Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 15.05.1997

Rechtsprechung
   BGH, 11.03.1997 - KVR 39/95   

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https://dejure.org/1997,617
BGH, 11.03.1997 - KVR 39/95 (https://dejure.org/1997,617)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1997 - KVR 39/95 (https://dejure.org/1997,617)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1997 - KVR 39/95 (https://dejure.org/1997,617)
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NJW auf CD-ROM

§ 16 GWB, Preisbindung

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Verlagserzeugnisses i. S. d. § 16 Gesetz gegen Wettberwerbsbeschränkungen (GWB) - Bedeutung der Art und Weise der Herstellung für den Begriff des Verlagserzeugnisses - Abstellen auf eine mit den herkömmlichen Verlagserzeugnissen übereinstimmende ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    NJW auf CD-ROM

    § 16 GWB

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zulässigkeit von Preisbindungsvereinbarungen für CD-ROM-Produkte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 16
    "NJW auf CD-ROM"; Preisbindung für CD-ROM-Version einer Fachzeitschrift

  • rechtsportal.de

    GWB § 16
    "NJW auf CD-ROM"; Preisbindung für CD-ROM-Version einer Fachzeitschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof läßt Preisbindung für Text-CD-ROM zu

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    BGH entscheidet über Verbot von Preisbindungsvereinbarungen für CD-ROM-Produkte

Besprechungen u.ä. (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 135, 74
  • NJW 1997, 1911
  • NJW-RR 1997, 1330 (Ls.)
  • ZIP 1997, 1082
  • MDR 1997, 867
  • GRUR 1997, 677
  • NJ 1997, 391
  • WM 1997, 1501
  • DB 1997, 1324
  • afp 1997, 703
  • NJWE-WettbR 1997, 214 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.01.1977 - KVR 3/76

    Unzulässigkeit einer Preisbindung für Waren (Briefmarkenalben und Zubehör) -

    Auszug aus BGH, 11.03.1997 - KVR 39/95
    So wurde in der Entscheidung "Briefmarkenalben" (BGH, Beschl. v. 18.1.1977 - KVR 3/76, WuW/E 1463, 1464 = GRUR 1977, 506, 507) im Rahmen einer Gesamtbetrachtung auch auf die Herstellungsweise abgestellt und hervorgehoben, daß die Vordruckalben, die Gegenstand jener Entscheidung waren, ebenfalls durch ein graphisches, photographisches oder photomechanisches Verfahren vervielfältigt werden (vgl. auch BGH WuW/E 2166, 2167 = GRUR 1985, 933, 935 - Schulbuch-Preisbindung).

    c) Für die Bestimmung des Begriffs des Verlagserzeugnisses hat der Senat in der Vergangenheit der Frage eine maßgebende Bedeutung beigemessen, ob das in Rede stehende Produkt über den traditionellen Buchhandel vertrieben wird (BGHZ 46, 74, 82, 84 - Schallplatten I; BGH WuW/E 1463, 1465 = GRUR 1977, 506, 507 - Briefmarkenalben; vgl. Emmerich in Immenga/Mestmäcker aaO. § 16 Rdn. 19; Langen/Klosterfelde/Metzlaff, Kartellrecht, 7. Aufl., § 16 Rdn. 14 f.).

    Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß für die Preisbindungsfähigkeit nicht auf den Absatz des einzelnen Produkts, sondern auf den im allgemeinen für derartige Erzeugnisse eingehaltenen Vertriebsweg abzustellen ist (vgl. BGH WuW/E 1463, 1465 = GRUR 1977, 506, 507 - Briefmarkenalben).

  • BGH, 24.04.1985 - KVR 4/84

    "Schulbuch-Preisbindung"; Preisbindungen bei Schulbuch-Sammelbestellungen der

    Auszug aus BGH, 11.03.1997 - KVR 39/95
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung bei der Bestimmung des Anwendungsbereichs des § 16 GWB maßgebend auf die dieser Regelung zugrundeliegende kulturpolitische Zielsetzung abgestellt und den Zweck der Freistellung vom Preisbindungsverbot in dem Anliegen gesehen, die vielfältige, gleichmäßige und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit dem Kulturgut Buch zu gewährleisten (BGH, Beschl. v. 13.3.1979 - KVR 1/77, WuW/E 1604, 1605 = GRUR 1979, 490, 491 Sammelrevers 1974; Beschl. v. 23.4.1985 - KVR 4/84, WuW/E 2166, 2167 = GRUR 1985, 933, 935 - Schulbuch-Preisbindung).

    So wurde in der Entscheidung "Briefmarkenalben" (BGH, Beschl. v. 18.1.1977 - KVR 3/76, WuW/E 1463, 1464 = GRUR 1977, 506, 507) im Rahmen einer Gesamtbetrachtung auch auf die Herstellungsweise abgestellt und hervorgehoben, daß die Vordruckalben, die Gegenstand jener Entscheidung waren, ebenfalls durch ein graphisches, photographisches oder photomechanisches Verfahren vervielfältigt werden (vgl. auch BGH WuW/E 2166, 2167 = GRUR 1985, 933, 935 - Schulbuch-Preisbindung).

  • BGH, 30.06.1966 - KZR 5/65

    Preisbindung für Schallplatten

    Auszug aus BGH, 11.03.1997 - KVR 39/95
    a) Der Senat hat bereits in der Entscheidung "Schallplatten I" (BGHZ 46, 74, 78 ff.) ausgeführt, daß der weitgefaßte Begriff des Verlages, der für Herstellung oder Vertrieb der verschiedenen Produkte verwendet wird, für die Auslegung von § 16 GWB nicht maßgebend ist.

    c) Für die Bestimmung des Begriffs des Verlagserzeugnisses hat der Senat in der Vergangenheit der Frage eine maßgebende Bedeutung beigemessen, ob das in Rede stehende Produkt über den traditionellen Buchhandel vertrieben wird (BGHZ 46, 74, 82, 84 - Schallplatten I; BGH WuW/E 1463, 1465 = GRUR 1977, 506, 507 - Briefmarkenalben; vgl. Emmerich in Immenga/Mestmäcker aaO. § 16 Rdn. 19; Langen/Klosterfelde/Metzlaff, Kartellrecht, 7. Aufl., § 16 Rdn. 14 f.).

  • KG, 17.05.1995 - Kart 14/94

    Keine Preisbindung für CD-ROMs

    Auszug aus BGH, 11.03.1997 - KVR 39/95
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Betroffenen hat das Kammergericht mit Beschluß vom 17. Mai 1995 zurückgewiesen (WuW/E OLG 5450 = WRP 1995, 938).
  • BGH, 13.03.1979 - KVR 1/77

    Vertrieb von Verlagserzeugnissen zu gebundenen Endabnehmerpreisen - Verbot der

    Auszug aus BGH, 11.03.1997 - KVR 39/95
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung bei der Bestimmung des Anwendungsbereichs des § 16 GWB maßgebend auf die dieser Regelung zugrundeliegende kulturpolitische Zielsetzung abgestellt und den Zweck der Freistellung vom Preisbindungsverbot in dem Anliegen gesehen, die vielfältige, gleichmäßige und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit dem Kulturgut Buch zu gewährleisten (BGH, Beschl. v. 13.3.1979 - KVR 1/77, WuW/E 1604, 1605 = GRUR 1979, 490, 491 Sammelrevers 1974; Beschl. v. 23.4.1985 - KVR 4/84, WuW/E 2166, 2167 = GRUR 1985, 933, 935 - Schulbuch-Preisbindung).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98

    SPIEGEL-CD-ROM

    (3) Zur Beantwortung der Frage, ob es sich bei der CD-ROM-Ausgabe einer Zeitschrift um eine selbständige Nutzungsart handelt oder ob sich eine erfolgte Rechtseinräumung für ein Druckerzeugnis auch auf eine CD-ROM-Ausgabe erstreckt, kann weder auf die zur Frage der Preisbindungsfähigkeit von CD-ROM-Ausgaben ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs "NJW auf CD-ROM" (BGHZ 135, 74) noch auf die zur Frage der dinglichen Aufspaltung von Nutzungsrechten ergangenen Entscheidungen (vgl. BGHZ 145, 7, 11 - OEM-Version, m.w.N.) zurückgegriffen werden.
  • BGH, 22.09.2005 - I ZR 28/03

    Zeitschrift mit Sonnenbrille

    Geschützt werden soll das historisch gewachsene, zeitungs- und zeitschriftenspezifische Vertriebssystem, wonach die Presseerzeugnisse zu einheitlichen Preisen überall erhältlich sind, damit sich die Bürger in allen Teilen des Landes unter den gleichen Voraussetzungen eine eigene Meinung bilden können (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen BT-Drucks. 14/9196, S. 14; vgl. auch zum Gesetzeszweck der vor dem 30. September 2002 geltenden Fassung der §§ 14, 15 GWB: BGHZ 135, 74, 77 - NJW auf CD-ROM).
  • OLG Stuttgart, 05.09.2013 - 201 Kart 1/12

    Preismissbrauchskontrolle eines Versorgungsunternehmens der öffentlichen

    Eine Ausnahme wird dann gemacht, wenn Gegenstand der Auseinandersetzung Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung waren, deren Klärung auch im Interesse der Betroffenen lag; danach entspricht es nicht der Billigkeit, die unterlegende Kartellbehörde auch mit den außergerichtlichen Kosten des Betroffenen zu belasten (BGHZ 135, 74 [juris Tz. 47] - NJW auf CD-ROM ; Kühnen a.a.O. § 78 GWB, 4).
  • OLG Stuttgart, 25.08.2011 - 201 Kart 2/11

    Wasserversorgung: Voraussetzungen einer Missbrauchsverfügung

    Eine Ausnahme wird dann gemacht, wenn Gegenstand der Auseinandersetzung Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung waren, deren Klärung auch im Interesse der Betroffenen lag; danach entspricht es nicht der Billigkeit, die unterlegende Kartellbehörde auch mit den außergerichtlichen Kosten des Betroffenen zu belasten (BGHZ 135, 74 [juris Tz. 47] - NJW auf CD-ROM ; Kühnen a.a.O. § 78 GWB, 4).
  • OLG Hamburg, 05.11.1998 - 3 U 212/97

    Nutzungsrechte an Fotografien

    Der Einordnung als eigenständige Nutzungsart steht auch nicht, wie die Beklagte meint, der Beschluß des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs vom 11.3.1997 ( NJW 1997, 1911 - "NJW auf CD-ROM") zu § 16 GWB entgegen.

    Insofern stellt der BGH (NJW 1997, 1911, 1913) für die Vergleichbarkeit in Hinblick auf die Preisbindung zutreffend fest, daß beide Medien der Informationsvermittlung durch Lesen gespeicherter Information dienten und die CD-ROM deshalb trotz notwendiger technischer Lesegeräte wie Mikrofilm oder Mikrofiche ein Verlagsprodukt ist.

    Im übrigen hat auch der BGH (NJW 1997, 1911, 1914) anerkannt, daß ein klarer technischer Unterschied in den Recherchemöglichkeiten besteht und die CD-ROM-Version sich "durch eine den herkömmlichen Zeitschriftenregistern überlegene Suchmöglichkeit" auszeichnet.

  • LG Hamburg, 19.08.1997 - 308 O 284/96

    Anspruch von Fotografen auf Unterlassung der Veröffentlichung von Bildern;

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  • OLG Hamburg, 23.10.1997 - 3 U 106/97

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Beifügung einer CD zu einer

    Eine unlautere Umgehung des Preisbindungsverbotes (§ 15 GWB ) kommt nach der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 11. März 1997 (NJW 1997, 1911 - NJW auf CD-Rom) nicht in Betracht.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 15.05.1997 - 3 U 90/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,11721
OLG Hamburg, 15.05.1997 - 3 U 90/96 (https://dejure.org/1997,11721)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.05.1997 - 3 U 90/96 (https://dejure.org/1997,11721)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. Mai 1997 - 3 U 90/96 (https://dejure.org/1997,11721)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • afp 1998, 82
  • NJWE-WettbR 1997, 214
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 27.03.2012 - KZR 108/10

    Elektronischer Programmführer

    Allein diese können die Nutzungsrechte an den Bildern und beschreibenden Texten zu ihrem zukünftigen Fernsehprogramm einräumen (vgl. zu Sendeunternehmen auch EuGH, Urteil vom 6. April 1995 - Verbundene Rechtssachen C-241/91 und C242/91, Slg 1995, I-743-838 = GRUR-Int. 1995, 490, 493 Rn. 53 - Magill TV Guide; OLG Hamburg, NJWE-WettbR 1997, 214, 215 f.; LG Hamburg, AfP 2009, 421, 423).
  • LG Köln, 23.12.2009 - 28 O (Kart) 479/08

    Berechtigung von Mitgliedsunternehmen zur Nutzung von Informationen und

    Auf die Entgeltlichkeit der Informationen kommt es dabei nicht an (vgl. OLG Hamburg in NJWE-WettbR 1997, 214).
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