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   BayObLG, 14.08.1996 - 2Z BR 77/96   

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https://dejure.org/1996,3836
BayObLG, 14.08.1996 - 2Z BR 77/96 (https://dejure.org/1996,3836)
BayObLG, Entscheidung vom 14.08.1996 - 2Z BR 77/96 (https://dejure.org/1996,3836)
BayObLG, Entscheidung vom 14. August 1996 - 2Z BR 77/96 (https://dejure.org/1996,3836)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung einer Hauptsacheerledigung in Wohnungseigentumssachen; Rechtliche Ausgestaltung eines unter der aufschiebenden Bedingung einer Billigung der Jahresrechnung durch den Verwaltungsbeirat gefassten Eigentümerbeschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 20a; WEG § 28 Abs. 4
    Eigentümerbeschluß unter der aufschiebenden Bedingung einer Billigung durch den Verwaltungsbeirat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1996, 680
  • NJWE-MietR 1997, 15
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 29.08.1979 - BReg. 2 Z 40/79

    Streit über die Festsetzung des Geschäftswerts für Beschlussanfechtungen in einem

    Auszug aus BayObLG, 14.08.1996 - 2Z BR 77/96
    Maßgebend ist vielmehr ein Bruchteil davon (BayObLGZ 1979, 312/314 f.).
  • BayObLG, 07.03.1996 - 2Z BR 136/95

    Berücksichtigung von Balkonen, Loggien und Dachterrassen bei der Umlegung von

    Auszug aus BayObLG, 14.08.1996 - 2Z BR 77/96
    werden können (BayObLGZ 1996, 58/62), soweit sie den Verfahrensgegenstand erweitern.
  • BayObLG, 09.03.1995 - 2Z BR 16/95

    Prüfung von Amts wegen auf Erledigung in der Hauptsache

    Auszug aus BayObLG, 14.08.1996 - 2Z BR 77/96
    Sie erledigt sich dann, wenn ein Ereignis eintritt, das eine Änderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, so daß der Verfahrensgegenstand fortfällt und die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (BayObLG WuM 1995, 504 m.w.N.).
  • OLG Köln, 22.09.2004 - 16 Wx 142/04

    Genehmigung der Jahresrechnung unter einer aufschiebenden Bedingung

    So ist etwa ein genehmigender Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung vorbehaltlich einer Prüfung durch den Verwaltungsbeirat für rechtlich wirksam erachtet worden (BayObLG NJWE-MietR 1997, 15 = WE 1997, 153, 154).
  • OLG Hamm, 03.12.2002 - 15 W 340/02

    Zum Begriff des werdenden Wohnungseigentümers

    "Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit tritt eine Erledigung der Hauptsache bereits dann ein, wenn nach Einleitung des Verfahrens (zur Maßgeblichkeit dieses Zeitpunktes siehe BayObLG NJWE-MietR 1997, 15) ein Ereignis eintritt, das eine Änderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, so daß der Verfahrensgegenstand fortfällt und die Weiterführung des Verfahrens mit dem Ziel einer Sachentscheidung - keinen Sinn mehr hätte (vgl. BGH NJW 1982, 2505 = FamRZ 1982, 156, 157; …

    Sie führt dazu, daß die Feststellung der Erledigung der Hauptsache insbesondere nicht voraussetzt, daß der Antrag bei Anhängigkeit zulässig und begründet war (BayObLG WuM 1992, 568, 569; WE 1994, 153; NJWE-MietR 1997, 15; NZM 1998, 488, 489).

  • OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 191/99

    Beschwerdewert nach einseitiger Erledigungserklärung in WEG -Sachen

    Ein Teil der Rechtsprechung und Literatur meint, dass abweichend von zivilprozessualen Grundsätzen die Erledigung der Hauptsache bereits dann festzustellen sei, wenn infolge eines nach Anhängigkeit eingetretenen Ereignisses ein Rechtsschutzbegehren gegenstandslos wird, wobei die Frage der ursprünglichen Zulässigkeit und Begründetheit des Begehrens nur im Rahmen der flexiblen Kostenentscheidung nach § 47 WEG von Bedeutung sein könne (vg. BayObLG NZM 1998, 488; BayObLG WE 1995, 63; BayObLG WE 1997, 153 = WuM 1996, 722; OLG Hamm, FGPrax 1999, 48; Merle a.a.O. § 44 Rd. 99).
  • BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 165/97

    Grundsätze im Mahnverfahren gegen einen Wohnungseigentümer

    Im Wohnungseigentumsverfahren setzt die Feststellung der Hauptsacheerledigung ein nach Anhängigkeit des Verfahrens eingetretenes Ereignis voraus, das die Hauptsacheerledigung bewirkt hat (vgl. BayObLG WuM 1996, 722 ).
  • BayObLG, 19.02.1999 - 2Z BR 140/98

    Mündliche Verhandlung vor dem Beschwerdegericht in Wohnungseigentumssachen

    Nachdem sich die Antragsgegner mit dem Teilvergleich vom 25.7.1997 verpflichtet haben, die für einen Anschluß der Heizung sowie der Warm- und Kaltwasserversorgung erforderlichen Abzweigleitungen zu verlegen und dies offenbar bereits geschehen ist, könnte der Eigentümerbeschluß gegenstandslos geworden und auch insoweit die Erledigung der Hauptsache eingetreten sein (vgl. BayObLG WuM 1996, 722/723).
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