Rechtsprechung
BayObLG, 11.07.1996 - 2Z BR 45/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Hausverwalterin hat Auskunft sowie Rechnungslegung über die Entwicklung der Instandhaltungsrücklagen gegenüber den Wohneigentümern zu gewähren; Hausverwalter ist zur Herausgabe sämtlicher Wohneigentumsunterlagen nach Beendigung eines Verwaltervertrages verpflichtet
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 675, 667; WEG § 28 Abs. 3, Abs. 4
Einsicht der Wohnungseigentümer in die vom Verwalter geführten Unterlagen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- jurpage.net (Leitsatz)
- archive.org (Pressemitteilung)
Pflichten des Verwalters auch nach Beendigung des Verwaltervertrages
Verfahrensgang
- AG Augsburg, 10.02.1995 - UR II 8/93
- LG Augsburg, 28.02.1996 - 7 T 2856/95
- BayObLG, 11.07.1996 - 2Z BR 45/96
Papierfundstellen
- NJWE-MietR 1997, 14
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 30.07.1987 - BReg. 2 Z 78/87
Anspruch auf Erstattung der Kosten, die für die Überprüfung der …
Auszug aus BayObLG, 11.07.1996 - 2Z BR 45/96
Für den Verwalter besteht gemäß § 28 Abs. 3 , Abs. 4 WEG grundsätzlich die Pflicht zur Abrechnung und Rechnungslegung; er hat daher auch eine Buchführungspflicht (Bay-ObLG NJW-RR 1988, 18, 19). - BayObLG, 21.03.1989 - BReg. 1b Z 14/88
Bestätigung der Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die …
Auszug aus BayObLG, 11.07.1996 - 2Z BR 45/96
Die bestandskräftig gewordene Entlastung des Verwalters hat in der Regel zwar die Bedeutung eines negativen Schuldanerkenntnisses hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche aus Verwalterhandlungen des bestimmten Jahres; dieses negative Schuldanerkenntnis bezieht sich jedoch nur auf solche Handlungen, die bei der Beschlußfassung bekannt oder bei zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 840 f.; BayObLGZ 1994, 98, 102; OLG Celle OLGZ 1983, 177, 179). - BayObLG, 31.03.1994 - 2Z BR 16/94
Überprüfung der Ermächtigung eines Mitberechtigten durch die übrigen, wenn ein …
Auszug aus BayObLG, 11.07.1996 - 2Z BR 45/96
Die bestandskräftig gewordene Entlastung des Verwalters hat in der Regel zwar die Bedeutung eines negativen Schuldanerkenntnisses hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche aus Verwalterhandlungen des bestimmten Jahres; dieses negative Schuldanerkenntnis bezieht sich jedoch nur auf solche Handlungen, die bei der Beschlußfassung bekannt oder bei zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 840 f.; BayObLGZ 1994, 98, 102; OLG Celle OLGZ 1983, 177, 179).
- OLG Hamm, 20.12.2007 - 15 W 41/07
Rechnungslegungspflicht des Verwalters
Vielmehr erfassen die Ansprüche sämtliche Unterlagen und Konten, in denen Vorgänge betreffend die Wohnungseigentumsanlage gebucht sind (BayObLG NJWE-MietR 1997, 14 f.). - BayObLG, 23.03.2001 - 2Z BR 6/01
Herausgabepflichten des ausgeschiedenen "Bauträger-Verwalters"
Dazu gehören alle Unterlagen, die aus der Geschäftsbesorgung für die Wohnungseigentümer entstanden sind (BayObLG WuM 1996, 661 f. m.w.N.). - BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 105/98
Gerichtliche Durchsetzung eines Rauchverbots, dass in einer Eigentümerversammlung …
(1) Die Entlastung des Verwalters wirkt rechtlich wie ein negatives Schuldanerkenntnis der Wohnungseigentümer (§ 397 Abs. 2 BGB ); etwaige Ersatzansprüche aus Handlungen des Verwalters in dem betreffenden Jahr, die bei der Beschlußfassung bekannt oder bei zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren, sind ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 1997, 2106/2108; BayObLG WUM 1996, 661 f. m.w.N.). - BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 153/98
Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums als Angelegenheiten der gemeinsamen …
aa) Die Entlastung des Verwalters wirkt rechtlich wie ein negatives Schuldanerkenntnis der Wohnungseigentümer (§ 397 Abs. 2 BGB ); etwaige Ersatzansprüche aus Handlungen des Verwalters in dem betreffenden Jahr, die bei der Beschlußfassung bekannt oder bei zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren, sind ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 1997, 2106/2108; BayObLG WuM 1996, 661 f. m.w.N.).