Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 05.03.1998 - 3 U 175/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,19502
OLG Hamburg, 05.03.1998 - 3 U 175/97 (https://dejure.org/1998,19502)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.03.1998 - 3 U 175/97 (https://dejure.org/1998,19502)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. März 1998 - 3 U 175/97 (https://dejure.org/1998,19502)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,19502) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1999, 92
  • NJWE-WettbR 1999, 138
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Karlsruhe, 29.08.2016 - 6 U 57/16

    Verurteilung des Verletzers eines standardessentiellen Patents im

    Denn der Umstand, dass es sich bei den zu erteilenden Informationen um Geschäftsinterna handelt, die mit Rücksicht auf die Wettbewerbslage der Parteien vor der Klägerin geheim zu halten seien, rechtfertigt für sich alleine nicht die Annahme, dass eine Vollstreckung der Verurteilung zur Auskunftserteilung für den Schuldner nicht zu ersetzende Nachteile zur Folge hätte (vgl. BGH, NJWE-WettbR 1999, 138; OLG Düsseldorf aaO.) Es besteht kein Anlass von dieser Regel abzuweichen.
  • OLG Karlsruhe, 08.09.2016 - 6 U 58/16

    Dekodiervorrichtung - Patentverletzungsverfahren: Einstweilige Einstellung der

    Denn der Umstand, dass es sich bei den zu erteilenden Informationen um Geschäftsinterna handelt, die mit Rücksicht auf die Wettbewerbslage der Parteien vor der Klägerin geheim zu halten seien, rechtfertigt für sich genommen nicht die Annahme, dass eine Vollstreckung der Verurteilung zur Auskunftserteilung für den Schuldner nicht zu ersetzende Nachteile zur Folge hätte (vgl. BGH, NJWE-WettbR 1999, 138; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.04.2008 - I-2 U 116/07, BeckRS 2012, 13680).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2014 - 2 U 62/14
    Allein der Umstand, dass die Vollstreckung das Prozessergebnis vorwegnehmen würde, ist kein unersetzlicher Nachteil (vgl. BGH, GRUR 1979, 807 - Schlumpfserie; GRUR 1991, 159 - Zwangsvollstreckungseinstellung; NJWE-WettbR 1999, 138 f.; Senat, a.a.O.; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 2347).

    Der Umstand, dass es sich bei den zu erteilenden Informationen um sensible Daten bzw. Geschäftsinterna handelt, die mit Rücksicht auf die Wettbewerbslage zwischen den Parteien an sich vor dem Kläger geheim zu halten sind, rechtfertigt für sich allein noch nicht die Annahme, dass eine Vollstreckung der Verurteilung zur Auskunftserteilung für den Schuldner nicht zu ersetzende Nachteile zur Folge hätte (vgl. BGH, NJWE-WettbR 1999, 138; Senat, a.a.O.; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 2347).

  • LG Düsseldorf, 28.01.2015 - 2a O 250/14

    Zur örtlichen Zuständigkeit bei Markenverletzungen auf Messen

    Die Verfügungsklägerin kann sich auch nicht auf die Entscheidung des OLG Hamburg "Rahmzeege/Altenborger Rahm Zeege" (NJWE-WettbR 1999, 138ff.) stützten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht