist nach Kündigung abzurechnen? (IBR 1999, 357)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 960
  • BauR 1999, 644
  • ZfBR 1999, 211
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 227/93

    Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages nach außerordentlicher Kündigung durch

    Auszug aus BGH, 11.03.1999 - VII ZR 371/97
    Die Abrechnung der erbrachten Leistungen eines durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages erfordert zunächst die Ermittlung der erbrachten Leistung, bevor der dafür geschuldete Werklohn in Relation zum Pauschalpreis errechnet wird (BGH, Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 227/93, BauR 1996, 846, 848 = ZfBR 1996, 310 = NJW 1996, 2370, 2371; Urteil vom 7. November 1996 - VII ZR 82/95, BauR 1997, 304 = ZfBR 1997, 78 = NJW 1997, 733, 734).
  • BGH, 07.11.1996 - VII ZR 82/95

    Rechte des Unternehmers bei Kündigung eines Pauschalpreisvertrages durch den

    Auszug aus BGH, 11.03.1999 - VII ZR 371/97
    Die Abrechnung der erbrachten Leistungen eines durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages erfordert zunächst die Ermittlung der erbrachten Leistung, bevor der dafür geschuldete Werklohn in Relation zum Pauschalpreis errechnet wird (BGH, Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 227/93, BauR 1996, 846, 848 = ZfBR 1996, 310 = NJW 1996, 2370, 2371; Urteil vom 7. November 1996 - VII ZR 82/95, BauR 1997, 304 = ZfBR 1997, 78 = NJW 1997, 733, 734).
  • OLG Celle, 10.08.2020 - 14 U 54/20

    Treuwidrigkeit der Nachforderung eines Architektenhonorars in Höhe der

    Die Abrechnung müsste auf der Grundlage des Vertrages erfolgen und den Besteller in die Lage versetzen, sich sachgerecht zu verteidigen (vgl. nur BGH, Urteil vom 11. März 1999 - VII ZR 371/97; Senat, Urteil vom 13. Mai 2020 - 14 U 71/19, juris-Rn. 71 - je mwN).
  • OLG Stuttgart, 31.01.2017 - 10 U 70/16

    VOB-Vertrag über die Errichtung eines Seniorenheims: Kündigung durch den

    Bei einem vorzeitig gekündigten Pauschalpreisvertrag hat der Auftragnehmer hierbei die erbrachten Leistungen zu ermitteln und darzulegen und von dem nicht ausgeführten Teil abzugrenzen (BGH BauR 1999, 644, 645).
  • OLG Celle, 13.05.2020 - 14 U 71/19

    Wirksamkeit einer mündlich geschlossenen Honorarvereinbarung; Rechtsfolgen der

    Es wäre nämlich auch das Verhältnis der bewirkten Teilleistung zur vereinbarten Gesamtleistung und des Pauschalansatzes für die Teilleistung zum Pauschalpreis darzulegen gewesen (vgl. insofern Senat, Urt. v. 23. Juli 2019 - 14 U 182/18, 5. LS, juris; s. auch BGH, Urteil vom 11. März 1999 - VII ZR 371/97 -, Rn. 7 m.w.N., juris), was indes nicht geschehen ist.
  • OLG Schleswig, 09.03.2010 - 3 U 55/09

    Kündigung eines Bauvertrages aus wichtigem Grund wegen beharrlicher Verstöße

    Hierfür hat der Auftragnehmer die Grundlagen seiner Kalkulation offenzulegen (BGH NJW-RR 1999, 960; Werner/Pastor Rn. 1206).

    Deshalb kann der Wert des erreichten Bautenstandes nicht ohne weiteres mit dem Betrag der dafür geschuldeten Raten gleichgesetzt werden (BGH NJW-RR 1999, 960; Werner/Pastor Rn. 1206).

  • OLG Celle, 07.02.2006 - 14 U 108/05

    Abrechnung nach Kündigung eines Bauvertrages mit Pauschalpreisen; Fälligkeit der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auf die der Senat wiederholt ausdrücklich und unter Angabe der einschlägigen Fundstellen hingewiesen hat, hat der Unternehmer - die Klägerin - im Falle der Kündigung eines Pauschalpreisvertrags durch den Besteller - den Beklagten - für seinen Anspruch auf Vergütung zunächst die erbrachten Leistungen und die dafür anzusetzende Vergütung darzulegen und diese dann von dem nicht ausgeführten Teil abzugrenzen (vgl. BGH, NJW 1997, 733 = BauR 1997, 304; NJW-RR 1999, 960 = BauR 1999, 644; NJW-RR 2002, 1596 = BauR 2002, 1588 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 24.02.2006 - 26 U 45/04

    Folgen der vorzeitigen Beendigung eines Pauschalpreisvertrages

    Aus diesem Grunde hätte die Beklagte deshalb das Verhältnis ihrer bewirkten Leistungen zur vereinbarten Gesamtleistung und des Preisansatzes für die Teilleistungen zum Pauschalpreis darlegen müssen (vgl. hierzu BGH in NJW-RR 1999, S. 960 ff).

    Auch die erbrachten Architekten- und Statikerleistungen kann die Beklagte zu 1) aber nur entsprechend der im Verhältnis der erbrachten Leistung zur vertraglich vereinbarten Gesamtleistung verlangen (vgl. BGH in NJW-RR 1999, S. 960 ff).

  • OLG Brandenburg, 27.08.2002 - 11 U 15/99

    Rechtsnatur und Bindungswirkung der Massenfeststellung durch den Bauleiter

    Der Bauunternehmer muss seine Forderungen also nach erbrachten Leistungen sowie nicht erbrachten Leistungen berechnen und dabei die Grundlagen seiner Kalkulation offenlegen (BGH, Baurecht 1980, 356, 357; NJW 1995, 2712, 2713; NJW-RR 1998, 234; NJW-RR 1998, 236; NJW-RR 1999, 960 und dem Grundsatz nach bestätigt in NJW 2001, 521).
  • OLG Köln, 06.05.2008 - 24 U 119/05

    Minderung wegen nicht erbrachter Leistungen?

    Zwecks Ermittlung des auf die nicht erbrachten Leistungen entfallenden Anteils sind die erbrachten Leistungen ins Verhältnis zu setzen zum Gesamtumfang der vom Kläger geschuldeten Leistungen und ist die Pauschale entsprechend zu mindern (BGH BauR 1999, 644f.; OLG Dresden, BauR 2006, 1519).
  • OLG Stuttgart, 18.02.2020 - 10 U 2/17

    Kündigung eines VOB-Vertrags mit dem Nachunternehmer durch den

    Bei einem vorzeitig gekündigten Pauschalpreisvertrag hat der Auftragnehmer hierbei die erbrachten Leistungen zu ermitteln und darzulegen und von dem nicht ausgeführten Teil abzugrenzen (BGH, Urteil vom 11. März 1999 - VII ZR 371/97, juris Rn. 7).
  • OLG Köln, 21.12.2012 - 19 U 34/10

    Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters nach Freigabe der Klageforderung

    Dann aber war die Insolvenzschuldnerin gehalten, die bis zur Kündigung der Beklagten erbrachten Leistungen im Einzelnen darzulegen, von den noch ausstehenden Restarbeiten abzugrenzen sowie sodann den Wert der erbrachten Teilleistung im Verhältnis zu dem kalkulierten Pauschalpreis der jeweiligen Leistungsposition zu setzen (vgl. BGH vom 11.03.1999 - VII ZR 371/97 - Rn. 7; vom 04.07.1996 - VII ZR 227/93 - Rn. 28; jeweils zitiert nach juris; Vygen a.a.O. Rn. 31).
  • OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 9 U 12/02

    Bauvertrag: Minderungsanspruch bei Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung

  • OLG Köln, 09.02.2001 - 20 U 24/00
  • OLG Dresden, 08.02.2005 - 5 U 2230/03

    Gekündigter Vertrag: Bewertung d. Architektenleistung

  • KG, 18.12.2001 - 15 U 49/01

    Komplettheitsvereinbarung hat Vorrang vor Detail-LV

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.01.1999 - 22 U 168/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5250
OLG Düsseldorf, 29.01.1999 - 22 U 168/98 (https://dejure.org/1999,5250)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.01.1999 - 22 U 168/98 (https://dejure.org/1999,5250)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Januar 1999 - 22 U 168/98 (https://dejure.org/1999,5250)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,5250) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 635
    Haftung des Architekten für Planungsfehler bei falscher Drehrichtung einer Spindeltreppe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenfehler: falsche Drehrichtung einer Spindeltreppe (IBR 1999, 224)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ersatz "fiktiver" Mängelbeseitigungskosten nach Verkauf des Objekts? (IBR 1999, 275)

Verfahrensgang

  • LG Krefeld - 5 O 306/96
  • OLG Düsseldorf, 29.01.1999 - 22 U 168/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 960
  • BauR 2000, 940 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.11.1986 - VII ZR 97/85

    Schadensersatz nach Veräußerung des mangelhaften Bauwerks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.1999 - 22 U 168/98
    Der gemäß § 635 BGB begründete Schadensersatzanspruch der Klägerin, der auf den zur Mängelbeseitigung erforderlichen Geldbetrag gerichtet ist, ist nicht dadurch erloschen, daß die Klägerin die Eigentumswohnungen veräußert hat, bevor sie den zur Mängelbeseitigung erforderlichen Geldbetrag erhalten hat (BGHZ 99, 81, 84 ff.).

    Ebenso wie der Eigentümer eines beschädigten Kraftfahrzeuges grundsätzlich die Möglichkeit hat, das Fahrzeug unrepariert zu veräußern und sodann die Kosten einer jetzt für ihn nur noch fiktiven Instandsetzung ersetzt zu verlangen (vgl. BGH NJW 1985, 2469 m.w.Nachw.), kann auch der Auftraggeber eines Werkvertrages, dem wegen eines Werkmangels gegen den Unternehmer ein Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB zusteht, das mangelhafte Werk ohne Beeinträchtigung des auf die Mängelbeseitigungskosten gerichteten Schadensersatzanspruchs veräußern (BGHZ 99, 81, 84 ff. = BauR 1987, 89 ).

    Diese dem Schutz des Gläubigers gegen eine verzögerte Ersatzleistung des Schuldners dienenden Regeln (vgl. BGHZ 99, 81, 86) lassen allerdings den Grundsatz unberührt, daß der Schadensersatzanspruch aus § 635 BGB auf die zur Mängelbeseitigung notwendigen Aufwendungen beschränkt ist.

    Eine Beseitigung der Mängel der Spindeltreppen in den Wohnungen Nr. 13 und 14 durch einen Austausch der Treppen herbeizuführen, ist der Klägerin aber nicht mehr möglich, nachdem sie die Eigentumswohnungen in Ausübung ihrer Dispositionsfreiheit (vgl. BGHZ 99, 81, 86) veräußert hat, jedenfalls nicht ohne die Einwilligung der Erwerber.

  • BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51

    Unselbständige Anschlußrevision. Kosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.1999 - 22 U 168/98
    Die Kosten der unselbständigen Anschlußberufung des Beklagten zu 1, die durch die Rücknahme der gegen diesen gerichteten Berufung der Klägerin wirkungslos geworden ist, hat die Klägerin zu tragen (vgl. BGHZ 4, 229, 241).
  • BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74

    Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.1999 - 22 U 168/98
    Eine infolge verzögerter Ersatzleistung des Schuldners eingetretene Verteuerung der Wiederherstellungskosten sowie zusätzliche Schäden gehen deshalb in der Regel zu Lasten des Schuldners (vgl. BGHZ 66, 239, 245).
  • BGH, 23.01.1981 - V ZR 200/79

    Einstweilige Einstellung der Teilungsversteigerung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.1999 - 22 U 168/98
    Dabei ist für die Bemessung des Schadensersatzes materiell-rechtlich der Zeitpunkt der Erfüllung, verfahrensrechtlich der der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung maßgeblich (BGHZ 79, 249, 258 m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.03.1985 - VI ZR 204/83

    Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.1999 - 22 U 168/98
    Ebenso wie der Eigentümer eines beschädigten Kraftfahrzeuges grundsätzlich die Möglichkeit hat, das Fahrzeug unrepariert zu veräußern und sodann die Kosten einer jetzt für ihn nur noch fiktiven Instandsetzung ersetzt zu verlangen (vgl. BGH NJW 1985, 2469 m.w.Nachw.), kann auch der Auftraggeber eines Werkvertrages, dem wegen eines Werkmangels gegen den Unternehmer ein Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB zusteht, das mangelhafte Werk ohne Beeinträchtigung des auf die Mängelbeseitigungskosten gerichteten Schadensersatzanspruchs veräußern (BGHZ 99, 81, 84 ff. = BauR 1987, 89 ).
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2006 - 22 U 89/04

    Planungsmangel des Architekten wegen Nichtberücksichtigung der örtlichen

    Der Auftraggeber eines Werkvertrags, dem wegen eines Werkmangels gegen den Unternehmer ein Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB a. F. zusteht, kann das mangelhafte Werk ohne Beeinträchtigung des auf die Mängelbeseitigungskosten gerichteten Schadensersatzanspruchs veräußern (Senat, NJW-RR 1999, 960, 961; BGH NJW 1987, 645).

    Der Kläger hat mit der ursprünglichen Klage den gesamten ihm nach seiner Darstellung aus der Fehlplanung des Beklagten entstandenen Schaden geltend gemacht, und zwar - trotz zwischenzeitlicher Veräußerung des Bauwerks, wie bereits ausgeführt, zulässigerweise (vgl. Senat, NJW-RR 1999, 960, 961; BGH NJW 1987, 645) - den zur Mängelbeseitigung erforderlichen Geldbetrag und nicht etwa einen Schaden, der in an die Erwerber zu erbringenden Zahlungen lag.

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2009 - 22 U 184/08

    Pflichten des Architekten im Rahmen der Bauüberwachung; Überwachung der

    Der Auftraggeber eines Werkvertrags, dem wegen eines Werkmangels gegen den Unternehmer ein Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB a. F. zusteht, kann das mangelhafte Werk ohne Beeinträchtigung des auf die Mängelbeseitigungskosten gerichteten Schadensersatzanspruchs veräußern (vgl. BGH Urteil vom 10.07.2008, Aktenzeichen VII ZR 16/07, zitiert nach juris, dort Rn. 15; Senat, Urteil vom 07.07.2006, Aktenzeichen 22 U 89/04, zitiert nach juris, dort Rn. 75; Senat, Urteil vom 29.01.1999, Aktenzeichen 22 U 168/98, zitiert nach juris, dort Rn. 11; BGH Urteil vom 06.11.1986, Aktenzeichen VII ZR 97/85, zitiert nach juris, Rn. 6 ff., 11).

    Etwaige Vereinbarungen zwischen der Klägerin und den Erwerbern wirken sich mithin auf den hier streitgegenständlichen Schadenersatzanspruch aus § 635 BGB a.F. nicht aus (vgl. dazu auch Senat 22 U 89/04, Rn. 76; 22 U 168/98, Rn. 11; BGH VII ZR 16/07 Rn. 15).

  • OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 67/04

    Bauingenieurvertrag: Verjährungshemmung durch Prüfung der gerügten Mängel

    Der Auftraggeber eines Werkvertrages, dem wegen eines Werkmangels gegen den Unternehmer ein Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB zusteht, kann das mangelhafte Werk ohne Beeinträchtigung des auf die Mängelbeseitigungskosten gerichteten Schadensersatzanspruchs veräußern (BGH, Urteil vom 22.07.2004, VII ZR 275/03; NJW 1987, 645, 646, 647; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 960, 961 m. w. N.).
  • OLG München, 06.02.2002 - 27 U 282/01

    Schadenseratzansprüche wegen fehlerhafter Tragwerksplanung

    Die Schadensberechnung nach § 635 BGB kann grundsätzlich auch durch einen Sachverständigen erfolgen, weil der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, die eingeklagten Schadensbeträge zur Mängelbehebung zu verwenden (BGHZ 61, 28; BGH 99, 81; OLG Düsseldorf NJW-RR 99, 960).
  • LG Mainz, 01.04.2003 - 6 O 208/02

    Fahrgassen in Garagen zu eng: Planungsfehler!

    Denn auch nach Veräußerung der mangelhaften Sache kann der Besteller Schadensersatz für die Behebung der Mängel verlangen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 99, 960).
  • LG Krefeld, 04.12.2003 - 5 O 206/99

    Haftet der Architekt für einen Deckeneinsturz?

    Steht nach allem daher die grundsätzliche Schadensersatzpflicht der Beklagten fest, ist der Schaden nicht etwa durch ein Verkauf des Grundstückes von der Klägerin an die Thyssen Informationsservices GmbH untergegangen (vgl. nur BGH, 99, 81; OLG Düsseldorf, NJW-RR 99, 960).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht