Rechtsprechung
OLG Hamm, 22.11.1990 - 23 U 38/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Überprüfungspflicht des Bauleiters, ob Planung gutachterliche Vorgaben einhält?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wie genau muß der bauleitende Architekt/Ingenieur fremde Planunterlagen überprüfen? (IBR 1991, 78)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 410
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 18.10.2006 - 7 U 69/06
Schadensersatzpflicht des mit der Bauplanung und Bauüberwachung beauftragten …
Nur dann, wenn der Architekt erstmals mit der Objektüberwachung beauftragt wird, hat dieser im Rahmen der Bauüberwachung die Pläne des anderen Architekten zu überprüfen (OLG Düsseldorf, BauR 1998, 200; OLG Hamm, NJW-RR 1991, 410). - OLG Frankfurt, 04.02.2004 - 1 U 52/03
Architektenhaftung: Pflicht des mit der Bauaufsicht betrauten Architekten zur …
Ob sich diese Prüfungspflicht des die Aufsicht führenden Architekten auf von einem Sonderfachmann ermittelte, vom planenden Architekten übernommene technische Grundlagen erstreckt (vgl. verneinend OLG Hamm NJW-RR 1991, 410 f. mit zustimmender Besprechung von Saerbeck IBR 1991, 78), bedarf im Streitfall keiner Entscheidung, da es hier nicht um schwierige Grundlagenfragen, sondern um einen vergleichsweise problemlosen Abgleich der Planunterlagen mit der Baugenehmigung geht.