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   VGH Hessen, 18.11.1996 - 4 TG 2986/95   

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VGH Hessen, 18.11.1996 - 4 TG 2986/95 (https://dejure.org/1996,3267)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.11.1996 - 4 TG 2986/95 (https://dejure.org/1996,3267)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. November 1996 - 4 TG 2986/95 (https://dejure.org/1996,3267)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Verwaltungsvollstreckung: Befolgungsfrist - Vollstreckungsfrist; Verstoß gegen Zweckentfremdungsverbot durch Leerstand von Wohnraum - Vollstreckungsmaßnahmen trotz Verlust des Eigentums - Beitreibung von Zwangsgeld trotz fehlender Wiederholungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 156 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 1140 (Ls.)
  • DVBl 1997, 678 (Ls.)
  • NJWE-MietR 1997, 164
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 25.09.1995 - 14 UE 325/91

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Prostitutionsförderung; Nichtigkeit einer

    Auszug aus VGH Hessen, 18.11.1996 - 4 TG 2986/95
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats und weicht, wie der Große Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluß vom 5. Juli 1996 - 31 GS 1148/96 - festgestellt hat, auch nicht von der Rechtsprechung des 14. Senats ab, der allerdings der Auffassung ist, dass dann, wenn in der in demselben Bescheid enthaltenen Grundverfügung das Wirksamwerden der dem Betroffenen auferlegten Verpflichtung auf einen bestimmten Zeitpunkt nach Erlaß des Bescheides zeitlich hinausgeschoben ist, eine zusätzliche Vollstreckungsfrist gesetzt werden muß (Urteil vom 25.09.1995 - 14 UE 325/91 -, GewArch. 1996, 210 bis 211).
  • VGH Hessen, 04.07.1980 - IV OE 27/79

    Festsetzung von Zwangsgeld bei einer Verpflichtung zur Einstellung von

    Auszug aus VGH Hessen, 18.11.1996 - 4 TG 2986/95
    Die in der Rechtsprechung umstrittene Frage, ob die Vollstreckung wegen eines Verstoßes gegen eine vollstreckbare Grundverfügung dann einzustellen ist, wenn eine weitere Zuwiderhandlung u. a. wegen Erledigung der Verfügung nicht mehr möglich ist, hat der Senat für ein Bauverbot, das durch die Vollendung der Bauarbeiten gegenstandslos geworden ist, verneint (Hess. VGH, U. v. 04.07.1980 - IV OE 27/79 - BRS 36 Nr. 212).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1992 - 4 A 3840/91

    Verhältnismäßigkeit eines Zwangsgeldes; Höchstbetrag eines Zwangsgeldes;

    Auszug aus VGH Hessen, 18.11.1996 - 4 TG 2986/95
    Entscheidend ist allein, dass der Verstoß gegen eine vollziehbare Ordnungsverfügung nach der Androhung und während der Zeit, in der das Verbot noch galt, erfolgt ist (ebenso OVG Münster, U. v. 30.09.1992 - 4 A 3840/91 - NVwZ-RR 1993, 671; a.A. OVG Lüneburg, U. v. 14.02.1990 - 4 L 78/89 - AS Bd. 41 S. 492).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.02.1990 - 4 L 78/89

    Zwangsgeld; Unterlassungsgebot; Beitreibung; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus VGH Hessen, 18.11.1996 - 4 TG 2986/95
    Entscheidend ist allein, dass der Verstoß gegen eine vollziehbare Ordnungsverfügung nach der Androhung und während der Zeit, in der das Verbot noch galt, erfolgt ist (ebenso OVG Münster, U. v. 30.09.1992 - 4 A 3840/91 - NVwZ-RR 1993, 671; a.A. OVG Lüneburg, U. v. 14.02.1990 - 4 L 78/89 - AS Bd. 41 S. 492).
  • VGH Hessen, 08.07.1982 - IV TH 40/82
    Auszug aus VGH Hessen, 18.11.1996 - 4 TG 2986/95
    Sie ermöglicht dem Pflichtigen bei ausreichender Bemessung, rechtzeitig Rechtsschutz zu erlangen und seine Verpflichtung zu erfüllen (Hess. VGH, Beschluß vom 08.07.1982 - IV TH 40/82 - HessVGRspr. 1983, 6 f.; Urteil vom 27.10.1995 - 4 UE 1422/95 -).
  • VGH Hessen, 28.10.1997 - 4 UE 3676/95

    Anordnung der Beseitigung einer Einfriedungsmauer im Außenbereich; Androhung der

    Sie ermöglicht dem Pflichtigen bei ausreichender Bemessung, rechtzeitig Rechtsschutz zu erlangen und seine Verpflichtung zu erfüllen (Hess. VGH, Beschluß vom 8.07.1982 - IV TG 40/82 - HessVGRspr. 1983, 6 f; Urteil vom 27.10.1995 - 4 UE 1422/95 - Beschluss vom 18.11.1996 - 4 TG 2986/95 -).

    Nach alledem ist den Anforderungen des § 69 Abs. 1 und 2 HessVwVG genügt, wenn in einem Bescheid, der eine Verfügung mit Zwangsmittelandrohung enthält, eine entsprechende Frist gesetzt ist, gleichgültig ob diese als Teil der Grundverfügung materiell-rechtlich oder als Vollstreckungsfrist formuliert ist (Hess. VGH, B. v. 18.11.1996 - 4 TG 2986/95 -, HessVGRspr. 1997 S. 49; wie U. v. 26.09.1996 - 4 UE 434/95 -).

  • VG Minden, 22.07.1998 - 3 K 3471/97

    Rechtmäßigkeit der behördlichen Beitreibung ausstehender Zwangsgelder durch

    vgl. OVG NW, Urteil vom 21. Dezember 1988, a.a.O. m.w.N.; Urteil vom 30. September 1992, a.a.O.; Beschluß vom 10. Juli 1995 - 5 B 1353/95 - und Beschluß vom 18. Juli 1996, a.a.O.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof (Hess. VGH), Beschluß vom 18. November 1996 - 4 TG 2986/95 -, S. 7 f. des Entscheidungsumdrucks; Bettermann, DVBl. 1969, S. 120.

    Dementsprechend hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof, Beschluß vom 18. November 1996 - 4 TG 2986/95 -, die Vollstreckung eines Zwangsgeldes, das zur Durchsetzung eines Wohnnutzungsgebotes festgesetzt worden war, nach Erledigung der Verfügung ausdrücklich für zulässig erklärt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2002 - 14 A 4584/98

    Beitreibung angedrohter und festgesetzer Zwangsgelder zur Durchsetzung der

    Hess.VGH, Beschluss vom 18.11.1996 - 4 TG 2986/95 -, NJWE-MietR 1997, 164 = HessVG- Rspr. 1997, 49; zur Durchsetzung eines Anschluss- und Benutzungszwanges, vgl. BayObLG, Urteil vom 25.5.1999 - 2 Z RR 670/98 -, NVwZ-RR 1999, 785.
  • VGH Hessen, 12.03.1996 - 14 TG 84/96

    Fehlen einer Fristbestimmung in einer unselbständigen Zwangsmittelandrohung, wenn

    Für den hier vorliegenden Fall, in dem eine Fristsetzung zwar nicht in der Zwangsmittelandrohung selbst, sondern eine Fristbestimmung in der im gleichen Bescheid enthaltenen Grundverfügung erfolgt ist, vertritt der 4. Senat des Hess. VGH dagegen in ständiger Rechtsprechung seit seinem Beschluß vom 14. Juli 1982 - IV TH 40/82 - (HessVGRspr. 1983 S. 40) die Auffassung, daß dies ausreiche, um gemäß § 69 Abs. 2 HVwVG rechtzeitig Rechtsschutz zu erlangen, und daß dadurch die Frist in Erfüllung der Voraussetzung des § 69 Abs. 1 Nr. 2 HVwVG "verbunden mit der Androhung" gesetzt worden sei (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 12. Januar 1996 - 4 TG 2986/95 -), so daß jedenfalls eine offenkundige Fehlerhaftigkeit einer solchen ohne eigene Fristsetzung erfolgten unselbständigen Zwangsmittelandrohung nicht anzunehmen ist.
  • VG Kassel, 23.02.2004 - 2 G 132/04

    Fristerneuerungspflicht bei Zwangsgeldandrohung nach Fristablauf oder Erledigung

    Eine solche auf die Grundverfügung bezogene Frist genügt grundsätzlich auch den Anforderungen von § 69 Abs. 1 Nr. 2 HVwVG (ständige Rechtsprechung des 4. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, z. B. Be-schluss vom 14.07.1982 - IV TH 40/82 -, HessVGRspr. 1983, 40; Urteil vom 26.09.1996 - 4 UE 434/95 -, NVwZ-RR 1998, 76; Beschluss vom 18.11.1996 - 4 TG 2986/95 -., ESVGH 47, 156).
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Rechtsprechung
   VG Berlin, 18.12.1996 - 19 A 1325.96   

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VG Berlin, 18.12.1996 - 19 A 1325.96 (https://dejure.org/1996,12946)
VG Berlin, Entscheidung vom 18.12.1996 - 19 A 1325.96 (https://dejure.org/1996,12946)
VG Berlin, Entscheidung vom 18. Dezember 1996 - 19 A 1325.96 (https://dejure.org/1996,12946)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zwangsgeldandrohung; Rechtsschutzbedürfnis im sog. gestreckten Verwaltungsvollstreckungsverfahren; Bestimmmung einer Frist zur Erfüllung einer Verpflichtung; Notwendigkeit einer gesetzlichen Vollziehbarkeit ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sanierungsgenehmigung; Mietobergrenzen; Grundverfügung; aufschiebende Wirkung; Widerspruch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 1144 (Ls.)
  • NJWE-MietR 1997, 164
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Berlin, 28.07.2000 - 19 A 345.99

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Zwangsmittelandrohung wegen Nichterfüllung

    Wirtschaftlich einschneidende belastende Regelungen sind als wesentlicher Inhalt in den Verwaltungsakt selbst so aufzunehmen, dass dieser aus sich heraus verständlich ist und als Vollstreckungsgrundlage dienen kann (vgl. bereits Beschluss der Kammer vom 18. Dezember 1996 - VG 19 A 1325.96 -, GE 1997, S. 191).

    Rechtliche Bedenken ergeben sich auch im Hinblick auf die fehlende zeitliche und sachliche Bestimmtheit der Auflage (vgl. bereits Beschluss vom 18. Dezember 1996 -VG 19 A 1325.96-, GE 1997, S. 191).

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