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   BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98   

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BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98 (https://dejure.org/1998,5065)
BayObLG, Entscheidung vom 29.12.1998 - 3Z BR 290/98 (https://dejure.org/1998,5065)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Dezember 1998 - 3Z BR 290/98 (https://dejure.org/1998,5065)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Vergütung von Betreuungsleistungen; Entlohnung des Betreuers für seine Mühewaltung bei Führung der Betreuung ; Vergleich des Betreuungsaufwandes mit dem entsprechender Fachberufe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836 Abs. 1; FGG § 21
    Umfang der Beschwerde bei nicht eindeutiger Beschwerdebegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Sozialpädagoge, Stundensatz bei geringem Vermögen des Betroffenen, Umfang der Beschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1230
  • NJWE-FER 1999, 151
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (22)

  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98
    a) Über die Höhe der zu bewilligenden Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht und das im Beschwerdeverfahren an dessen Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (BayObLGZ 1998, 157/158; 1996, 47/49 m.w.N., 19.90, 184/186; BayObLG FamRZ 1994, 317/318).

    Ein solcher liegt vor, wenn die Tatgerichte sich des ihnen zustehenden Ermessens nicht bewußt waren, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen sind, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrundegelegt, von ihrem Ermessen einen rechtlich fehlerhaften, dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten haben (vgl. BGH NJW-RR 1993, 795/796; BayObLGZ 1996, 47/49 m.w.N).

    Der Vergütung des Betreuers ist dessen Zeitaufwand zugrundezulegen (BayObLGZ 1997, 44/45; 1996, 47; 1992, 151).

    c) Die Feststellung, welche zeit der Betreuer für eigene Tätigkeiten aufgewendet hat, steht dem Tatrichter zu, dem insoweit erforderlichenfalls entsprechend § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt ist (BayObLGZ 1998, 157/158; 1996, 47/50; BayObLG Rpfleger 1998, 515 ; Palandt/Diederichsen BGB 58.Aufl. § 1836 Rn.14).

    Insoweit ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (BayObLGZ 1996, 47/50; BayObLG Rpfleger 1998, 515 ; Jansen FGG 2.Aufl. § 27 Rn.27).

    Zu vergüten sind nur Tätigkeiten des Betreuers, die er in dem ihm übertragenen Aufgabenkreis erbringt und die er nach den Umständen des Einzelfalles aus seiner Sicht für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLGZ 1998, 44/46; 1996, 47).

  • BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 297/95

    Bemessung der Vergütung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98
    Maßstab für die Vergütung muß in erster Linie und vorrangig die vom Betreuer erbrachte Leistung im Einzelfall und der sich hieraus ergebende Grad der Verantwortung sein (vgl. BayObLGZ 1996, 37/38; 1990, 184/185; 1986, 448/450; OLG Karlsruhe NJWE-FER 1998, 202).

    Gibt es solche Vergleichsbeträge nicht, kann z.B. auf die Honorierung ähnlicher Berufsgruppen mit gleicher Ausbildung zurückgegriffen werden (BayObLGZ 1997, 44/46; 1996, 37/39).

    Bei der Bemessung der Vergütung darf aber das Einkommen einer vergleichbaren Berufsgruppe nicht alleinige Berechnungsgrundlage sein (BayObLGZ 1996/37).

    Das Landgericht hat zwar anders als der Senat (vgl. z.B. BayObLGZ 1995, 35/41; 1996, 37; BayObLG Beschluß vom 8.7.1998 - 3Z BR 163/98, Leitsatz Report 1998, 60) für einen Diplom-Sozialpädagogen nicht die Vergütungsgruppe BAT IV b sondern BAT V b zur Grundlage seiner Schätzung gemacht, dies läßt jedoch einen Ermessensfehler nicht erkennen, selbst wenn der Beschwerdeführer selbst, als er noch im öffentlichen Dienst beschäftigt war, in BAT IV b eingeordnet war.

  • BayObLG, 10.07.1998 - 3Z BR 104/98

    Zulässigkeit der Vergütung eines Betreuers aus dem Vermögen des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98
    a) Über die Höhe der zu bewilligenden Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht und das im Beschwerdeverfahren an dessen Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (BayObLGZ 1998, 157/158; 1996, 47/49 m.w.N., 19.90, 184/186; BayObLG FamRZ 1994, 317/318).

    Zutreffend hat das Landgericht nicht allein auf das Vergleichseinkommen abgestellt, sondern auch weitere Umstände (vgl. OLG Karlsruhe NJWE-FER 1998, 2 '02), nämlich die Verringerung des Vermögens bis zum Zeitpunkt seiner Entscheidung berücksichtigt (zur Entscheidungserheblichkeit des Vermögenstandes zum Zeitpunkt der Entscheidung des Beschwerdegerichts vgl. BayObLGZ 1998, 157; BayObLG BtPrax 1996, 29 ; KG FGPrax 1997, 224 ; OLG Köln NJWE-FER 1998, 251 ).

    c) Die Feststellung, welche zeit der Betreuer für eigene Tätigkeiten aufgewendet hat, steht dem Tatrichter zu, dem insoweit erforderlichenfalls entsprechend § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt ist (BayObLGZ 1998, 157/158; 1996, 47/50; BayObLG Rpfleger 1998, 515 ; Palandt/Diederichsen BGB 58.Aufl. § 1836 Rn.14).

  • BayObLG, 05.08.1998 - 3Z BR 96/98

    Vergütungsfähigkeit von Zeitaufwand für Tätigkeiten, die nicht auf Hilfskräfte zu

    Auszug aus BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98
    c) Die Feststellung, welche zeit der Betreuer für eigene Tätigkeiten aufgewendet hat, steht dem Tatrichter zu, dem insoweit erforderlichenfalls entsprechend § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt ist (BayObLGZ 1998, 157/158; 1996, 47/50; BayObLG Rpfleger 1998, 515 ; Palandt/Diederichsen BGB 58.Aufl. § 1836 Rn.14).

    Insoweit ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (BayObLGZ 1996, 47/50; BayObLG Rpfleger 1998, 515 ; Jansen FGG 2.Aufl. § 27 Rn.27).

  • BayObLG, 15.01.1997 - 3Z BR 279/96

    Vergütung des Rechtsanwaltes bei Betreuung des nicht mittellosen Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98
    Gibt es solche Vergleichsbeträge nicht, kann z.B. auf die Honorierung ähnlicher Berufsgruppen mit gleicher Ausbildung zurückgegriffen werden (BayObLGZ 1997, 44/46; 1996, 37/39).

    Der Vergütung des Betreuers ist dessen Zeitaufwand zugrundezulegen (BayObLGZ 1997, 44/45; 1996, 47; 1992, 151).

  • BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94

    Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines Vereinsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98
    Bei der Schätzung des Stundensatzes (zur entsprechenden Anwendbarkeit von § 287 ZPO vgl. BayObLGZ 1995, 35/41; BayObLG JurBüro 1993, 49) kann sich das Gericht an die Honorare anlehnen, die allgemein in der Berufsgruppe, welcher der Betreuer angehört, bezahlt werden.

    Das Landgericht hat zwar anders als der Senat (vgl. z.B. BayObLGZ 1995, 35/41; 1996, 37; BayObLG Beschluß vom 8.7.1998 - 3Z BR 163/98, Leitsatz Report 1998, 60) für einen Diplom-Sozialpädagogen nicht die Vergütungsgruppe BAT IV b sondern BAT V b zur Grundlage seiner Schätzung gemacht, dies läßt jedoch einen Ermessensfehler nicht erkennen, selbst wenn der Beschwerdeführer selbst, als er noch im öffentlichen Dienst beschäftigt war, in BAT IV b eingeordnet war.

  • LG Hamburg, 26.08.1996 - 314 T 217/96
    Auszug aus BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98
    Es handelt sich hierbei ersichtlich nicht um einfache Bürotätigkeiten, die auf Hilfskräfte hätten delegiert werden können (vgl. LG Hamburg BtPrax 1997, 207 ; vgl. zum Zeitaufwand für die Erstellung des Vermögensverzeichnisses BayObLG Rpfleger 1998, 471 ).
  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Auszug aus BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98
    Der Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung entsteht auf Grund seiner Bestellung zum Betreuer mit dessen Tätigkeit (BayObLGZ 1995, 395).
  • BayObLG, 30.11.1989 - BReg. 1a Z 28/89

    Einziehung eines Erbscheins; Anfechtung eines Testaments; Zurückweisung eines

    Auszug aus BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98
    Soweit sich nicht ein entgegenstehender Wille des Beschwerdeführers eindeutig aus der Beschwerdebegründung ergibt, ist deshalb davon auszugehen, daß die ganze Entscheidung angefochten ist (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 441/442).
  • BayObLG, 08.07.1998 - 3Z BR 163/98

    Festlegung eines Stundensatzes für einen nicht mittellosen Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98
    Das Landgericht hat zwar anders als der Senat (vgl. z.B. BayObLGZ 1995, 35/41; 1996, 37; BayObLG Beschluß vom 8.7.1998 - 3Z BR 163/98, Leitsatz Report 1998, 60) für einen Diplom-Sozialpädagogen nicht die Vergütungsgruppe BAT IV b sondern BAT V b zur Grundlage seiner Schätzung gemacht, dies läßt jedoch einen Ermessensfehler nicht erkennen, selbst wenn der Beschwerdeführer selbst, als er noch im öffentlichen Dienst beschäftigt war, in BAT IV b eingeordnet war.
  • BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 80/92

    Verwirkung des Beschwerderechts im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 1836

  • BGH, 19.06.1996 - XII ZB 89/96

    Entscheidungskompetenz bei weiterer Beschwerde gegen die Verwerfung einer

  • BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97

    Akteneinsicht in Nachlaßsachen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrages nach

  • BayObLG, 21.10.1993 - 3Z BR 171/93

    Vergütung; Betreuer; Umfang des Aktivvermögens; Höhe der Einkünfte; Liquide

  • BGH, 18.02.1993 - III ZR 23/92

    Grenzen des Gefälligkeitsverhältnisses

  • BayObLG, 06.11.1986 - BReg. 3 Z 79/86

    Berechnung der Vergütung eines Gebrechlichkeitspfleger

  • BayObLG, 21.06.1990 - BReg. 3 Z 58/90
  • BayObLG, 14.04.1994 - 3Z BR 39/94

    Betreuungsverein; Betreuungsbehörde; Betreuer; Auffangtatbestand; Mängel;

  • BayObLG, 09.11.1995 - 3Z BR 223/95

    Zeitpunkt zur Feststellung der Mittellosigkeit

  • BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 333/97

    Vergütung berufsspezifischer Dienste durch einen Betreuer

  • OLG Hamm, 28.05.1997 - 5 UF 315/96

    Begrenzung des Unterhalts nach § 1578 Abs. S. 2 BGB auf den angemessenen

  • BayObLG, 21.05.1992 - 3Z BR 16/92

    Bedenken gegen die Wirksamkeit der Bestellung eines Betreuers

  • BayObLG, 25.01.2001 - 3Z BR 319/00

    Änderung des Vereinszwecks in der Satzung

    Auf die Akten durfte der Senat zurückgreifen, weil sich die Kammer zu der Frage der Ordnungsmäßigkeit der Ladung nicht geäußert hat (vgl. BayObLG NJWE-FER 1999, 151/152; Keidel/Kahl § 27 Rn.59, 64).
  • OLG Brandenburg, 03.08.2022 - 11 W 17/22

    Beschwerde gegen die Festsetzung einer Sachverständigenvergütung auf 0,00 EUR

    In Beschwerdesachen, in denen - wie im streitgegenständlichen Fall (vgl. BDZ/Binz, GKG/FamGKG/JVEG, 5. Aufl., JVEG § 4 Rdn. 12 f.) - weder Antrags- noch Begründungszwang besteht, ist nach ganz herrschender Ansicht, die der Senat teilt, regelmäßig davon auszugehen, dass die Entscheidung der Vorinstanz mit dem Ziel ihrer Aufhebung respektive Abänderung in vollem Umfange der bestehenden Beschwer angefochten wird, es sei denn, aus der (überobligatorisch eingereichten) Rechtsmittelbegründung lässt sich eindeutig ein entgegenstehender Wille entnehmen (vgl. dazu BayObLG, Beschl. v. 29.12.1998 - 3Z BR 290/98, juris Rdn. 13 = BeckRS 1998, 30921 574; Beschl. v. 19.09.2000 - 3Z BR 204/00, juris Rdn. 7 = BeckRS 2000, 30131 739; ferner Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl., § 64 Rdn. 34 f.; Müther in Dutta/Jacoby/Schwab, FamFG, 4. Aufl., § 64 Rdn. 7.1; Zöller/Heßler, ZPO, 34. Aufl., § 569 Rdn. 8).
  • BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02

    Bestellung des Betreuers für alle Angelegenheiten

    Dies führt aber nicht zur Zurückverweisung der Sache an das Landgericht, da der Senat die erforderlichen Feststellungen, ohne dass es weiterer Ermittlungen bedarf, aus den ihm auf Grund des Rechtsfehlers des Beschwerdegerichts zugänglichen Akten selbst treffen kann (vgl. BayObLG NJWE-FER 1999, 151/152).
  • BayObLG, 08.03.2001 - 3Z BR 62/01

    Beschwerde des Betroffenen als Wegfall des Einverständnisses zur Betreuung

    Hierüber kann der Senat selbst entscheiden, da er die erforderlichen Feststellungen, ohne daß es weiterer Ermittlungen, bedarf, aus den Akten treffen kann (BGH NJW 1997, 2815/2817; BayObLG NJW-RR 1998, 294/295; NJWE-FER 1999, 151/152).
  • BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99

    Höhe des aus dem Vermögen des Betroffenen zu zahlenden Stundensatzes des

    Bis zum Inkrafttreten des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes bewegten sich die Nettostundensätze, die Diplomsozialpädagogen als Berufsbetreuern zugebilligt wurden, zwischen etwa 70 und 90 DM (vgl. BayObLG NJWE-FER 1999, 151; 1998, 11; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 1999, 1230/1233).
  • BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 272/00

    Voraussetzungen der vorläufigen Unterbringung nach Betreuungsrecht

    Die erforderlichen Feststellungen können aus den Akten getroffen werden (vgl. BayObLG NJWE-FER 1999, 151/152).
  • BayObLG, 29.11.2000 - 3Z BR 331/00

    Unterbringung zur Vermeidung einer Selbstschädigung

    Die erforderlichen Feststellungen können aus den Akten getroffen werden (vgl. BayObLG NJWE-FER 1999, 151/152).
  • BayObLG, 17.06.1999 - 3Z BR 88/99

    Anspruch eines Betreuers auf Erstattung von Mehrwertsteuer

    c.) Da weitere Ermittlungen nicht erforderlich sind, konnte der Senat in der Sache selbst entscheiden (BayObLG, NJW-NJW-RR 1998, 294, 298; NJWE-FER 1999, 151, 152).
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