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   OLG Stuttgart, 23.08.1996 - 2 U 120/96   

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https://dejure.org/1996,9413
OLG Stuttgart, 23.08.1996 - 2 U 120/96 (https://dejure.org/1996,9413)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.08.1996 - 2 U 120/96 (https://dejure.org/1996,9413)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. August 1996 - 2 U 120/96 (https://dejure.org/1996,9413)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • wettbewerbszentrale.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Verkauf von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln in Arztpraxen (Christiane Köber; Hessisches Ärzteblatt 2008, 229)

Papierfundstellen

  • NJWE-WettbR 1997, 43
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 20 U 126/00

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

    Eine Vollziehung ist bei einer Urteilsverfügung nicht deswegen entbehrlich, weil ihre Zustellung von Amts wegen erfolgt (so OLG Stuttgart NJW-RR 1998, 622, 623, OLG Oldenburg WRP 1992, 412, OLG Celle, NJW-RR 1990, 1088) oder der Wille des Gläubigers, von dem Titel Gebrauch zu machen, schon durch das Erstreiten des Unterlassungsurteils zum Ausdruck kommt (vgl. OLG Stuttgart NJWE-WettbR 1997, 43).
  • BGH, 20.05.1999 - I ZR 40/97

    Notfalldienst für Privatpatienten - Berufswidrige Werbung

    Sie würde aber unmittelbar durch eigenes Verhalten gegen § 1 UWG verstoßen, wenn sie ihren Geschäftsbetrieb darauf aufbauen würde, daß die mit ihr zusammenarbeitenden Ärzte gegen das für sie geltende berufsrechtliche Werbeverbot verstoßen (vgl. OLG Hamburg GRUR 1988, 141; OLG Stuttgart NJWE-WettbR 1997, 43, 44; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Aufl., § 1 UWG Rdn. 677), oder als Störerin haften (vgl. BGH, Urt. v. 14.4.1994 - I ZR 12/92, GRUR 1996, 905, 907 = WRP 1994, 859 - GmbH-Werbung für ambulante ärztliche Leistungen, m.w.N.), wenn sie wettbewerbswidriges Verhalten dieser Ärzte fördern würde.
  • BGH, 20.05.1999 - I ZR 54/97

    Ärztlicher Hotelservice

    Sie würde aber unmittelbar durch eigenes Verhalten gegen § 1 UWG verstoßen, wenn sie ihren Geschäftsbetrieb darauf aufbauen würde, daß die mit ihr zusammenarbeitenden Ärzte gegen das für sie geltende berufsrechtliche Werbeverbot verstoßen (vgl. OLG Hamburg GRUR 1988, 141; OLG Stuttgart NJWE-WettbR 1997, 43, 44; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Aufl., § 1 UWG Rdn. 677), oder als Störerin haften (vgl. BGH, Urt. v. 14.4.1994 - I ZR 12/92, GRUR 1996, 905, 907 = WRP 1994, 859 - GmbH-Werbung für ambulante ärztliche Leistungen, m.w.N.), wenn sie wettbewerbswidriges Verhalten dieser Ärzte fördern würde.
  • OLG Stuttgart, 28.04.1997 - 2 U 215/96

    Vollziehung einer Urteilsverfügung; Irreführung durch Werbung mit der

    Solcher Zustellung des Urteils bedurfte es nicht, sondern nach St. Rspr. des Senats reicht zur Vollziehung einer durch Urteil ergangenen (oder - wie hier - bestätigten) einstweiligen Verfügung, die mit Ordnungsmittel-Androhung versehen ist, anders als bei einer Beschluss-Verfügung die durch das Gericht bewirkte Amtszustellung aus (vgl. Senat WRP 1981, 291; OLGZ 94, 364; Urteile vom 23.08.1996 - 2 U 120/96 und zuletzt vom 29.11.1996 - 2 U 182/96. - A.A. BGHZ 120, 79, 86 = WRP 1993, 308 - Straßenverengung).
  • BGH, 20.05.1999 - I ZR 42/97

    Notfalldienst für Privatpatienten

    Sie würde aber unmittelbar durch eigenes Verhalten gegen § 1 UWG verstoßen, wenn sie ihren Geschäftsbetrieb darauf aufbauen würde, daß die mit ihr zusammenarbeitenden Ärzte gegen das für sie geltende berufsrechtliche Werbeverbot verstoßen (vgl. OLG Hamburg GRUR 1988, 141; OLG Stuttgart NJWE-WettbR 1997, 43, 44; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Aufl., § 1 UWG Rdn. 677), oder als Störerin haften (vgl. BGH, Urt. v. 14.4.1994 - I ZR 12/92, GRUR 1996, 905, 907 = WRP 1994, 859 - GmbH-Werbung für ambulante ärztliche Leistungen, m.w.N.), wenn sie wettbewerbswidriges Verhalten dieser Ärzte fördern würde.
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