Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.02.1998 - 4 WF 294/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7747
OLG Köln, 06.02.1998 - 4 WF 294/97 (https://dejure.org/1998,7747)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.02.1998 - 4 WF 294/97 (https://dejure.org/1998,7747)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Februar 1998 - 4 WF 294/97 (https://dejure.org/1998,7747)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,7747) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Gesteigerte Erwerbsobliegenheit bei Unterhaltspflicht für minderjähriges Kind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme einer fiktiven Leistungsfähigkeit bei unzureichender Arbeitssuche; Gesteigerte Erwerbsobliegenheit eines verschärft Unterhaltspflichtigen; Anforderungen an eine intensive Arbeitsplatzsuche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1616
  • NJWE-FER 1999, 84
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94

    Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.1998 - 4 WF 294/97
    Die Darlegungs- und Beweislast für seine Leistungsfähigkeit trifft den Ast. als Unterhaltsverpflichteten (vgl. BGH, NJW 1996, 517 = FamRZ 1996, 345 [346]; OLG Hamm, FamRZ 1996, 1216).

    Der Unterhaltspflichtige kann zwar auch bei fehlenden hinreichenden Arbeitsbemühungen im Prozeß dartun und beweisen, daß er auch bei hinreichender Bemühung keinen Arbeitsplatz gefunden hätte (sogenanntes Fehlen einer realen Beschäftigungschance - BGH, NJW 1996, 517 [518] = FamRZ 1996, 345; OLG Braunschweig, NJW-RR 1996, 454).

    Das Gericht muß insoweit nur feststellen, daß bei dem Verpflichteten nach Art, Ausbildung, Berufserfahrung und Gesundheitszustand überhaupt eine Arbeitsplatzchance gegeben war (BGH, NJW 1996, 517 = FamRZ 1996, 345).

  • OLG Hamm, 06.10.1995 - 12 UF 61/95

    Umfang der Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigem Kind

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.1998 - 4 WF 294/97
    Dazu gehört nach den allgemeinen Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1994, 1002 = FamRZ 1994, 372; OLG Hamm, FamRZ 1996, 957 [958] und FamRZ 1996, 629; OLG Köln, NJWE-FER 1997, 174), denen auch der Senat folgt (vgl. Beschl. v. 26.11.1996 - 4 UF 154/96; Beschl. v. 11.3. 1997 - 4 WF 52/97; Beschl. v. 27.5. 1997 - 4 WF 74/97), daß er sich nicht nur beim Arbeitsamt als arbeitssuchend meldet; vielmehr muß der Unterhaltspflichtige dauernde Anstrengungen zur Erlangung einer Arbeit unternehmen; er muß kontinuierlich und regelmäßig auf Stellenangebote reagieren und auch von sich aus tätig werden, um eine Erwerbsstelle zu erhalten, so durch die Aufgabe eigener Annoncen, Vorsprache bei möglichen Arbeitgebern und Bemühungen über den örtlichen Bereich hinaus.

    Er hat sich durch intensive Suche, mithin auch durch Privatinitiative unter Anspannung aller Kräfte, das heißt mit einem der Ausübung einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit vergleichbaren Zeitaufwand (vgl. dazu OLG Hamm, FamRZ 1996, 629 und 1994, 1115) um eine solche Erwerbsstelle zu bemühen.

    Unabhängig hiervon ist der Ast. bereits seit Juni 1995 arbeitslos, so daß er alsbald eine Arbeitsstelle hätte finden können, hätte er sich sogleich mit dem Zeit- und Arbeitsaufwand einer vollschichtig erwerbstätigen Person um Arbeit bemüht, wie dies erforderlich gewesen wäre (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1996, 629 m. Nachw.).

  • BGH, 15.12.1993 - XII ZR 172/92

    Unterhaltspflicht eines in einer Umschulungsmaßnahme befindlichen, im

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.1998 - 4 WF 294/97
    Dazu gehört nach den allgemeinen Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1994, 1002 = FamRZ 1994, 372; OLG Hamm, FamRZ 1996, 957 [958] und FamRZ 1996, 629; OLG Köln, NJWE-FER 1997, 174), denen auch der Senat folgt (vgl. Beschl. v. 26.11.1996 - 4 UF 154/96; Beschl. v. 11.3. 1997 - 4 WF 52/97; Beschl. v. 27.5. 1997 - 4 WF 74/97), daß er sich nicht nur beim Arbeitsamt als arbeitssuchend meldet; vielmehr muß der Unterhaltspflichtige dauernde Anstrengungen zur Erlangung einer Arbeit unternehmen; er muß kontinuierlich und regelmäßig auf Stellenangebote reagieren und auch von sich aus tätig werden, um eine Erwerbsstelle zu erhalten, so durch die Aufgabe eigener Annoncen, Vorsprache bei möglichen Arbeitgebern und Bemühungen über den örtlichen Bereich hinaus.

    Aufgrund der gesteigerten Unterhaltspflicht muß er sich gegebenenfalls bei einem geringeren Einkommen eine weitere Beschäftigung suchen, um zusätzliche Mittel zu erlangen, etwa zusätzliche Gelegenheits- und Aushilfstätigkeiten (vgl. BGH, NJW 1994, 1002 = FamRZ 1994, 372; OLG Hamm, FamRZ 1996, 957 [958]).

  • OLG Hamm, 22.01.1996 - 8 UF 329/95

    Pflichten des arbeitslosen Unterhaltsschuldners; Anrechung fiktiver Einkünfte

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.1998 - 4 WF 294/97
    Dazu gehört nach den allgemeinen Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1994, 1002 = FamRZ 1994, 372; OLG Hamm, FamRZ 1996, 957 [958] und FamRZ 1996, 629; OLG Köln, NJWE-FER 1997, 174), denen auch der Senat folgt (vgl. Beschl. v. 26.11.1996 - 4 UF 154/96; Beschl. v. 11.3. 1997 - 4 WF 52/97; Beschl. v. 27.5. 1997 - 4 WF 74/97), daß er sich nicht nur beim Arbeitsamt als arbeitssuchend meldet; vielmehr muß der Unterhaltspflichtige dauernde Anstrengungen zur Erlangung einer Arbeit unternehmen; er muß kontinuierlich und regelmäßig auf Stellenangebote reagieren und auch von sich aus tätig werden, um eine Erwerbsstelle zu erhalten, so durch die Aufgabe eigener Annoncen, Vorsprache bei möglichen Arbeitgebern und Bemühungen über den örtlichen Bereich hinaus.

    Aufgrund der gesteigerten Unterhaltspflicht muß er sich gegebenenfalls bei einem geringeren Einkommen eine weitere Beschäftigung suchen, um zusätzliche Mittel zu erlangen, etwa zusätzliche Gelegenheits- und Aushilfstätigkeiten (vgl. BGH, NJW 1994, 1002 = FamRZ 1994, 372; OLG Hamm, FamRZ 1996, 957 [958]).

  • BGH, 09.06.1982 - IVb ZR 704/80

    Fortbestand der Unterhaltspflicht bei Herbeiführung der Leistungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.1998 - 4 WF 294/97
    Soweit in dem Urteil eine Vorverurteilung unter Bildung einer Gesamtstrafe einbezogen ist, betrifft diese eine Verurteilung wegen Verletzung seiner Unterhaltspflicht vom 29.11.1996, so daß die hierdurch bedingten beruflichen Nachteile - soweit sie überhaupt bestehen - im vorliegenden Unterhaltsrechtsverhältnis keine Berücksichtigung finden können (vgl. BGH, NJW 1982, 2491 = FamRZ 1982, 913 [914]).
  • OLG Braunschweig, 15.08.1995 - 2 WF 79/95

    Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch; Ermittlung des Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.1998 - 4 WF 294/97
    Der Unterhaltspflichtige kann zwar auch bei fehlenden hinreichenden Arbeitsbemühungen im Prozeß dartun und beweisen, daß er auch bei hinreichender Bemühung keinen Arbeitsplatz gefunden hätte (sogenanntes Fehlen einer realen Beschäftigungschance - BGH, NJW 1996, 517 [518] = FamRZ 1996, 345; OLG Braunschweig, NJW-RR 1996, 454).
  • BGH, 24.01.1990 - XII ZR 2/89

    Ermittlung der ehelichen Lebensverhältnisse

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.1998 - 4 WF 294/97
    Insbesondere muß er seine Stellensuche durch private Initiative, auch durch eigene Annoncen betreiben (vgl. BGH, NJW 1990, 1477 = FamRZ 1990, 499).
  • OLG Hamm, 19.03.1996 - 2 WF 56/96

    Unterhaltsbemessung bei selbständigen Unterhaltsverpflichteten

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.1998 - 4 WF 294/97
    Die Darlegungs- und Beweislast für seine Leistungsfähigkeit trifft den Ast. als Unterhaltsverpflichteten (vgl. BGH, NJW 1996, 517 = FamRZ 1996, 345 [346]; OLG Hamm, FamRZ 1996, 1216).
  • OLG Hamm, 18.03.1994 - 12 UF 349/93

    Abänderung einer notariellen Unterhaltsvereinbarung - Erwerbsobliegenheit der

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.1998 - 4 WF 294/97
    Er hat sich durch intensive Suche, mithin auch durch Privatinitiative unter Anspannung aller Kräfte, das heißt mit einem der Ausübung einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit vergleichbaren Zeitaufwand (vgl. dazu OLG Hamm, FamRZ 1996, 629 und 1994, 1115) um eine solche Erwerbsstelle zu bemühen.
  • OLG Brandenburg, 23.07.2003 - 9 UF 111/03

    Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit eines Unterhaltsverpflichteten gegenüber

    Diese Bemühungen haben bei Arbeitslosen in aller Regel dem Zeitaufwand eines vollschichtig Erwerbstätigen zu entsprechen (OLG Köln, NJWE-FER 1999, 84, 85; OLG Köln, FamRZ 1997, 1104, 1105; OLG Hamm, FamRZ 1994, 115).

    Eigene Annoncen sind ebenso zu erwarten wie sog. Blind-Bewerbungen (Urteil des Senats, NJWE-FER 2001, 70 ff; OLG Köln, NJWE-FER 1999, 84, 85; OLG Köln, FamRZ 1997, 1104, 1105; OLG Hamm, FamRZ 1994, 115).

    An eine solche Feststellung aber sind auch bei angespannter Lage auf dem Arbeitsmarkt hohe Anforderungen zu stellen, da andernfalls keine Möglichkeit mehr bestände, zwischen vorgetäuschter und wirklicher Chancenlosigkeit zu unterscheiden (OLG Köln, NJWE-FER 1999, 84, 85).

  • OLG Brandenburg, 29.06.2000 - 9 UF 309/99

    Zur gesteigerten Erwerbsverpflichtung nach § 1603 Abs. 2 BGB

    Bei eigener Arbeitslosigkeit hat sich der Pflichtige durch intensive Suche um eine Erwerbsstelle zu bemühen; bei Arbeitsstellen mit geringeren Einkommen ist entweder eine neue Arbeitsstelle oder eine weitere Beschäftigung zu suchen, um zusätzliche Mittel zu erlangen, etwa zusätzliche Gelegenheits- und Aushilfstätigkeiten (OLG Köln NJWE-FER 1999, 84f).

    Dies wird bei Arbeitslosen in aller Regel dem Zeitaufwand eines vollschichtig Erwerbstätigen entsprechen (OLG Köln NJWE-FER 1999, 84f; v. 12.2.1997 - 14 WF 14/97, MDR 1997, 651 = OLGR Köln 1997, 177 = FamRZ 1997, 1104f; OLG Hamm, FamRZ 1994, 115).

    An eine solche Feststellung aber sind auch bei angespannter Lage auf dem Arbeitsmarkt hohe Anforderungen zu stellen, da andernfalls keine Möglichkeit mehr besteht, zwischen vorgetäuschter und wirklicher Chancenlosigkeit zu unterscheiden (OLG Köln NJWE-FER 1999, 84f).

  • OLG Brandenburg, 18.05.2006 - 9 UF 238/05

    Kindesunterhalt: Umfang der Darlegungs- und Beweislast für die Leistungsfähigkeit

    Bei eigener Arbeitslosigkeit hat sich der Pflichtige durch intensive Suche um eine Erwerbsstelle zu bemühen; bei Arbeitsstellen mit geringeren Einkommen ist entweder eine neue Arbeitsstelle oder eine weitere Beschäftigung zu suchen, um zusätzliche Mittel zu erlangen, etwa zusätzliche Gelegenheits- und Aushilfstätigkeiten (OLG Köln NJWE-FER 1999, 84, 85).

    Dies wird bei Arbeitslosen in aller Regel dem Zeitaufwand eines vollschichtig Erwerbstätigen entsprechen (OLG Köln NJWE-FER 1999, 84, 85; FamRZ 1997, 1104, 1105; OLG Hamm, FamRZ 1994, 115), wohingegen bei Erwerbstätigen geringere Anforderungen zu stellen sind.

  • OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 9 WF 371/06

    Unterhalt minderjähriger Kinder: Notwendiger Umfang der Erwerbsbemühungen eines

    Bei eigener Arbeitslosigkeit hat sich der Pflichtige durch intensive Suche um eine Erwerbsstelle zu bemühen; bei Arbeitsstellen mit geringeren Einkommen ist entweder eine neue Arbeitsstelle oder eine weitere Beschäftigung zu suchen, um zusätzliche Mittel zu erlangen, etwa zusätzliche Gelegenheits- und Aushilfstätigkeiten (OLG Köln NJWE-FER 1999, 84, 85).

    Dies wird bei Arbeitslosen in aller Regel dem Zeitaufwand eines vollschichtig Erwerbstätigen entsprechen (OLG Köln NJWE-FER 1999, 84, 85; FamRZ 1997, 1104, 1105; OLG Hamm, FamRZ 1994, 115), wohingegen bei Erwerbstätigen geringere Anforderungen zu stellen sind.

  • OLG Brandenburg, 20.06.2003 - 9 WF 91/03
    Bei eigener Arbeitslosigkeit bzw. unzureichendem Verdienst hat sich der Pflichtige durch intensive Suche um eine Erwerbsstelle zu bemühen (Urteil des Senats vom 29.6.2000, 9 UF 309/99, NJWE-FER 2001, 70 ff unter Hinweis auf OLG Köln, NJWE-FER 1999, 84, 85).

    Diese Bemühungen haben bei Arbeitslosen in aller Regel dem Zeitaufwand eines vollschichtig Erwerbstätigen zu entsprechen (OLG Köln NJWE-FER 1999, 84, 85; FamRZ 1997, 1104, 1105; OLG Hamm, FamRZ 1994, 115), bei Erwerbstätigen mindestens denjenigen zumutbarer Überstunden.

    An eine solche Feststellung aber sind auch bei angespannter Lage auf dem Arbeitsmarkt hohe Anforderungen zu stellen, da andernfalls keine Möglichkeit mehr besteht, zwischen vorgetäuschter und wirklicher Chancenlosigkeit zu unterscheiden (OLG Köln NJWE-FER 1999, 84, 85).

  • OLG Brandenburg, 11.12.2003 - 9 UF 118/03

    Anspruch des Kindes geschiedener Eltern auf Regelunterhalt

    Bei eigener Arbeitslosigkeit hat sich der Pflichtige durch intensive Suche um eine Erwerbsstelle zu bemühen; bei Arbeitsstellen mit geringeren Einkommen ist entweder eine neue Arbeitsstelle oder eine weitere Beschäftigung zu suchen, um zusätzliche Mittel zu erlangen, etwa zusätzliche Gelegenheits- und Aushilfstätigkeiten (OLG Köln NJWE-FER 1999, 84, 85).
  • OLG Brandenburg, 14.04.2003 - 9 UF 48/03

    Anforderungen an Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten zur Zahlung des

    Bei eigener Arbeitslosigkeit hat sich der Pflichtige durch intensive Suche um eine Erwerbsstelle zu bemühen; bei Arbeitsstellen mit geringeren Einkommen ist entweder eine neue Arbeitsstelle oder eine weitere Beschäftigung zu suchen, um zusätzliche Mittel zu erlangen, etwa zusätzliche Gelegenheits- und Aushilfstätigkeiten (OLG Köln NJWE-FER 1999, 84, 85).

    Dies wird bei Arbeitslosen in aller Regel dem Zeitaufwand eines vollschichtig Erwerbstätigen entsprechen (OLG Köln NJWE-FER 1999, 84, 85; FamRZ 1997, 1104, 1105; OLG Hamm, FamRZ 1994, 115), wohingegen bei Erwerbstätigen geringere Anforderungen zu stellen sind.

  • OLG Brandenburg, 07.02.2008 - 9 UF 157/07

    Unterhaltsanspruch des minderjährigen unverheirateten Kindes: Ausländischer

    Bei eigener Arbeitslosigkeit hat sich der Pflichtige durch intensive Suche um eine Erwerbsstelle zu bemühen; bei Arbeitsstellen mit geringeren Einkommen ist entweder eine neue Arbeitsstelle oder eine weitere Beschäftigung zu suchen, um zusätzliche Mittel zu erlangen, z.B. durch zusätzliche Gelegenheits- und Aushilfstätigkeiten (OLG Köln NJWE-FER 1999, 84, 85).
  • OLG Brandenburg, 19.02.2001 - 9 WF 235/00

    Erwerbsobliegenheit des gegenüber minderjährigen Kindern Unterhaltsverpflichteten

    Dem Unterhaltsschuldner sind insoweit grundsätzlich sowohl Gelegenheits- und Aushilfstätigkeiten (OLG Köln NJWE-FER 1999, 84) als auch ein Ortswechsel (BGH FamRZ 1994, 372) zumutbar.

    Der Unterhaltsschuldner hat insoweit bei seiner Arbeitssuche in aller Regel einen Zeitaufwand an den Tag zu legen, der einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit entsprechen würde (OLG Köln NJWE-FER 1999, 84; OLG Hamm FamRZ 1994, 115).

  • OLG Brandenburg, 24.01.2008 - 9 WF 364/07

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Abänderungsklage gegen eine

    Bei eigener Arbeitslosigkeit hat sich der Pflichtige durch intensive Suche um eine Erwerbsstelle zu bemühen; bei Arbeitsstellen mit geringeren Einkommen ist entweder eine neue Arbeitsstelle oder eine weitere Beschäftigung zu suchen, um zusätzliche Mittel zu erlangen, etwa zusätzliche Gelegenheits- und Aushilfstätigkeiten (OLG Köln NJWE-FER 1999, 84, 85).
  • AG Oberhausen, 23.06.2004 - 40 F 15/01

    Unterhaltsansprüche nach § 1572 BGB bei Erwerbsunfähigkeit eines Ehegatten

  • OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 9 WF 34/07

    Prozesskostenhilfe; Abänderungsklage: Darlegungs- und Beweislast eines

  • OLG München, 13.02.2008 - 30 WF 30/08

    Abänderungsklage des zum Kindesunterhalt Verpflichteten wegen

  • KG, 28.03.2007 - 13 WF 23/07

    Trennungsunterhalt: Verschlechterung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung

  • OLG Karlsruhe, 06.03.2003 - 16 UF 145/02

    Weist der nach § 1603 Abs. 2 BGB Unterhaltsverpflichtete keine ausreichenden

  • OLG Brandenburg, 18.01.2001 - 9 WF 242/00

    Reduzierung der Unterhaltsverpflichtung aufgrund der Geburt eines zweiten Kindes

  • OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 9 WF 33/07

    Prozesskostenhilfe; Abänderungsverfahren: Erfolgsaussicht bei gesteigerter

  • OLG Karlsruhe, 31.08.2006 - 16 UF 129/06

    Erhöhte Unterhaltsleistungsverpflichtung gegenüber minderjährigen Kindern:

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht