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   OLG Frankfurt, 21.09.1999 - 11 W (Kart) 28/99   

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OLG Frankfurt, 21.09.1999 - 11 W (Kart) 28/99 (https://dejure.org/1999,24851)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.09.1999 - 11 W (Kart) 28/99 (https://dejure.org/1999,24851)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. September 1999 - 11 W (Kart) 28/99 (https://dejure.org/1999,24851)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJWE-WettbR 2000, 149
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 13.02.2003 - I ZB 23/02

    Kosten der Schutzschrift I

    a) Die Kosten einer Schutzschrift, die vorsorglich zur Verteidigung gegen einen erwarteten Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung eingereicht worden ist, sind grundsätzlich erstattungsfähig, wenn - wie hier - ein entsprechender Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung bei diesem Gericht eingeht, auch wenn der Antrag abgelehnt oder zurückgenommen wird, ohne daß eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat (vgl. dazu u.a. OLG München WRP 1992, 811; OLG Düsseldorf WRP 1995, 499, 500; KG WRP 1999, 547; OLG Bamberg OLG-Rep 2000, 228; OLG Karlsruhe OLG-Rep 2000, 436; OLG Frankfurt a.M. NJWE-WettbR 2000, 149; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kap. 55 Rdn. 56; Pastor/Ahrens/Spätgens, Der Wettbewerbsprozeß, 4. Aufl., Kap. 13 Rdn. 29, jeweils m.w.N.).
  • KG, 02.02.2007 - 19 W 20/06

    Kosten des Rechtsstreits: Kostengrundentscheidung betreffend die Kosten einer

    4 Grundsätzlich sind die Kosten einer Schutzschrift, die vorsorglich im Hinblick auf einen erwarteten Verfügungs- oder Anordnungsantrag eingereicht wird, erstattungsfähig, wenn der entsprechende Eilantrag bei Gericht eingeht, und zwar auch dann, wenn der Verfügungsantrag abgewiesen oder wie hier zurückgenommen wird (vgl. hierzu auch BGH NJW 2003, S. 1257 f; OLG Frankfurt NJWE-WettbR 2000, S. 149; KG NJWE-WettbR 2000, S. 24 f).
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