Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 21.07.2009

Rechtsprechung
   BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08   

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BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08 (https://dejure.org/2009,917)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2009 - VI ZR 316/08 (https://dejure.org/2009,917)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2009 - VI ZR 316/08 (https://dejure.org/2009,917)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • verkehrslexikon.de

    Schadensteilung bei zu dichtem Vorbeifahren eines Lkw an geöffneter Fahrzeugtür

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der erforderlichen Sorgfaltsanforderung gem. § 14 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) ; Schadensteilung i.F.e. Berührung einer geöffneten Fahrzeugtür mit einem in zu geringem Abstand vorbeifahrenden LKW; Einstiegsvorgang oder Aussteigevorgang von Insassen eines ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Aussteigen aus PKW - Verkehrsunfall und Haftungsverteilung

  • rabüro.de

    Zur Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Lkws mit einer geöffneten Fahrzeugtür eines parkenden Pkws

  • Judicialis

    StVO § 14 Abs. 1; ; StVG § 17; ; BGB § 254

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 14 Abs. 1; StVG § 17
    Hälftige Schadensteilung bei Berührung der zum Zweck des Entladens geöffneten Pkw-Fahrzeugtür durch einen in zu geringem Abstand vorbeifahrenden Lkw

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 14 Abs. 1; StVG § 17; BGB § 254
    Umfang der erforderlichen Sorgfaltsanforderung gem. § 14 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung ( StVO ); Schadensteilung i.F.e. Berührung einer geöffneten Fahrzeugtür mit einem in zu geringem Abstand vorbeifahrenden LKW; Einstiegsvorgang oder Aussteigevorgang von Insassen eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkehrsrecht - Sorgfaltsanforderungen beim Ein- und Aussteigevorgang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • beck-blog (Leitsatz und Auszüge)

    Schadensersatz beim Öffnen der Tür

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einsteigen bei Gegenverkehr

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kind angeschnallt - Tür abgerissen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Durch Lkw abgerissene Seitentür

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Umfang der Sorgfaltspflichten gemäß § 14 Abs. 1 StVO

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Sorgfaltspflicht: Unfälle beim Ein- und Aussteigen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Aufpassen beim Kindabschnallen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kollision mit Pkw-Tür

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kollision mit Pkw-Tür

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftungsquote bei Verkehrsunfall bei Fahrertüröffnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3791
  • MDR 2010, 24
  • NZV 2010, 24
  • NJ 2010, 73
  • VersR 2009, 1641
  • NJW-Spezial 2009, 761
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 08.09.1999 - 13 U 45/99

    Unfallverursachung durch einen aussteigenden Pkw-Insassen

    Auszug aus BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08
    Wird beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht im Übrigen schon der Beweis des ersten Anscheins für fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (vgl. OLG Düsseldorf, aaO; OLG Hamburg, aaO; OLG Hamm, NZV 2000, 209 f.; KG, DAR 2005, 217; Heß in: Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl., § 14 StVO Rn. 2; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 14 StVO Rn. 9).
  • OLG Hamburg, 11.06.2004 - 14 U 35/04

    Begriff des Aussteigens

    Auszug aus BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08
    Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder - wie hier - einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 - [...] Rn. 5 ff.; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84; OLG Hamm, NZV 2004, 408 f. ; LG Berlin, VersR 2002, 864 f. ).
  • BGH, 13.03.2007 - VI ZR 216/05

    Pflichten nachfolgender Verkehrsteilnehmer bei Einschalten des Warnblinklichts

    Auszug aus BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08
    Die Entscheidung über eine Haftungsverteilung im Rahmen des § 254 BGB oder des § 17 StVG ist grundsätzlich Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt worden sind (vgl. Senatsurteile vom 16. Januar 2007 - VI ZR 248/05 - VersR 2007, 557, 558; vom 23. Januar 2007 - VI ZR 146/06 - VersR 2007, 558, 559; vom 13. März 2007 - VI ZR 216/05 -VersR 2007, 1095, 1096, jew. m.w.Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2006 - 1 U 102/05

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der sich

    Auszug aus BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08
    Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder - wie hier - einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 - [...] Rn. 5 ff.; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84; OLG Hamm, NZV 2004, 408 f. ; LG Berlin, VersR 2002, 864 f. ).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 146/06

    Abwägung der Verursachungsbeiträge bei einem Verkehrsunfall aufgrund Fahrens mit

    Auszug aus BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08
    Die Entscheidung über eine Haftungsverteilung im Rahmen des § 254 BGB oder des § 17 StVG ist grundsätzlich Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt worden sind (vgl. Senatsurteile vom 16. Januar 2007 - VI ZR 248/05 - VersR 2007, 557, 558; vom 23. Januar 2007 - VI ZR 146/06 - VersR 2007, 558, 559; vom 13. März 2007 - VI ZR 216/05 -VersR 2007, 1095, 1096, jew. m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 22.04.2004 - 6 U 240/03

    Haftungsverteilung bei Erfassen der Fahrerin eines auf dem Seitenstreifen

    Auszug aus BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08
    Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder - wie hier - einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 - [...] Rn. 5 ff.; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84; OLG Hamm, NZV 2004, 408 f. ; LG Berlin, VersR 2002, 864 f. ).
  • BGH, 16.09.1986 - VI ZR 151/85

    Darlegungs- und Beweislast bei Berufung des Haftpflichtversicherers auf

    Auszug aus BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08
    Dass es für die Frage, ob die Sorgfaltspflicht des § 14 Abs. 1 StVO erfüllt ist, auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, hat der erkennende Senat bereits früher entschieden (Senatsurteil vom 16. September 1986 - VI ZR 151/85 - VersR 1986, 1231, 1232).
  • LG Berlin, 22.02.2001 - 58 S 194/00

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit der sich öffnenden Tür eines

    Auszug aus BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08
    Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder - wie hier - einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 - [...] Rn. 5 ff.; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84; OLG Hamm, NZV 2004, 408 f. ; LG Berlin, VersR 2002, 864 f. ).
  • OLG Bremen, 29.05.2008 - 2 U 19/08

    Haftungsverteilung bei Beschädigung der zum Anschnallen eines Kindes geöffneten

    Auszug aus BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08
    Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder - wie hier - einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 - [...] Rn. 5 ff.; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84; OLG Hamm, NZV 2004, 408 f. ; LG Berlin, VersR 2002, 864 f. ).
  • KG, 22.11.2007 - 12 U 199/06

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis für eine Sorgfaltspflichtverletzung

    Auszug aus BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08
    Diese Sorgfaltsanforderung gilt für die gesamte Dauer eines Ein- oder Aussteigevorgangs, also für alle Vorgänge, die in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang damit stehen, wobei der Vorgang des Einsteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtüre, der Vorgang des Aussteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtüre und dem Verlassen der Fahrbahn beendet ist (vgl. KG, NZV 2008, 245 f.).
  • BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05

    Schadensverteilung bei Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes

  • OLG Nürnberg, 24.08.2000 - 8 U 682/00

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einer Autotür

  • KG, 14.10.2004 - 12 U 71/04

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines an einem stehenden

  • OLG Frankfurt, 25.10.2016 - 16 U 167/15

    Verkehrsunfall: Abwägung - Anscheinsbeweis bei Verstoß gegen § 14 Abs. 1 StVO

    Damit verlangt § 14 Abs. 1 StVO das höchste Maß an Vorsicht für das Ein- oder Aussteigen, wobei der Vorgang des Einsteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtür und dem Verlassen der Fahrbahn beendet ist (BGH, Urteil vom 6.10.2009, VI ZR 316/08 = NJW 2009, 3791).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2014 - 1 U 101/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden mit der zum Zwecke des

    Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in welchen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009, Az.: VI ZR 316/08, NJW 2009, 3791, Rdnr. 11 - zitiert nach juris - mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Wird beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht schon der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009, Az.: VI ZR 316/08, Rdnr. 12 - zitiert nach juris - Senat a.a.O.; Hentschel/König/Dauer a.a.O., § 14, Rdnr. 9 sowie Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl., § 14 StVO, Rdnr. 2 jeweils mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • OLG Saarbrücken, 24.03.2023 - 3 U 9/23

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einer bereits länger geöffneten Fahrzeugtür

    Erfasst sind dabei insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa - wie hier - Gegenstände ein- oder auszuladen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 316/08 -, Rn. 11, juris).

    Kommt es - wie hier - im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Ein-/Aussteigevorgang zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 316/08 -, Rn. 12, juris).

    Denn die Sorgfaltspflicht des § 14 Abs. 1 StVO beschränkt sich nicht ausschließlich auf solche Vorgänge, bei denen sich durch das unvorsichtige Öffnen einer Fahrzeugtür ein Überraschungsmoment für andere Verkehrsteilnehmer ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 316/08 -, Rn. 11, juris).

    Kommt es - wie hier - zur Kollision zwischen einem ohne ausreichenden Seitenabstand vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der in die Fahrbahn ragenden Fahrzeugtür eines Fahrzeugs, während sich jemand in dieses Fahrzeug beugt, kann eine Haftungsteilung angemessen sein, wenn es - wie hier - an einem deutlich überwiegenden Verschulden einer der Beteiligten fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 316/08 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Juni 2012 - 1 U 149/11 -, juris; s.a. OLG Frankfurt, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 3 U 232/16 -, Rn. 15, juris; OLG Celle, Urteil vom 22. September 2010 - 14 U 63/10 -, juris, jeweils zur Haftungsteilung bei Kollision mit einer bereits länger geöffneten Tür).

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2012 - 1 U 149/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der Tür

    Dabei gehört ebenso wie das Herausnehmen von auf dem Rücksitz abgelegten Gegenständen (Senat, Urteil vom 28.12.1994, Az.: 1 U 241/93) auch das im Stehen an der geöffneten Fahrzeugtür vorgenommene Anschnallen eines Kindes auf der Rückbank noch zum Einsteigevorgang, innerhalb dessen der Fahrzeugführer äußerste Sorgfalt aufbringen muss (BGH NJW 2009, 3791; Senat, Urteil vom 16.01.2006, Az.: I-1 U 102/05).

    Die Abwägung der Verursachungsbeiträge führt zu einer hälftigen Quotierung des unfallbedingten Schadens (vgl. BGH NJW 2009, 3791; OLG Hamm NZV 2004, 408).

  • AG München, 27.10.2021 - 343 C 106/21

    Unfall auf Supermarktparkplatz: Zusammenstoß mit offener Tür eines anderen Kfz

    Diese Sorgfaltsanforderung gilt für die gesamte Dauer eines Ein- oder Aussteigevorgangs, also für alle Vorgänge, die in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang damit stehen, wobei der Vorgang des Einsteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtüre, der Vorgang des Aussteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtüre und dem Verlassen der Fahrbahn beendet ist (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 06.10.2009, VI ZR 316/08).

    Dies ergibt sich schon daraus, dass die Sorgfaltsanforderung auch für Einsteigevorgänge gilt, bei denen der Einsteigende in der Regel für den Verkehr erkennbar ist (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 06.10.2009, VI ZR 316/08).

    Wird beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 06.10.2009, VI ZR 316/08).

  • OLG Karlsruhe, 11.08.2011 - 1 U 27/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem

    Denn die Sorgfaltspflichten des § 14 StVO umfassen auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um Gegenstände ein- oder auszuladen (BGH NJW 2009, 3791).
  • LG Rottweil, 28.09.2016 - 1 S 27/16

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen;

    Die Sorgfaltspflicht des § 14 Abs. 1 StVO beschränkt sich nach der insoweit eindeutigen Rechtsprechung des BGH (BGH, NJW 2009, 3791 m.w.N.) nicht ausschließlich auf solche Vorgänge, bei denen sich durch das unvorsichtige Öffnen einer Fahrzeugtür ein Überraschungsmoment für andere Verkehrsteilnehmer ergibt (in dieser Richtung allerdings OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203; LG Berlin, VersR 2002, 864).

    Dies ergibt sich schon daraus, dass die Sorgfaltsanforderung auch für Einsteigevorgänge gilt, bei denen der Einsteigende in der Regel für den fließenden Verkehr erkennbar ist (BGH, NJW 2009, 3791 m.w.N.).

    Wird beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (BGH, NJW 2009, 3791 m.w.N.; OLG Düsseldorf, VersR 2014, 1390; OLG Hamm, NZV 2000, 209; KG Berlin, DAR 2005, 217).

    Nach BGH sind daher die Umstände des Einzelfalles entscheidend (BGH, NJW 2009, 3791 m.w.N.), jedoch ist stets zunächst von einem Beweis des ersten Anscheins für einen Verstoß des Aussteigenden gegen § 14 Abs. 1 StVO auszugehen.

  • OLG Karlsruhe, 18.05.2012 - 9 U 128/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einer in ihr verbotswidrig

    Denn diese Rechtsprechung betrifft nur solche Fälle, in denen eine geöffnete Fahrzeugtür für den Unfall mitursächlich war (vgl. BGH, NJW 2009, 3791; entsprechendes gilt für die in dieser Entscheidung zitierten OLG-Entscheidungen).
  • OLG Celle, 22.09.2010 - 14 U 63/10

    Haftung; Einsteigen; Aussteigen; Fahrzeugtür

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 316/08, NZV 2010, 24, Rdnr. 11) gilt die Sorgfaltsanforderung des § 14 Abs. 1 StVO für die gesamte Dauer des Ein- oder Aussteigevorgangs, also für alle Vorgänge, die in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang damit stehen, wobei der Vorgang des Ein- oder Aussteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtür und dem Verlassen der Fahrbahn beendet ist.

    Der BGH hat in einem etwa vergleichbaren Fall (NZV 2010, 24, Rdnr. 9 und 14) eine hälftige Schadensteilung revisionsrechtlich nicht beanstandet.

  • LG Saarbrücken, 12.09.2017 - 13 S 69/17

    Unfallhaftung bei einem Zusammenstoß mit einem haltenden und einem

    Wird - wie hier - beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (vgl. nur BGH, Urteil vom 6.10.2009 - VI ZR 316/08, VersR 2009, 1641; OLG Köln VersR 2015, 999, jew. m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 135/21

    Haftungsabwägung bei einer Kollision zwischen einer vom aussteigenden Taxigast

  • OLG Köln, 07.11.2019 - 15 U 113/19

    Fahrgast haftet in vollem Umfang für Schaden beim Aussteigen

  • LG Saarbrücken, 10.11.2023 - 13 S 8/23

    Alleinhaftung bei einer Kollision mit der geöffneten Fahrzeugtür eines auf dem

  • OLG Celle, 04.12.2019 - 14 U 127/19

    Verkehrsunfall im Zusammenhang mit dem Ein- und Aussteigen zur Fahrbahnseite

  • LG Arnsberg, 02.08.2017 - 3 S 198/16

    Kosten, die auch Geschädigter verursachen würde, sind erforderlich!

  • LG Saarbrücken, 15.02.2024 - 13 S 28/23
  • LG Saarbrücken, 17.04.2014 - 13 S 24/14

    Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines

  • LG Saarbrücken, 11.11.2022 - 13 S 23/22

    Haftungsverteilung bei einer Kollision mit geöffneter Fahrzeugtür bei Dunkelheit

  • LG Dessau-Roßlau, 14.01.2011 - 2 O 33/10

    Haftung bei Verkehrsunfall: Sorgfaltsanforderungen an die Öffnung der Fahrertür

  • OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 22 U 65/18

    Einfaches Bestreiten der Aktivlegitimation im Rahmen des § 1006 BGB

  • LG Duisburg, 10.06.2013 - 3 O 405/12

    Haftungsverteilung bei Kollision mit geparktem Kfz mit geöffneter Fahrzeugtür

  • LG Hamburg, 24.03.2022 - 323 O 289/21

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Kfz im fließenden Verkehr

  • OLG München, 07.10.2020 - 10 U 1455/20

    Quotenabwägung bei Kollision mit geöffneter Kfz-Türe - Vertrauenstatbestand durch

  • OLG München, 21.07.2011 - 10 U 2529/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit der

  • LG Düsseldorf, 26.10.2011 - 5 O 493/09

    Unfallverursachung durch Öffnen der linken Seitentür eines auf dem Seitenstreifen

  • AG Duisburg, 16.10.2013 - 50 C 779/12

    Mitverschulden bei Zusammenstoß mit einer geöffneten Fahrertür eines parkenden

  • LG Aachen, 23.02.2023 - 1 O 219/22

    Verkehrsunfall bei Haftung bei Fahren gegen offene Fahrzeugtür

  • AG Frankenthal, 04.03.2016 - 3a C 126/15

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Beschädigung der Fahrertür eines

  • AG Hamburg, 12.01.2017 - 31b C 150/16

    Verkehrsunfall: rückwärtsfahrender Pkw mit Fahrertür eines geparkten Pkw

  • AG Dresden, 21.05.2021 - 116 C 3640/20

    Halterhaftung - Schadensentstehung bei dem Betrieb eines Kfz

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 4 U 649/07 - 216   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5391
OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 4 U 649/07 - 216 (https://dejure.org/2009,5391)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.07.2009 - 4 U 649/07 - 216 (https://dejure.org/2009,5391)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Juli 2009 - 4 U 649/07 - 216 (https://dejure.org/2009,5391)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Schadensersatzes wegen HWS-Schleudertrauma bei gesundheitlicher Prädisposition

  • Judicialis

    ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § ... 286; ; ZPO § 287; ; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; EGBGB Art. 229 § 5; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 2; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 18 Abs. 1; ; BGB § 195; ; BGB § 199 Abs. 1; ; BGB § 203; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 14; ; BGB § 209; ; BGB § 249; ; BGB § 252; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847 a.F.; ; BGB § 847 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 852 Abs. 1 a.F.; ; PflVG § 3 Nr. 1 S. 1; ; PflVG § 3 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Umfang des Schadensersatzes wegen HWS-Schleudertrauma bei gesundheitlicher Prädisposition; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Auch bereits vorhandener "Grunderkrankung"/ Verschlechterung!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Auch bereits vorhandener Grunderkrankung/ Verschlechterung!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-Spezial 2009, 761
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 4 U 649/07
    Auch für seelisch bedingte Folgeschäden, die auf einer neurotischen Fehlverarbeitung oder einer psychischen Prädisposition des Geschädigten beruhen, muss der Schädiger einstehen (aus der neueren Rechtsprechung BGH, Urt. v. 30.4.1996 - VI ZR 55/96, NJW 1996, 2425, 2426; Bamberger/Roth/Schubert, BGB, 2. Aufl., § 249 Rdnr. 54; Palandt/Heinrichs, aaO., vor § 249 Rdnr. 67; MünchKomm(BGB)/Oetker, 4. Aufl., § 249 Rdnr. 132; Erman/Ebert, aaO., vor § 249 ff. Rdnr. 47).

    So könne sich insbesondere eine psychische Prädisposition des Verletzten bei der Bemessung des Schmerzensgeldes, welches nach billigem Ermessen festzusetzen sei, anspruchsmindernd auswirken (BGH, NJW 1996, 2425).

  • BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 4 U 649/07
    b) Hinsichtlich des Beweismaßes hat die Rechtsprechung zugunsten des Geschädigten Beweiserleichterungen anerkannt: Steht nämlich fest, dass der Geschädigte eine Primärverletzung erlitten hat, so ist die Frage, ob der Unfall über diese Primärverletzung hinaus auch für die weiteren Beschwerden des Klägers ursächlich ist, eine Frage der am Maßstab des § 287 ZPO zu prüfenden haftungsausfüllenden Kausalität (st. Rspr. seit BGHZ 4, 192, 196, aus der neueren Rspr. vgl. nur BGH, Urt. v. 16.3.2004 - VI ZR 138/03, NJW 2004, 1945; Urt. v. 4.11.2003 - VI ZR 28/03, VersR 2004, 118; Urt. v. 28.1.2003 - VI ZR 139/02, VersR 2003, 474, 476; vgl. auch Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl., § 287 Rdnr. 3; Musielak/Foerste, ZPO, 6. Aufl., § 287 Rdnr. 4 f.).

    Unter Bagatellen sind solche Beeinträchtigungen gemeint, die sowohl von der Intensität als auch der Art der Primärverletzung her nur ganz geringfügig sind und üblicherweise den Verletzten nicht nachhaltig beeindrucken, weil der Verletzte schon auf Grund des Zusammenlebens mit anderen Menschen daran gewöhnt ist, vergleichbaren Störungen seiner Befindlichkeit ausgesetzt zu sein (BGH, NJW 2004, 1945, 1946).

  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 4 U 649/07
    cc) Zum andern scheidet eine Haftung aus, wenn der Geschädigte eine Renten- oder Begehrensneurose entwickelt und den Unfall in einem neurotischen Streben nach Versorgung und Sicherheit zum Anlass nimmt, den Schwierigkeiten und Belastungen des Erwerbslebens auszuweichen (BGH, NJW 2004, 1946; 1996, 2426; zur Abgrenzung zur Konversionsneurose, die den Zurechnungszusammenhang nicht unterbricht: BGH, Urt. v. 11.11.1997 - VI ZR 376/96, NJW 1998, 810, 812).

    Diese Einschränkung verlange auch bei Berechnung des Erwerbsschadens Anwendung: Ergäben sich ernsthafte Risiken, die wegen der Neigung des Geschädigten zu neurotischer Fehlverarbeitung der vielfältigen Wechselfälle des Lebens eine erhebliche Belastung seiner beruflichen Möglichkeiten auf längere Sicht auch unfallunabhängig befürchten ließen, so habe dies der Tatrichter bei der Prognose zu berücksichtigen (BGHZ 137, 142, 152).

  • OLG Saarbrücken, 17.06.2008 - 4 U 329/07

    Anforderungen an die Vermeidung des Vorwurfs der groben Fahrlässigkeit im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 4 U 649/07
    Dieser Vorwurf, der die Anforderungen für die Annahme einer nach neuem Recht (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt. BGB) maßgeblichen grob fahrlässigen Unkenntnis übersteigt (OLGR Saarbrücken 2008, 817; Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 12. Aufl., § 199 Rdnr. 19; Bamberger/Roth/Henrich, BGB, 2. Aufl., § 199 Rdnr. 19; P W W/Kesseler, aaO., § 199 Rdnr. 17), ist nicht gerechtfertigt: Ein Zeitraum von nur knapp drei Wochen zwischen dem Unfallereignis und der Mandatierung des Rechtsanwalts erscheint vor allem in Hinblick auf den stationären Krankenhausaufenthalt des Klägers zwischen dem 16. und 18.12.2001, anlässlich dessen die Schleimbeuteloperation stattfand, nicht unangemessen lang.
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 4 U 649/07
    Zwar bestehen keine Bedenken gegen die Zulässigkeit der Feststellungsklage: Das gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse setzt lediglich voraus, dass der Eintritt künftiger Schadensfolgen möglich, nicht notwendigerweise wahrscheinlich ist (BGH, Urt. v. 16.1.2001 - VI ZR 381/99, NJW 2001, 1432, vgl. BGHZ 116, 60, 75; Zöller/Greger, aaO., § 256 Rdnr. 8a).
  • BGH, 09.07.1996 - VI ZR 5/95

    Übergang des Direktanspruchs des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 4 U 649/07
    bb) Hat der Kläger jedoch vor Schluss des Jahres 2001 keine Kenntnis von der Person des Schädigers gehabt, so hätte die dreijährige Verjährungsfrist nach dem vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts geltenden Recht allenfalls dann begonnen, wenn sich der Kläger einer sich aufdrängenden Kenntnis in rechtsmissbräuchlicher Weise verschlossen hätte (BGHZ 133, 192, 198; Urt. v. 18.1.2000 - VI ZR 375/98, NJW 2000, 953; Urt. v. 17.11.1998 - VI ZR 32/97, NJW 1999, 423, 425; Palandt/Thomas, BGB, 60. Auflage, § 852 Rdnr. 4).
  • KG, 15.05.2000 - 12 U 3645/98

    Schadensersatz bei unangemessener Erlebnisverarbeitung; Erwerbsschaden eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 4 U 649/07
    Dem Schädiger obliegt der Beweis für das tatsächliche Vorliegen von Umständen, die der Zurechnung einer kausalen Folge entgegenstehen (KG NZV 2002, 172; Erman/Ebert, aaO., vor § 249 Rdnr. 50: der Schädiger trägt die Beweislast dafür, dass sich der Geschädigte in die Neurose geflüchtet hat).
  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 4 U 649/07
    Zwar bestehen keine Bedenken gegen die Zulässigkeit der Feststellungsklage: Das gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse setzt lediglich voraus, dass der Eintritt künftiger Schadensfolgen möglich, nicht notwendigerweise wahrscheinlich ist (BGH, Urt. v. 16.1.2001 - VI ZR 381/99, NJW 2001, 1432, vgl. BGHZ 116, 60, 75; Zöller/Greger, aaO., § 256 Rdnr. 8a).
  • BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98

    Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 4 U 649/07
    bb) Hat der Kläger jedoch vor Schluss des Jahres 2001 keine Kenntnis von der Person des Schädigers gehabt, so hätte die dreijährige Verjährungsfrist nach dem vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts geltenden Recht allenfalls dann begonnen, wenn sich der Kläger einer sich aufdrängenden Kenntnis in rechtsmissbräuchlicher Weise verschlossen hätte (BGHZ 133, 192, 198; Urt. v. 18.1.2000 - VI ZR 375/98, NJW 2000, 953; Urt. v. 17.11.1998 - VI ZR 32/97, NJW 1999, 423, 425; Palandt/Thomas, BGB, 60. Auflage, § 852 Rdnr. 4).
  • BGH, 17.11.1998 - VI ZR 32/97

    Kenntnis des Geschädigten von der Person des Ersatzpflichtigen bei deliktischer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 4 U 649/07
    bb) Hat der Kläger jedoch vor Schluss des Jahres 2001 keine Kenntnis von der Person des Schädigers gehabt, so hätte die dreijährige Verjährungsfrist nach dem vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts geltenden Recht allenfalls dann begonnen, wenn sich der Kläger einer sich aufdrängenden Kenntnis in rechtsmissbräuchlicher Weise verschlossen hätte (BGHZ 133, 192, 198; Urt. v. 18.1.2000 - VI ZR 375/98, NJW 2000, 953; Urt. v. 17.11.1998 - VI ZR 32/97, NJW 1999, 423, 425; Palandt/Thomas, BGB, 60. Auflage, § 852 Rdnr. 4).
  • BGH, 20.03.2007 - VI ZR 158/06

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess; Kausalität der Infektion einer

  • OLG Frankfurt, 03.05.2000 - 9 U 97/99

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes für durch Verkehrsunfall erlittene Verletzungen

  • OLG Hamm, 20.06.2001 - 13 U 136/99

    Konversionsneurose, psychische Fehlverarbeitung, Zurechnung, Schmerzensgeld

  • OLG Saarbrücken, 11.10.2005 - 4 U 566/04

    Haftung bei Auffahrunfall: Gesundheitsbeeinträchtigungen bei geringer

  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

  • BGH, 14.10.1971 - VII ZR 313/69

    Unfallwagenbetrug - §§ 812, 818 Abs. 3 BGB, Saldotheorie, Zweikondiktionenlehre,

  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02

    Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist

  • BGH, 17.01.1995 - VI ZR 62/94

    Bemessung eines Erwerbsschadens; Anforderungen an die Darlegung durch den

  • BGH, 04.07.1994 - II ZR 126/93

    Umfang des Schadensersatzes wegen rechtswidrigem Ausschluß aus der

  • BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97

    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum

  • BGH, 13.12.1951 - IV ZR 123/51

    Öffentlichrechtliche Verwahrung

  • OLG Schleswig, 02.06.2005 - 7 U 124/01

    Fehlverarbeitung eines Unfallgeschehens

  • BGH, 04.11.2003 - VI ZR 28/03

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität bei Auftreten einer Krankheit

  • OLG Saarbrücken, 29.11.2005 - 4 U 501/03

    Schadensersatz: Ersatz des Verdienstausfallschadens wegen eines aufgrund des

  • OLG Saarbrücken, 28.02.2013 - 4 U 587/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Richterliche Feststellung einer medizinisch

    Dann reichen allein die zeitliche Nähe zwischen dem Unfallereignis und der Entstehung der Beschwerden und die daran anknüpfende "gefühlsmäßige" Wertung, dass beide Ereignisse irgendwie miteinander in Zusammenhang stehen, nicht aus (Senat, OLGR 2009, 897; 126; 2006, 186; 2005, 740; 489, 490 f.; Urt. v. 11.10.2005 - 4 U 566/04 - 51/05; BGH, VersR 2004, 119; zu den Beweisanforderungen im Rahmen der Schätzung nach § 287 ZPO vgl. auch Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 33. Aufl., § 287 Rdnr. 9 ff., P/G/Laumen, aaO, § 287 Rdnr. 17; Musielak/Foerste, aaO, § 287 Rdnr. 7).
  • OLG Brandenburg, 22.12.2015 - 12 U 20/12

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Zurechnungszusammenhang

    Es genügt, je nach Lage des Einzelfalls, eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit (BGH VersR 2005, 945; NJW 2004, 777; NJW 1994, 3295; OLG München, Urt. v. 25.06.2010, Az.: 10 U 1847/10; OLG Saarbrücken, Urt. v. 21.07.2009, Az.: 4 U 649/07).

    Ein Unfallereignis, dass ein Halswirbelsäulenbeschleunigungstrauma mit Schmerzen und Bewegungseinschränkungen zur Folge hat, ist keine Bagatelle im Sinne einer Beeinträchtigung, die sowohl von der Intensität als auch der Art der Primärverletzung her nur ganz geringfügig ist und üblicherweise den Verletzten nicht nachhaltig beeindruckt, weil er schon aufgrund des Zusammenlebens mit anderen Menschen daran gewöhnt ist, vergleichbaren Störungen seiner Befindlichkeit ausgesetzt zu sein (vgl. BGH NJW 2004, 1945, 1946; OLG Saarbrücken, Urt. v. 21.07.2009, Az.: 4 U 649/07).

  • OLG Saarbrücken, 12.04.2011 - 4 U 282/10

    Verkehrsunfallprozess: Darlegungs- und Beweislast für unfallursächliche

    Denn dann reichen allein die zeitliche Nähe zwischen dem Unfallereignis und der Entstehung der Beschwerden und die daran anknüpfende "gefühlsmäßige" Wertung, dass beide Ereignisse irgendwie miteinander in Zusammenhang stehen, nicht aus (Senat, OLGR 2009, 897; 126; 2006, 186; 2005, 740; 489, 490 f.; Urt. v. 11.10.2005 - 4 U 566/04 - 51/05; BGH, VersR 2004, 119; zu den Beweisanforderungen im Rahmen der Schätzung nach § 287 ZPO vgl. auch Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 31. Aufl., § 287 Rdnr. 9 ff.).

    Auch der Senat hat sich dieser Rechtsauffassung im Grundsatz angeschlossen (OLGR 2009, 897): Anders als der strenge Maßstab des Zurechnungsnachweises, der nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzip der Zuerkennung eines jeden Schadensersatzes bei Verneinung des Zurechnungszusammenhangs entgegensteht, ermöglicht die Korrektur auf der Ebene der Schadensberechnung flexible Lösungen, die den Interessen der Parteien Rechnung tragen.

  • OLG Koblenz, 30.07.2012 - 12 U 1089/10

    Schadenersatzanspruch aufgrund eines Verkehrsunfalls: Erwerbs- bzw.

    Wer einen gesundheitlich schon geschwächten Menschen verletzt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, als wenn der Betroffene gesund gewesen wäre (BGH NJW 1996, 2425, 2426; BGHZ 20, 137, 139; OLG Saarbrücken OLGR 2009, 897; BeckOK/Schubert, BGB, Stand: 01.03.2011, § 249, Rdnr. 60).

    Die hiermit verbundenen Prognoseschwierigkeiten würden deshalb einen prozentualen Abschlag von den ohne derartige Risiken zu erwartenden Erwerbseinnahmen rechtfertigen (OLG Saarbrücken OLGR 2009, 897; OLG Schleswig OLGR 2006, 5; Palandt/Heinrichs, BGB, 71. Auflage, vor § 249, Rdnr. 57).

  • OLG Stuttgart, 13.08.2020 - 2 U 92/17

    Schadensersatzanspruch eines Netzbetreibers aufgrund eines Stromkabelschadens

    Der Schädiger muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes den Geschädigten so nehmen, wie er ihn antrifft (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2012 - VI ZR 127/11, MDR 2012, 965, bei juris Rz. 8 ff., m.w.N.; s. auch Saarl. OLG, Urteil vom 21. Juli 2009 - 4 U 649/07, bei juris Rz. 68; LG Stuttgart, Urteil vom 26. August 1992 - 13 S 78/92, bei juris Rz. 29).
  • LG Hamburg, 09.07.2010 - 306 O 334/06

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Schmerzensgeldkürzung wegen

    Allerdings war der Schmerzensgeldbetrag im Rahmen der Schadensberechnung gemäß §§ 287 ZPO, 253 BGB aus Billigkeitsgesichtspunkten aufgrund der psychischen Prädisposition der Klägerin, die eine ganz entscheidende Rolle für den Verletzungseintritt gespielt hat, zu kürzen (vgl. hierzu u.a. BGH NJW 1996, 2425 ff; OLG Saarbrücken NJW-Spezial 2009, 761 f.; OLG Schleswig NJW-RR 2007, 171).
  • OLG Frankfurt, 12.02.2014 - 13 U 199/12

    Eintrittspflicht des Schädigers bei einem Verkehrsunfall für eine

    Wer einen gesundheitlich schon geschwächten Menschen verletzt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, wenn der Betroffene gesund gewesen wäre (BGH Urteil vom 30.4.1996 a.a.O.; OLG Saarbrücken Urteil vom 21.7.2009 in OLGR 2009, 897; OLG Koblenz Urteil vom 30.7.2012 a.a.O).
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