Rechtsprechung
LG Heilbronn, 24.10.1995 - 3 O 2648/94 I |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- AOPA-Arbeitskreis der Fliegenden Juristen und Steuerberater , S. 10 (Leitsatz)
Haftung des Ballonführers sowie des Luftfrachtführers - Ersatz immaterieller Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format
Papierfundstellen
- NJWE-VHR 1996, 199
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG München, 27.06.1989 - 5 U 2747/88
Schadensersatz pflicht des Luftfrachtführer für Schäden eines Fluggast, die …
Auszug aus LG Heilbronn, 24.10.1995 - 3 O 2648/94
Keine grobe Fahrlässigkeit allein schon dann, wenn vor Fahrtantritt keine allgemeine umfassende Aufklärung erfolgt (entgegen OLG München vom 27.06.1989 - NJW-RR 1991, 420 ff.).
- OLG Karlsruhe, 01.04.2004 - 12 U 83/04
Körperverletzung bei Fallschirm-Tandemsprung: Haftungsbeschränkung für die Leute …
Zu den - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht zum Zuge kommenden - Beschränkungen der Haftung nach §§ 44 ff LuftVG zählt auch der Ausschluss des Ersatzes immaterieller Schäden (OLG Hamm ZLW 2002, 111; LG Heilbronn NJWE-VHR 1996, 199;… Giemulla, a.a.O. § 48 Rdn.10;… Geigel, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl, Kap. 29 Rdn. 52).