Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 20.09.2000

Rechtsprechung
   BayObLG, 17.11.2000 - 3Z BR 364/99   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Schweinfurt - XVII 186/98
  • LG Schweinfurt - 11 T 256/99
  • BayObLG, 17.11.2000 - 3Z BR 364/99

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2001, 798
  • FamRZ 2001, 378
  • AnwBl 2001, 182
  • Rpfleger 2001, 121



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Wird zitiert von ... (5)  

  • OLG Köln, 07.12.2001 - 16 Wx 242/01  

    Rechtsanwalt als Betreuer eines vermögenden Betreuten

    Für die Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten geht der Senat entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie der der übrigen Obergerichte davon aus, dass die Vorschrift des § 1 Abs. 1 BVormVG eine wesentliche Orientierungshilfe darstellt ( vgl. BGH v. 31.8.2000, FamRZ 2000, 1569; ferner beispielsweise BayObLG v. 17.11.2000, FamRZ 01, 378; BayObLG v. 8.11.2000, NJW 01, 1221; OLG Karlsruhe v. 15.11.2000, NJW 01, 1220; OLG Hamm, FamRZ 01, 655, OLG Schleswig, MDR 01, 994 ).

    Diese Regelvergütungssätze gelten grundsätzlich auch für Rechtsanwälte, die berufsmäßig Betreuungen übernommen haben ( ausdrücklich: BVerfG v. 15.12.1999, FamRZ 00, 345, 348; OLG Schleswig, MDR 01, 994; BayObLG, FamRZ 01, 378; BayObLG v. 26.3.01, BayObLGR 2001, 52 ).

  • OLG Jena, 22.10.2001 - 6 W 357/01  

    Berufsbetreuervergütung

    Der Senat schließt sich der in der obergerichtlichen Rechtsprechung einhellig vertretenen Auffassung an, wonach sowohl der Rechtspfleger als auch der Richter die sofortige Beschwerde zulassen kann (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 378; OLG Hamm FGPrax 2000, 66).

    Der Senat schließt sich der in der obergerichtlichen Rechtsprechung soweit ersichtlich einhellig vertretenen Auffassung an, wonach sowohl der Rechtspfleger als auch der Richter die sofortige Beschwerde zulassen kann (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 378; OLG Hamm FGPrax 2000, 66).

  • OLG Schleswig, 18.07.2001 - 2 W 11/01  

    Betreuungsvergütung; eingeschränkt zugelassene weitere Beschwerde; Betreuung

    Die Zubilligung eines höheren Stundensatzes als 45 DM hätte deshalb vorausgesetzt, daß die Betreuung der Betroffenen an den zum Altenpfleger ausgebildeten Beteiligten zu 1. außergewöhnliche Anforderungen gestellt hätte (vgl. dazu auch BayObLG NJW-RR 2001, 798, 799).
mehr
  • AG Starnberg, 17.04.2001 - XVII 163/97  

    BGB § 1836 Abs. 2; BVormVG § 1

    Das Gericht verkennt nicht, dass sich inzwischen mehrere Oberlandesgerichte - teilweise unter Aufgabe ihrer bisherigen Rechtsprechung - der Rechtsauffassung des BGH angeschlossen haben (vgl. etwa BayObLG BtPrax 2001, 77; BayObLG FamRZ 2001, 378; BayObLG Rpfleger 2001, 127; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 78; Thür.
  • BayObLG, 15.10.2003 - 3Z BR 132/03  

    Zulassung und Vorlage der sofortigen Beschwerde wegen Betreuervergütung durch den

    Die Rechtspflegerin konnte die Beschwerde vom 12.2.2003 als solche deuten und hätte sie dem Richter vorlegen können, der im Falle der Annahme grundsätzlicher Bedeutung die Beschwerde nachträglich hätte zulassen können (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 378).

Rechtsprechung
   LG Berlin, 20.09.2000 - 11 O 75/00   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (2)

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