Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.02.1996 - 16 U 43/95   

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OLG Köln, 26.02.1996 - 16 U 43/95 (https://dejure.org/1996,3090)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.02.1996 - 16 U 43/95 (https://dejure.org/1996,3090)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Februar 1996 - 16 U 43/95 (https://dejure.org/1996,3090)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Laufzeit eines Vertrages über Breitbandkabelanschluß

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 133, 157
    Laufzeit eines Vertrages über Breitbandkabelanschluß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung von Verträgen nach allgemeinen Regeln hinsichtlich der Laufzeit eines Vertrages über Breitbandkabelanschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 751
  • NJWE-MietR 1997, 155 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.01.1992 - IV ZR 59/91

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Rentenbezug des Versicherungsnehmers in

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.1996 - 16 U 43/95
    Dem Landgericht ist auch darin zu folgen, daß die durch die Unwirksamkeit der Kündigungsregelung entstandene Vertragslücke im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen ist, weil das Gesetz für den vorliegenden Vertrag sui generis keine geeignete Regelung enthält und ein ersatzloses Wegfallen jeder Kündigungsregelung nicht interessengerecht wäre (vgl. BGH NJW 1992, 1164 f.).
  • BGH, 24.01.1979 - VIII ZR 56/78

    Anforderungen an die Auslegung eines Mietvertrages - Voraussetzungen für das

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.1996 - 16 U 43/95
    Beim normalen Mietvertrag über gewerbliche Räume entspricht es der Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW 1979, 1404 f.), daß der Vermieter auch ohne besondere Regelung gehalten ist, den Mieter gegen Konkurrenz im selben Hause zu schützen.
  • BGH, 10.02.1993 - XII ZR 74/91

    Langfristige Bindung an Breitbandkabelanschluß

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.1996 - 16 U 43/95
    Dieser Gesichtspunkt hat dazu geführt, daß der BGH im Verhältnis des Anbieters von Breitbandkabelanschlüssen zum Anschlußkunden eine Vertragslaufzeit von 144 Monaten als rechtlich unbedenklich angesehen hat (vgl. NJW 1993, 1133 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 21.09.1984 - 17 S 224/83
    Auszug aus OLG Köln, 26.02.1996 - 16 U 43/95
    Zwischen den Parteien ist ein Vertragsverhältnis eigener Art (ebenso LG Frankfurt NJW 1985, 1228) zustande gekommen, wonach die Beklagte der Klägerin entsprechend den schriftlichen Erklärungen vom 10.12.1987 die ihr gehörigen sechs Mehrfamilienhausgrundstücke zwecks Anbringung aller Vorrichtungen für die Herstellung von Breitbandkabelanschlüssen zur Verfügung stellte und die Klägerin hiervon Gebrauch machte, soweit die Mieter der Beklagten solche Anschlüsse bei ihr bestellten, was ursprünglich bei 46 Mietern der Fall war.
  • BGH, 08.05.2015 - V ZR 62/14

    Grundstücksnutzung durch einen Telekommunikationsdienstleistungsanbieter: Bindung

    Von anderer Seite wird diese Einordnung abgelehnt (KG, Grundeigentum 2002, 1059 f.; OLG Brandenburg, NZM 2001, 444 f. ; OLG Köln, NJW-RR 1997, 751 f.; LG Frankfurt am Main, NJW 1985, 1228, 1229; vgl. auch OLG Düsseldorf, MDR 1976, 142; Demmel in Manssen, Telekommunikations- und Multimediarecht, 4. Erg.-Lief. 6/01, C § 41/§ 10 TKV Rn. 7).
  • OLG Köln, 22.03.1996 - 20 U 169/95

    Grenzen der Zulässigkeit eines Wettbewerbsverbots

    Der Beklagte kann im vorliegenden Zusammenhang gegenteiliges auch nicht aus der vom ihm zitierten Entscheidung des OLG K. ( vom 26.02.1996 - 16 U 43/95- ) herleiten.
  • OLG Köln, 16.07.2002 - 22 U 13/02
    Die Beklagte kann sich insbesondere nicht zu ihren Gunsten auf das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 26.2.1996 - 16 U 43/95 - berufen, worin in dem konkreten Fall im Rahmen einer ergänzenden Vertragsauslegung eine Vertragslaufzeit von lediglich 12 Jahren als angemessen betrachtet wurde.
  • OLG Naumburg, 17.02.2000 - 2 U 44/99

    Recht auf Mietminderung bei Verstoß gegen eine bestehende

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  • KG, 16.05.2002 - 8 U 7764/00

    Übergang einer Vereinbarung über die Gestattung der Aufstellung einer

    Der Senat schließt sich allerdings mit dem Landgericht der Auffassung an, dass das vorliegende Rechtsverhältnis nicht als Mietvertrag qualifiziert werden kann (ebenso zu vergleichbaren Fallgestaltungen: LG Frankfurt, NJW 1985, 1228; OLG Brandenburg, NZM 2001, 444 ; OLG Düsseldorf, MDR 1976, 142; OLG Köln, NJW-RR 1997, 751; LG Frankfurt/Oder, Urteil v. 28.4.00 - 31 O 127/99).
  • OLG Köln, 20.07.2000 - 18 U 20/00
    Der Senat teilt die Ansicht des 16. Senates (vgl. Urteil vom 26.2.1996 -16 U 43/95-, Bl. 12 ff. d.A.), daß es sich letztlich um einen gesetzlich nicht geregelten Vertrag sui generis handelt, dessen Besonderheit darin besteht, daß es den Beklagten im Gegenzug für die Gebrauchsüberlassung des Grundstückes zum Vorteil gereicht, daß sich durch die mit Hilfe der Investitionen der Klägerin geschaffene Möglichkeit eines Kabelanschlusses der Mietwert der Wohnungen der Beklagten erhöhte.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.01.1997 - 24 U 94/96   

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OLG Düsseldorf, 09.01.1997 - 24 U 94/96 (https://dejure.org/1997,11760)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.01.1997 - 24 U 94/96 (https://dejure.org/1997,11760)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Januar 1997 - 24 U 94/96 (https://dejure.org/1997,11760)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 648
  • NJWE-MietR 1997, 155 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 03.07.2007 - 2 W 56/07

    Entfallen der vertraglich vereinbarten Betriebspflicht bei Verlusten auf Grund

    Ein Grund für eine einstweilige Verfügung fehlt im Streitfall auch nicht, weil anzunehmen wäre, dass die nach § 888 ZPO zu bewirkende Zwangsvollstreckung (vgl. Senat NJW-RR 1996, 585; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 648) bei der Verfügungsbeklagten zu 1 wegen Unmöglichkeit nicht zur Verhängung von Zwangsmitteln führen könnte (vgl. hierzu OLG Karlsruhe MDR 2007, 577; OLG Hamm NJW-RR 1988, 1087; OLG Stuttgart MDR 2006, 293; vgl. auch OLG Celle MDR 1998, 923).
  • OLG Stuttgart, 12.12.2011 - 2 W 59/11

    Prozessvergleich im Verfügungsverfahren: Erforderlichkeit einer nachträglichen

    Eine Vollstreckung der im Vollstreckungsvergleich strafbewehrt titulierten Unterlassungsverpflichtung und damit auch schon die Androhung einer solchen Vollstreckung setze hiernach grundsätzlich voraus, dass der Unterlassungsschuldner gegen den Titel bereits einmal zuwidergehandelt habe (OLG Karlsruhe B. v. 28.12.2001 - 6 W 101/01 = BeckRS 2001 30230020; zust. Büscher a.a.O. § 12, 383, der sich insoweit auch auf OLG Hamburg MDR 2006, 742 beruft, bei dem aber ein Verzicht gerade unstreitig war; vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 648, 649/50).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2000 - 24 W 49/00

    Betriebspflicht des Mieters nach fristloser Kündigung

    Es handelt sich um eine selbständige Leistungsverpflichtung, deren Erfüllung der Vermieter (notfalls auch im Wege der einstweiligen Verfügung) durchsetzen kann (Senat, Urteil vom 9. Januar 1997 - 24 U 94/96 unter Nr. 1. 1, insoweit in NJW-RR 1997, 648 nicht abgedruckt; OLG Düsseldorf - 10. ZS - ZMR 1999, 171; Jendrek, aaO; Peters/Welkerling, aaO; Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Aufl. Rn. 655; Bub/Treier/Scheuer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl. Anm. III. A Rn. 939).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.1998 - 10 W 93/98

    Auslegung einer formularmäßigen Gebrauchs- und Betriebspflicht des Mieters

    Nach - soweit ersichtlicb - einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. z.B. BGH NJW-RR 1992, 1032 = ZMR 1992, 294 ; OLG Düsseldorf - 24. Zivilsenat - NJW-RR 1997, 648; Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen, Miet-Pacht- und Leasingrechts, 7. Aufl., Rdn. 649 ff; Fritz, Gewerberaummietrecht, 2. Aufl., Rdn. 157 und 234), kann im Falle der Vermietung von Geschäftsraum eine Gebrauchs- und Betriebspflicht auch formularmäßig wirksam vereinbart werden.
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   OLG Düsseldorf, 21.08.1996 - 9 U 269/94   

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OLG Düsseldorf, 21.08.1996 - 9 U 269/94 (https://dejure.org/1996,19667)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.08.1996 - 9 U 269/94 (https://dejure.org/1996,19667)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. August 1996 - 9 U 269/94 (https://dejure.org/1996,19667)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJWE-MietR 1997, 155
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