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OLG Köln, 14.02.1996 - 11 U 233/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
RVO § 539
Kindergarten Kinderhort - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterscheidung zwischen Kindergärten und Kinderhorten nach den maßgeblichen gesetzlichen Regelungen; Erstreckung der Bestimmung des § 539 Abs. 1 Nr. 14a Reichsversicherungsordnung (RVO) auf einen Hort
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Keine Haftungsfreistellung bei Kinderhortkindern nach §§ 636, 637 RVO - Abgrenzung zwischen Kindergärten und Kinderhorten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVO § 539
Zur Anwendung des § 636 RVO auf Personen verschiedener Einrichtungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 22.06.1995 - 8 O 106/94
- OLG Köln, 14.02.1996 - 11 U 233/95
- OLG Köln, 08.12.1999 - 11 U 233/95
Papierfundstellen
- NJWE-VHR 1996, 134
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 02.06.1994 - C-414/92
Solo Kleinmotoren / Boch
Auszug aus OLG Köln, 14.02.1996 - 11 U 233/95
Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob der Bescheid vom 23. November 1992 auch im Verhältnis zum Beklagten bindend ist und ob der Beklagte insbesondere an dem Verfahren beteiligt werden mußte und beteiligt worden ist (vgl. hierzu BGH NJW 1995/2038). - BGH, 01.07.1986 - VI ZR 294/85
Beweislast für Bewußtlosigkeit des deliktisch in Anspruch genommenen Schädigers
Auszug aus OLG Köln, 14.02.1996 - 11 U 233/95
Richtig ist allerdings, daß die Haftung voraussetzt, daß ein menschliches Tun gegeben ist, das der Bewußtseinskontrolle und Willenslenkung unterliegt und somit beherrschbar und auch vermeidbar ist (vgl. BGHZ 39/193, 106; 98/135, 137;… Larenz-Canaris Schuldrecht 2. Teil 13. Aufl. § 75 II 1).
- OLG Köln, 08.12.1999 - 11 U 233/95
Kein Verschulden eines Kindes bei Schlag gegen Biene oder Wespe
Das Landgericht hat die Klage durch das angefochtene Urteil abgewiesen, der Senat hat auf die Berufung des Klägers durch Grund- und Teilurteil vom 14.02.1996 (veröffentlicht in NJWE-VHR 1996, 134) den Schmerzensgeldanspruch des Klägers dem Grunde als gerechtfertigt erkannt und der Feststellungsklage stattgegeben.