Weitere Entscheidungen unten: BFH, 07.02.1996 | BFH, 28.02.1996

Rechtsprechung
   BFH, 16.01.1996 - IX R 13/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,122
BFH, 16.01.1996 - IX R 13/92 (https://dejure.org/1996,122)
BFH, Entscheidung vom 16.01.1996 - IX R 13/92 (https://dejure.org/1996,122)
BFH, Entscheidung vom 16. Januar 1996 - IX R 13/92 (https://dejure.org/1996,122)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,122) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 179, 400
  • NJW 1996, 2327
  • NJW 1996, 2372
  • FamRZ 1996, 859 (Ls.)
  • BB 1996, 834
  • DB 1996, 814
  • BStBl II 1996, 214
  • NJWE-MietR 1996, 211 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 23.02.1988 - IX R 157/84

    Vermietung einer Eigentumswohnung an unterhaltsberechtigtes volljähriges Kind als

    Auszug aus BFH, 16.01.1996 - IX R 13/92
    Ähnlich wie im Fall des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. Februar 1988 IX R 157/84 (BFHE 152, 496, BStBl II 1988, 604) sei die Unterhaltsgewährung durch Überlassung einer Wohnung gestaltungsmißbräuchlich in ein Mietverhältnis gekleidet worden.

    Mit dieser Beurteilung weicht der Senat nicht von seinem Urteil in BFHE 152, 496, BStBl II 1988, 604 und seinem Beschluß vom 14. Juni 1988 IX B 157/87 (BFH/NV 1990, 97) ab.

    In den genannten Entscheidungen hatte der erkennende Senat den Abschluß eines Mietvertrages mit einem unterhaltsberechtigten studierenden Kind deshalb als unangemessen i. S. von § 42 AO 1977 angesehen, weil Eltern die Art der Unterhaltsgewährung bestimmen und diese Bestimmung jederzeit ändern können und weil Wohnraum an studierende Kinder üblicherweise formlos als Naturalunterhalt überlassen werde, so daß zum Abschluß eines Mietvertrages regelmäßig kein Anlaß bestehe (Senatsurteil in BFHE 152, 496, 498 f., BStBl II 1988, 604).

  • BFH, 16.01.1992 - V R 1/91

    Missbräuchliche Vermietung von Praxis an Ehemann

    Auszug aus BFH, 16.01.1996 - IX R 13/92
    Auch Angehörigen steht es frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander steuerlich möglichst günstig zu gestalten (BFH-Urteil vom 16. Januar 1992 V R 1/91, BFHE 167, 215, 217, BStBl II 1992, 541 m. w. N.).

    Eine rechtliche Gestaltung ist dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (BFH in BFHE 167, 215, 218, BStBl II 1992, 541).

  • BFH, 29.11.1982 - GrS 1/81

    Pensionsnehmer - Übertragung von Wertpapieren - Pensionsgeschäft - Steuerfreiheit

    Auszug aus BFH, 16.01.1996 - IX R 13/92
    Das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine rechtliche Gestaltung noch nicht unangemessen (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 29. November 1982 GrS 1/81, BFHE 137, 433, 444, BStBl II 1983, 272).
  • BFH, 25.05.1993 - IX R 17/90

    Keine Anerkennung von Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen, wenn die

    Auszug aus BFH, 16.01.1996 - IX R 13/92
    Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, daß Mietverträge zwischen Angehörigen der Besteuerung nur zugrunde gelegt werden können, wenn der Vertrag zivilrechtlich wirksam abgeschlossen ist, tatsächlich durchgeführt wird und nach Inhalt und Ausführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (BFH-Urteile vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75; vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834).
  • BFH, 28.03.1995 - IX R 47/93

    Vermietung einer Wohnung an unterhaltsberechtigtes Kind kein Mißbrauch von

    Auszug aus BFH, 16.01.1996 - IX R 13/92
    Es bedarf daher im Streitfall keiner Auseinandersetzung mit den gegen diese Entscheidungen erhobenen Einwänden (vgl. Senatsurteil vom 28. März 1995 IX R 47/93, BFHE 177, 416, 417, BStBl II 1996, 59).
  • BFH, 30.11.1993 - IX R 99/91

    Mietverhältnisse unter nahen Angehörigen (§ 12 EStG )

    Auszug aus BFH, 16.01.1996 - IX R 13/92
    Daß die Miete nach Auffassung des FG nicht marktüblich war, kann gemäß § 21 Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) allenfalls zur Kürzung der Werbungskosten führen, ist jedoch für den Fremdvergleich unerheblich (BFH-Urteil vom 30. November 1993 IX R 99/91, BFH/NV 1994, 776).
  • BFH, 21.05.1993 - VIII R 1/91

    Zufluß des Damnums bei festverzinslichem Schuldscheindarlehen bei Hingabe des

    Auszug aus BFH, 16.01.1996 - IX R 13/92
    Das Hausgrundstück ist der Mieterin überlassen, und die eindeutig vereinbarte Miete ist im Wege der Verrechnung mit Unterhaltszahlungen des Klägers (s. oben unter 1.) an diesen geflossen (vgl. BFH-Urteil vom 21. Mai 1993 VIII R 1/91, BFHE 172, 42, BStBl II 1994, 93).
  • BFH, 25.01.1994 - IX R 97/90

    Gemeinsame Errichtung und wechselseitige Vermietung von Praxisräumen unter

    Auszug aus BFH, 16.01.1996 - IX R 13/92
    a) Ein Gestaltungsmißbrauch im Sinne dieser Vorschrift ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die, gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung; Senatsurteil vom 25. Januar 1994 IX R 97, 98/90, BFHE 174, 386, 388, BStBl II 1994, 738 m. w. N.).
  • BFH, 14.06.1988 - IX B 157/87

    Einkommensteuerrechtliche Anerkennung eines Mietvertrag zwischen Eltern und

    Auszug aus BFH, 16.01.1996 - IX R 13/92
    Mit dieser Beurteilung weicht der Senat nicht von seinem Urteil in BFHE 152, 496, BStBl II 1988, 604 und seinem Beschluß vom 14. Juni 1988 IX B 157/87 (BFH/NV 1990, 97) ab.
  • BFH, 19.06.1991 - IX R 306/87

    Ausschluß der pauschalierten Nutzungswertbesteuerung nach § 21a EStG bei

    Auszug aus BFH, 16.01.1996 - IX R 13/92
    Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, daß Mietverträge zwischen Angehörigen der Besteuerung nur zugrunde gelegt werden können, wenn der Vertrag zivilrechtlich wirksam abgeschlossen ist, tatsächlich durchgeführt wird und nach Inhalt und Ausführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (BFH-Urteile vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75; vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834).
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Wenn die vereinbarte Miete die Marktmiete unterschreitet, kann dies gemäß § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG allenfalls zur Kürzung der Werbungskosten führen, ist jedoch für den Fremdvergleich unerheblich (Senatsurteile vom 16. Januar 1996 IX R 13/92, BFHE 179, 400, BStBl II 1996, 214; vom 30. November 1993 IX R 99/91, BFH/NV 1994, 776).
  • FG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 11 K 2951/15

    Anwendungsbereich des § 42 AO bei Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs

    Ein Gestaltungsmissbrauch im Sinne dieser Vorschrift sei nach ständiger Rechtsprechung gegeben, wenn eine Gestaltung gewählt werde, die - gemessen an dem erstrebten Ziel - unangemessen sei, der Steuerminderung dienen solle und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen sei (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH, Urteil vom 16. Januar 1996 IX R 13/92, BFHE 179, 400).
  • BFH, 09.11.2011 - X R 60/09

    Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft bei vorheriger

    Ein Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die, gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 16. Januar 1996 IX R 13/92, BFHE 179, 400, BStBl II 1996, 214, und vom 17. Dezember 2003 IX R 56/03, BFHE 205, 70, BStBl II 2004, 648).

    Eine rechtliche Gestaltung ist dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht nutzt, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (z.B. BFH-Urteile vom 16. Januar 1992 V R 1/91, BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541, und in BFHE 179, 400, BStBl II 1996, 214).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 07.02.1996 - X R 12/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1002
BFH, 07.02.1996 - X R 12/93 (https://dejure.org/1996,1002)
BFH, Entscheidung vom 07.02.1996 - X R 12/93 (https://dejure.org/1996,1002)
BFH, Entscheidung vom 07. Februar 1996 - X R 12/93 (https://dejure.org/1996,1002)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,1002) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 2, EStG § 10e Abs 1, EStG § 34f Abs 2
    Erweiterung; Wohneigentumsförderung; Wohnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 179, 413
  • NJW 1996, 3168 (Ls.)
  • BB 1996, 1044
  • BB 1996, 838
  • DB 1996, 1112
  • BStBl II 1996, 360
  • NJWE-MietR 1996, 211
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.03.1995 - X R 74/94

    Erweiterung i. S. des § 10 e Abs. 2 EStG setzt die Schaffung voll auf die

    Auszug aus BFH, 07.02.1996 - X R 12/93
    Der Anbau eines "Carports" und eines Abstellraumes ist nicht als Erweiterung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung nach § 10 e Abs. 2 EStG begünstigt (Fortführung des BFH-Urteils vom 8. März 1995 X R 74/94, BFHE 177, 399, BStBl II 1996, 352).

    Für die Begriffe "Ausbauten" und "Erweiterungen" gelten die Begriffsbestimmungen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes - II. WoBauG - (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. März 1995 X R 74/94, BFHE 177, 399, BStBl II 1996, 352).

    Der erkennende Senat hat deshalb im Urteil in BFHE 177, 399, 402 entschieden, daß unter Wohnraum i. S. des § 17 des II. WoBauG i. V. m. § 10 e Abs. 2 EStG nur solche Räume zu verstehen sind, die nach der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BVO) als vollwertige Wohnräume voll in die Wohnflächenberechnung einzubeziehen sind.

  • FG Schleswig-Holstein, 16.03.1994 - II 1139/93
    Auszug aus BFH, 07.02.1996 - X R 12/93
    Offenbleiben kann, ob die streitigen Aufwendungen für die Außenanlagen schon deshalb nicht nach § 10 e EStG begünstigt sind, weil es sich nicht um Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Wohnung oder Anschaffungskosten des Grund und Bodens, sondern um selbständige unbewegliche - von Grund und Boden wie Gebäude zu unterscheidende - Wirtschaftsgüter handelt (vgl. z. B. FG Köln vom 7. September 1993 8 K 446/92, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1994, 203 - Revision IX R 13/94 - Schleswig-Holsteinisches FG vom 16. März 1994 II 1139/93, EFG 1994, 748, rechtskräftig; Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 10 e EStG Rz. 68; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 14. Aufl. 1995, § 10 e Rz. 80; Grube, Deutsche Steuer-Zeitung 1991, 97, 101).
  • FG Köln, 07.09.1993 - 8 K 446/92

    Einkommensteuer; Einfriedung eines Privatgrundstücks

    Auszug aus BFH, 07.02.1996 - X R 12/93
    Offenbleiben kann, ob die streitigen Aufwendungen für die Außenanlagen schon deshalb nicht nach § 10 e EStG begünstigt sind, weil es sich nicht um Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Wohnung oder Anschaffungskosten des Grund und Bodens, sondern um selbständige unbewegliche - von Grund und Boden wie Gebäude zu unterscheidende - Wirtschaftsgüter handelt (vgl. z. B. FG Köln vom 7. September 1993 8 K 446/92, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1994, 203 - Revision IX R 13/94 - Schleswig-Holsteinisches FG vom 16. März 1994 II 1139/93, EFG 1994, 748, rechtskräftig; Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 10 e EStG Rz. 68; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 14. Aufl. 1995, § 10 e Rz. 80; Grube, Deutsche Steuer-Zeitung 1991, 97, 101).
  • BFH, 02.06.1999 - X R 16/96

    Wohneigentumsförderung für freistehenden Wintergarten

    Diese Begriffsbestimmungen gelten auch für die Auslegung des § 10e Abs. 2 EStG (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. März 1995 X R 74/94, BFHE 177, 399, BStBl II 1996, 352; vom 7. Februar 1996 X R 12/93, BFHE 179, 413, BStBl II 1996, 360, und vom 13. Januar 1997 X B 129/96, BFH/NV 1997, 474).
  • BFH, 17.12.1997 - X R 54/96

    Voraussetzungen der steuerlichen Begünstigung der Anschaffung eines Hauses -

    Vollwertige Räume sind in sinngemäßer Anwendung der §§ 42 und 44 der II. Berechnungsverordnung (II. BV) nur solche Räume, die nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 II. BV voll auf die Wohnfläche anzurechnen sind (ausführlich BFH-Urteile vom 8. März 1995 X R 74/94, BFHE 177, 399, BStBl II 1996, 352, und vom 7. Februar 1996 X R 12/93, BFHE 179, 413, BStBl II 1996, 360).
  • BFH, 10.07.2002 - X R 89/98

    Voraussetzungen einer einheitlichen Baumaßnahme

    Für nicht oder nicht ganz umschlossene PKW-Stellplätze gilt nichts anderes (Senatsurteil vom 7. Februar 1996 X R 12/93, BFHE 179, 413, BStBl II 1996, 360).
  • FG Köln, 28.04.1998 - 9 K 7124/96

    Dachgeschoßausbau und Errichtung eines Carports keine einheitliche Baumaßnahme

    Dessen Anbau ist als solcher nicht nach als Erweiterung einer Wohnung nach § 10e Abs. 2 EStG begünstigt (BFH, Urteil vom 7. Februar 1996, X R 12/93, BFHE 179, 413 , BStBl. II 1996, 360).

    a) Soweit bisher erkennbar, versteht der BFH den Begriff der einheitlichen Baumaßnahme im einem bautechnischen Sinne (so auch die Anm. zum Urteil vom 7. Februar 1996 in HFR 1996, 409).

  • BFH, 04.03.1998 - X R 142/94

    Begriff der "Wohnung" - Umbau eines Kellergeschosses zur Herstellung einer

    Dabei sind die Grundsätze der inzwischen zu § 10 e Abs. 2 EStG ergangenen Rechtsprechung des Senats zu beachten (vgl. BFH-Urteile vom 8. März 1995 X R 74/94, BFHE 177, 399, BStBl II 1996, 352; vom 15. November 1995 X R 8/94, BFH/NV 1996, 397; vom 15. November 1995 X R 87/92, BFH/NV 1996, 545; vom 7. Februar 1996 X R 12/93, BFHE 179, 413, BStBl II 1996, 360; vom 17. April 1996 X R 29/93, BFH/NV 1996, 805, und in BFHE 179, 290, BStBl II 1998, 92).
  • FG Schleswig-Holstein, 03.12.1992 - II 1091/90

    Anbau eines Carports und eines Abstellraumes als Erweiterung der zu eigenen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Nürnberg, 15.12.1999 - V 490/97
    Die Herstellungskosten sind weiterhin um die Aufwendungen für den Carport zu kürzen, weil es sich bei einem Carport nicht um nach § 10 e EStG begünstigten Herstellungskosten einer Wohnung handelt, weil ein Wohnraum dadurch nicht geschaffen wird (vgl. BFH-Urteil vom 07.02.1996 X R 12/93 , BStBl. II 1996, 360, 361 a.E.; vgl. auch BFH-Urteil vom 02.06.1999 X R 16/96 , BStBl. II 1999, 596).
  • BFH, 03.04.1997 - X B 124/96

    Objektverbrauch bei zu Unrecht gewährter Förderung

    Sie führen aus, nach dem BFH-Urteil vom 7. Februar 1996 X R 12/93 (BFHE 179, 413, BStBl II 1996, 360) sei eine nachträglich errichtete Garage kein selbständiges Objekt i. S. des § 10 e Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), weil nur vollwertige Wohnräume als Ausbauten und Erweiterungen begünstigt seien.
  • FG Hessen, 14.06.2000 - 2 K 4802/97

    Eigenheimzulagegesetz; Wohnraumerweiterung; Grund und Boden; Heizung; Ersetzen;

    Es kann im Streitfall offenbleiben, ob durch die Windfangerweiterung Wohnraum i.S.d. § 17 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WoBauG) entstanden ist, der nach der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BVO ) als vollwertiger Wohnraum voll in die Wohnflächenberechnung einzubeziehen ist (vgl. hierzu u.a. BFH-Urteile vom 8. März 1995 X R 74/94, BFHE 177, 399 , BStBl II 1996, 352 und vom 7. Februar 1996 X R 12/93, BFHE 179, 413 , BStBl II 1996, 360; Wacker, Komm. zum EigZulG § 2 Rz. 28).
  • FG Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 K 248/96

    Einbeziehung der Herstellungskosten eines Wintergartens in die

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 28.02.1996 - XI R 70/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3379
BFH, 28.02.1996 - XI R 70/90 (https://dejure.org/1996,3379)
BFH, Entscheidung vom 28.02.1996 - XI R 70/90 (https://dejure.org/1996,3379)
BFH, Entscheidung vom 28. Februar 1996 - XI R 70/90 (https://dejure.org/1996,3379)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3379) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 15 Abs 1 J: 1980, UStG § 9
    Gemischte Nutzung; Option; Vorsteuerabzug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 179, 574
  • BB 1996, 1482
  • DB 1996, 1556
  • BStBl II 1996, 459
  • NJWE-MietR 1996, 211
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 20.07.1988 - X R 6/80

    Umsatz - Wohnung - Vermietung an Unternehmer - Nutzung als Büro und zu

    Auszug aus BFH, 28.02.1996 - XI R 70/90
    Das FG sei zu Unrecht von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. Juli 1988 X R 6/80 (BFHE 154, 252, BStBl II 1988, 915) abgewichen.

    Der Entscheidung in BFHE 154, 252, BStBl II 1988, 915 könne nicht gefolgt werden.

    Nach der Rechtsprechung des V. Senats und des X. Senats des BFH (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1986 V R 176/75, BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350, und in BFHE 154, 252, BStBl II 1988, 915) ist im Fall der gemischten Nutzung eines Gebäudes (einer sonstigen Leistung i. S. des § 3 Abs. 9 UStG 1980) eine Aufteilung der Leistung vorzunehmen; die Vermietungsleistung bezieht sich nur insoweit auf das Unternehmen des Pächters, als dieser die empfangene Leistung für sein Unternehmen nutzt (vgl. auch Birkenfeld, Das Große Umsatzsteuer-Handbuch, II, Rz. 631; Stadie in Vogel/Reinisch/Hoffmann/Schwarz, Umsatzsteuergesetz, § 9 Anm. 35).

  • EuGH, 04.10.1995 - C-291/92

    Finanzamt Uelzen / Armbrecht

    Auszug aus BFH, 28.02.1996 - XI R 70/90
    Die Grundsätze des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 4. Oktober 1995 Rs. C-291/92 (Der Betrieb - DB - 1995, 2352) seien nicht auf den Streitfall übertragbar.

    Diese Auffassung deckt sich auch mit der EuGH-Entscheidung in DB 1995, 2352, nach der eine Aufteilung sogar bei der Lieferung von (einheitlichen) Gegenständen in Betracht kommt (vgl. bisher Abschn. 192 Abs. 18 der Umsatzsteuer-Richtlinien - UStR -).

  • BFH, 18.12.1986 - V R 176/75

    Zum Vorsteuerabzug für eine Schwimmanlage, die zeitweise privat genutzt und

    Auszug aus BFH, 28.02.1996 - XI R 70/90
    Nach der Rechtsprechung des V. Senats und des X. Senats des BFH (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1986 V R 176/75, BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350, und in BFHE 154, 252, BStBl II 1988, 915) ist im Fall der gemischten Nutzung eines Gebäudes (einer sonstigen Leistung i. S. des § 3 Abs. 9 UStG 1980) eine Aufteilung der Leistung vorzunehmen; die Vermietungsleistung bezieht sich nur insoweit auf das Unternehmen des Pächters, als dieser die empfangene Leistung für sein Unternehmen nutzt (vgl. auch Birkenfeld, Das Große Umsatzsteuer-Handbuch, II, Rz. 631; Stadie in Vogel/Reinisch/Hoffmann/Schwarz, Umsatzsteuergesetz, § 9 Anm. 35).
  • BFH, 23.09.1993 - V R 87/89

    Die private Nutzung eines betrieblichen Telefons ist kein

    Auszug aus BFH, 28.02.1996 - XI R 70/90
    Nach der Rechtsprechung des BFH könnten Dienstleistungen - wie vertretbare Sachen - teils dem unternehmerischen, teils dem nichtunternehmerischen Bereich zugeordnet werden (BFH-Urteil vom 23. September 1993 V R 87/89, BFHE 172, 546, BStBl II 1994, 200).
  • OLG Celle, 07.07.2016 - 2 U 37/16

    Erhebung der Umsatzsteuer bei Abschluss eines Mietvertrages über gewerblich

    Der vorliegende Fall ist dem vom Bundesfinanzhof unter dem 28. Februar 1996 - XI R 70/90 (NJWE-MietR 1996, 211) noch zu § 9 UStG (in der vom 01.01.1980 bis zum 31.12.1981 geltenden Fassung) entschiedenen Fall vergleichbar: Dort hatte die Verpächterin ein bebautes Grundstück mit einem einheitlichen Pachtvertrag "zum Betrieb einer Gaststätte" verpachtet, wobei sich im Erdgeschoss des Gebäudes die Gaststätte und im ersten Obergeschoss eine Pächterwohnung befand.

    Soweit der Kläger einwendet, dass der vorliegende Fall nicht mit der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 28. Februar 1996 (XI R 70/90) vergleichbar sei, übersieht er, dass auch der Bundesfinanzhof über einen Fall zu entscheiden hatte, indem ausweislich des Tatbestands "die Klägerin (...) das Grundstück mit Vertrag vom 3. März 1980 "zum Betrieb einer Gaststätte" für monatlich 4 000 DM "zuzüglich der gesetzlichen MwSt" verpachtet (hatte)" , also gerade ein einheitlicher Pachtvertrag vorlag, der zivilrechtlich einheitlich als Pachtverhältnis über Gewerberäume einzuordnen gewesen wäre.

  • FG Niedersachsen, 15.06.2016 - 5 K 298/14

    Zuordnung eines gemischt unternehmerisch und nichtunternehmerisch genutzten

    Die Option setzt aber voraus, dass der leistende Unternehmer den Gegenstand der Leistung oder der Leistungsempfänger die erhaltene Leistung zulässigerweise seinem unternehmerischen Bereich zuordnen konnte (BFH-Urteil vom 20.07.1988 - X R 6/80, BStBl II 1988, 915; BFH-Urteil vom 28.02.1996 - XI R 70/90, BStBl II 1996, 459).
  • FG Köln, 14.03.2001 - 11 K 3879/95

    Zulässigkeit des Verzichts auf Steuerbefreiung bei der Vermietung an eine

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht