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   BayObLG, 11.07.1996 - 2Z BR 45/96   

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https://dejure.org/1996,5259
BayObLG, 11.07.1996 - 2Z BR 45/96 (https://dejure.org/1996,5259)
BayObLG, Entscheidung vom 11.07.1996 - 2Z BR 45/96 (https://dejure.org/1996,5259)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Juli 1996 - 2Z BR 45/96 (https://dejure.org/1996,5259)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hausverwalterin hat Auskunft sowie Rechnungslegung über die Entwicklung der Instandhaltungsrücklagen gegenüber den Wohneigentümern zu gewähren; Hausverwalter ist zur Herausgabe sämtlicher Wohneigentumsunterlagen nach Beendigung eines Verwaltervertrages verpflichtet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 675, 667; WEG § 28 Abs. 3, Abs. 4
    Einsicht der Wohnungseigentümer in die vom Verwalter geführten Unterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • archive.org (Pressemitteilung)

    Pflichten des Verwalters auch nach Beendigung des Verwaltervertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJWE-MietR 1997, 14
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 30.07.1987 - BReg. 2 Z 78/87

    Anspruch auf Erstattung der Kosten, die für die Überprüfung der

    Auszug aus BayObLG, 11.07.1996 - 2Z BR 45/96
    Für den Verwalter besteht gemäß § 28 Abs. 3 , Abs. 4 WEG grundsätzlich die Pflicht zur Abrechnung und Rechnungslegung; er hat daher auch eine Buchführungspflicht (Bay-ObLG NJW-RR 1988, 18, 19).
  • BayObLG, 21.03.1989 - BReg. 1b Z 14/88

    Bestätigung der Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die

    Auszug aus BayObLG, 11.07.1996 - 2Z BR 45/96
    Die bestandskräftig gewordene Entlastung des Verwalters hat in der Regel zwar die Bedeutung eines negativen Schuldanerkenntnisses hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche aus Verwalterhandlungen des bestimmten Jahres; dieses negative Schuldanerkenntnis bezieht sich jedoch nur auf solche Handlungen, die bei der Beschlußfassung bekannt oder bei zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 840 f.; BayObLGZ 1994, 98, 102; OLG Celle OLGZ 1983, 177, 179).
  • BayObLG, 31.03.1994 - 2Z BR 16/94

    Überprüfung der Ermächtigung eines Mitberechtigten durch die übrigen, wenn ein

    Auszug aus BayObLG, 11.07.1996 - 2Z BR 45/96
    Die bestandskräftig gewordene Entlastung des Verwalters hat in der Regel zwar die Bedeutung eines negativen Schuldanerkenntnisses hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche aus Verwalterhandlungen des bestimmten Jahres; dieses negative Schuldanerkenntnis bezieht sich jedoch nur auf solche Handlungen, die bei der Beschlußfassung bekannt oder bei zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 840 f.; BayObLGZ 1994, 98, 102; OLG Celle OLGZ 1983, 177, 179).
  • OLG Hamm, 20.12.2007 - 15 W 41/07

    Rechnungslegungspflicht des Verwalters

    Vielmehr erfassen die Ansprüche sämtliche Unterlagen und Konten, in denen Vorgänge betreffend die Wohnungseigentumsanlage gebucht sind (BayObLG NJWE-MietR 1997, 14 f.).
  • BayObLG, 23.03.2001 - 2Z BR 6/01

    Herausgabepflichten des ausgeschiedenen "Bauträger-Verwalters"

    Dazu gehören alle Unterlagen, die aus der Geschäftsbesorgung für die Wohnungseigentümer entstanden sind (BayObLG WuM 1996, 661 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 105/98

    Gerichtliche Durchsetzung eines Rauchverbots, dass in einer Eigentümerversammlung

    (1) Die Entlastung des Verwalters wirkt rechtlich wie ein negatives Schuldanerkenntnis der Wohnungseigentümer (§ 397 Abs. 2 BGB ); etwaige Ersatzansprüche aus Handlungen des Verwalters in dem betreffenden Jahr, die bei der Beschlußfassung bekannt oder bei zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren, sind ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 1997, 2106/2108; BayObLG WUM 1996, 661 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 153/98

    Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums als Angelegenheiten der gemeinsamen

    aa) Die Entlastung des Verwalters wirkt rechtlich wie ein negatives Schuldanerkenntnis der Wohnungseigentümer (§ 397 Abs. 2 BGB ); etwaige Ersatzansprüche aus Handlungen des Verwalters in dem betreffenden Jahr, die bei der Beschlußfassung bekannt oder bei zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren, sind ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 1997, 2106/2108; BayObLG WuM 1996, 661 f. m.w.N.).
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