Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 18.03.2013

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 15.02.2013 - 3 Wx 113/12   

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OLG Schleswig, 15.02.2013 - 3 Wx 113/12 (https://dejure.org/2013,8689)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.02.2013 - 3 Wx 113/12 (https://dejure.org/2013,8689)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. Februar 2013 - 3 Wx 113/12 (https://dejure.org/2013,8689)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2356 Abs. 1 S. 2
    Zum Nachweis der Erbenstellung im Erbscheinsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis der Erbenstellung im Erbscheinsverfahren bei Schwierigkeit der Beschaffung von Urkunden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 2356 BGB
    Nachweis der Erbenstellung im Erbscheinsverfahren bei Schwierigkeit der Beschaffung von Urkunden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Erbscheinverfahren: Schwieriger Nachweis des Erbrechts

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erbscheinverfahren: Schwieriger Nachweis des Erbrechts

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Der Turbo-Erbschein

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Gerichte glauben Greisen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erbschein - wie hohes Lebensalter die Verfahrensdauer verkürzen kann

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1166
  • FGPrax 2013, 179
  • FamRZ 2013, 2013
  • AnwBl 2013, 101
  • NJW-Spezial 2013, 296
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 22.11.2010 - 3 Wx 76/10

    Anforderungen an den Nachweis der Erbberechtigung im Erbscheinsverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.02.2013 - 3 Wx 113/12
    Diese "anderen Beweismittel" im Sinne der genannten Norm müssen aber ähnlich klare und hinreichend verlässliche Schlussfolgerungen ermöglichen wie eine öffentliche Urkunde, so dass an die Anforderungen für die Beweisführung auch bei Heranziehung von § 2356 Abs. 1 S. 2 BGB regelmäßig strenge Maßstäbe anzulegen sind (Senat, FamRZ 2011, 1334 ff bei [...] Rn. 26 und FamRZ 2010, 930 ff bei [...] Rn. 19 jeweils m.w.N.; KG FamRZ 1995, 837 ff bei [...] Tz. 5; OLG München NJW-RR 2006, 226 f bei [...] Tz. 13; LG Rostock, FamRZ 2004, 1518 ff bei [...] Tz. 25; Lange, a.a.O.).

    Die Anforderungen können im Einzelfall auch durch Zeugenaussagen von Verwandten des Antragstellers erfüllt sein, wenn sie angesichts enger verwandtschaftlicher Kontakte aufgrund eigenen Erlebens glaubhafte Angaben zu den verwandtschaftlichen Beziehungen machen können (so Senat in FamRZ 2011, 1334 ff).

  • OLG München, 15.11.2005 - 31 Wx 56/05

    "Eidesstattliche Versicherung" vor ausländischem Notar kann für deutschen

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.02.2013 - 3 Wx 113/12
    Diese "anderen Beweismittel" im Sinne der genannten Norm müssen aber ähnlich klare und hinreichend verlässliche Schlussfolgerungen ermöglichen wie eine öffentliche Urkunde, so dass an die Anforderungen für die Beweisführung auch bei Heranziehung von § 2356 Abs. 1 S. 2 BGB regelmäßig strenge Maßstäbe anzulegen sind (Senat, FamRZ 2011, 1334 ff bei [...] Rn. 26 und FamRZ 2010, 930 ff bei [...] Rn. 19 jeweils m.w.N.; KG FamRZ 1995, 837 ff bei [...] Tz. 5; OLG München NJW-RR 2006, 226 f bei [...] Tz. 13; LG Rostock, FamRZ 2004, 1518 ff bei [...] Tz. 25; Lange, a.a.O.).
  • KG, 29.11.1994 - 1 W 2837/94

    Anforderungen an Nachweise im Erbscheinsverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.02.2013 - 3 Wx 113/12
    Diese "anderen Beweismittel" im Sinne der genannten Norm müssen aber ähnlich klare und hinreichend verlässliche Schlussfolgerungen ermöglichen wie eine öffentliche Urkunde, so dass an die Anforderungen für die Beweisführung auch bei Heranziehung von § 2356 Abs. 1 S. 2 BGB regelmäßig strenge Maßstäbe anzulegen sind (Senat, FamRZ 2011, 1334 ff bei [...] Rn. 26 und FamRZ 2010, 930 ff bei [...] Rn. 19 jeweils m.w.N.; KG FamRZ 1995, 837 ff bei [...] Tz. 5; OLG München NJW-RR 2006, 226 f bei [...] Tz. 13; LG Rostock, FamRZ 2004, 1518 ff bei [...] Tz. 25; Lange, a.a.O.).
  • OLG Schleswig, 30.09.2009 - 3 Wx 74/08

    Nachweis des Erbrechts bei fehlenden öffentlichen Urkunden

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.02.2013 - 3 Wx 113/12
    Diese "anderen Beweismittel" im Sinne der genannten Norm müssen aber ähnlich klare und hinreichend verlässliche Schlussfolgerungen ermöglichen wie eine öffentliche Urkunde, so dass an die Anforderungen für die Beweisführung auch bei Heranziehung von § 2356 Abs. 1 S. 2 BGB regelmäßig strenge Maßstäbe anzulegen sind (Senat, FamRZ 2011, 1334 ff bei [...] Rn. 26 und FamRZ 2010, 930 ff bei [...] Rn. 19 jeweils m.w.N.; KG FamRZ 1995, 837 ff bei [...] Tz. 5; OLG München NJW-RR 2006, 226 f bei [...] Tz. 13; LG Rostock, FamRZ 2004, 1518 ff bei [...] Tz. 25; Lange, a.a.O.).
  • LG Rostock, 04.11.2003 - 2 T 230/02

    Ausstellung eines Erbscheins

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.02.2013 - 3 Wx 113/12
    Diese "anderen Beweismittel" im Sinne der genannten Norm müssen aber ähnlich klare und hinreichend verlässliche Schlussfolgerungen ermöglichen wie eine öffentliche Urkunde, so dass an die Anforderungen für die Beweisführung auch bei Heranziehung von § 2356 Abs. 1 S. 2 BGB regelmäßig strenge Maßstäbe anzulegen sind (Senat, FamRZ 2011, 1334 ff bei [...] Rn. 26 und FamRZ 2010, 930 ff bei [...] Rn. 19 jeweils m.w.N.; KG FamRZ 1995, 837 ff bei [...] Tz. 5; OLG München NJW-RR 2006, 226 f bei [...] Tz. 13; LG Rostock, FamRZ 2004, 1518 ff bei [...] Tz. 25; Lange, a.a.O.).
  • OLG Schleswig, 06.06.2014 - 3 Wx 27/14

    Voraussetzungen für die Nachlasspflegerbestellung: Anforderungen an die

    Hinzuweisen ist darauf, dass dann, wenn die genannten Dokumente nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeit beschafft werden können, gemäß § 2356 Abs. 1 Satz 2 BGB auch die Angabe anderer Beweismittel genügt (zu den Anforderungen insoweit vgl. die Senatsrechtsprechung in SchlHA 2011, 200 ff = FamRZ 2011, 1334 ff und FG Prax 2013, 179 f = RNotZ 2013, 313 ff).
  • OLG Hamm, 20.03.2015 - 10 W 151/14

    Anforderungen an den Nachweis der für die Erbfolge maßgebenden

    Insofern entspricht es gefestigter Rechtsprechung - auch des erkennenden Beschwerdegerichtes - dass die "anderen Beweismittel" i.S.v. § 2356 I 2 BGB ähnlich klare und hinreichend verlässliche Schlussfolgerungen ermöglichen müssen wie eine öffentliche Urkunde, so dass an die Anforderungen der Beweisführung über § 2356 I 2 BGB regelmäßig strenge Anforderungen zu stellen sind (OLG Schleswig, FamRZ 2013, 2013 f. - Juris-Rz. 12; FamRZ 2010, 930, Juris-Rz. 19; OLG Hamm, Zerb 2013, 68 ff. - Juris-Rz. 11; KG Berlin, FamRZ 1995, 837 f. - Juris-Rz. 5 - jeweils m.w.N.; Münchener Kommentar, BGB, 6.Aufl., § 2356 BGB, Rz. 43).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2020 - 3 Wx 162/16

    Erbausschlagungsanfechtung wegen Eigenschaftsirrtums

    Als andere Beweismittel i.S.v. § 2356 Abs. 1 S. 2 BGB kommen grundsätzlich eidesstattliche Versicherungen Dritter in Betracht, nicht aber solche der Antragsteller; ihnen kommt in der Regel nicht derselbe Beweiswert wie einer öffentlichen Urkunde zu (vgl. OLG Schleswig RNotZ 2013, 313; FGPrax 2010, 40; LG Rockstock FamRZ 2004, 1518; Staudinger/Herzog, § 2356 Rn. 46).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.2023 - 3 Wx 114/23
    Die von manchen Obergerichten vertretene Auffassung, dass die "anderen" Beweismittel ähnlich klare und verlässliche Schlussfolgerungen ermöglichen müssen wie eine öffentliche Urkunde (z.B. OLG Hamm Beschl. v. 20.3.2015 - 10 W 151/14, BeckRS 2015, 8157; OLG Schleswig, Beschluss vom 15.2.2013 - 3 Wx 113/12, FGPrax 2013, 179; so auch noch Senat, Beschluss vom 22.01.2020 - 3 Wx 162/16, BeckRS 2020, 9339 Rn. 13, alle beckonline), findet im Gesetz schon aufgrund des Wortlauts "genügen" keine Stütze.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 18.03.2013 - 3 W 18/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,6777
OLG Schleswig, 18.03.2013 - 3 W 18/13 (https://dejure.org/2013,6777)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.03.2013 - 3 W 18/13 (https://dejure.org/2013,6777)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. März 2013 - 3 W 18/13 (https://dejure.org/2013,6777)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Aussetzung des Verfahrens auf Antrag des Gegners nach dem Versterben einer Partei

  • rechtsportal.de

    § 246 ZPO
    Aussetzung des Verfahrens auf Antrag des Gegners nach dem Versterben einer Partei

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1752
  • NJW-Spezial 2013, 296
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.09.2005 - VIII ZB 105/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Berufungs- und der

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.03.2013 - 3 W 18/13
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2005, 3775 f bei [...] Rn. 8) ist insoweit ohnehin ein großzügiger Maßstab anzulegen.
  • OLG Dresden, 21.11.2019 - 8 U 1770/18

    Prämiensparvertrag mit Laufzeit über 99 Jahre

    Bei dieser Sachlage ist kein anerkennenswertes rechtliches Interesse mehr an einer Aussetzung des Rechtsstreits erkennbar, da insbesondere die Frage der Rechtsnachfolge nicht im Streit steht ( vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 18.03.2013 - 3 W 18/13, juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2015 - L 7 SF 139/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenfestsetzungsverfahren - Unterbrechung durch

    Zwar wird in der zivilrechtlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur in diesem Zusammenhang zum Teil ein besonderes Aussetzungsinteresse des Prozessgegners gefordert (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 18. März 2013, 3 W 18/13; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO § 246 Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2015 - 7 W 90/15

    Aussetzung des Rechtsstreits wegen Versterbens einer Partei

    § 246 Abs. 1 ZPO ermöglicht jedoch einen Aussetzungsantrag des Gegners, da dieser ein Interesse daran haben kann, den Rechtstreit nicht sogleich fortsetzen zu müssen, wenn unklar ist, wer als Erbe an die Stelle der bisherigen Prozesspartei tritt (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 18.03.2013 - 3 W 18/13, FamRZ 2013, 1752, Rn. 3; Zöller/Greger, ZPO, 30. Auflage, 2014, § 246, Rn. 5).
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