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   OLG Frankfurt, 13.11.1991 - 17 U 78/90   

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https://dejure.org/1991,4193
OLG Frankfurt, 13.11.1991 - 17 U 78/90 (https://dejure.org/1991,4193)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.11.1991 - 17 U 78/90 (https://dejure.org/1991,4193)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. November 1991 - 17 U 78/90 (https://dejure.org/1991,4193)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61
    Grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls eines Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entwendung von Fahrzeugschlüsseln; Grobe Fahrlässigkeit; Diebstahl des Fahrzeugs; Sicherungsmaßnahmen; Garderobe einer Diskothek

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG § 61

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 537
  • VersR 1992, 817
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Celle, 09.08.2007 - 8 U 62/07

    Rückforderung einer geleisteten Versicherungssumme wegen fehlendem Rechtsgrund;

    a) Soweit die Rechtsprechung bei einer bestimmten Art und Weise der Lagerung von Kfz-Schlüsseln grobe Fahrlässigkeit angenommen hat, beruhte dies jeweils darauf, dass in der konkreten Situation ein erheblich erleichterter Zugriff für unbefugte Dritte bestand, was für den Versicherungsnehmer auch ohne weiteres ersichtlich war (BGH VersR 1986, 962 für offen im Fahrgastraum liegende und von außen sichtbare Schlüssel, nicht jedoch im verschlossenen Handschuhfach; OLG Koblenz VersR 2001, 1278, und LG Hannover Schaden-Praxis 2006, 289 für einen im Zündschloss steckenden Schlüssel im unverschlossenen Fahrzeug; OLG Köln RuS 1996, 392: Belassen der Kfz-Schlüssel in der Jackentasche in einem Raum eines Reiterhofes, der für Unbefugte frei zugänglich war bei bereits früher erfolgten Diebstählen; OLG Oldenburg RuS 1996, 172: Schlüssel in der über einen Stuhl gehängten Lederjacke in einer Gaststätte ohne Möglichkeit ständiger Kontrolle bei gleichzeitigem erheblichen Alkoholkonsum des Versicherungsnehmers; OLG Bremen VersR 1995, 1230: Schlüssel in Tasche einer über den Stuhl gelegten Jacke in einem Lokal in der Tschechischen Republik; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 537: Jacke mit Autoschlüsseln an einer unbewachten Garderobe einer Diskothek).
  • OLG Celle, 23.09.2004 - 8 U 128/03

    Inanspruchnahme aus einer Kasko-Versicherung wegen eines behaupteten

    Soweit die Rechtsprechung bei einer bestimmten Art und Weise der Lagerung von Kfz.-Schlüsseln grobe Fahrlässigkeit angenommen hat, beruhte dies jeweils darauf, dass in der konkreten Situation ein erheblich erleichterter Zugriff für unbefugte Dritte bestand, was für den Versicherungsnehmer auch ohne weiteres ersichtlich war (OLG Köln r+s 1996, 392: Belassen der Kfz.-Schlüssel in der Jackentasche in einem Raum eines Reiterhofes, der für Unbefugte frei zugänglich war bei bereits früher erfolgten Diebstählen; OLG Oldenburg r+s 1996, 172: Schlüssel in der über einen Stuhl gehängten Lederjacke in einer Gaststätte ohne Möglichkeit ständiger Kontrolle bei gleichzeitigem erheblichen Alkoholkonsum des Versicherungsnehmers; OLG Bremen VersR 1995, 1230 [OLG Bremen 09.08.1994 - 3 U 32/94] : Schlüssel in Tasche einer über den Stuhl gelegten Jacke in einem Lokal in der Tschechischen Republik; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 537: Jacke mit Autoschlüsseln an einer unbewachten Garderobe einer Diskothek).

    In derartige Fällen des Bemerkens oder der Offenkundigkeit des Verlustes oder des Diebstahls eines Fahrzeugschlüssels begründet es grob fahrlässiges Verhalten, wenn der Versicherungsnehmer in der Folgezeit keinerlei Sicherungsmaßnahme ergreift und das Fahrzeug dann gestohlen wird (vgl. OLG Oldenburg VersR 2000, 49, 50; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 537; LG Mainz VersR 1996, 705 [LG Mainz 09.06.1995 - 7 O 8/95] ).

  • OLG Celle, 14.07.2005 - 8 U 31/05

    Zahlungspflicht einer Fahrzeugversicherung für einen durch Diebstahl entstandenen

    Maßgebend ist, ob in der konkreten Situation ein erheblich erleichterter Zugriff für unbefugte Dritte bestand, was für den Versicherungsnehmer auch ohne weiteres ersichtlich war (OLG Köln r + s 1996, 392: Belassen der Kfz.Schlüssel in der Jackentasche in einem Raum eines Reiterhofes, der für Unbefugte frei zugänglich war bei bereits früher erfolgten Diebstählen; OLG Oldenburg r + s 1996, 172: Schlüssel in der über einen Stuhl gehängten Lederjacke in einer Gaststätte ohne Möglichkeit ständiger Kontrolle bei gleichzeitigem erheblichen Alkoholkonsum des Versicherungsnehmers; OLG Bremen VersR 1995, 1230: Schlüssel in Tasche einer über den Stuhl gelegten Jacke in einem Lokal in der Tschechischen Republik; OLG Hamm NJW-RR 1992, 360: Ablage des Schlüssels durch einen Gast auf dem Tresen einer Gaststätte über mehrere Stunden bei erheblichem Alkoholgenuss; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 537: Jacke mit Autoschlüsseln an einer unbewachten Garderobe einer Diskothek).
  • OLG Schleswig, 01.07.2004 - 16 U 92/03

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls; Ermöglichung des

    Durch seine Nachfrage hatte der Kläger jedoch eine Maßnahme getroffen, die geeignet war, die Gefahr des Fahrzeugdiebstahles zu verringern (vgl. hierzu OLG Frankfurt, Urt. v. 13.11.1991 - 17 U 78/90 ), auch wenn sie diesen im Ergebnis tatsächlich nicht verhindert hat.

    Anders als in dem vom OLG Frankfurt/M unter dem Aktenzeichen 17 U 78/90 entschiedenen Fall (s. OLG Frankfurt v. 13.11.1991 - 17 U 78/90 , VersR 1992, 817), ist der Kläger nach der Entdeckung der Fahrzeugschlüsselentwendung nicht untätig geblieben.

  • LG Stade, 25.09.2003 - 4 O 159/03

    Kfz-Kaskoversicherung: Verneinung grob fahrlässiger Herbeiführung eines

    Dem Kläger war - anders als in dem vom Oberlandesgericht Frankfurt (VersR 1992, 817 f.) zu entscheidenden Fall - nicht bewusst, dass der Schlüssel gestohlen worden war.
  • LG Köln, 10.02.2005 - 24 O 115/04

    Anspruch auf Leistungen aus einer (Kfz-)Teilkaskoversicherung; Grob fahrlässige

    Der vorliegende Fall ist auch nicht mit dem der Entscheidung des OLG Frankfurt, VersR 1992, 817 zu Grunde liegendem Sachverhalt vergleichbar.
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