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   OLG München, 18.12.1997 - 29 U 3017/97   

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OLG München, 18.12.1997 - 29 U 3017/97 (https://dejure.org/1997,14836)
OLG München, Entscheidung vom 18.12.1997 - 29 U 3017/97 (https://dejure.org/1997,14836)
OLG München, Entscheidung vom 18. Dezember 1997 - 29 U 3017/97 (https://dejure.org/1997,14836)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJWE-WettbR 1998, 211
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 20 U 107/07

    Widerrufsbelehrung bei Ebay (Fristbeginn)

    Dies gilt insbesondere dann, wenn sonst der Verletzer dazu gebracht wird, Aufwendungen zu tätigen, um die Verletzungsform dem Angriff des Verletzten anzupassen, nur um dann erneut aufgrund eines anderen rechtlichen Gesichtspunktes zur Änderung derselben Verletzungsform gezwungen zu werden, obwohl dieser rechtliche Gesichtspunkt dem Verletzten von Anbeginn bekannt gewesen ist (OLG Hamburg, Beschl. v. 15.02.1996, 3 U 6/96, NJWE-WettbR 1996, 183, 183 = WRP 1996, 579; Urt. v. 31.10.1988, 3 U 151/88 - Protecton, GRUR 1989, 133; Urt. v. 05.07.1984, 3 U 46/84 - Gewinnzahlen II. GRUR 1984, 826; OLG München, Urt. v. 18.12.1997, 29 U 3017/97, NJWE-WettbR 1998, 211, 211).
  • LG Essen, 21.11.2005 - 44 O 161/04

    SonstigesWettbewerbsrecht, Zivilrecht

    Zwar wäre es als rechtsmissbräuchlich zu bewerten, wenn eine einheitliche Verletzungshandlung künstlich aufgespalten würde, um ihre Verfolgung in einer Vielzahl von Prozessen zu ermöglichen (vgl.: OLG München, 18.12.1997 - 29 U 3017/97 - NJWE - Wettbewerbsrecht 1998, 211).
  • LG München I, 16.07.2008 - 21 O 15035/07

    Wettbewerbsverstoß im Bereich des Glücksspiels: Nichtmitteilung des

    Kann z.B. der Anspruchsberechtigte mehrere, in einer Werbeaktion enthaltene Wettbewerbsverstöße mit einer Klage (oder einem Verfügungsantrag) geltend machen, so kann es einen Missbrauch darstellen, wenn er ohne sachlichen Grund eine Aufspaltung vornimmt und mehrere Klagen neben- oder nacheinander erhebt (vgl. z.B. OLG Hamburg GRUR 1984, 826 - Gewinnzahlen II : " Ein schrittweises Vorgehen in Richtung auf ein Gesamtverbot (Salami-Taktik) führt zu einer unbilligen Schädigung des Verletzers "; OLG München NJWE-WettbR 1998, 211, 212).
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