Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 03.12.1996 - 5 U 104/96 |
Versteifung der Großzehe I
§ 823 Abs. 1 BGB, zum Umfang der Aufklärungspflicht bei Hallux-valgus-Operation)
Volltextveröffentlichungen (3)
- medizinrechtsiegen.de
Arzthaftung: Aufklärung über Versteifungsrisiko vor operativer Korrektur
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Aufklärungsmangel, Chirurgie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 10.05.1996 - 8 O 3412/94
- OLG Oldenburg, 03.12.1996 - 5 U 104/96
Papierfundstellen
- NJWE-VHR 1997, 134
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.12.1987 - VI ZR 32/87
Aufklärungspflicht des Arztes bei erhöhtem Risiko einer Komplikation
Auszug aus OLG Oldenburg, 03.12.1996 - 5 U 104/96
Ferner sind bei Operationen, die nicht zur Abwendung einer akuten oder auch nur schwerwiegenden Gefahr erforderlich sind und sogar noch die Gefahr der Zustandsverschlechterung in sich bergen, an die Aufklärungspflichten des Arztes verschärfte Anforderungen im Sinne einer detaillierten, für den medizinischen Laien verständlichen Darlegung der Chancen und Risiken zu stellen (vgl. BGH, VersR 1988, 493 f.). - BGH, 06.11.1990 - VI ZR 8/90
Aufklärungspflicht vor kosmetischer Operation
Auszug aus OLG Oldenburg, 03.12.1996 - 5 U 104/96
Das ist insbesondere für Eingriffe anerkannt, die wie hier wesentlich auch aus kosmetischen Gründen veranlasst sind (vgl. nur BGH, VersR 1991, 227 ).
- OLG Hamm, 17.03.2015 - 28 U 208/13
Beratungspflichten eines Rechtsanwalts bei Abschluss eines Vergleichs in einer …
OLG Oldenburg, Urt. 5 U 104/96 vom 03.12.1996: 5.000,00 EUR Schmerzensgeld und immaterieller Vorbehalt bei fehlerhafter Operation an der linken Großzehe, die versteift werden musste mit erheblichen Einschränkungen beim Stehen und Gehen sowie im beruflichen Bereich. - OLG Zweibrücken, 26.01.2022 - 1 U 188/20
Schmerzensgeldanspruch bei Brüchen an Großzehen und Mittelfußknochen
Hiervon ist bei den vorgerichtlich gezahlten 10.000 ? auszugehen (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 03.12.1996, Az. 5 U 104/96; OLG Frankfurt, Urteil vom 31.05.2012, Az. 16 U 169/11; OLG Hamm, Urteil vom 09.11.1998, Az. 32 U 137/98; jeweils Juris). - OLG Oldenburg, 25.03.1997 - 5 U 186/96
Anhörung des Arztes bei Zweifeln an einer dokumentationsgerechten Aufklärung; …
Das ist insbesondere bei Eingriffen anerkannt, die - wie hier - auch aus kosmetischen Gründen begehrt werden (BGH VersR 1991, 227; zuletzt Senat - Urteil vom 03.12.1996 - 5 U 104/96 - zur Veröffentlichung in NJW - EV vorgesehen).
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 02.01.1997 - 14 U 10/96 |
Oberkieferprothesengestaltung
§ 823 BGB, Aufklärungspflicht über verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten der Prothese
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJWE-VHR 1997, 134
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Oldenburg, 28.02.2007 - 5 U 147/05
Verpflichtung zur Durchführung von Allergietests vor dem Einbringen von …
Schon im Hinblick darauf lassen die Ausführungen des Privatgutachters Dr. R... den Schluss nicht zu, dass die vom Beklagten eingegliederten Prothesen tatsächlich nicht passgenau gefertigt und eingesetzt worden sind (vgl. dazu Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 2.1.1997, Az. 14 U 10/96, AHRS II 2695/137); unter diesen Umständen vermag die Vernehmung von Dr. R... zu einer weiteren Sachverhaltsaufklärung nicht beizutragen.So ist etwa auch das Oberlandesgericht Stuttgart sachverständig beraten zu dem Ergebnis gelangt, dass Allergietests vor der Einbringung von Zahnersatz ohne hinreichende konkrete Anhaltspunkte für Unverträglichkeitsreaktionen nicht notwendig sind (Urteil vom 2.1.1997, Az. 14 U 10/96, AHRS II 2695/137; ähnlich Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 9.6.1999, AHRS II 6562/183).
- OLG Naumburg, 05.04.2004 - 1 U 105/03
Verpflichtung des Zahnarztes zur Äuflklärung über verschieden in Betracht …
Zur Aufklärung über die Art des Eingriffs gehört u.a. dann auch eine Aufklärung über Behandlungsalternativen, wenn eine echte Alternative mit gleichwertigen Chancen, aber andersartigen Beanspruchungen des Patienten bzw. Risiken für den Patienten besteht (…vgl. allgemein nur Spindler in: Bamberger/ Roth, Komm. z. BGB, 2003, § 823 Rn. 625, 628 m.w.N.; für die Aufklärungspflicht über Behandlungsalternativen bei der Versorgung mit Zahnersatz vgl. OLG Köln VersR 1999, 1498, 1499; OLG Stuttgart NJWE-VHR 1997, 134; dass. VersR 2002, 1286, 1287).