Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 04.11.1997 - 4 O 344/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,17061
LG Düsseldorf, 04.11.1997 - 4 O 344/97 (https://dejure.org/1997,17061)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.11.1997 - 4 O 344/97 (https://dejure.org/1997,17061)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. November 1997 - 4 O 344/97 (https://dejure.org/1997,17061)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,17061) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJWE-WettbR 1999, 63
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.11.1997 - 4 O 344/97
    Der Begriff der kennzeichenmäßigen Verwendung ist im Interesse eines umfassenden Zeichenschutzes weit zu fassen (BGH, GRUR 1991, 609 - SL); es genügt die objektive Möglichkeit, daß ein nicht unerheblicher Teil des Verkehrs zu der Vorstellung gelangen kann, die Bezeichnung diene als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware.

    Selbst rein warenbeschreibende Bezeichnungen können die Funktion eines Herkunftshinweises gewinnen, wenn sie unmittelbar auf der Ware angebracht oder gar herausgestellt werden (BGH, GRUR 1991, 609 - SL).

  • LG Düsseldorf, 24.06.1997 - 4 O 408/96

    Kennzeichenrechtliche Dringlichkeitsvermutung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.11.1997 - 4 O 344/97
    Die Unterlassungsverfügung kann daher, wenn der Verfügungsanspruch glaubhaft gemacht ist, im allgemeinen nur versagt werden, wenn ein dem Interesse des Antragstellers zumindest gleichwertiges Interesse des Antragsgegners entgegensteht (Kammer, Urteil vom 24. Juni 1997, 4 O 408/96, Entscheidungen 1997, 100 - Kennzeichenrechtliche Dringlichkeitsvermutung).
  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 36/93

    "Blendax Pep"; Bedeutung des Herstellernamens in zusammengesetzten Zeichen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.11.1997 - 4 O 344/97
    Es bedarf auch nicht des Rückgriffs auf den Grundsatz, daß einem Zeichenbestandteil deshalb eine den Gesamteindruck prägende Kraft zukommen kann, weil der andere Bestandteil in der Sicht des Verkehrs in seiner Bedeutung als Produktbezeichnung nicht sonderlich ins Gewicht fällt, daß insbesondere eine bloße Herstellerangabe im allgemeinen weitgehend in den Hintergrund tritt, weil der Verkehr die Waren meist nicht nach dem Namen des Herstellers unterscheidet, sondern seine Aufmerksamkeit auf die sonstigen Merkmale zeichenmäßiger Kennzeichnung richtet (BGH, GRUR 1996, 404 - BLENDAX PEP; GRUR 1996, 774 - falkerun/LE RUN).
  • BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91

    Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.11.1997 - 4 O 344/97
    Die Anbringung einer Bezeichnung unmittelbar auf der Ware oder ihrer Verpackung spricht dabei - jedenfalls dann, wenn sie in irgendwie hervorgehobener Form nach Art einer Marke erfolgt - grundsätzlich für eine kennzeichenmäßige Benutzung (BGH, GRUR 1993, 972 - SANA/SCHOSANA).
  • BGH, 04.07.1996 - I ZB 6/94

    "DRANO/P3-drano"; Gesamteindruck einer aus mehreren Bestandteilen bestehenden

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.11.1997 - 4 O 344/97
    Am nächsten kommt dem Streitfall noch die Konstellation, bei der ein aus mehreren Bestandteilen bestehendes Zeichen ein für die Markeninhaberin durchgesetztes und als Stammbestandteil für eine ganze Zeichenserie verwendetes Element enthält, das in der Sicht des Verkehrs - ähnlich wie die Angabe des Herstellernamens - als Produktbezeichnung weniger bedeutsam ist, so daß der Gesamteindruck der Marke von dem verbleibenden Bestandteil geprägt wird (BGH, GRUR 1996, 977 - DRANO/P 3-drano).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.1997 - 20 U 38/97
    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.11.1997 - 4 O 344/97
    Im übrigen bestünde auch dann ein Verfügungsgrund im Sinne des § 940 ZPO, wenn man die Dringlichkeitsvermutung, einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 27. Mai 1997 (20 U 38/97) folgend, nicht anwenden wollte.
  • BGH, 18.04.1996 - I ZB 3/94

    "falke-run/LE RUN"; Verwechslungsgefahr zweier in einem von mehreren

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.11.1997 - 4 O 344/97
    Es bedarf auch nicht des Rückgriffs auf den Grundsatz, daß einem Zeichenbestandteil deshalb eine den Gesamteindruck prägende Kraft zukommen kann, weil der andere Bestandteil in der Sicht des Verkehrs in seiner Bedeutung als Produktbezeichnung nicht sonderlich ins Gewicht fällt, daß insbesondere eine bloße Herstellerangabe im allgemeinen weitgehend in den Hintergrund tritt, weil der Verkehr die Waren meist nicht nach dem Namen des Herstellers unterscheidet, sondern seine Aufmerksamkeit auf die sonstigen Merkmale zeichenmäßiger Kennzeichnung richtet (BGH, GRUR 1996, 404 - BLENDAX PEP; GRUR 1996, 774 - falkerun/LE RUN).
  • BGH, 08.12.1994 - I ZR 192/92

    "Garant-Möbel"; Kennzeichenrechtlicher Schutz eines Firmenbestandteils

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.11.1997 - 4 O 344/97
    Ist dem Verkehr bekannt, daß eine Bezeichnung als Herkunfts- oder Unternehmenshinweis bereits verwendet wird, ist er geneigt, auch in deren (verwechselungsfähiger) Benutzung durch Dritte einen kennzeichenmäßigen Gebrauch zu sehen (BGH, GRUR 1995, 156 - Garant-Möbel).
  • LG Düsseldorf, 20.04.1999 - 4 O 108/99

    UNDERGROUND

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer (NJWE-WettbR 1999, 63 - TDI) wird der Verfügungsgrund in Kennzeichenstreitsachen nach der entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 25 UWG vermutet.
  • LG Düsseldorf, 16.04.1998 - 4 O 80/98

    EXPLORER

    Die Unterlassungsverfügung kann daher, wenn der Verfügungsanspruch glaubhaft gemacht ist, im allgemeinen nur versagt werden, wenn ein dem Interesse des Antragstellers zumindest gleichwertiges Interesse des Antragsgegners entgegensteht (Kammer, Urteil vom 24. Juni 1997, 4 O 408/96, Entscheidungen 1997, 100 - Kennzeichenrechtliche Dringlichkeitsvermutung; Urteil vom 4. November 1997, 4 O 344/97, Entscheidungen 1997, 114, 117 - TDI).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht