Rechtsprechung
   BGH, 27.06.1997 - V ZR 91/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5760
BGH, 27.06.1997 - V ZR 91/96 (https://dejure.org/1997,5760)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1997 - V ZR 91/96 (https://dejure.org/1997,5760)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1997 - V ZR 91/96 (https://dejure.org/1997,5760)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,5760) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 320; ZPO § 767
    Berücksichtigung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Prozeß; Geltendmachung der Einrede mit einer Vollstreckungsgegenklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1272
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus BGH, 27.06.1997 - V ZR 91/96
    Ist die Leistungspflicht einer Vertragspartei aus einem gegenseitigen Vertrag tituliert, kann mit der auf ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 320 BGB gestützten Vollstreckungsgegenklage lediglich die rechtsgestaltende Erklärung verlangt werden, daß die Zwangsvollstreckung aus dem Titel nur Zug um Zug gegen die zu bezeichnende Gegenleistung des Gläubigers zulässig ist (BGHZ 118, 230, 242 [BGH 14.05.1992 - VII ZR 204/90]; RG HRR 1933, Nr. 1269; KG, JW 1937, 1631, 1632; Rosenberg/Gaul/Schilken, Zwangsvollstreckungsrecht, 11. Aufl., § 40 II 1, S. 611).
  • OLG Celle, 13.05.2004 - 4 U 220/03

    Vollstreckung einer Kaufpreisforderung aus notarieller Urkunde; Auf ein

    Sie machen in erster Linie unter Bezugnahme auf BGH NJW-RR 1997, 1272 geltend, das bei einer auf ein Zurückbehaltungsrecht gestützten Vollstreckungsabwehrklage lediglich die rechtsgestaltende Erklärung verlangt werden könne, dass die Zwangsvollstreckung aus dem Titel nur Zug-um-Zug gegen die genau zu bezeichnende Gegenleistung des Gläubigers zulässig sei.

    Zwar machen die Beklagten mit der Berufungsbegründung an sich mit Recht geltend, dass das Landgericht im Hinblick auf § 322 BGB der Vollstreckungsabwehrklage nur Zug-um-Zug gegen die zu bezeichnende Gegenleistung, die dem Zurückbehaltungsrecht zugrunde lag, hätte stattgeben dürfen (BGH NJW-RR 1997, 1272 = JuS 1998, 458).

    Denn bereits wegen des Fehlens eines gerichtlichen Hinweises des Landgerichts auf die bei der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW-RR 1997, 1272) zu § 322 BGB zu beachtende Rechtslage fehlt es mindestens an prozessualer Nachlässigkeit der Klägerin i. S. v. § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO, wenn sie nicht schon bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz den Rücktritt vom Vertrag erklärt und die Klage auf diesen Gesichtspunkt gestützt hat.

  • OLG München, 09.04.2020 - 19 U 2358/19

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Erkrankung, Berufung, Grundschuld, Frist,

    Ist die Leistungspflicht einer Vertragspartei aus einem gegenseitigen Vertrag tituliert, kann mit der auf ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 320 BGB gestützten Vollstreckungsgegenklage lediglich die rechtsgestaltende Erklärung verlangt werden, dass die Zwangsvollstreckung aus dem Titel nur Zug-um-Zug gegen die zu bezeichnende Gegenleistung des Gläubigers zulässig ist (BGH, Urteil vom 27. Juni 1997 - V ZR 91/96 -, Rn. 9).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.09.2008 - 9 Ta 169/08

    PKH - hinreichende Erfolgsaussichten - Auskunftsanspruch - Darlegungs- und

    Ein demnach einzig in Betracht kommendes Zurückbehaltungsrecht rechtfertigt im Falle seines Bestehens aber im Falle seiner Geltendmachung im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage schon nicht die vom Antragssteller mit dem Antrag erstrebte Rechtsfolge der vollständigen Einstellung der Zwangsvollstreckung, sondern nur einen Anspruch auf Abgabe einer rechtsgestaltenden Erklärung dahingehend, dass die Zwangsvollstreckung aus dem Titel nur Zug-um-Zug gegen Erfüllung der geltend gemachten Verpflichtung zulässig ist (so für die Einrede nach § 320 BGB: BGH 27.6.1997 -V ZR 91/96, NJW-RR 1997, 1272; vgl. Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 767 Rz. 12 "Zurückbehaltungsrecht").
  • KG, 15.06.2015 - 24 U 84/14
    Ohnehin wäre Rechtsfolge nur eine Zug-um-Zug-Verurteilung (vgl. BGH NJW-RR 1997, 1272).
  • OLG Brandenburg, 28.08.2008 - 5 U 152/07

    Grundstückskaufvertrag: Verpflichtung des Verkäufers zu einer lastenfreien

    d) Die Einrede des § 320 BGB führt gemäß § 322 Abs. 1 BGB lediglich dazu, dass die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde Zug um Zug gegen Löschung des Widerspruchs zulässig ist, so dass der darüber hinausgehende Antrag der Klägerin, die Zwangsvollstreckung insgesamt für unzulässig zu erklären, keinen Erfolg haben kann vgl. auch BGH NJW-RR 97, S. 1272).
  • LG Duisburg, 17.09.2013 - 6 O 75/07

    Wirksamkeit einer Vollstreckungsunterwerfungserklärung in einem Bauträgervertrag;

    Soweit die Kläger ihrer Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 320 BGB entgegensetzen, kann damit im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage nur die rechtsgestaltende Erklärung verlangt werden, dass die Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde vom 29.09.2006 lediglich Zug um Zug gegen die zu bezeichnende Gegenleistung des Gläubigers zulässig ist (BGH, Urteil vom 27.06.1997 - V ZR 91/96 in NJW-RR 1997, 1272; BGH, Urteil vom 14-05-1992 - VII ZR 204/90 in NJW 1992, 2160).
  • KG, 01.03.2001 - 2 U 2231/98

    Voraussetzungen des Austritts aus einem geschlossenen Immobilienfonds

    Sie ist gemäß § 274 Abs. 1 BGB auch im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage zu berücksichtigen (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 1272 [BGH 27.06.1997 - V ZR 91/96] ; vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., § 767 Rnr. 38).
  • LG Kassel, 08.10.2009 - 1 S 169/09
    Denn soweit wegen der fehlenden Übergabe eines Fahrzeugbriefs ein Zurückbehaltungsrecht des Klägers gegeben wäre, könnte dies gemäß §§ 322 Abs. 1, 274 Abs. 1 BGB lediglich zu dem Urteilsausspruch führen, dass die Zwangsvollstreckung des Beklagten aus dem Vergleich nur Zug um Zug gegen Herausgabe des Fahrzeugbriefs zulässig ist (BGH NJW-RR 1997, 1272).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht