Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.02.2013

Rechtsprechung
   BGH, 04.04.2013 - 3 StR 521/12   

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https://dejure.org/2013,8045
BGH, 04.04.2013 - 3 StR 521/12 (https://dejure.org/2013,8045)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2013 - 3 StR 521/12 (https://dejure.org/2013,8045)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2013 - 3 StR 521/12 (https://dejure.org/2013,8045)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 17 StGB; § 86 StGB; § 261 StPO
    Anforderungen an das Vertrauen auf die Richtigkeit eines anwaltlichen Gutachtens als Grundlage eines unvermeidbaren Verbotsirrtums; Verbreitung von Propagandamitteln einer verfassungswidrigen Organisation; Beweiswürdigung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 S 1 StGB, § 86 StGB
    Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen: Unvermeidbarer Verbotsirrtum bei anwaltlicher Auskunft

  • Wolters Kluwer

    Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen als jugendgefährdende Medien (hier: Produktion von CDs mit Rockmusik mit politisch rechten Liedtexten)

  • rewis.io

    Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen: Unvermeidbarer Verbotsirrtum bei anwaltlicher Auskunft

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anforderungen an die Erkundigung bei einem Anwalt zur Begründung eines unvermeidbaren Verbotirrtums

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JuSchG § 18 Abs. 2 Nr. 1, 2; StGB § 86; StPO § 261
    Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen als jugendgefährdende Medien (hier: Produktion von CDs mit Rockmusik mit politisch rechten Liedtexten)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Strafe wegen anwaltlichem Rat?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafrecht - Verbotsirrtum nach § 17 Strafgesetzbuch (StGB) - Voraussetzungen für die Unvermeidbarkeit

Besprechungen u.ä. (3)

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der unvermeidbare Verbotsirrtum des anwaltlich beratenen Bürgers - eine Chimäre?

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rechtsrat-Fall

    §§ 17, 86 StGB
    Anforderungen an die Unvermeidbarkeit eines Verbotsirrtums

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zur (Un)vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums nach anwaltlichem Rat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 461
  • NStZ 2014, 696
  • StV 2014, 13
  • NJW-Spezial 2013, 314
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 04.04.2013 - 3 StR 521/12
    Das Revisionsgericht ist demgegenüber auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters mit Rechtsfehlern behaftet ist, etwa weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht oder an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten überzogene Anforderungen stellt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326).
  • BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07

    Freispruch eines NPD-Funktionärs teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 04.04.2013 - 3 StR 521/12
    Insbesondere bei komplexen Sachverhalten und erkennbar schwierigen Rechtsfragen ist regelmäßig ein detailliertes, schriftliches Gutachten erforderlich, um einen unvermeidbaren Verbotsirrtum zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, BGHR StGB § 17 Vermeidbarkeit 8 mwN).
  • BGH, 16.05.2017 - VI ZR 266/16

    Strafbarer Verstoß gegen das Kreditwesengesetz: Beurteilung des Vorsatzes bei

    Maßgebend sind die jeweils konkreten Umstände, insbesondere seine Verhältnisse und Persönlichkeit; daher ist zum Beispiel seine berufliche Stellung zu berücksichtigen (Senat, Urteil vom 10. Juli 1984 - VI ZR 222/82, NJW 1985, 134, 135; BGH, Urteile vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 253/16, NJW 2017, 1487 Rn. 58; vom 4. April 2013 - 3 StR 521/12, NStZ 2013, 461).

    Insbesondere bei komplexen Sachverhalten und erkennbar schwierigen Rechtsfragen ist regelmäßig ein detailliertes, schriftliches Gutachten erforderlich, um einen unvermeidbaren Verbotsirrtum zu begründen (BGH, Urteile vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 253/16, NJW 2017, 1487 Rn. 59; vom 4. April 2013 - 3 StR 521/12, NStZ 2013, 461; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. November 2010 - III ZR 260/09, juris Rn. 11; Urteile vom 20. September 2011 - II ZR 234/09, NJW-RR 2011, 1670 Rn. 16 ff.; vom 28. Mai 2013 - II ZR 83/12, NZG 2013, 1028 Rn. 21 ff.).

  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 253/16

    Freispruch eines Abschleppunternehmers vom Vorwurf der Erpressung durch Anbringen

    Der rechtliche Maßstab hierzu lautet wie folgt (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2013 - 3 StR 521/12, NStZ 2013, 461): Die Unvermeidbarkeit eines Verbotsirrtums setzt voraus, dass der Täter alle seine geistigen Erkenntniskräfte eingesetzt und etwa aufkommende Zweifel durch Nachdenken oder erforderlichenfalls durch Einholung verlässlichen und sachkundigen Rechtsrats beseitigt hat.
  • LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 5/19

    Haftstrafen für Hanfblütentee

    Unvermeidbar ist ein Verbotsirrtum erst dann, wenn der Täter alle seine geistigen Erkenntniskräfte eingesetzt und etwa aufkommende Zweifel durch Nachdenken oder erforderlichenfalls durch Einholung verlässlichen und sachkundigen Rechtsrats beseitigt hat (BGH, NStZ 2013, 461; BGHSt 58, 15).
  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Maßgebend sind die jeweils konkreten Umstände, insbesondere seine Verhältnisse und seine Persönlichkeit; daher sind zum Beispiel sein Bildungsstand, seine Erfahrung und seine berufliche Stellung zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 253/16, juris Rn. 58; BGH, Urteil vom 4. April 2013 - 3 StR 521/12, juris Rn. 10).
  • BGH, 22.02.2017 - 2 StR 573/15

    Betrug (Täuschung: konkludente Täuschung durch Übersendung von Rechnungen,

    Maßgebend sind die jeweils konkreten Umstände des Einzelfalls (vgl. BGH, Urteile vom 4. April 2013 - 3 StR 521/12, NStZ 2013, 461; vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 253/16 - juris Rn. 58 f.).
  • LG München I, 12.08.2015 - 20 KLs 403 Js 208232/09

    Treuwidrige Ausübung des zivilrechtlichen Zurückbehaltungsrechts bezüglich nicht

    Eher zur Absicherung als zur Klärung bestellte Gefälligkeitsgutachten scheiden als Grundlage unvermeidbarer Verbotsirrtümer ebenso aus, wie Auskünfte, die erkennbar vordergründig und mangelhaft sind oder nach dem Willen des Anfragenden lediglich eine Feigenblattfunktion erfüllen (BGH NStZ 2013, S. 461, 462).
  • BGH, 23.07.2019 - 1 StR 433/18

    Verbotsirrtum (Begriff der Unvermeidbarkeit); unerlaubte Ausfuhr und Beförderung

    Maßgebend sind die jeweils konkreten Umstände, insbesondere seine Verhältnisse und Persönlichkeit; daher sind zum Beispiel sein Bildungsstand, seine Erfahrung und seine berufliche Stellung zu berücksichtigen (BGH, Urteile vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10, BGHSt 58, 15 Rn. 69 ff. und vom 4. April 2013 - 3 StR 521/12 Rn. 10 f.).
  • FG Köln, 16.01.2019 - 11 K 2194/16

    Abgabenordnung: Steuerhinterziehung durch Unterlassen einer Erklärungsabgabe

    Dies ist nach der BGH-Rechtsprechung der Fall, wenn die Auskunftsperson sachkundig, unvoreingenommen und nicht von Eigeninteressen geleitet ist und die Auskunft objektiv, sorgfältig und verantwortungsbewusst nach pflichtgemäßer Prüfung der Sach- und Rechtslage erteilt worden ist (BGH-Urteile vom 4.4.2013 3 StR 521/12, Neue Zeitschrift für das Strafrecht - NStZ - 2013, 461, und vom 11.10.2012 1 StR 213/10, BGHSt 58, 15 (29), sowie Krumm in Tipke / Kruse, a.a.O., § 370 Tz. 166, und Hellmann in Hübschmann / Hepp / Spitaler, a.a.O., § 370 Anm. 257, jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2023 - 19 U 222/22

    Dieselskandal: Kein Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen im

    Ferner können bloße Gefälligkeitsgutachten oder vordergründig erkennbar mangelhafte Auskünfte eines konsultierten Rechtsanwalts die Unvermeidbarkeit eines Verbotsirrtums nicht begründen (BGH, Urt. v. 04.04.2013 - 3 StR 521/12 - NStZ 2013, 461).
  • LG Essen, 18.12.2015 - 35 KLs 14/15
    Hinsichtlich der anwaltlichen Beratung gilt Folgendes: Eher zur Absicherung als zur Klärung bestellte Gefälligkeitsgutachten scheiden als Grundlage unvermeidbarer Verbotsirrtümer ebenso aus, wie Auskünfte, die erkennbar vordergründig oder mangelhaft sind oder nach dem Willen des Anfragenden lediglich eine "Feigenblattfunktion" erfüllen sollen (BGH, Urteil 04.04.2013, 3 StR 521/12, zitiert nach juris).
  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 27/14

    Berücksichtigung von in der Beweisaufnahme als bedeutungslos behandelten

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2014 - 8 LA 84/13

    Approbation; Arzt; Betäubungsmittel; Diazepam; Dihydrocodein; Flunitrazepam;

  • OLG Hamburg, 10.05.2016 - 1 Rev 70/15

    Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot: Öffentliches Tragen eines

  • LG Augsburg, 15.01.2024 - 111 O 1888/22

    Verbotsirrtum, Abschalteinrichtung, Vorläufige Vollstreckbarkeit,

  • OLG Frankfurt, 18.11.2022 - 19 U 297/21

    Dieselskandal: Keine Ansprüche für im Dezember 2017 gekauften gebrauchten Audi

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2013 - 6s A 1520/12

    Verpflichtung eines Auftraggebers zur umfassenden Unterrichtung über Inhalt und

  • OLG Bamberg, 05.12.2019 - 1 U 16/19

    Berufung: Anspruch auf Schadensersatz nach einer fehlgeschlagenen Kapitalanlage

  • OLG Bamberg, 03.04.2019 - 1 U 16/19

    Unvermeidbarer Verbotsirrtum

  • LG Halle, 04.07.2013 - 2 KLs 3/12

    Wettbewerbswidrige Werbung: Strafbarkeit von "Schenkkreisen"

  • LG Lüneburg, 22.11.2022 - 21 KLs/5104 Js 40311/21
  • LBerG Architekten Nordrhein-Westfalen, 19.06.2013 - 6s A 1520/12

    Architekt; Berufspflichtverletzung; Bestimmtheit der Anschuldigung;

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Rechtsprechung
   BGH, 06.02.2013 - 1 StR 263/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7543
BGH, 06.02.2013 - 1 StR 263/12 (https://dejure.org/2013,7543)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2013 - 1 StR 263/12 (https://dejure.org/2013,7543)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - 1 StR 263/12 (https://dejure.org/2013,7543)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 244 Abs. 2 StPO; § 261 StPO; § 251 StPO
    Betrug bei der massenhaften Vortäuschung von Auslagen (Porto-, Telefon- und Auskunftskosten; Irrtum: erforderliche Vernehmung, prozessordnungsgemäße Verfahrensökonomie, Aufklärungspflicht, Strengbeweisverfahren, Normativierung; uneigentliches Organisationsdelikt eines ...

  • lexetius.com
  • openjur.de

    §§ 263 Abs. 1, 263 Abs. 2 StGB; §§ 261, 244 Abs. 3, 244 Abs. 2 StPO

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 Abs 1 StGB, § 263 Abs 2 StGB, § 244 Abs 2 StPO, § 244 Abs 3 StPO, § 261 StPO
    Betrug gegenüber einer Vielzahl von Personen: Beweisaufnahme zu durch Irrtumserregung veranlassten Vermögensverfügungen

  • Wolters Kluwer

    Erstattung und Eintreiben von Auslagen einer Kreditvermittlungsgesellschaft für die Vermittlung von "Sofort-Krediten" an sich in einer finanziellen Notlage befindenden Kunden bei Vorliegen eines sog. uneigentlichen Organisationsdelikts

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur tatgerichtlichen Klärung des Irrtums bei Betrug gegenüber einer sehr großen Anzahl von Personen mit Kleinschäden

  • rewis.io

    Betrug gegenüber einer Vielzahl von Personen: Beweisaufnahme zu durch Irrtumserregung veranlassten Vermögensverfügungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 655d S. 2; StGB § 52; StGB § 263
    Erstattung und Eintreiben von Auslagen einer Kreditvermittlungsgesellschaft für die Vermittlung von "Sofort-Krediten" an sich in einer finanziellen Notlage befindenden Kunden bei Vorliegen eines sog. uneigentlichen Organisationsdelikts

  • rechtsportal.de

    BGB § 655d S. 2; StGB § 52 ; StGB § 263
    Erstattung und Eintreiben von Auslagen einer Kreditvermittlungsgesellschaft für die Vermittlung von "Sofort-Krediten" an sich in einer finanziellen Notlage befindenden Kunden bei Vorliegen eines sog. uneigentlichen Organisationsdelikts

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Horrorverfahren” mit 53.494 Geschädigten - wie geht man damit um?

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Massenbetrug, Amtsaufklärungspflicht und Prozessökonomie

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1545
  • ZIP 2013, 1178
  • NStZ 2013, 422
  • NJW-Spezial 2013, 314
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"

    Auszug aus BGH, 06.02.2013 - 1 StR 263/12
    Aus diesem Grund hat der Bundesgerichtshof etwa die Vernehmung der 170.000 Empfänger einer falsch berechneten Straßenreinigungsgebührenrechnung für entbehrlich gehalten (BGH, Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, wistra 2009, 433, 434; vgl. dazu auch Hebenstreit in Müller-Gugenberger/Bieneck, Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl. 2011, § 47 Rn. 37).

    In Fällen eines normativ geprägten Vorstellungsbildes kommt dabei die Ablehnung des Antrags auf die Vernehmung einer größeren Zahl von Geschädigten als Zeugen in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, wistra 2009, 433, 434).

  • BGH, 26.10.1993 - 4 StR 347/93

    Bestechung und Betrug - Vorliegen einer Unrechtsvereinbarung - Anschein der

    Auszug aus BGH, 06.02.2013 - 1 StR 263/12
    Diese können jedoch in vielen Fällen dadurch überwunden werden, dass das Tatgericht seine Überzeugung auf Indizien (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1993 - 4 StR 347/93, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 9) wie das wirtschaftliche oder sonstige Interesse des Opfers an der Vermeidung einer Schädigung seines eigenen Vermögens (vgl. Tiedemann in LK-StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 87) stützen kann.
  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 161/02

    Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetruges in Millionenhöhe

    Auszug aus BGH, 06.02.2013 - 1 StR 263/12
    Die Überzeugung des Gerichts, dass der Verfügende einem Irrtum erlegen ist, wird dabei - von einfach gelagerten Fällen (z.B. bei standardisierten, auf massenhafte Erledigung ausgerichteten Abrechnungsverfahren) abgesehen - in der Regel dessen Vernehmung erfordern (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NStZ 2003, 313, 314).
  • BGH, 28.09.2010 - 3 StR 261/10

    Strafzumessung; Strafrahmenwahl (Versuch; besondere Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 06.02.2013 - 1 StR 263/12
    Denn dann kann das Tatgericht unter besonderer Berücksichtigung der versuchsbezogenen Gesichtspunkte auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters und der Tatumstände des konkreten Einzelfalls zum Ergebnis gelangen, dass jedenfalls die fakultative Strafmilderung gemäß § 23 Abs. 2 i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB zu versagen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 3 StR 261/10, wistra 2011, 18 mwN).
  • BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13

    Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben im "Masseninkasso" (Drohung;

    Die Strafkammer hat offenbar daraus, dass es im Strafprozess keinen Beweis des ersten Anscheins gibt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 285/10 mwN), gefolgert, dass die Kausalität der Drohung für die Zahlung nur festzustellen sei, wenn hierüber bei jedem einzelnen Kunden - und damit insgesamt in nicht leistbarem Umfang (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, NStZ 2011, 294, 295 mwN) - Beweis erhoben würde (zur sachgerechten Handhabung derartiger Fälle, auch schon im Ermittlungsverfahren, vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NStZ 2013, 422, 423 f.).
  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 616/12

    Betrug durch Abofallen

    Dass sich das Landgericht, das lediglich drei der insgesamt 261 Nutzer als Zeugen vernommen hat, nicht die Überzeugung vom tatsächlichen Vorliegen einer Täuschung bzw. eines Irrtums von Internetnutzern verschaffen konnte und deshalb - obwohl zehn Anzeigeerstatter Zahlungen erbracht hatten - nicht von einem vollendeten Betrug ausgegangen ist, lässt auch erkennen, dass sich das Landgericht der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung eingeräumten Möglichkeiten zur Feststellung von Täuschung bzw. Irrtum bei gleichförmigen und massenhaften Geschäften nicht bewusst war (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, wistra 2009, 433, 434 (insoweit in BGHSt 54, 44 nicht abgedruckt); aus jüngerer Zeit: BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NStZ 2013, 422, 423; Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, wistra 2014, 97, 98).
  • BGH, 27.03.2014 - 3 StR 342/13

    Ping-Anrufe sind als Betrug nach § 263 StGB strafbar

    Auch angesichts der großen Zahl von Geschädigten - nach den Schätzungen des Landgerichts, bei der es bereits Sicherheitsabschläge vorgenommen hat, riefen von den 660.000 Personen, die durch ihren Rückruf den Mehrwertdienst ausgelöst hatten, mindestens 80%, mithin 528.000 Personen irrtumsbedingt bei der hinterlassenen Rufnummer an und erhielten auch das erhöhte Entgelt für den Mehrwertdienst berechnet - ist es jedenfalls materiellrechtlich unbedenklich, dass die Strafkammer mit Blick auf die eindeutige Interessenlage und das - jedenfalls in der Form des sachgedanklichen Mitbewusstseins - normativ vorgeprägte Vorstellungsbild der Geschädigten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215, 216; Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NStZ 2013, 422, 423) nicht mehr Zeugen vernommen hat: Es liegt auf der Hand, dass die Geschädigten den Rückruf bei einer Mehrwertdienstenummer zum Preis von mindestens 98 Cent pro Anruf, für den sie keine sinnvolle Gegenleistung erhielten, unterlassen hätten, wenn sie die Nummer erkannt und alsdann den zutreffenden Schluss gezogen hätten, dass ein Kommunikationswunsch dieses Anrufers nicht bestand.
  • BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19

    Revisionen der Angeklagten im Dresdener "Infinus-Verfahren" weitgehend erfolglos

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sich das Tatgericht in Fällen, denen zahlreiche, im Wesentlichen gleich gelagerte Betrugshandlungen zu Grunde liegen, bei der Irrtumsfeststellung auf die Vernehmung einer begrenzten Anzahl von Geschädigten beschränken, wenn es seine Überzeugung auf Indizien stützen kann und sich hieraus ein regelhaftes Vorstellungsbild ergibt (BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NJW 2013, 1545, 1546; vom 16. Mai 2017 - 2 StR 169/15, wistra 2017, 495, 497).
  • BGH, 22.02.2017 - 2 StR 573/15

    Betrug (Täuschung: konkludente Täuschung durch Übersendung von Rechnungen,

    Ist die Beweisaufnahme auf eine Vielzahl Geschädigter zu erstrecken, besteht zudem die Möglichkeit, bereits im Ermittlungsverfahren durch Fragebögen zu ermitteln, aus welchen Gründen die Leistenden die ihr Vermögen schädigende Verfügung vorgenommen haben und das Ergebnis dieser Erhebung in die Hauptverhandlung einzuführen (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NStZ 2013, 422, 423 f.).
  • BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13

    Betrug (Irrtum; sachgedankliches Mitbewusstsein; Anforderungen an die

    In diesem Zusammenhang kann etwa eine Rolle spielen, ob der Verfügende ein eigenes Interesse daran hatte oder im Interesse eines anderen verpflichtet war, sich von der Wahrheit der Behauptungen des Täters zu überzeugen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NStZ 2013, 422, 423; vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NStZ 2009, 506, 507; Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, wistra 2009, 433, 434).
  • LG Düsseldorf, 31.07.2014 - 14 KLs 10/12

    Mittäterschaftliche Begehung eines gewerbsmäßigen Bandenbetrugs im Rahmen einer

    Vor dem Hintergrund des Interesses von Kapitalanlegern an der Vermeidung einer Schädigung des eigenen Vermögens, reicht die Vernehmung der oben genannten C1-Anleger nach Auffassung der Kammer aus, um eine täuschungs- und irrtumsbedingte Vermögensverfügung aller im Anklagezeitraum geworbenen C1-Anleger festzustellen (hierzu BGH NStZ 2013, 422, 423).
  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 430/13

    Anforderungen an die Feststellung und Darlegung des Irrtums beim gewerbsmäßigen

    Ist das Vorstellungsbild des Verfügenden normativ geprägt, kann bei einem Tatvorwurf, dem zahlreiche Einzelfälle zu Grunde liegen, die Vernehmung weniger Zeugen ausreichen; wenn deren Angaben das Vorliegen eines Irrtums (in den sie betreffenden Fällen) belegen, kann auf die Erregung eines Irrtums auch bei anderen Verfügenden geschlossen werden (BGH NJW 2013, 1545, 1546).

    Ist das Vorstellungsbild des Verfügenden normativ geprägt, kann bei einem Tatvorwurf, dem zahlreiche Einzelfälle zu Grunde liegen, die Vernehmung weniger Zeugen ausreichen; wenn deren Angaben das Vorliegen eines Irrtums (in den sie betreffenden Fällen) belegen, kann auf die Erregung eines Irrtums auch bei anderen Verfügenden geschlossen werden (BGH, Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13; Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NJW 2013, 1545, 1546; Beschluss vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, Tz. 15, insoweit in BGHSt 54, 44 nicht abgedruckt).

    In komplexeren Fällen wird es regelmäßig erforderlich sein, die betreffenden Personen über ihr tatrelevantes Vorstellungsbild als Zeugen zu vernehmen sowie deren Bekundungen im Urteil mitzuteilen und zu würdigen (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NJW 2013, 1545, Tz. 15, Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215, Tz. 8 f.).

    Über diese Frage wird der zu neuer Verhandlung und Entscheidung berufene Tatrichter nunmehr auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeiten und der Tatumstände unter besonderer Berücksichtigung der versuchsbezogenen Gesichtspunkte, insbesondere der Vollendungsnähe, zu entscheiden haben (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NJW 2013, 1545, Tz. 21).

  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 314/14

    Beweiswürdigung, Aufklärungspflicht und Beweisanträge auf die Vernehmung von

    aa) Der Bundesgerichtshof hat sich in den letzten Jahren in einer Reihe von Fällen mit der Frage beschäftigt, wie in (Massen-)Betrugsverfahren in tragfähiger Weise Feststellungen zum inneren Vorstellungsbild der getäuschten Personen getroffen werden können (vgl. aus sachlichrechtlicher Perspektive BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NJW 2003, 1198; Urteil vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, NStZ 2009, 697; Beschluss vom 22. Januar 2012 - 3 StR 285/11, wistra 2012, 315; Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NStZ 2013, 422; Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215; Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 616/12, NJW 2014, 2595; Urteil 16 17 18 vom 27. März 2014 - 3 StR 342/13, NJW 2014, 2054; Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NStZ 2014, 459; Beschluss vom 17. Juni 2014 - 2 StR 658/13; vgl. aus verfahrensrechtlicher Perspektive BGH, Urteil vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, wistra 2009, 433, 434 (insoweit in BGHSt 54, 44 nicht abgedruckt); Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 154/13, NStZ 2014, 111 m. Anm. Allgayer; vgl. zur Beschränkung gemäß § 154a StPO auf den Vorwurf des nur versuchten Betruges in vergleichbaren Fällen BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 StR 416/12, BGHSt 58, 119, 122; Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NStZ 2014, 459).

    dd) In Massenbetrugsverfahren kann sich das Gericht seine Überzeugung von einem Irrtum vieler Geschädigter auch dadurch verschaffen, dass es einige der Geschädigten als Zeugen vernimmt (oder deren Aussagen auf andere Art und Weise in die Hauptverhandlung einführt) und aus deren Angaben zum Vorliegen eines Irrtums indiziell auf einen Irrtum bei anderen Geschädigten schließt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NStZ 2013, 422; Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, NStZ 2014, 215; Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 616/12, NJW 2014, 2595; Urteil vom 27. März 2014 - 3 StR 342/13, NJW 2014, 2054; Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NStZ 2014, 459).

    Wenn die Taten eine derartige Nähe zur Tatvollendung aufweisen, dass es vom bloßen Zufall abhängt, ob die Tatvollendung letztlich doch noch am fehlenden Irrtum des Tatopfers scheitert, kann das Tatgericht unter besonderer Berücksichtigung der versuchsbezogenen Gesichtspunkte auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters und der Tatumstände des konkreten Einzelfalls zum Ergebnis gelangen, dass jedenfalls die fakultative Strafmilderung gemäß § 23 Abs. 2 i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB zu versagen ist (Senat, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NStZ 2013, 422, 424).

  • BGH, 19.02.2014 - 5 StR 510/13

    Betrug (Schaden bei Risikogeschäften: wirtschaftliche Bestimmung, Darstellung im

    a) Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 2. Dezember 2013 zutreffend angenommen hat, ist es im Grundsatz nicht zu beanstanden, wenn das Tatgericht ohne Vernehmung sämtlicher Anleger auf der Grundlage von Erkenntnissen über die Anlagegelder, Verkaufsprospekte, Werbematerialien und den Hergang von Verkaufsgesprächen sowie des wirtschaftlichen und sonstigen Interesses der Anleger an der Vermeidung einer Schädigung ihres Vermögens aussagekräftige Indizien gewinnt, auf die es seine Überzeugung vom Vorliegen eines Irrtums stützt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 StR 263/12, NStZ 2013, 422).
  • BGH, 13.09.2017 - 4 StR 88/17

    Betrug (Irrtum: erforderliche Feststellungen im Urteil bei gleichförmigen,

  • LG Bonn, 10.05.2013 - 27 KLs 3/11

    World Conference Center Bonn

  • BGH, 24.11.2016 - 4 StR 87/16

    Betrug (Mitursächlichkeit der Täuschung für den Irrtum; Umgang mit massenhaft

  • OLG Rostock, 18.10.2013 - 1 Ss 9/13

    Betrug durch den zahlungsunfähigen, meistbietenden Ersteigerer einer Immobilie im

  • LG Düsseldorf, 23.11.2020 - 17 KLs 14/19
  • BGH, 03.02.2015 - 3 StR 544/14

    Versuchter Betrug durch massenhafte Versendung von Forderungsschreiben

  • BGH, 24.01.2023 - 3 StR 80/22

    Schlussvorträge (Anspruch auf angemessene Vorbereitungszeit; Verfahrensrüge:

  • LG München I, 07.06.2017 - 19 KLs 30 Js 18/15

    Konkurrenzverhältnis von Betrugstaten bei in einem Fake-Shop getätigten

  • BGH, 04.12.2019 - 2 StR 422/18

    Betrug (Irrtumsfeststellung in Fällen gleichförmiger, massenhafter oder

  • LG Köln, 08.02.2019 - 106 KLs 3/15
  • BGH, 15.10.2013 - 3 StR 154/13

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der

  • OLG Köln, 11.09.2015 - 1 RVs 172/15

    Tatrichterliche Feststellung der Erregung eines Irrtums bei dem Verfügenden

  • BGH, 13.11.2019 - 2 StR 307/19

    Betrug (Irrtum: Feststellung in Fällen gleichförmiger, massenhafter oder

  • LG Bonn, 30.11.2015 - 27 KLs 1/15

    Bestechlichkeit in Mittäterschaft als Amtsträger; Durchführung von sog.

  • LG Münster, 22.10.2013 - 7 KLs 7/13
  • LG Frankfurt/Main, 12.05.2016 - 26 KLs 13/15
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