Weitere Entscheidung unten: LG Bochum, 21.06.1989

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.06.1989 - 26 U 233/88   

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https://dejure.org/1989,2391
OLG Hamm, 13.06.1989 - 26 U 233/88 (https://dejure.org/1989,2391)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.06.1989 - 26 U 233/88 (https://dejure.org/1989,2391)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juni 1989 - 26 U 233/88 (https://dejure.org/1989,2391)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besteller eines Werkes; Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung; Beseitigung eines Mangels; Abnahme des Werkes; Fälligkeit der Werklohnforderung; Anspruch auf Mängelbeseitigung; Vorleistungspflicht; Minderung im Werkrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 641

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1365
  • BauR 1990, 479
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Saarbrücken, 09.03.2004 - 7 U 342/03

    Verjährung einer Werklohnforderung

    Die Umwandlung des Vertragsverhältnisses hat mittelbar zur Folge, dass die Werklohnforderung des Unternehmers auch ohne Abnahme fällig wird (BGHZ 142, S. 278 ff = NJW 1999, S. 3710 ff, m.w.N.; OLG Hamm, NJW-RR 1989, S. 1365).
  • OLG Naumburg, 12.10.2000 - 2 U 124/99

    Ergreifung rechtlicher Konsequenzen nach dem Unterbleiben der Erbringung einer

    Verlangt der Besteller nicht mehr Mangelbeseitigung, sondern macht er Gewährleistungsrechte, insbesondere Schadensersatz oder Minderung geltend, so hat eine Abrechnung über die Werklohnforderung und die Minderung bzw. den Schadensersatzanspruch des Bestellers stattzufinden (vgl. BGH NJW 1979, 549 ; für die Minderung: OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1365 , OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 342 ).
  • OLG Köln, 15.05.1998 - 19 U 191/97

    Recht des Lieferanten, Hardwarekomponenten auszuwählen

    Für eine Berufung auf § 641 Abs. 1 BGB ist deshalb kein Raum, wenn eine Abnahme überhaupt nicht mehr in Betracht kommt; es ist deshalb anerkannt, daß in derartigen Fällen, insbesondere etwa nach einer Kündigung, einer einverständlichen Vertragsaufhebung oder einem Wegfall des Erfüllungsanspruchs nach einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung gem. § 634 Abs. 1 Satz 1 BGB, die Fälligkeit der Werklohnforderung ohne Abnahme der Werkleistung eintritt (BGHZ 50, 175, 177 = MDR 1968, 749; BGHZ 55, 354, 357 = MDR 1971, 473; BGH BauR 1996, 386; OLG Düsseldorf BauR 1978, 404; OLG Hamm NJW-RR 1989, 1365; Staudinger-Peters, BGB, § 641 Rdnr. 13; OLG Oldenburg, OLGR 1996, 266).
  • OLG Celle, 20.11.2002 - 7 U 3/02

    Abnahme der Werkleistung als Fälligkeitsvoraussetzung für den Vergütungsanspruch

    Im übrigen gilt ohnehin der Grundsatz, dass in dem Fall, in dem der Besteller Nachbesserungsarbeiten durch den Unternehmer ablehnt und stattdessen Gegenansprüche geltend macht, die Abnahme der Werkleistung nicht mehr Fälligkeitsvoraussetzung für den Vergütungsanspruch des Unternehmers ist, weil seine Vorleistungspflicht wegen Entfallens des Erfüllungsanspruchs nicht mehr besteht (vgl. BGH, NJW 1979, 549; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1365 [OLG Hamm 13.06.1989 - 26 U 233/88] ; ferner Ingenstau/Korbion, VOB, 12. Auflage, zu B § 16 Rdnr. 16, 18/19).
  • OLG Frankfurt, 02.04.1991 - 8 U 14/90

    Verletzung des Anspruch auf rechtliches Gehör; Nichtberücksichtigung eines

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  • OLG Oldenburg, 21.08.1996 - 2 U 104/96

    Fälligkeit des Werklohns trotz fehlender Abnahme; Entbehrlichkeit einer

    Für eine Berufung auf § 641 Abs. 1 BGB ist deshalb kein Raum, wenn eine Abnahme überhaupt nicht mehr in Betracht kommt; es ist deshalb anerkannt, dass in derartigen Fällen, insbesondere etwa nach einer Kündigung, einer einverständlichen Vertragsaufhebung oder einem Wegfall des Erfüllungsanspruchs nach einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung gemäß § 634 Abs. 1 Satz 1 BGB , die Fälligkeit der Werklohnforderung ohne Abnahme der Werkleistung eintritt (BGHZ 50, 175, 177 [BGH 16.05.1968 - VII ZR 40/66] ; BGHZ 55, 354, 357 [BGH 22.02.1971 - VII ZR 243/69] ; BGH BauR 1996, 386; OLG Düsseldorf BauR 1978, 404; OLG Hamm NJW-RR 1989, 1365 [OLG Hamm 13.06.1989 - 26 U 233/88] ; Staudinger-Peters, BGB (1994), § 641 Rdnr. 13).
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Rechtsprechung
   LG Bochum, 21.06.1989 - 6 O 100/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3738
LG Bochum, 21.06.1989 - 6 O 100/89 (https://dejure.org/1989,3738)
LG Bochum, Entscheidung vom 21.06.1989 - 6 O 100/89 (https://dejure.org/1989,3738)
LG Bochum, Entscheidung vom 21. Juni 1989 - 6 O 100/89 (https://dejure.org/1989,3738)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grenzen der Architektenvollmacht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Umfang der Architektenvollmacht (IBR 1990, 764)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1365
  • BauR 1990, 636
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 04.04.2005 - 8 U 171/04

    Auftreten einer Notariatsangestellten für den bei der Beurkundung nicht

    Das gilt selbst dann, wenn dem Vertreter Vorsatz vorzuwerfen ist (LG Bochum NJW-RR 1989, 1365; Palandt, a. a. O.).
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