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   OLG Stuttgart, 10.11.1995 - 2 U 124/95   

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https://dejure.org/1995,12678
OLG Stuttgart, 10.11.1995 - 2 U 124/95 (https://dejure.org/1995,12678)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.11.1995 - 2 U 124/95 (https://dejure.org/1995,12678)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. November 1995 - 2 U 124/95 (https://dejure.org/1995,12678)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gewerblicherrechtsschutz.pro (Rechtsprechungsübersicht)

    Zertifizierungen "Made in Germany” könnten lange Gesichter produzieren

  • it-recht-kanzlei.de (Auszüge)

    Made in Germany - oder doch nicht? Die Zulässigkeitskriterien für die Herkunftsangabe nach der Rechtsprechung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG § 3

Papierfundstellen

  • NJWE-WettbR 1996, 53
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 16/14

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung durch die Werbung für Kondome mit "Made in

    aa) Da der Verkehr das Phänomen der internationalen Arbeitsteilung kennt, erwartet er im Allgemeinen nicht, dass alle Produktionsvorgänge am selben Ort stattfinden (OLG Stuttgart, NJWE-WettbR 1996, 53, 54; GroßKomm. UWG/Lindacher, 2. Aufl., § 5 Rn. 548; Helm in Gloy/Loschelder/Erdmann, Wettbewerbsrecht, 4. Aufl., § 73 Rn. 35).

    Danach ist es für die Richtigkeit der Angabe "Made in Germany" notwendig, aber auch ausreichend, dass die Leistungen in Deutschland erbracht worden sind, durch die das zu produzierende Industrieerzeugnis seine aus Sicht des Verkehrs im Vordergrund stehenden qualitätsrelevanten Bestandteile oder wesentlichen produktspezifischen Eigenschaften erhält (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 1973 - I ZR 33/72, GRUR 1973, 594, 595 = WRP 1973, 407 - Ski-Sicherheitsbindung; OLG Frankfurt, GRUR 1991, 690 - Werbung mit West-Germany; OLG Stuttgart, NJWE-WettbR 1996, 53, 54; OLG Düsseldorf, WRP 2011, 939, 940 - Produziert in Deutschland; OLG Köln, WRP 2014, 1082 Rn. 15 - Schmiedekolben "Made in Germany").

    Sie entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung, die in der Angabe "Made in Germany" einen Hinweis auf die mit der Warenfertigung zusammenhängenden Produktionsschritte sieht (vgl. OLG Stuttgart, NJWE-WettbR 1996, 53, 54; OLG Düsseldorf, WRP 2011, 939, 940 - Produziert in Deutschland; OLG Köln, WRP 2014, 1082, 1084 - Schmiedekolben "Made in Germany").

  • OLG Stuttgart, 10.03.2016 - 2 U 63/15

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Herkunftsangaben für Kulturchampignons

    Anders als bei industriellen Fertigungsprodukten (dazu BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - I ZR 16/14, WRP 2015, 452, bei juris Rz. 15 - KONDOME "Made in Germany"; OLG Stuttgart, NJWE-WettbR 1996, 53, 54) ist es dem maßgebenden Durchschnittsverbraucher nicht bekannt, dass es im Bereich unverarbeiteter pflanzlicher Lebensmittel grenzüberschreitende Produktionsprozesse gibt.

    Für die Richtigkeit einer Angabe, die auf eine Herkunft der Ware aus Deutschland hinweist, ist es in jenem Segment notwendig, aber auch ausreichend, dass die Leistungen in Deutschland erbracht worden sind, durch die das zu produzierende Industrieerzeugnis seine aus Sicht des Verkehrs im Vordergrund stehenden qualitätsrelevanten Bestandteile oder wesentlichen produktspezifischen Eigenschaften erhält (BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - I ZR 16/14, WRP 2015, 452, bei juris Rz. 16 - KONDOME "Made in Germany", m.w.N.; OLG Stuttgart, NJWE-WettbR 1996, 53, 54; OLG Düsseldorf, WRP 2011, 939, 940 - Produziert in Deutschland; OLG Köln, WRP 2014, 1082, Rn. 15 - Schmiedekolben "Made in Germany").

  • OLG Köln, 13.06.2014 - 6 U 156/13

    Irreführung durch Bewerbung eines Produkts mit "Made in Germany"

    Nach der Rechtsprechung (BGH, MDR 1973, 650 f. - Ski-Sicherheitsbindung; OLG Hamm, MPR 2013, 68 ff. [Kondome]; OLG Düsseldorf, GRUR-Prax 2011, 280 [Besteckset]; OLG Stuttgart, NJWE-WettbR 1996, 53) ist es in Übereinstimmung mit der Literatur (Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., § 5 Rn. 4.83 ff.; Mey/Eberli, "Made in Germany" im europäischen und internationalen Kontext, GRUR-int 2014, 321 ff.; Dück, Kriterien für eine geographisch korrekte Benutzung von "Made in Germany", GRUR 2013, 576 ff.; Klein/Sieger, "Made in EU", "Germany" oder die deutsche Flagge - Alternativen zu "Made in Germany"?, GRUR-Prax 2013, 57 ff.; Slopek, Schwarz, rot, bunt - wie "deutsch" muss ein Produkt "Made in Germany" sein?, GRUR-Prax 2011, 291 f.) für die Bezeichnung "Made in Germany" nicht erforderlich, dass die Ware zu 100 %, vom gedanklichen Entwurf bis zur endgültigen Fertigstellung, in Deutschland produziert wird.
  • LG Düsseldorf, 14.07.2010 - 2a O 12/10

    Hinweise "Made in Germany" und "Produziert in Deutschland" ist bei Fertigung des

    Daher ist die Angabe "Made in Germany" irreführend, wenn zahlreiche wesentliche Teile eines Geräts aus dem Ausland kommen, es sei denn, dass die Leistungen in Deutschland erbracht worden sind, die für jene Eigenschaften der Ware ausschlaggebend sind und die für die Wertschätzung des Verkehrs im Vordergrund stehen (OLG Stuttgart NJWE-WettbR 1996, 53, 54 und zu allem Vorstehenden, Köhler/Bornkamm-Bornkamm, UWG, 28. Auflage, § 5, Rn. 4.84).
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