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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 30.04.2010 - 2 Ws 166/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17812
OLG Koblenz, 30.04.2010 - 2 Ws 166/10 (https://dejure.org/2010,17812)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.04.2010 - 2 Ws 166/10 (https://dejure.org/2010,17812)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. April 2010 - 2 Ws 166/10 (https://dejure.org/2010,17812)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 3 Abs 3 aF StGB, § 9 StGB, § 164 Abs 1 StGB, § 16 StPO, § 206a Abs 1 StPO
    Örtlich zuständiges Strafgericht: Tatort bei einer falschen Verdächtigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien zur Bestimmung des Erfolgsorts i.S.v. § 9 Strafgesetzbuch (StGB) im Falle einer Anklage wegen falscher Verdächtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 9; StGB § 164
    Erfolgsort i.S. von § 9 StGB bei falscher Verdächtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 95
  • NJW-Spezial 2010, 665
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 22.01.1992 - RReg. 3 St 179/91

    Einleitung; Behördliches Verfahren; Erfolg; Straftat; Absichtsdelikt;

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.04.2010 - 2 Ws 166/10
    Tatortbegründend im Sinne von § 9 ist nicht der Eintritt irgendeines Erfolges, sondern - im Gegensatz zum alten Recht gemäß § 3 Abs. 3 StGB a.F. (vgl. BayObLG, Urt. v. 22.01.1992 - RReg. 3 St 179/91 -, NJW 1992, 1248) - nur des zum gesetzlichen Tatbestand gehörenden Erfolges (Ambos/Ruegenberg, in: Münchner Kommentar zum StGB, Bd. 1, München 2003, § 9 Rdnr. 20).
  • LG Osnabrück, 19.09.2006 - 10 Qs 82/06
    Auszug aus OLG Koblenz, 30.04.2010 - 2 Ws 166/10
    Dahingestellt bleiben kann, ob es sich bei der falschen Verdächtigung um ein schlichtes Tätigkeitsdelikt (so BayObLG, a.a.O.) handelt oder nicht (LG Osnabrück, Beschl. v. 19.09.2006 - 10 Qs 82/06 -, NStZ-RR 2007, 136).
  • OLG Stuttgart, 21.12.1973 - 3 Ws 284/73

    Taterfolge; Beendigung der Tat; Haftung des Täters; Deutsches Strafrecht;

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.04.2010 - 2 Ws 166/10
    Die zur Vorteilserlangung beim Betrug ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 21.12.1973 (3 Ws 284/73 - NJW 1974, 914) steht dem nicht entgegen; sie ist noch zur Vorschrift des § 3 Abs. 3 StGB a.F. ergangen, welche für den Tatort, anders als § 9 StGB n.F., nicht auf den zum gesetzlichen Tatbestand gehörenden Erfolg abgestellt hatte.
  • OLG Koblenz, 06.12.2010 - 2 Ws 480/10

    Falsche Verdächtigung: Wiederholung einer in Selbstbegünstigungsabsicht erfolgten

    Die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft verwarf der Senat als unbegründet (Beschl. 2 Ws 166/10 v. 30.04.2010, veröffentlicht bei juris).
  • OLG Köln, 01.08.2012 - 2 Ws 529/12

    Voraussetzungen des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer neuen

    Allerdings reicht zur Feststellung der neuen Tat ein glaubhaftes richterliches Geständnis des Beschuldigten - sei es in der Hauptverhandlung vor dem erkennenden Gericht, sei es vor dem Haftrichter oder auch vor der Strafvollstreckungskammer - aus (vgl. Senat 19.3.2010 - 2 Ws 166/10 - ; 19.12.2008 - 2 Ws 614-616/08- ; 06.12.2007 - 2 Ws 643/07 - 08.11.2005 - 2 Ws 550-553/05 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.08.2010 - 1 StR 410/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3875
BGH, 25.08.2010 - 1 StR 410/10 (https://dejure.org/2010,3875)
BGH, Entscheidung vom 25.08.2010 - 1 StR 410/10 (https://dejure.org/2010,3875)
BGH, Entscheidung vom 25. August 2010 - 1 StR 410/10 (https://dejure.org/2010,3875)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 54 StGB
    Gesamtstrafenbildung: Starke Erhöhung der Einsatzstrafe

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bemessung der Gesamtstrafe aus vielzähligen Einzelstraftaten von Sexualdelikten unter Hinzuziehung der Gesamtschau des Unrechtsgehalts und der Vornahme einer zusammenfassenden Würdigung der Person des Täters und der einzelnen Straftatbegehungen

  • rewis.io

    Gesamtstrafenbildung: Starke Erhöhung der Einsatzstrafe

  • ra.de
  • rewis.io

    Gesamtstrafenbildung: Starke Erhöhung der Einsatzstrafe

  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 2; StGB § 54; StPO § 349 Abs. 2
    Anforderungen an die Bemessung der Gesamtstrafe aus vielzähligen Einzelstraftaten von Sexualdelikten unter Hinzuziehung der Gesamtschau des Unrechtsgehalts und der Vornahme einer zusammenfassenden Würdigung der Person des Täters und der einzelnen Straftatbegehungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3176
  • NStZ 2011, 32
  • NJ 2011, 172
  • JR 2012, 34
  • NJW-Spezial 2010, 665
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.02.2003 - 2 StR 464/02

    Strafzumessung; Gesamtstrafenbildung (geringes Gewicht der Summe der

    Auszug aus BGH, 25.08.2010 - 1 StR 410/10
    Grundsätzlich lässt nicht jede deutliche Erhöhung der Einsatzstrafe besorgen, der Tatrichter habe sich rechtsfehlerhaft (vgl. hierzu BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 12) bei Bemessung der Gesamtstrafe an der Obergrenze des Strafrahmens oder gar an der Summe der Einzelstrafen orientiert.
  • BGH, 23.04.1997 - 3 StR 16/97

    Vorliegen eines besonders schweren Falles vom sexuellen Missbrauch eines Kindes -

    Auszug aus BGH, 25.08.2010 - 1 StR 410/10
    Der Tatrichter kann auch nicht dazu gezwungen werden, eine schuldunangemessene erhöhte Einsatzstrafe festzusetzen, um die rechtsfehlerfreie Verhängung einer tatund schuldangemessenen Gesamtstrafe zu ermöglichen (vgl. auch BGHR StGB § 54 Strafhöhe 1).
  • BGH, 18.09.1995 - 1 StR 463/95

    Gesamtstrafenbildung - Tatenzusammenhang - Strafmilderung - Einzelfallbewertung -

    Auszug aus BGH, 25.08.2010 - 1 StR 410/10
    Dies gilt vor allem bei Sexualstraftaten, wo die insbesondere psychischen Folgen beim Opfer einzelnen Taten nur schwer zugeordnet werden können, aber in ihrem Gesamtgewicht als Ergebnis aller Einzeltaten sicher feststehen (vgl. BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 3 mwN).
  • BGH, 03.02.1999 - 2 StR 678/98

    Gesamtstrafenbildung; Serienstraftaten; Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 25.08.2010 - 1 StR 410/10
    Diese können insbesondere dann vorliegen, wenn die Gesamtstrafe sich nicht innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens befindet oder die gebotene Begründung für die Gesamtstrafe fehlt, oder wenn die Besorgnis besteht, der Tatrichter habe sich von der Summe der Einzelstrafen leiten lassen (vgl. hierzu u.a. BGH, Beschluss vom 3. Februar 1999 - 2 StR 678/98 - mwN).
  • BGH, 13.11.2008 - 3 StR 485/08

    Gesamtstrafenbildung (enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang);

    Auszug aus BGH, 25.08.2010 - 1 StR 410/10
    Erforderlich ist bei der Gesamtstrafenbildung nach § 54 Abs. 1 StGB ein eigenständiger Zumessungsakt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - 3 StR 485/08).
  • BGH, 15.08.1989 - 1 StR 382/89

    Versuchsmilderung - Festlegung der Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 25.08.2010 - 1 StR 410/10
    Der Tatrichter hat die Erhöhung der Einsatzstrafe nicht nur durch zulässige (vgl. u.a. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 1, 4) Bezugnahme auf die den Einzelstrafen zugrunde liegenden Strafzumessungserwägungen begründet.
  • BGH, 17.08.1988 - 2 StR 353/88

    Gewichtung der für die Strafzumessung wesentlichen Umstände aufgrund des gewonnen

    Auszug aus BGH, 25.08.2010 - 1 StR 410/10
    Der Tatrichter hat die Erhöhung der Einsatzstrafe nicht nur durch zulässige (vgl. u.a. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 1, 4) Bezugnahme auf die den Einzelstrafen zugrunde liegenden Strafzumessungserwägungen begründet.
  • OLG Koblenz, 09.07.2014 - 2 OLG 3 Ss 198/13

    Gefährliche Körperverletzung: Das Leben gefährdende Behandlung; Erkennen der

    Die neu erkennende Strafkammer wird im Verurteilungsfall zu berücksichtigen haben, dass sich die Bildung einer Gesamtstrafe - anders als in der angefochtenen Entscheidung geschehen - an gesamtstrafenspezifischen Kriterien zu orientieren hat (stg. Rspr., vgl. BGH JR 2012, 35; NJW 2010, 3176; wistra 2010, 264; Beschluss 2 StR 340/10 vom 05.08.2010, juris ; Beschluss 3 StR 71/10 vom 13.11.2008, juris; BGH NStZ 2003, 295; Senat, Beschluss 2 Ss 242/13 vom 21.10.2013; Rissing-van Saan in LK, StGB, 12. Aufl. § 54 Rn. 12; Fischer aaO § 54 Rn. 6 ff. m.w.N.).
  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Indes musste der Nebenkläger in jeder Nacht mit der Begehung einer weiteren Missbrauchstat rechnen, zu der es durchschnittlich in jeder zweiten Nacht auch tatsächlich kam, und war deshalb in den Fällen 4 bis 163 einem ständigen Druck ausgesetzt (vgl. BGH, Urteil vom 26.01.2011 - 2 StR 446/10 - BeckRS 2011, 3954; BGH, Beschluss vom 25.08.2010 - 1 StR 410/10 - NStZ 2011, 32).
  • OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14

    Freiheitsstrafe bei Diebstahl mit Bagatellschaden zulässig

    Diesen Regelungen (in Verbindung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass der Summe der Einzelstrafen bei der Gesamtstrafenbildung nach § 54 StGB nur geringes Gewicht zukommt, vgl. BGH, Beschl. v. 25.08.2010 - 1 StR 410/10 - juris) ist also immanent, dass der Täter, der sehr hohe Schäden anrichtet oder viele Straftaten begeht, die gleichzeitig abgeurteilt werden, proportional geringer bestraft wird, als ein Täter nur einer einzelnen Straftat mit eher geringem Schaden.
  • LG Köln, 25.02.2022 - 102 KLs 17/20

    Pfarrer Hans Ue. zu langer Freiheitsstrafe verurteilt

    Hierbei hat sie jedoch auch den gegenläufigen Aspekt in Ansatz gebracht, dass die wiederholte Begehung gleichartiger Sexualstraftaten zum Nachteil desselben Opfers dieses in den permanenten, besonders belastenden Druck versetzten, jederzeit mit einer neuen Tat rechnen zu müssen (vgl. BGH, NJW 2010, 3176).
  • BGH, 08.08.2017 - 1 StR 671/16

    Rüge unzureichender Übersetzungsleistungen durch den Dolmetscher (Möglichkeit der

    Da der Strafzumessung eine "Mathematisierung' ohnehin fremd ist, kann ein Rechtsfehler nicht allein darin gesehen werden, dass die Einsatzstrafe um ein Vielfaches erhöht wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. August 2010 - 1 StR 410/10, NStZ 2011, 32 und vom 10. November 2016 - 1 StR 417/16; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 54 Rn. 7a).
  • LG Kiel, 29.08.2018 - 3 KLs 7/16

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung:

    Dabei sprach der enge sachliche und zeitliche Zusammenhangs der Taten für eine eher geringe Erhöhung der Einsatzstrafe von 10 Monaten Freiheitsstrafe; letztlich war für die Kammer aber die Vielzahl der Taten ausschlaggebend für die im Ergebnis erhebliche Erhöhung der Einsatzstrafe (vgl. BGH, Beschluss vom 25.08.2010 - 1 StR 410/10, zitiert nach juris, dort Rn. 4).
  • BGH, 13.02.2018 - 4 StR 585/17

    Bildung einer Gesamtstrafe (erforderliche Strafzumessungsüberlegungen:

    Da der Summe der Einzelstrafen bei der Bestimmung der Gesamtstrafe zumeist nur ein geringes Gewicht zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 StR 451/02, NStZ-RR 2003, 295 (Ls); siehe auch BGH, Beschluss vom 8. April 2009 - 2 StR 64/09, NStZ-RR 2009, 200), ist eine nähere Begründung aber erforderlich, wenn sich die Gesamtstrafe der durch § 54 Abs. 2 Satz 1 StGB bestimmten Obergrenze des Strafrahmens annähert und sich die Gründe hierfür nicht von selbst aus den Feststellungen ergeben (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, aaO, 107; Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, aaO, 271; Urteil vom 6. Oktober 1955 - 3 StR 279/55, aaO, 210 f.; siehe dazu auch BGH, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 StR 410/10, NStZ 2011, 32 (zur starken Erhöhung der Einsatzstrafe)).

    Fehlt es in einem solchen Fall an einer näheren Begründung, ist die Besorgnis gerechtfertigt, dass sich der Tatrichter bei der Bemessung der Gesamtstrafe nicht an den hierfür maßgeblichen Kriterien, sondern - rechtsfehlerhaft - an der Summe der Einzelstrafen orientiert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2016 - 1 StR 417/16; Beschluss vom 25. August 2010 - 1 StR 410/10, aaO, mwN).

  • BGH, 10.11.2016 - 1 StR 417/16

    Gesamtstrafenbildung (eigenständiger Zumessungsakt: umfassende Würdigung der

    Da der Strafzumessung eine "Mathematisierung' fremd ist, kann - anders als der Revisionsführer meint - ein Rechtsfehler nicht allein darin gesehen werden, dass die Einsatzstrafe auf das etwa Zweieinhalbfache erhöht wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 StR 410/10, NStZ 2011, 32; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 54 Rn. 7a).

    Eine ungewöhnlich hohe Divergenz zwischen Einsatzstrafe und Gesamtstrafe kann (jedenfalls beim Fehlen einer tragfähigen Begründung) die letztgenannte Besorgnis begründen (BGH, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 StR 410/10, NStZ 2011, 32 mwN).

  • BGH, 12.09.2012 - 5 StR 425/12

    Begründung der Gesamtstrafenhöhe (Unzulässigkeit der strafschärfenden

    Für die erneut durchzuführende Verhandlung weist der Senat darauf hin, dass an die Begründung der Gesamtstrafenhöhe umso höhere Anforderungen zu stellen sind, je mehr sich die Strafe der unteren oder oberen Grenze des Zulässigen nähert (BGH, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 StR 410/10, NJW 2010, 3176; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 54 Rn. 7a mwn).
  • BGH, 03.05.2011 - 1 StR 100/11

    Gesamtstrafenbildung bei einer Reihe von gewerbsmäßig begangenen Betrugstaten

    Der Tatrichter darf sich bei der Gesamtstrafenbildung nicht von der Summe der Einzelstrafen leiten lassen (BGH, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 StR 410/10).
  • BGH, 26.01.2011 - 2 StR 446/10

    Bemessung der Gesamtstrafe (sinkende Hemmschwelle); Verfahrensbeendende

  • BGH, 18.02.2021 - 2 StR 7/21

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Tatfolgen einer Serie von

  • LG Köln, 08.02.2019 - 106 KLs 3/15
  • BGH, 04.06.2019 - 3 StR 199/19

    Gesamtstrafenbildung (eigenständiger Zumessungsakt; Darlegung der bestimmenden

  • BGH, 12.04.2011 - 5 StR 101/11

    Gesamtstrafenbildung; eigene Strafzumessung des Revisionsgerichts;

  • LG Kiel, 16.12.2019 - 3 KLs 8/17
  • OLG Koblenz, 21.10.2013 - 2 Ss 142/13

    Strafurteil wegen gewerbsmäßigen Betrugs: Kriterien für die Bildung einer

  • LG Kleve, 01.03.2021 - 120 KLs 38/20
  • BGH, 10.07.2012 - 1 StR 292/12

    Verwerfen einer Revision als unbegründet

  • OLG Dresden, 12.08.2014 - 1 OLG 13 Ss 191/14

    Mindeslohn 1 statt Mindestlohn 2 gezahlt: Geschäftsführer macht sich strafbar!

  • OLG Schleswig, 17.04.2018 - 1 Ws 102/18

    Grundsätzlich bindet ein nach Beginn der Hauptverhandlung ergangener

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7292
OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10 (https://dejure.org/2010,7292)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.08.2010 - 1 Ws 464/10 (https://dejure.org/2010,7292)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. August 2010 - 1 Ws 464/10 (https://dejure.org/2010,7292)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 204, 203 StPO
    Prognoseentscheidung über den hinreichenden Tatverdacht; Aussage gegen Aussage Konstellation, in der der Tatvorwurf ausschließlich auf Angaben eines früheren Mitbeschuldigten beruht

  • openjur.de

    Nichteröffnung des Hauptverfahrens: Prognoseentscheidung des Tatgerichts über hinreichenden Tatverdacht; Glaubhaftigkeitsprüfung der Belastungszeugin bei Aussage gegen Aussage Konstellation

  • Wolters Kluwer

    Eröffnung des Hauptverfahrens; Hinrechender Tatverdacht bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellation in einer BtM-Sache; Vorweggenommene Prüfung der Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen und Unschuldsvermutung; Entscheidungskorridor des Tatrichters, Sperrwirkung des § 211 StPO

  • rechtsportal.de

    Eröffnung des Hauptverfahrens; Hinrechender Tatverdacht bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellation in einer BtM-Sache; Vorweggenommene Prüfung der Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen und Unschuldsvermutung; Entscheidungskorridor des Tatrichters, Sperrwirkung des § 211 StPO

  • rechtsportal.de

    Eröffnung des Hauptverfahrens; Hinrechender Tatverdacht bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellation in einer BtM-Sache; Vorweggenommene Prüfung der Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen und Unschuldsvermutung; Entscheidungskorridor des Tatrichters, Sperrwirkung des § 211 StPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3793
  • StV 2011, 468
  • NJW-Spezial 2010, 665
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.04.1973 - 2 StR 42/73

    Gerichtliche Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugnisverweigerungsberechtigten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10
    Dies gilt selbst für den Fall eines unerreichbaren Zeugen mit eigenem Zeugnisverweigerungs- oder Auskunftsverweigerungsrecht (BGHSt 25, 176; Diemer in KK StPO 6. Aufl. § 251 Rdn. 7).
  • BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01

    Keine Verletzung von GG Art 1 Abs 1, Art 3 Abs 1, Art 101 Abs 1 S 2 durch

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10
    "Hinreichender Tatverdacht" im Sinne des § 203 StPO ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der dem Tatgericht einen nicht unerheblichen Beurteilungsspielraum eröffnet, zumal es sich dabei um eine Prognoseentscheidung handelt (BVerfG NStZ 2002, 606 Rdn. 1; BGH StV 2001, 580).
  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10
    Dabei musste die Kammer davon ausgehen, dass nach der sog. "Nullhypothese" des Bundesgerichtshofs (BGH NStZ 2000, 100) jede Aussage solange als unwahr gilt, bis diese Vermutung sich angesichts der Zahl und der Qualität der Realitätskriterien in der Aussage nicht mehr aufrechterhalten lässt.
  • BVerfG, 05.02.2004 - 1 BvR 2087/03

    Zum Erlass einer eA zur Sicherung der Geheimhaltung von Geschäfts- und

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur "Aussage-gegen-Aussage-Konstellation" hat das Tatgericht die Gründe, die für und gegen eine mögliche Täterschaft sprechen aufzuklären, wahrzunehmen und zu erwägen, damit die Entscheidung einen rationalen Charakter und eine tragfähige Grundlage für den Schuldspruch vorweisen kann (BVerfG NJW 2001, 2245; NJW 2004, 2444, 2445).
  • OLG Stuttgart, 08.12.2005 - 4 Ws 163/05

    Freie Beweiswürdigung im Strafverfahren: Überprüfung der Glaubhaftigkeit der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10
    Aber auch wenn sie - ebenso vertretbar - als gleich wahrscheinlich unterstellt haben sollte, dass die Zeugin lügt oder die Wahrheit sagt, ("50/50-Hypothese" vgl. Bender/Nack/Treuer, Tatsachenfeststellung vor Gericht 3. Aufl. 2007 Rdn. 307, 495 ff.; OLG Stuttgart Beschluss vom 08.12.2005 - 4 Ws 163/05 BeckRS), brauchte sie eindeutige und qualitativ belastbare Realitätskriterien, um diese Hypothese der neutralen Anfangswahrscheinlichkeit zu widerlegen.
  • BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 591/00

    Zur Verurteilung aufgrund mittelbarer Beweisführung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur "Aussage-gegen-Aussage-Konstellation" hat das Tatgericht die Gründe, die für und gegen eine mögliche Täterschaft sprechen aufzuklären, wahrzunehmen und zu erwägen, damit die Entscheidung einen rationalen Charakter und eine tragfähige Grundlage für den Schuldspruch vorweisen kann (BVerfG NJW 2001, 2245; NJW 2004, 2444, 2445).
  • BGH, 18.05.2000 - III ZR 180/99

    Amtspflichtverletzung durch Anklageerhebung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10
    Entscheidend ist letztlich die - vertretbare - Prognose des Gerichts, dass die Hauptverhandlung wahrscheinlich mit einem Schuldspruch enden wird, wenn das Ermittlungsergebnis nach Aktenlage sich in der Beweisaufnahme als richtig erweist (vgl. BGH NJW 2000, 2672, 2673; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 348; Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl., § 170 Rdn. 1 f. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2007 - 1 Ws 203/07

    Anforderungen an die Auslegung des hinreichenden Tatverdachts im Sinne des § 203

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10
    Entscheidend ist letztlich die - vertretbare - Prognose des Gerichts, dass die Hauptverhandlung wahrscheinlich mit einem Schuldspruch enden wird, wenn das Ermittlungsergebnis nach Aktenlage sich in der Beweisaufnahme als richtig erweist (vgl. BGH NJW 2000, 2672, 2673; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 348; Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl., § 170 Rdn. 1 f. m.w.N.).
  • BGH, 08.01.2009 - 5 StR 578/08

    Beweiswürdigung (besondere Anforderungen; Aussage gegen Aussage;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10
    Zentrales objektives Glaubwürdigkeitskriterium ist zum anderen, ob die frühere Mitbeschuldigte und jetzige Zeugin im Laufe des Verfahrens im Kern gleichbleibende Angaben zu Tat und Täter gemacht hat (Aussagekonstanz; vgl. BGH StV 2002, 350, 351 und BGH StV 2009, 176-177 zu § 31 BtMG und Aussage gegen Aussage).
  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 506/01

    Vergewaltigung; sexuelle Nötigung (gefährliches Werkzeug); Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10
    Zentrales objektives Glaubwürdigkeitskriterium ist zum anderen, ob die frühere Mitbeschuldigte und jetzige Zeugin im Laufe des Verfahrens im Kern gleichbleibende Angaben zu Tat und Täter gemacht hat (Aussagekonstanz; vgl. BGH StV 2002, 350, 351 und BGH StV 2009, 176-177 zu § 31 BtMG und Aussage gegen Aussage).
  • OLG Köln, 04.04.2019 - 2 Ws 122/19

    Verdacht auf Doping im Boxsport - Hauptverfahren gegen Boxer Felix Sturm eröffnet

    Ein Angeklagter ist der ihm in der Anklageschrift zur Last gelegten Straftaten vielmehr dann hinreichend verdächtig, wenn nach vorläufiger Tatbewertung die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung nach durchgeführter Beweisaufnahme höher ist, als die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs (OLG Nürnberg vom 30.08.2010, 1 Ws 464/10; Schneider in: Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl. 2013, § 203 Rn. 4 m.w.N.).
  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Zum anderen besteht aus diversen, im Folgenden näher ausgeführten Gründen - auch unter Berücksichtigung der regelmäßig kursorischen Funktion des Zwischenverfahrens, in dem bei der zu treffenden Prognoseentscheidung für das Tatgericht ein nicht unerheblicher Beurteilungsspielraum besteht (vgl. OLG Nürnberg, NJW 2010, 3793) - kein Beweis für das Bestehen der von der Anklage angenommenen konkreten Sorgfaltspflichten der Angeschuldigten, für die Verletzung dieser Sorgfaltspflichten sowie für die Ursächlichkeit bzw. Realisierung solcher Sorgfaltspflichtverletzungen im konkreten Taterfolg (C.II.).
  • OLG Stuttgart, 18.08.2014 - 1 Ws 68/14

    Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Marktmanipulation gegen Vorstandsmitglieder

    Zwar ist dem Tatrichter bei der Prognoseentscheidung über den hinreichenden Tatverdacht ein nicht unerheblicher Beurteilungsspielraum eingeräumt (vgl. OLG Nürnberg, NJW 2010, 3793).
  • OLG Nürnberg, 19.10.2010 - 2 Ws 227/10

    Keine Anklage gegen Polizeibeamte im Fall Tennessee Eisenberg

    Den in der Kommentarliteratur über diesen Mindeststandard hinaus gehenden Meinungen, die mit teils unterschiedlichen Begründungen einen höheren Verdachtsgrad fordern (vgl. Paeffgen, in SK- StPO , § 203 Rdn. 11 mit umfassenden Nachweisen), folgt der Senat in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 30.8.2010 ( 1 Ws 464/10) nicht.
  • AG Straubing, 13.05.2015 - 4 Ds 133 Js 93977/14

    Verstoß gegen §145a StGB bei geringfügigem Alkoholkonsum trotz Abstinenzweisung

    Es liegt im vertretbaren Entscheidungskorridor, schon aufgrund der Aktenlage den bzw. die einzigen Belastungszeugen einer besonderen Glaubhaftigkeitsprüfung zu unterziehen (OLG Nürnberg NJW 2010, 3793; Meyer-Goßner/Schmitt, 57. Aufl., § 203 StPO Rn. 2).

    Dabei ist hinreichender Tatverdacht im Sinne des § 203 StPO ein unbestimmter Rechtsbegriff, der dem Tatgericht einen nicht unerheblichen Beurteilungsspielraum eröffnet, zumal es sich dabei um eine Prognoseentscheidung handelt (OLG Nürnberg NJW 2010, 3793 m. w. N.).

  • OLG Stuttgart, 29.09.2014 - 1 Ws 124/14

    Eröffnung des Hauptverfahrens: Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts;

    Zwar ist dem Tatrichter bei der Prognoseentscheidung über den hinreichenden Tatverdacht ein nicht unerheblicher Beurteilungsspielraum eingeräumt (vgl. OLG Nürnberg, NJW 2010, 3793).
  • AG Berlin-Tiergarten, 06.05.2013 - 241 Js 757/12

    Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens: Restriktive Auslegung der

    So führt nämlich eine Nichteröffnung im Gegensatz zum Freispruch nicht zu einem umfassenden Strafklageverbrauch (vgl. dazu OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.08.2010, 1 Ws 464/10, zitiert nach juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2023 - 18 KLs 105 Js 10084/20

    Zuständigkeit der allgemeinen Großen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber

    "Hinreichender Tatverdacht" im Sinne des § 203 StPO ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der dem Tatgericht einen nicht unerheblichen Beurteilungsspielraum eröffnet (OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. August 2010 - 1 Ws 464/10).
  • OLG Koblenz, 18.09.2012 - 2 Ws 712/12

    Eröffnung der Hauptverhandlung: Hinreichender Tatverdacht unter Berücksichtigung

    Dies mag in solchen Fällen hinnehmbar sein, in denen eine aussagepsychologische Begutachtung in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen bereits im Zwischenverfahren unzweifelhaft zur Unglaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen führt (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. 1 Ws 464/10 v. 30.8.10, juris Rn. 14 = NJW 2010, 3793).
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.02.2019 - 18 Qs 30/17

    Zu den Grenzen des "berufstypischen" Verhaltens des steuerlichen Beraters und

    Zudem ist die Frage der voraussichtlichen Verwertbarkeit einzelner Beweise im Prozess in die Entscheidung miteinzubeziehen; Verwertungsverbote sind zu beachten (vgl. zum Ganzen OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.08.2010 - 1 Ws 464/10, NJW 2010, 3793, unter II.1.; zusf.
  • OLG Stuttgart, 10.08.2016 - 4 Ws 282/15

    Untreue: Vermögensbetreuungspflicht eines Kassenarztes gegenüber dem

  • OLG Stuttgart, 08.11.2011 - 4 Ws 247/11

    Eröffnung des Hauptverfahrens: Zuständigkeit der Schwurgerichtskammer bei einem

  • OLG Brandenburg, 27.02.2023 - 2 Ws 112/22

    Hinreichender Tatverdacht für Anklageerhebung; Wahrscheinlichkeit der

  • LG Potsdam, 17.12.2014 - 24 Qs 95/14

    Nebenklage im Strafverfahren: Zeitpunkt der Erlangung der Nebenklägerstellung;

  • LG Nürnberg-Fürth, 31.05.2023 - 18 KLs 111 Js 10215/20

    Zuständigkeit der allgemeinen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber einer

  • LG Bremen, 28.11.2018 - 60 Qs 384/18

    Beweiswürdigung, Aussage-gegen-Aussage

  • AG Backnang, 23.07.2014 - 2 Ls 113 Js 112185/12

    Zwischenverfahren, Nichteröffnung, in dubio pro reo

  • LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2023 - 18 KLs 104 Js 10095/22

    Zuständigkeit der allgemeinen Großen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber

  • KG, 29.03.2017 - 4 Ws 45/17

    121 AR 58/17 - "Polizeiwarnung?"

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Rechtsprechung
   BGH, 15.09.2010 - 2 StR 236/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10665
BGH, 15.09.2010 - 2 StR 236/10 (https://dejure.org/2010,10665)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2010 - 2 StR 236/10 (https://dejure.org/2010,10665)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2010 - 2 StR 236/10 (https://dejure.org/2010,10665)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 306a Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB
    (Besonders) schwere Brandstiftung (Räumlichkeit, in der sich Menschen zur Tatzeit aufzuhalten pflegen; Wohnung; einheitliches Gebäude; Mischgebäude)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 306a Abs 1 Nr 3 StGB
    Schwere Brandstiftung: Beurteilung als einheitliches Gebäude

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 306a Abs 1 Nr 3 StGB
    Schwere Brandstiftung: Beurteilung als einheitliches Gebäude

  • Wolters Kluwer

    Qualifikation einer Reinigung in einem Einkaufszentrum als Räumlichkeit i.S.d. Tatbestandes der schweren Brandstiftung; Voraussetzungen für das Vorliegen eines einheitlichen, zusammenhängenden Gebäudes

  • rewis.io

    Schwere Brandstiftung: Beurteilung als einheitliches Gebäude

  • rewis.io

    Schwere Brandstiftung: Beurteilung als einheitliches Gebäude

  • rechtsportal.de

    StGB § 306a Abs. 1 Nr. 3
    Qualifikation einer Reinigung in einem Einkaufszentrum als Räumlichkeit i.S.d. Tatbestandes der schweren Brandstiftung; Voraussetzungen für das Vorliegen eines einheitlichen, zusammenhängenden Gebäudes

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 214
  • NStZ-RR 2011, 298
  • NJW-Spezial 2010, 665
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.05.1988 - 4 StR 118/88

    Inbrandsetzen eines nicht zum Aufenthalt von Menschen dienenden Teils eines

    Auszug aus BGH, 15.09.2010 - 2 StR 236/10
    Insoweit genügt es nicht, wenn eine Räumlichkeit "angebaut" ist, unmittelbar angrenzt oder sich in räumlicher Nähe befindet (BGHSt 35, 283, 285; BGH NStZ 1991, 433).

    Erforderlich ist insbesondere, dass zwischen den verschiedenen Gebäudeteilen eine Verbindung besteht, beispielsweise durch ein gemeinsames Treppenhaus (BGHSt 34, 115, 120), einen gemeinsamen Flur oder ineinander übergehende Räume (BGHSt 35, 283, 286; Wolff LK, 12. Aufl. StGB § 306a Rn. 12, 21 mwN).

    Gegen ein einheitliches Gebäude kann das Vorhandensein einer Brandmauer, besonderer sonstiger Brandschutzvorrichtungen oder einer nur ausnahmsweise, unter Beseitigung besonderer Schutzvorrichtungen benutzbaren Verbindung sprechen (BGHSt 35, 283, 286).

  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 270/86

    Inbrandsetzen des gewerblichen Zwecken dienenden Gebäudeteils

    Auszug aus BGH, 15.09.2010 - 2 StR 236/10
    Erforderlich ist insbesondere, dass zwischen den verschiedenen Gebäudeteilen eine Verbindung besteht, beispielsweise durch ein gemeinsames Treppenhaus (BGHSt 34, 115, 120), einen gemeinsamen Flur oder ineinander übergehende Räume (BGHSt 35, 283, 286; Wolff LK, 12. Aufl. StGB § 306a Rn. 12, 21 mwN).
  • BGH, 17.04.1991 - 2 StR 52/91

    Anstiftung zum Versicherungsbetrug in Tateinheit mit Anstiftung zu schwerer

    Auszug aus BGH, 15.09.2010 - 2 StR 236/10
    Insoweit genügt es nicht, wenn eine Räumlichkeit "angebaut" ist, unmittelbar angrenzt oder sich in räumlicher Nähe befindet (BGHSt 35, 283, 285; BGH NStZ 1991, 433).
  • BGH, 05.09.2017 - 5 StR 222/17

    Vollendete Brandstiftung bei gemischt genutztem Gebäude (teilweise Zerstörung

    Vielmehr reicht aus, wenn beim plangemäßen Entzünden des vom Täter benutzten Brandbeschleunigers - hier des Benzins mittels eines Streichholzes - nicht nur der Brand selbst gelegt wird, sondern sich zudem das Gasgemisch entzündet und explodiert (vgl. SSW-StGB/Wolters, § 306 Rn. 15 mwN; ferner BGH, Beschluss vom 15. September 2010 - 2 StR 236/10).
  • LG Bamberg, 25.07.2019 - 63 KLs 1105 Js 20586/18

    Brandstiftung mit Todesgefahr

    Gegen ein einheitliches Gebäude kann das Vorhandensein einer Brandmauer, besonderer sonstiger Brandschutzvorschriften oder einer nur ausnahmsweise, unter Beseitigung besonderer Schutzvorrichtungen benutzbaren Verbindung sprechen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 15.09.2010, Az. 2 StR 236/10, NStZ 2011, 214, bei juris Rn. 6; BGH, Urteil vom 17.04.1991, Az. 2 StR 52/91, NStZ 1991, 433, bei juris Rn. 7, jeweils m.w.N.).
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